Mit ‘Konsumentenschutz’ getaggte Artikel

Freitag, 17. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Über die Autofahrer als Melk-Kuh aller (Info und Kommentar)

Nachtverkehr am Wiener Ring

Wer als Autofahrer in den letzten Tagen die nach oben steigenden Spritpreise wahrgenommen hat, dachte vielleicht daran, dass die Regierung ja eine Erhöhung der Benzinpreise durch Steuern beschlossen hat. Doch falsch gedacht: Das mit der Spritsteuererhöhung stimmt zwar, aber das kommt erst noch auf uns zu: Durch die Erhöhung der Mineralölsteuer werden ab Jänner um vier Cent je Liter Benzin und um fünf Cent je Liter Diesel (ohne Mehrwertsteuer) eingehoben. Aber jetzt schon ist Eurosuper um 8,8 Prozent (9,9 Cent) teurer als im Dezember des Vorjahres. Diesel kostet um 12,9 Prozent (13,2 Cent) mehr als im Dezember 2009. Das zeigt eine bundesweite AK Treibstoffpreis-Analyse von Anfang Dezember bei 1.474 Tankstellen.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert daher jetzt eine sozial gerechte Pendlerpauschale und dass die bisherigen Freibeträge in Absetzbeträge umgewandelt werden. So würden auch jene entlastet, die weniger verdienen. Außerdem soll es bei den Spritpreisen mehr Klarheit geben. Bei der neuen Spritpreis-Verordnung ist der geplante neue Preisänderungs-Zeitpunkt zwölf Uhr nicht konsumentenfreundlich. Die AK verlangt neun Uhr – da hier der Spielraum für Preissenkungen bis hin zum Abend länger ist. Denn die Autofahrer haben sich jetzt schon daran gewöhnt, dass die Spritpreise abends am niedrigsten sind und so ihr Tankverhalten darauf abgestellt, sagt die AK.

Damit die Konsumenten noch mehr Klarheit bei den Spritpreisen haben, verlangt die AK eine bundeseinheitliche Produktenreihenfolge und Mindestschriftgröße an den Anzeigetafeln. Außerdem soll ein tägliches Spritpreis-Monitoring beim Wirtschaftsministerium eingeführt werden. Vor den Feiertagen sollte zudem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Preispolitik der Mineralölfirmen genauer unter die Lupe nehmen, zum Beispiel durch Einrichtung eines “Feiertagszuschlag-Monitors”.

Die AK Treibstoffpreis-Analyse zeigt zudem: Diskonter sind günstiger als Markentankstellen: 3,3 Cent pro Liter bei Super und 3,7 Cent bei Diesel. Und an den Autobahn-Tankstellen sind die Preise extrem hoch – wenn möglich, sollten hier Stopps vermieden werden: hier beträgt der Preisunterschied 9 bzw. 10 Cent, was bei einer Tankfüllung bis zu 6 Euro mehr kosten kann, so die AK.

Die durchschnittlichen Preisunterschiede zwischen den “günstigeren” Bundesländern (Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Wien) und den teuersten Bundesländern (Vorarlberg und Tirol) betragen bei Eurosuper drei Cent pro Liter und bei Diesel 3,6 Cent pro Liter. Auch innerhalb von Wien und sogar innerhalb einzelner Bezirksgrenzen in Wien  sind die Preisunterschiede groß:

Autofahrer können sich bei Eurosuper zwischen dem teuren ersten Bezirk und dem fünften Bezirk 17,5 Cent pro Liter sparen, bei Diesel 19,2 Cent pro Liter. Innerhalb des zehnten Bezirks zum Beispiel gibt es für Eurosuper einen Preisunterschied bis zu 14 Cent pro Liter – immerhin mehr als acht Euro für eine Tankfüllung. Bei Diesel beträgt die Preisdifferenz allein im ersten Bezirk bis zu 16 Cent pro Liter – also fast zehn Euro für einen Tank.

ÖBB City Shuttle in Wien Meidling

Und hier gibts nun meinen Senf dazu:

Zum einen halte ich die Erhöhung der Sprit-Steuer  -wie bereits kommentiert- zwar für schmerzhaft, aber vor allem in Zeiten des Sparens nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für gerecht: Wer mehr mit dem Auto unterwegs ist, bezahlt auch mehr. Andererseits: Will man nicht nur mehr Steuern eintreiben, sondern auch was für die Umwelt (und nein liebe Grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou: Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in Wien schützen nicht die Umwelt, sondern führen zur Dauerumweltbelastung durch Stau; und vor allem: Taxis sind keine zu fördernden öffentlichen Verkehrsmittel!) tun, ergibt es nicht wirklich einen Sinn, die Vielautofahrer mit Penderpauschalen zu belohnen. Da wäre es viel sinnvoller zu überprüfen, wer das Auto für die Fahrt in die Arbeit auch tatsächlich benötigt:

Wer eine Pendlerpauschale benötigt, weil auf der entsprechenden Strecke keine öffentlichen Verkehrsmittel in vernünftigen pendlerfreundlichen Intervallen verkehren können, braucht natürlich finanzielle Entlastungen. In allen anderen Fällen gehören zunächst die öffentlichen Verkehrsmittel massiv ausgebaut (hier müssen -bestensfalls durch die AK finanzierte sinnvolle Bedarfsanalysen her) und deren Intervalle den Bedürfnissen der Pendler angepasst. Dass Zug- und Bus-Strecken eingespart werden, ist aber oft gerade dort nicht nachvollziehbar, wo der Bedarf für Öffis zwar gegeben wäre, sie aber mangels sonderbarer Fahrtzeiten und Intervalle und anderer Anreize dennoch nicht genützt werden. Da muss sich ernsthaft und nachhaltig was ändern, übrigens auch was die vielen -dank gut ausgebautem Öffinetz- keinesfalls notwendigen (weil weder für Transporte benötigt, noch das passende Öffi fehlt) Autofahrten in Wien selbst betrifft.

Wo aber genügend -auch zeitlich passende- öffentliche Verkehrsmittel auf der Strecke vorhanden sind, und der Pendler zudem keinen “fahrenden” Beruf ausübt, gehören die Pendlerpauschalen gestrichen: Das klingt zwar hart, halte ich aber für richtig: Wer zwar die öffentlichen Verkehrmittel als Pendler benützen kann (weil ideale Intervalle und Abfahrszeiten gegeben sind) und ohne Notwendigkeit (das wären z.B. für Transporte) das eigene Auto für den Weg in die Arbeit verwendet, sollte dafür nicht auch noch mit einer Pendlerpauschale belohnt werden. Das ist zwar hart, halte ich aber für richtig so: Wer freiwillig nicht auf Bahn und Bus umsteigt, zahlt auch voll.

Und nun zum eigentlichen Spritpreis zurück: Es fällt echt schon auf, dass immer dann, wenn im Sommer die Hauptreisezeit beginnt oder im Winter die Kälte einbricht, aus heiterem Himmel die Spritpreise steigen. Und dies hat sehr oft nicht, wie man vermuten möchte, mit einer Erhöhung des Rohölpreises zu tun, sondern -wie es von Seiten der Erdöl-Firmen heisst- mit der steigenden Nachfrage.

Für mich klingt das zynisch, auch wenn Wirtschaft leider oft so funktioniert: Brauchst du etwas Sprit, zahlst du den üblichen Preis, brauchst du mehr Sprit, zahlst du pro Liter mehr und brauchst du ihn wirklich, dann zahlst du dich dumm und dämlich. Aber so kanns einfach nicht sein, vor allem nicht bei einem alltäglichen Gut: Es wäre ja auch undenkbar, dass die Preise für Milch und Brot dann steigen, wenn man besonders hungrig ist. Hier müsste der Wirtschaftsminister regulierend eingreifen und genau solches Ausbeuten der Bevölkerung durch die Erdölfirmen gesetzlich unterbinden. Auch hier gehe ich also mit meinem Standpunkt weiter als die Arbeiterkammer.

Einer Meinung bin ich hingegegen mit deren Forderung, dass die Preisschilder der Tankstellen einheitlich grösser sein müssen und dass -nicht wie jetzt vorgesehen- erst nach 12 Uhr der Sprit nicht mehr erhöht werden darf, sondern bereits ab 9 Uhr: das wäre wirklich konsumentenfreundlich. Dass aber die Autofahrer -wo man in Österreich zunächst schon durch die NOVA (“Luxus”-Steuer beim Kauf eines Fahrzeuges) bestraft wird und jetzt zudem die Spritsteuer erhöht wird- auch von Seiten der Erdölindustrie immer dann besonders abgezockt wird, wenn man den Sprit am nötigsten hat, das ist untolerierbar und muss ein Ablaufdatum haben.

Sonntag, 28. November 2010, von Elmar Leimgruber

Über gesunde und moralische Nikolos

Der Sieger-Nikolo von EZA
Foto: © Greenpeace/Georg Mayer

Nur zwei von 23 Nikolaus-Hohlfiguren sind bei Ökologie, Tierschutz und sozialen Aspekten uneingeschränkt empfehlenswert. Die anderen schneiden bei einem oder mehreren Kriterien mit “Kritisch” oder “Ungenügend” ab.  Zu diesem Ergebnis kommt der Greenpeace-Online-Ratgeber marktcheck.at. Greenpeace stellt demnach Schoko-Nikolaus-Herstellern die Rute ins Fenster.

Alle konventionellen Nikolos aus Milchschokolade enthalten Milchpulver von Kühen, die Gentech-Futter gefressen haben, behauptet Greenpeace. Zudem stammten die Kühe, von denen das Milchpulver kommt, häufig aus Massentierhaltung und der in den Nikolos enthalte Kakao werde unter unfairen Bedingungen hergestellt, weshalb solche Schoko-Nikolos bei Tierschutz und bei sozialen Aspekten nur ein “Ungenügend” erzielen, so Greenpeace.

“Bei der Recherche der Produkte versuchen wir von den Schokoladeproduzenten immer Informationen zur Herstellung und über die Zutaten zu erhalten. Viele Firmen reagieren entweder gar nicht oder wissen nicht einmal, wo ihre Zutaten herkommen und wie diese hergestellt werden”, kritisiert Greenpeace-Konsumentensprecherin Claudia Sprinz.

“Die meisten der für die verschiedenen Marken verantwortlichen Firmen kennen das Problem schon lange. Kein einziges Unternehmen hat bisher die Schokoladeprodukte auf gentechnikfreies Milchpulver umgestellt. Sie ignorieren also bereits seit Jahren die Bedürfnisse der österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen”, ärgert sich Claudia Sprinz. Dabei lehnten neunzig Prozent der Österreicher und Österreicherinnen Gentechnik in Lebensmitteln jedoch strikt ab, weshalb fast die gesamte österreichische Trinkmilch mittlerweile gentechnikfrei sei.

“Für das Nikolaus-Sackerl empfehlen wir daher aus all diesen Gründen nur den EZA Bio Nikolo und den EZA Bio Weihnachtsmann. Beide schneiden bei Ökologie und Tierschutz ‘Gut’ und bei sozialen Aspekten mit ‘Hervorragend’ ab”, empfiehlt Sprinz den Konsumenten und Konsumentinnen abschließend.

Im Friedel Weihnachtsmann, im Hauswirth Nikolo, im Hosta Choco Nippon Weihnachtsmann und im Riegelein Schoko-Nikolo ist der problematische Emulgator E 476 also Polyglycerin-Polyricinoleat enthalten. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Substanz bei Tierversuchen in höheren Dosen zu Nieren- und Lebervergrößerungen geführt hat. Die erlaubte tägliche Höchstmenge kann beim Genuss von Schokolade leicht erreicht – und bei Kindern gar überschritten werden. “In der Nikolaus-Schokolade anderer Hersteller ist dieser
Zusatzstoff nicht enthalten. Man sieht also, dass er leicht durch harmlose Zutaten ersetzt werden kann. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum manche Firmen diese problematischen Zutaten immer noch verarbeiten”, sagt Sprinz.

Bei einigen Nikolos besteht zudem der Verdacht, dass es sich beim eingesetzten pflanzlichen Fett um Palmöl handelt. Es stammt zumeist aus Indonesien, wo großflächig Urwälder gerodet werden, nur um Palmöl-Plantagen anzulegen. Durch den Verlust der Urwälder geht auch der Lebensraum der bedrohten Orang-Utans verloren.

Untersucht wurden Schoko-Nikolos der Marken After Eight, Confiserie de Fries, EZA, Favorina, Ferrero, Friedel, Hauswirth, Heindl, Hosta, Lindt, Manner, Milka, Moser Roth, Nestlé, Riegelein, Rosengarten, Suchard und Vantastic Foods.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Mittwoch, 24. November 2010, von Elmar Leimgruber

AK empfiehlt: Preise vergleichen beim Spiele-Kaufen

Spielemesse Game City im Wiener Rathaus
Foto: Leimgruber

Die Preisunterschiede bei Karten- und Gesellschaftsspielen sind beachtlich. Dies geht aus einem Preistest der Arbeiterkammer (AK) bei 38 Karten- und Gesellschaftsspielen vom November in 14 Geschäften in Wien hervor. Konsumenten müssen demnach für ein und dasselbe Spiel mit Preisunterschieden bis zum Zweifachen rechnen.

“Egal ob “UNO”, “Rommé, Canasta, Bridge”, “DKT” oder “Fluch der Karibik” – die Preise bei den Spielen können erheblich differenzieren”, sagt AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina. Bei Gesellschaftsspielen gibt es für ein und dasselbe Spiel Preisunterschiede bis zu 189 Prozent!

So kostet etwa das Spiel von Parker “Fluch der Karibik” (inklusive zwei DVDs) je nach Geschäft 19 (Aktionspreis) bis knapp 55 Euro. Das Spiel des Jahres 2009 “Dominion” wird um fast 18 (Aktion) bis fast 40 Euro verkauft. “Das ist eine Preisdifferenz von 122 Prozent”, rechnet Delapina vor.

“Auch bei den Kartenspielen macht sich ein Preisvergleich bezahlt”, rät xxx. Für das Kartenspiel “Rommé, Canasta, Bridge” von Piatnik verlangen die Geschäfte fast fünf (Aktion) bis 10,50 Euro. Das ist eine Preisdifferenz von rund 112 Prozent! Das Kartenspiel “UNO” von Mattel gibt es von fast sechs bis zehn Euro. “DKT – Das Original” können Konsumenten je nach Geschäft um knapp 18 bis 30 Euro kaufen. “Beide Spiele können im schlimmsten Fall also um bis zu zwei Drittel mehr ausmachen”, sagt Delapina.

Der AK Preistest zeigt auch: Bei den Handelsketten kosten die Spiele um durchschnittlich 6,5 Prozent weniger als in den Fachgeschäften. “Im Fachgeschäft gibt es aber eine größere Auswahl an Spielen und eine persönliche Beratung”, sagt Delapina. “Preisvergleiche zahlen sich in jedem Fall aus”, empfiehlt die AK Expertin, “denn freilich ist das eine oder andere Spiel auch im Fachhandel günstiger.” Die AK testete in elf Spielwaren-Fachgeschäften (wie Toys “R” Us, Bannert, Heinz) und drei Handelsketten (Interspar, Müller, Thalia).

Donnerstag, 18. November 2010, von Elmar Leimgruber

EU toleriert illegale Gentechnik im Futter?

Die EU-Kommission will nicht zugelassene Gentechnik im Futter tolerieren. Davor warnt die Umweltschutz-Organisation Global 2000: Demnach hat die EU-Kommission folgenden Vorschlag erarbeitet: Eine Verunreinigung mit 0,1 Prozent soll auch dann zulässig sein, wenn dieser GVO (gentechnisch veränderte Organismen) nirgends auf der Welt zugelassen ist.

Der Kommissionsvorschlag sieht keinen Summengrenzwert vor, sondern legalisiert eine Verunreinigung jeder dem Futtermittel zugesetzten Zutat. “Selbst im Fleisch von Jungtieren, die sich ausschließlich von Muttermilch ernährten, wurden bereits Spuren von Gentech-Soja, dem Futtermittel der Muttertiere, gefunden.

“Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass es zur Beibehaltung der Nulltoleranz gegen verbotene Gentech-Produkte keine Alternative gibt. Denn was im Futtertrog zugelassen wird, landet bald ungewollt auf dem Teller der KonsumentInnen”, erklärt Werner Müller, Gentechnik-Eperte der Umweltschutzorganisation Global 2000. Daher: “Minister Stöger bzw. seine BeamtInnen müssen die KonsumentInnen schützen und gegen diese  Regelung stimmen”.

61 Prozent der Europäer und 70 Prozent der Österreicher lehnen laut Global 2000 die Förderung der Gentechnik in Lebensmitteln ab. Laut der neuen Eurobarometer-Erhebung sind demnach nur 21 Prozent der Europäer und der Österreicher der Ansicht, dass gentechnisch veränderte Produkte für kommende Generationen sicher sind. “Der österreichische Lebensmittelhandel muss jetzt den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem klaren Wunsch der Österreicher gerecht werden und nach der Milch und den Eiern nun auch bei Fleisch die Gentechnik aus den Futtertrögen eliminieren”, so Müller.

Mittwoch, 3. November 2010, von Elmar Leimgruber

AK fordert: Stoppt die Handy-Nebenspesen!

Einen regelrechten “Dschungel an Nebenspesen”ortet die Arbeiterkammer (AK). Demnach reicht es nicht, Grundgebühren und Minutenentgelte der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Nebenspesen fallen oft schon automatisch mit dem Vertragsabschluss an, zum Beispiel Kosten für die Aktivierung oder die SIM-Karten-Überlassung. Der Vielfalt an Handy-Nebenspesen sind keine Grenzen gesetzt. Die AK fordert daher: Stopp den vielen Handy-Nebengebühren!

Ein Test der Konsumentenschützer bei sieben Anbietern bringt insgesamt 57 unterschiedliche Nebenspesen ans Tageslicht: Eine Zusendung der Papierrechnung kann laut AK 90 Cent bis zwei Euro kosten, Mahnspesen pro Rechnung 4,36 bis zehn Euro. Die Zahlscheingebühr kann zwei bis 3,20 Euro ausmachen. Für eine SIM-Sperre wegen nicht bezahlter Rechnungen verlangt die Mehrzahl der Anbieter 20 bis 30 Euro. Wer sein Wahlnetz wechseln möchte, zahlt bei drei Anbietern zehn bis 49 Euro. Bei vier Anbietern fallen zudem neben den üblichen Aktivierungskosten bis zu 50 Euro noch zehn Euro für die Überlassung der SIM-Karte an. Eine Wunschnummer schlägt sich mit 20 bis 200 Euro zu Buche.

Ein Muss sind etliche der Nebenspesen-Einfälle aber nicht: Bei vielen Einzelleistungen gibt es auch Anbieter, die auf die Extraverrechnung verzichten. “Oft ist es gar nicht eindeutig, ob sie tatsächlich verrechnet werden dürfen. Das muss dann meist erst gerichtlich geklärt werden.” erklärt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer: “So sind derzeit Verfahren anhängig, ob ein Zahlscheinentgelt gestattet ist.”

Die AK empfiehlt daher: Fragen Sie schon vor Vertragsabschluss nach, welche Nebenkosten anfallen können, etwa für die SIM-Karte und die Aktivierung. Eine Alternative zum oft kostenpflichtigen Versand von Papierrechnungen gibt es: Sie haben Anspruch auf die kostenlose Postzusendung des Einzelentgeltnachweises, der die Details zu den einzelnen Verbindungen enthält. Und: Pünktlich zahlen lohnt sich! Denn eine verspätete Zahlung einer Rechnung kann teuer kommen.

Die vollständige Studie der Arbeiterkammer zu diesem Thema ist hier downloadbar.

Freitag, 17. September 2010, von Elmar Leimgruber

EU-Stadtbaustellen-Check: Brüssel am besten, Madrid am schlechtesten

Eine Baustelle in Brüssel ist europaweiter Testsieger, was Baustellen in der EU betrifft, der Verlierer wurde in Madrid ermittelt. Dies geht aus dem EuroTest (in Kooperation von 17 europäischen Autofahrerclubs wie dem deutschen ADAC oder dem schweizerischen TCS) von 57 Baustellen in 12 europäischen Städten hervor. Demnach steht je eine Baustelle in Berlin und eine in Barcelona an zweiter Stelle und eine in Luxenburg an vorletzter Stelle des Rankings, bei dem Beschilderung/Markierung, Verkehrsführung, Verkehrsfluss sowie Information gewertet wurden.

Insgesamte Stadtsieger sind Barcelona, gefolgt von Brüssel, Berlin, Wien, Amsterdam und München. Am Ende der Skala stehen hier hingegen Ljubljana, Rom, Luxemburg und Madrid. Im Bereich Verkehrsführung gewann München vor Wien, Barcellona und Zürich, bei der Markierung Wien (mit  Luxemburg, Madrid und Rom im Abseits) , beim Verkehrsfluss führt Amsterdam vor Brüssel, Barcellona und Ljubljana, im Bereich Information gewann Zürich, gefolgt von Wien, Berlin und München.

Gute bis sehr gute Informationen gibts in der Hauptstadt Berlin, in Sachen Verkehrsfluss sogar  Bestnoten für die Baustellen Invaliden- und Tauentzienstrasse sowie Karl-Marx-Allee, aber auch ein sehr Mangelhaft für die Wollankstrasse. Grund zur Kritik gab es hauptsächlich bei der teilweise abenteuerlichen Führung der Radfahrer und der manchmal dürftigen Beschilderung. In München wird eine sehr breite Streuung der Ergebnisse deutlich. Bei der Information gibts volle Punktzahl für die Baustelle am Luise-Kiesselbach-Platz, aber grosse Defizite und deshalb sehr mangelhaft der Georg-Brauchle-Ring. Umgekehrt bekam dieser Testkandidat ebenso wie die Schleissheimer Strasse ein sehr Gut beim Verkehrsfluss, der Luise-Kiesselbach-Platz dagegen nur ein Mangelhaft.

Die Baustelle Südtiroler Platz, Hauptbahnhof Wien
Foto: © Leimgruber

Wien liegt auf der Sonnenseite des Testfelds mit vier Gut und zwei Ausreichend. Sehr gutes Ergebnis für die Informationen, grosse Bandbreite beim Verkehrsfluss: Volle Punktzahl für die Baustellen am Handelskai und in der Breitenfurter Strasse/ Teil 2, aber auch ein Mangelhaft für die Friedensbrücke. Bei der Beschilderung und Markierung  ebenfalls nur positive Wertungen mit Ausnahme der Grossbaustelle Hauptbahnhof Südtiroler Platz, bei dem die Markierung einer Fahrspur zum  Testzeitpunkt direkt in eine Betonleitwand führte.

Zürich darf sich über drei gute und zwei ausreichende Bewertungen freuen: Lob für die hervorragenden Ergebnisse bei den Informationen: Alle fünf getesteten Baustellen heimsten für ihre auffallend detaillierten Angaben ein glattes sehr Gut ein. Damit liegt Zürich deutlich vor allen Mitbewerbern hier an erster Stelle. Licht und Schatten beim Verkehrsfluss: Birmensdorferstrasse und Hardbrücke mit der Note sehr gut, aber auch Schaffhauser- und Pfingstweidstrasse mit einem Mangelhaft.

Überraschend: Hartnäckige Staus wurden im aktuellen Test relativ selten festgestellt. Bei mehr als der Hälfte der Testobjekte war die Beeinträchtigung für den Verkehrsfluss relativ gering. Probleme registrierten die Tester aber bei der Verkehrsführung: zu viele Gefahrenstellen für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger sowie unsichere Zu- und Abfahrten für Baufahrzeuge. Am schlechtesten fielen die Ergebnisse beim Thema Beschilderung und Markierung aus:Gut ein Drittel der Baustellen fiel hier glatt durch. Die Siegerbaustelle in Brüssel zeichnete sich unter anderem durch eine sehr auffällige Ankündigung und exzellente Verkehrsführung aus. Beim Verlierer in Madrid gehörten Staus und Chaos hingegen zum Alltag. Besonders negativ: die gleichzeitige Verringerung und Verschwenkung von Fahrspuren ohne jede Markierung.

Montag, 30. August 2010, von Elmar Leimgruber

Faschiertes: 7 von 16 Proben mit Keimen belastet

Vakuumverpacktes Fleisch
© Leimgruber

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 16 Proben Faschiertes einem Frischetest unterzogen. Dabei wurden auch zwölf unter Schutzatmosphäre verpackte Produkte getestet, die eine längere Haltbarkeit versprechen. Das Ergebnis ist durchwachsen: Wie die September-Ausgabe des Testmagazins “Konsument” (erschienen am 26.8.) zeigt, schneiden neun Produkte sehr gut bzw. gut ab – davon acht unter Schutzatmosphäre verpackte Proben.

Fünf Produkte waren hingegen teils hoch mit Keimen belastet, was auf mangelhaftes Ausgangsmaterial bzw. unzureichende Personalhygiene schließen lässt. In einem Fall war zudem das Verbrauchsdatum mit sieben Tagen zu lange angegeben. Entwarnung gibt es dagegen bei krankmachenden Bakterien wie Salmonellen oder Listerien. Diese wurden in keinem Produkt gefunden.

Die Untersuchung des Faschierten wurde am letzten Tag der Haltbarkeitsfrist durchgeführt. Sämtliche Proben waren bei der Geruchs- und Geschmacksprobe unauffällig. Bei der Untersuchung im Labor wurden die Unterschiede aber deutlich. Das Schlusslicht der Untersuchung bildet das ohne Schutzatmosphäre verpackte Faschierte von Merkur, gefolgt vom Bio-Faschierten von Sonnberg, gekauft bei Maran. Bei letzterem war die angegebene Haltbarkeitsfrist mit sieben Tagen auch für ein unter Schutzatmosphäre verpacktes Produkt eindeutig zu lange. “Derartige Testergebnisse sind zwar sehr unerfreulich. Da Faschiertes vor dem Verzehr durcherhitzt wird, wäre es beim Verspeisen aber zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen”, relativiert VKI-Ernährungswissenschafterin Birgit Beck. Eindeutig positiv dagegen: In keiner Probe wurden krankmachende Bakterien wie Salmonellen oder Listerien gefunden.

Unter Schutzgas verpacktes Faschiertes kommt mittlerweile immer häufiger in den Handel. Man erkennt es an der Kennzeichnung “unter Schutzatmosphäre verpackt” sowie an einer deutlich längeren Haltbarkeit. Dabei wird der Verpackung Luft entzogen und Schutzgas wie Stickstoff oder Kohlendioxid eingeblasen, um das Wachstum unerwünschter Keime zu verlangsamen. Auch im Test konnte der Großteil der getesteten Proben hinsichtlich Frische und Haltbarkeit punkten. Als unnötig erachtet Beck dagegen die Zugabe von Sauerstoff, der dafür sorgt, dass der Muskelfarbstoff des Fleisches schön rot bleibt.

“Allgemein wünschen wir uns bei unter Schutzatmosphäre verpackten Produkten eine deutliche Deklaration der längeren Haltbarkeit. Trotz dieser längeren Haltbarkeit sollten bei der Verarbeitung aber dieselben Hygieneregeln angewendet werden, wie sonst auch”, so Beck abschließend.

Alle Informationen zum Test gibt es unter www.konsument.at sowie seit dem 26.8. im September-Konsument.

Donnerstag, 26. August 2010, von Elmar Leimgruber

D: Abzocke an Geldautomaten geht -eingeschränkt- weiter

Österreichischer Geldautomat
Foto: © Leimgruber

Das Abheben an fremden Geldautomaten wird ab kommendem Jahr zwar günstiger. Die privaten Banken wollen die Gebühr für das Abheben mit der Girocard an Fremdautomaten auf maximal 1,95 Euro begrenzen. Wie der Bundesverband deutscher Banken, der die Privatbanken vertritt, mitteilt, wird die neue Regelung am 15. Januar 2011 in Kraft treten. Bislang verlangten deutsche Banken von ihren Kunden bis zu 10 Euro Gebühren für das Abheben bei fremden Banken.

Der deutsche Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der Großbanken konnte sich jedoch nicht auf eine maximale Abhebegebühr verständigen. Stattdessen soll ab 15. Januar 2011 jede automatenbetreibende Bank und Sparkasse ein Kundenentgelt erheben, das den Kunden vor dem Geldabheben am Automaten angezeigt werden soll. “Jetzt sind das Bundeskartellamt und der Gesetzgeber gefordert”, kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die gescheiterten Verhandlungen der Bankenbranche zu den Fremdabhebegebühren.

“Transparenz ist das eine, Willkür in der Preisgestaltung das andere”, kommentiert Manfred Westphal, Leiter Fachbreich Finanzdienstleistungen im vzbv “den faulen Kompromiss”. Die Einigung ziele eindeutig darauf ab, eine negative Entscheidung des Bundeskartellamtes und eine Gesetzesinitiative zu verhindern. Hingegen begrüßt der vzbv den Vorstoß der privaten Banken, aus der Gebührenspirale auszusteigen. “Die Höhe von 1,95 Euro zeigt, dass Banken auch mit einer solchen Obergrenze noch immer gut leben können”, sagt Manfred Westphal vor dem Hintergrund, dass eine Abhebetransaktion die Banken im Schnitt deutlich weniger als einen Euro kostet.

Seit einigen Jahren ist sowohl die bargeldlose Bezahlung mit Bankomat- bzw. EC-Karte EU-weit kostenlos möglich. Zudem darf die “eigene” Bank für Behebungen an Geldautomaten bzw. Bankomaten im EU-Raum nicht höhere Gebühren verlangen als bei einer Behebung an einer “Fremdbank” im Inland. In Folge dieser Vorschriften stiegen die Fremdgebühren bei vielen Banken erheblich an.

Die Konsumentenschutzorganisation Stiftung Warentest empfiehlt dazu, bei der Auswahl eines Girokontos darauf zu achten, dass die entsprechende Bank Automaten in Wohnortnähe oder auf dem Arbeitsweg hat. An den Automaten der eigenen Bank oder des Bankenverbundes ist das Geldabheben nämlich meist kostenlos. Kostenlose Girokonten und die jeweilige Anzahl der Geldautomaten sind online abrufbar.

Dienstag, 17. August 2010, von Elmar Leimgruber

Mängel am Urlaubsort bringen Preisminderung und Schadenersatz

Mängelfrei war mein Urlaub auf Mykonos
Foto: © Leimgruber

Wer grobe Mängel am Urlaubsort vermelden kann, hat künftig eventuell nicht nur Anspruch auf Reisepreisminderung, sondern auch auf “Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude”. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil nämlich genauso entschieden.

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der entsprechende Reiseveranstalter in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Das oberste Gericht entschied sich zugunsten der Kläger und sprach dem Paar neben einer Preisminderung von 25 Prozent auch einen Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Im konkreten Fall hatten zuvor sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern zwar eine Reisepreisminderung zugesprochen. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch “die entgangene Urlaubsfreude” mit abgegolten wäre.

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