Mit ‘Arbeiterkammer (AK)’ getaggte Artikel

Freitag, 25. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe

Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die “Plattform für ein modernes Urheberrecht” feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: “Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,” betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:

“Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.” Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.

“Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte – wie sie heute der Normalfall sind – und keine ständigen Umsatzsteigerungen und Gewinne im Elektrohandel.” Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.

Für Konsumenten ist es “nicht einzusehen, dass man doppelt und dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,” lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:

„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört auch, dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen Instanz festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom bestimmt werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des Urheberrechts.

IG Autoren dazu: “Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe “doppelt”. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.” Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um “über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens” zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.

Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: “Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber”, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen 20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.

Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche hier abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet hier einen Ratgeber zum Thema “geistiges Eigentum und Verbraucherschutz” im kostenlosen Download

Mittwoch, 23. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer (AK) gegen EU-Parlament: Grundversorgung muss in Öffentlicher Hand bleiben

Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen. Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der Grundversorgung.

In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug. Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen werden.

In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“

Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.

Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.

Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen. Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht hier als Download zur Verfügung.

Freitag, 28. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

Österreichischer Arbeitsgesundheitsmonitor: Psychische Erkrankungen steigen

Knapp 40 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter in Österreich sind psychisch stark belastet: Die aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitors zeigt, dass die Hauptbetroffenen von psychischen Belastungen im Job nicht – wie so oft vermutet – leitende Angestellten oder Lehrer/-innen sind. Vielmehr sind es Bau- und Fabrikarbeiter/-innen sowie Kassen- und Reinigungskräfte, die vor allem unter ständig steigendem Zeitdruck, monotonen Arbeitsabläufen und unsicheren Zukunftsaussichten leiden.

Der ständig steigende Leistungsdruck führt im Zusammenspiel mit der andauernden Wirtschaftskrise zu einer wachsenden Zahl psychisch belasteter Arbeitnehmer/-innen. Es gibt derzeit mehr als eine Million Betroffene. Bereits 29 Prozent aller Beschäftigten in Österreich sind als psychisch höher belastet einzustufen, zehn Prozent davon als sehr hoch. Als psychische Belastungsfaktoren wurden im Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitor definiert: Stressempfinden/Druck, Demotivation, Unfähigkeit abzuschalten, Depressivität, Gefühl der Erschöpfung und Überlastung, Gereiztheit und Gefühl der Sinnleere. Erfasst werden diese Faktoren durch mehr als 20 Fragen.

Starke psychische Beeinträchtigungen haben 39 Prozent der Arbeiter/-innen – gegenüber 28 Prozent der Beschäftigten im
öffentlichen Dienst und 27 Prozent der Angestellten. Vor allem Bauarbeiter/-innen zählen zu den Hauptbetroffenen: 41 Prozent sind stark oder sehr stark psychisch belastet, gefolgt von Fabrikarbeitern/-innen (39 Prozent), Kassierern/-innen (38 Prozent), Installateuren/-innen (36 Prozent) und Reinigungskräften (34 Prozent). Abteilungsleiter/-innen findet man erst dahinter mit 33 Prozent Belasteten.

Der steigende Zeitdruck spielt eine große Rolle: 40 Prozent der Beschäftigten, die unter Zeitdruck stehen, weisen mehrfache psychische Belastungen auf. Arbeiter/-innen nehmen ihre Jobs zunehmend als monoton und sinnentleert wahr. Die wirtschaftliche Entwicklung empfinden immer mehr Beschäftigte als undurchschaubar, ihre berufliche Zukunft als unsicher. Erschöpfungssymptome und Depressionen (oft als “Burn-Out” bezeichnet) nehmen stetig zu. Seit 1994 hat sich die Zahl der Krankenstandstage wegen psychischer Erkrankungen fast verdreifacht. Die körperlichen Folgen sind
dramatisch: 75 Prozent haben Muskelverspannungen und/oder Rückenschmerzen, 67 Prozent fühlen sich erschöpft. 62 Prozent leiden unter Kopfschmerzen, 58 Prozent haben Schlafstörungen und 53 Prozent werden von Nervosität geplagt.

AK-Präsident Johann Kalliauer: “Die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, die eine Evaluierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz verlangt, ist voranzutreiben. Die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge sind in den Betrieben verpflichtend umzusetzen.”

Mittwoch, 31. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

31.10. ist Weltspartag: Kaum Zinsen für Sparer

Kaum Süßes, dafür eher noch Saures gibts für Sparer auch am heutigen 31.10., dem Weltspartag zu berichten: Auf Sparbücher, auf denen jederzeit abgehoben werden kann, gibt’’s im Schnitt nur ein Achtel Prozent Zinsen. Das belegt ein aktueller AK-Sparbuchzinsen-Test vom Oktober bei 28 Banken in Wien. Bei Direktbanken und Sparcards bekommt man demnach etwas mehr. Wer sein Geld für einen bestimmten Zeitraum binden möchte auf einem Kapitalsparbuch oder Festgeld, hat je nach Laufzeit und Betrag Zinsen von bis zu 3,07 Prozent.

Die Arbeiterkammer fordert daher: Die Sparbuchzinsen müssen angehoben werden, denn die Banken haben die Sparzinsen stärker abgesenkt als die Kreditzinsen. Das zeigt eine Statistik der Österreichischen Nationalbank. Außerdem verlangt die AK mehr Transparenz für Sparer: Einfache, überschaubare Sparprodukte und Klipp-und-Klar-Infos, also ein Produktinformationsblatt mit den Eckpunkten des Sparbuchvertrages.

Die Zinsen für jederzeit abhebbares Geld auf den Sparbüchern sind im Keller: 0,0625 (Bawag PSK) bis 2,1 Prozent (direktanlage.at, Mindesteinlage 5.000 Euro. Die Online-Bank hat eine Filiale und bietet Sparbücher an). Wer sein Sparbuch auflöst, werden zudem bis zu sieben Euro Schließungsspesen verrechnet. Von 16 Banken verrechnen fünf Institute keine Spesen bei der Schließung des Sparbuches.

Direktbanken bieten etwas mehr – im Schnitt 1,3 Prozent. Die Zinsen betragen für täglich fällige Spareinlagen 0,25 (Allianz Investmentbank, Allianz Top Cash) bis 2,1 Prozent (direktanlage.at, Online TopZins Konto, „Aktionszinssatz“ für Neukunden, Mindesteinlage 5.000 Euro). Konsumenten sollen zudem drauf schauen, ob es Aktionszinsen sind, empfiehlt die Arbeiterkammer (AK). Sie gelten nur kurz und/oder sind an Bedingungen geknüpft, etwa an Mindesteinlagen.

Bei den Sparcards gibt’’s im Schnitt 0,25 Prozent Zinsen. Die Sparkonten sind jedoch nicht für den Zahlungsverkehr geeignet. Die Einlagen sind tdafür aber äglich fällig. Die Zinsen machen 0,125 (Unicredit Bank Austria, ErfolgsCard; Erste Bank, s Komfort SparCard) bis 0,5 Prozent (Bawag PSK, ZinsvorteilsCard) aus. In der Regel gilt, je höher der angelegte Betrag, desto besser der Zinssatz.

Wer sich länger binden möchte und größere Beträge zum Sparen übrig hat, kann das mit einem Kapitalsparbuch oder Festgeld tun: Der Zinssatz für die gesamte Laufzeit ist hierbei fix. Ein laufendes Ansparen ist nicht möglich. Die Zinsunterschiede sind groß. So gibt es etwa für ein 12-monatiges Kapitalsparbuch Zinsen von 0,5 (Bank Winter) bis 1,75 Prozent (Deniz Bank Online-Festgeld/Sparbuch, Denzel Bank Online-Festgeld, Porsche Bank Direktsparen Fix, VakifBank Fixzins Vermögenssparbuch), für 36 Monate 0,5 (Bank Winter) bis 2,5 Prozent (Deniz Bank Online-Festgeld/Sparbuch), für 60 Monate bis zu 3,07 Prozent (Autobank Termineinlage).

Regelmäßiges (monatlich oder im Quartal) Geld ansparen geht mit dem Prämiensparbuch. Die Zinssätze sind variabel. Die Prämiensparbücher haben Laufzeiten von zum Beispiel zwei oder vier Jahren. Für zweijährige Prämiensparbücher etwa ist die Bandbreite beträchtlich: 0,125 (RLB NÖ Wien Mindesteinlage 30 Euro) bis 2,250 (Deniz Bank Mindesteinlage 100 Euro) Prozent.
Ber Vorsicht: Wer vorzeitig Geld abhebt oder das Sparbuch auflöst, bekommt deutlich weniger Zinsen!

Die Arbeiterkammer gibt folgende Empfehlungen:

- Vergleichen Sie die Sparzinsen. Verhandeln Sie mit Ihrer Hausbank über die Zinsen.

- Achtung vor Zinsfallen bei gebundenen Sparbüchern: Wenn Sie vorzeitig Geld abheben, lauert die Vorschuss-Zinsenfalle. Sie beträgt ein Promille pro Monat des abgehobenen Betrages.

- Achten Sie bei Sparcards auf anfallende Kosten wie Karten-, Kontoführungs- oder Behebungsgebühren am Schalter.

- Die Schließungsspesen bei der Auflösung eines Sparbuchs sind verhandelbar.

- Einen Zinsenvergleich bieter der AK Bankenrechner.

Montag, 22. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

AK warnt: Fertiggerichte “ohne Geschmacksverstärker” sind nicht glutamatfrei

Bei beiden hier abgebildeten Produkten (eines von Knorr, eines von Maggi) scheint Hefeextrakt in der Zutatenliste auf, welcher Glutamat enthält.

“Irreführende Kennzeichnungen” auf Fertiggerichten und Packerlsuppen kritikisiert die Arbeiterkammer (AK): “Frei von Geschmacksverstärkern” sieht man zwar häufig auf Packungen, aber dies stimmt oft nicht, so die AK.

Im Essen sind dann meist Zutaten mit geschmacksverstärkender Wirkung enthalten, zum Beispiel Hefeextrakt. Eine AK-Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zugesetztem Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.

Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tiefkühlpizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Produkte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat Konsumenten in diesen Produkten zu rechnen haben.  Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefeextrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen aber gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.

Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebensmittelindustrie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt. Es braucht jedenfalls bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden glutamathältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“, fordert die AK. Denn Angaben wie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ sind missverständlich, da sich Konsumenten häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.

Mittwoch, 10. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

EU plant Verbesserung von “außergerichtlichen” Konsumentenrechten

In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim Kauf eines mangelhaften Produkts hat, weil das Unternehmen die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte wahren können.

Der EU-Entwurf hat aber einige Mängel und muss daher nachgebessert werden, fordert die Arbeiterkammer (AK):

- Die Schlichtungsstellen müssen wirklich unabhängig sein und dürfen nicht von Unternehmen selbst oder Branchenverbänden eingerichtet werden.
-Die Ansprüche der Konsumenten dürfen nicht verjähren – der Weg zum Gericht muss gewahrt bleiben.
- Auch die Informationspflicht der Unternehmen bleibt auf der Strecke. Die Unternehmen müssen laut Entwurf nur dann über die verfügbaren Schlichtungsstellen informieren, wenn sie sich einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren unterwerfen. Wer aber eine außergerichtliche Streitlösung sucht, dem muss trotzdem der Gang zum Gericht offen bleiben. Dazu ist es notwendig, dass mit Einleitung des Schlichtungsverfahrens die strittigen Ansprüche nicht verjähren.

Die Mitgliedsstaaten sollen laut AK zur Schaffung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (ADR) verpflichtet werden. Zusätzlich soll noch eine Online-Plattform geschaffen werden, an die sich VerbraucherInnen wenden können, um an die richtige Schlichtungsstelle zu gelangen. Ausgenommen davon sollen nur Verträge über Gesundheitsdienstleistungen und Fort- und Weiterbildung sein, wenn sie staatlich finanziert werden.

 

Freitag, 13. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

AK-Geflügeltest: Vorsicht gefährliche Keime

Geflügel ist allzu oft mit gefährlichen Keimen belastet. Dies zeigt ein AK Test von 20 vorverpackten Geflügelfleisch aus 20 Wiener Geschäften. Nachmessungen der Produkttemperaturen ergaben zudem: Bei fast jedem zweiten Produkt lag die Temperatur über den notwendigen vier Grad Celsius. Die appetitliche Nachricht: Keine der überprüften Hühnerfleisch-Proben war am Ablauftag verdorben: Das Fleisch darf nicht blass oder verfärbt sein, nicht sauer oder muffig riechen.

Die Arbeiterkammer (AK) hat im Mai 20 zumeist unter Schutzatmosphäre verpackte ganze Hühnerfleisch-Proben in 20 Wiener Supermarkt- und Diskonter-Filialen eingekauft: Merkur, Billa, Zielpunkt, Spar, Eurospar, Hofer, Lidl, Penny, Adeg. Die Untersuchung wurde von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg und der Veterinärmedizinischen Uni durchgeführt.Der AK-Test zeigte: Jede zweite Probe war mit Campylobacter-Keimen befallen, eine mit Salmonellen. Die Campylobacter-Keime sind gegen eines oder mehrere Antibiotika bereits resistent. Der Antibiotikaresistenz-Test ergab: Die Campylobacter-Keime sind gegen eines bis zu vier von zwölf untersuchten Antibiotika resistent. Mehrfach resistent – gegen drei oder vier Antibiotika – waren die Campyloacter-Keime in vier von zehn Proben. Gegen bestimmte Antibiotika wie Ampicillin – aus der Gruppe der Penicilline – waren die nachgewiesenen Campylobacter-Keime in neun von zehn Proben resistent. Gegen Antibiotika aus der ebenfalls wichtigen Gruppe der Chinolone waren die Keime in sieben von zehn Proben resistent.

Jährlich gibt es laut AK in Österreich rund 4.500 Erkrankungen aufgrund von Campylobacter und rund 2.000 aufgrund von Salmonellen. Salmonellen können zum Beispiel Brechdurchfall oder Krämpfe hervorrufen. Campylobacter kann vor allem bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Bauchschmerzen, blutige Durchfälle oder Erbrechen verursachen. Küchen-Hygiene ist daher oberstes Prinzip bei rohen Lebensmitteln wie Geflügel, Eier oder Fleisch. Keime können sich während der Lagerung oder bei der Zubereitung auf andere Lebensmittel übertragen. Daher Schneidebrett, Messer und Co immer sehr heiß abwaschen oder in den Geschirrspüler geben. Rohe Lebensmittel, besonders Geflügel, vollständig durcherhitzen, damit die Keime absterben.

Die Nachmessungen der Temperaturen in den Kühlvitrinen zeigten: In zwei (zehn Prozent) der 20 überprüften Vitrinen lag die Lagertemperatur bei über vier Grad Celsius. Bei neun herrschte eine Kühltemperatur zwischen ein und vier Grad Celsius vor, bei den restlichen neun unter ein Grad Celsius. Geflügel sollte eine Produkttemperatur von maximal vier Grad Celsius haben. Die Temperaturkontrolle der Produkte zeigt: Acht Geflügel-Proben (40 Prozent) hatten über vier Grad Celsius, eine davon sogar über sieben Grad. Das könnte daran liegen, dass zu oft die Kühlung unterbrochen wurde.

Die AK verlangt nun aufgrund ihres Geflügel-Tests mehr Kontrollen und Maßnahmen gegen den Arzneimittel-Einsatz bei Geflügel. Die Konsumenten brauchen Sicherheit, dass das Fleisch einwandfrei und nicht mit gesundheitsschädigenden Keimen behaftet ist. Denn immerhin hatten zehn der 20 von der AK überprüften verpackten Geflügel-Proben Campylobacter-Keime. Sie sind gegen ein oder mehrere Antibiotika resistent.

Die AK fordert daher:

 

 

  • Antibiotika-Einsatz reduzieren: Nötig ist eine lückenlose Erhebung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast. Mit Antibiotika in der Tiermast ist äußerst zurückhaltend umzugehen. Dazu braucht es insbesondere auch nötige Maßnahmen bei den Haltungsbedingungen von Geflügel. Derzeit werden 60 Tonnen Antibiotika in der Nutztierhaltung eingesetzt.
  • Bessere Kontrollen: Die betrieblichen Eigenkontrollen zur Sicherstellung der lückenlosen Einhaltung der Kühlkette müssen verbessert werden.
Freitag, 6. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

EuGH: Vertragsinfos bei Internetgeschäften müssen zugestellt werden

Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch zur Kassa gebeten. Nach diesem Urteil müssen Konsumenten bei Vertragsabschluss im Internet wesentliche Informationen – zum Beispiel Preis, Lieferkosten, Widerrufsrecht – schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Nach Ansicht der AK kam das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nach. Die AK ging daher mit einer Klage gegen Content Services vor. Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen, Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Konsumenten bloß auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen vor, dass Konsumenten die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.

Sowohl nach der Fernabsatz-Richtlinie als auch nach dem Konsumentenschutz-Gesetz muss die Übermittlung der Informationen an die Kunden im Fernabsatzgeschäft zwei grundlegende Merkmale aufweisen: Erstens muss der Kunde die Informationen “erhalten”. Dies setzt voraus, dass die Informationen dem Kunden übermittelt werden, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig werden muss. Zweitens müssen die Informationen in zuverlässiger Weise und während eines angemessenen Zeitraums für ihn verfügbar bleiben. Nur so kann der Konsument seine Rechte geltend machen, erklärt die AK.  Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen bloß über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein “Erhalten” der Informationen dar, wie das gefordert ist, auch der Betreiber den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.

Sonntag, 6. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

AK fordert EU-weites Gratis-Konto für alle

Ein Gratis-Girokonto muss EU-weit selbstverständlich werden. Dies fordert die österreichische Arbeiterkammer (AK): Es muss endlich ein verbindliches Recht auf ein Girokonto für alle VerbraucherInnen kommen. Die AK verlangt von der EU Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag. Ohne Girokonto sind die Menschen vom wirtschaftlichen Leben praktisch ausgeschlossen, ist die AK überzeugt.

Österreichische Banken sollen endlich ihre gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen und Basiskonto flächendeckend anbieten: “Es ist zwar erfreulich, dass einige Banken in Österreich Spezialkonten anbieten. Die grundsätzliche Problematik des flächendeckenden Angebots von Basiskonten kann damit aber nicht nachhaltig gelöst werden, weil mit der Kontoeröffnung oft bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen verknüpft sind”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik:

Wer kein Konto hat, zahlt doppelt drauf: etwa durch hohe Spesen bei Überweisungen mit Zahlscheinen und man hat es auch am Arbeitsmarkt schwerer. In Österreich sind rund 150.000 Personen ohne Konto. Es kommt wahrscheinlich täglich vor, dass Banken eine Kontoeröffnung verweigern – auch wenn nur ein Habenkonto angefragt wird. Begründet wird das häufig damit, dass ein “Negativeintrag” in einer Liste eines Gläubigerschutzverbandes oder einer Wirtschaftsauskunftei vorliegt. Die größten Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos haben Wenigverdiener, sozial benachteiligte und verschuldete Personen.

“Auf EU-Ebene wurden schon viele Studien und Konsultation durchgeführt, um den Bedarf zu überprüfen. Bisher gibt es nur eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten – das ist uns zu wenig”, betont Zgubic. Die Kommission hat nun wieder
Fragen zum Thema vorgelegt – sie sind ähnlich und ohnehin schon inden vergangen Jahren bereits mehrfach und eindeutig beantwortet worden. Die AK lehnt die Möglichkeit ab, dass eine einzige Sonderbank für soziale Bankdienstleistungen zuständig sein kann. “Das kann zu Nachteilen für die Kunden führen, weil damit die Menschen
gebrandmarkt werden können und nicht überall in ländlichen Gebieten das Angebot gewährleistet wäre”, sagt Zgubic.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.