Mit ‘Österreich’ getaggte Artikel

Mittwoch, 9. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

VKI: Zahlscheingebühren sind gesetzwidrig -Info und Kommentar

Seit November 2009 ist die Verrechnung von Zahlscheinentgelten verboten. Dies teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit. Dennoch verrechnen diese demnach immer noch viele Unternehmen, weswegen die Konsumentenschützer immer wieder deagegen geklagt hat. Wie der VKI weiter mitteilt, konnten nun zwei diesbezügliche Verfahren vor Gericht gewonnen werden

Die Einzugsermächtigung gibt dem Unternehmer den direkten Zugriff auf das Konto seiner Kunden; er steuert wann und wie viel abgebucht wird und das bringt insbesondere auch Ersparnisse beim Mahnwesen. Andererseits gibt es viele Konsumenten, die diesen Zugriff auf das eigene Konto nicht ermöglichen wollen. Diese werden seit Jahren mit zusätzlichen Entgelten bestraft.

Das am 1.11.2009 in Kraft getretene neue Zahlungsdienstegesetz sieht ein eindeutiges Verbot der Diskriminierung bestimmter Zahlungsinstrumente durch Zusatzentgelte vor. Da sich viele Unternehmer aber offenbar nicht an dieses Verbot halten, hat der VKI musterhaft gegen die Mobilfunk-Branche Verbandsklagen eingebracht. Die erste Klage gegen T-Mobile wurde inzwischen beim Handelsgericht Wien (18 Cg 14/10p) gewonnen. Das Gericht stellt eeindeutig klar, dass das Zahlungsdienstegesetz anwendbar ist und verwirft die Einwände der Beklagten, dass die Regelung verfassungs-, ja gar gemeinschaftsrechtswidrig wäre. In einem anderen Verbandsklageverfahren – gegen ein Fitness-Center – stand eine ähnliche Klausel ebenfalls auf dem Prüfstand. Auch das OLG Wien (2 R 18/10x) ging in seinem Urteil davon aus, dass das neue Zahlungsdienstegesetz Entgelte für Erlagscheine verbiete.

Wenn Rechnungen einmal pro Jahr oder gar unregelmässig zu begleichen sind, halte ich Zahlscheine für eine angebrachte Lösung. Dass Menschen regelmässige (z.B. monatliche) Rechnungen über Erlagschein zahlen wollen, ist für mich aber -in vielen Fällen- völlig unbegreiflich. Mal ganz unabhängig davon, ob das Bezahlen mit Erlangschein nun mehr kostet oder nicht: Warum sollte man sich das Leben unnötig erschweren, wenn es einfacher auch geht? Warum sollte man -vor allem bei monatlich anfallenden Fixzahlungen- für jede Rechung immer wieder eigens zur Bank gehen oder online Überweisungen durchführen wollen? Der im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums handelnde VKI reagiert hier also meines Erachtens übereifrig.

Die Möglichkeit Einziehungs- und Daueraufträge zu erteilen, ist nicht nur praktisch, sondern auch -für beide Seiten- sinnvoll: Der Dienstleistungerbringer kann sich so darauf verlassen, dass das geschuldete Entgelt monatlich pünktlich auf seinem Konto liegt und der Schuldner kann so die Überweisungen nicht vergessen und spart sich daher neben der monatlichen Zusatzaufgaben auch noch lästige Mahngebühren.

Also: was solls: besser gleich besser (bei gleichbleibenden regelmässigen Zahlungen) einen Dauerauftrag erteilen und (bei ebenfalls regelmässigen Zahlungen in unterschiedlicher Höhe) einen Aufziehungsauftrag erteilen. Und man erspart sich jede Menge Ärger durch vielleicht nicht erhaltene oder vergessene Zahlscheine.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.

Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer

Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.

Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.

Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.

Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.

Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Supermarkt muss Aktionsware zwei Tage vorrätig halten

Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.

Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.

Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.

Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.

Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.

Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.

Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:

Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.

Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.

Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.

Sonntag, 6. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

31. Österreichisches Blasmusikfest in Wien -Eindrücke in Bildern

Diesen Donnerstag und Freitag fand -wie angekündigt- in Wien das 31. Österreichische Blasmusikfest statt. 1800 Musikantinnen und Musikanten aus Österreich, Südtirol und weiteren Nachbarländern waren vertreten und boten am Samstag Nachmittag nicht nur eine Parade über den Ring, sondern auch ein grosses Abschlusskonzert am Rathausplatz unter der Leitung von Hans Schadenbauer.

Sehen Sie hier Eindrücke der folkloristischen und kulturellen Buntheit:

Alle Fotos sind © Elmar Leimgruber: Keine Veränderung, Verwertung, Weitergabe ohne schriftliche Genehmigung.

Das Wiener Rathaus begrüsst die Blasmusikanten
Foto: © Elmar Leimgruber

Blick in die Riesenmenge der Musikanten
Foto: © Elmar Leimgruber

Blick in die Menge 2
Foto: © Elmar Leimgruber

Hans Schadenbauer dirigiert das aus 1800 Mann und Frau bestehende Riesenblasorchester
Foto: © Elmar Leimgruber

Blick in die Menge 3
Foto: © Elmar Leimgruber

Brigitta Karwautz sang beim Jubiläumskonzert des Wiener Landesblasorchesters den Walzer “Frühlingsstimmen” von Johann Strauss
Foto: © Elmar Leimgruber

Samstag, 5. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Quentin Tarantino sucht Junior-Juroren

Kult-Regisseur Quentin Tarantino steht heuer bekanntlich der Jury des 67. Filmfestivals in Venedig, der Biennale di Venezia 2010, die vom 2. bis zum 11. September stattfindet, vor. Für die 15 Wettbewerbsfilme wird heuer erstmals eine internationale Publikumsjury zusammengestellt mit insgesamt 27 Teilnehmer aus 27 europäischen Ländern, die einen Spezialpreis der Jury vergeben werden, darunter auch aus Österreich, wie das für anspruchsvolle Filme bekannte Wiener Votiv Kino mitteilt.

Gesucht werden demnach drei Juroren, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Männliche und weibliche Filmliebhaber zwischen 18 und 25 Jahren
  • Kurzer Lebenslauf in Englisch mit Begründung für die Bewerbung als Juror (maximal 10 Sätze)
  • Englische Kurzbeschreibung (maximal 5 Sätze) von drei Szenen aus kürzlich gesehenen Filmen
  • Nachweis von guten Englischkenntnissen, um gemeinsam mit der Jury über die Filme zu diskutieren
  • Das VOTIV KINO nominiert aus allen Einsendungen drei Jurymitglieder, von denen dann einTeilnehmer und eine Ersatzteilnehmer von der Festivalleitung ausgewählt werden wird

Die drei nominierten Personen werden zu einem Gespräch ins VOTIV KINO eingeladen. Die endgültige Entscheidung wird im Juli von der Festivalleitung in Venedig bekanntgegeben. Bewerbungsschluss ist der 9. Juni 2010.

Und hier sind weitere Faqs zur Teilnahme:

  • Die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von Europe Cinemas bezahlt, Reise und Aufenthalt wird für die Teilnehmer organisiert
  • Akkreditierung für das Filmfestival
  • Verpflichtender Aufenthalt in Venedig zwischen 1. und 12. September 2010
  • Verpflichtende Sichtung aller 15 Wettbewerbsfilme
  • Teilnahme an allen Jurysitzungen und Diskussionen mit den Regisseuren
  • Beiträge zu dem Blog, der speziell für dieses Event entwickelt werden wird
  • Schreiben einer täglichen Postkarte an Europe Cinemas
  • Verleihung des Preises

Hier kann man sich online bewerben.

Infos über die Bienalle sind hier abrufbar.

Mittwoch, 2. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Riesenvogel A380 in Wien: Eindrücke in Bildern

Heute vormittag war er -wie berichtet- für einige Stunden in Wien: das grösste Passagierflugzeug derzeit, der Airbus A380.

Ich war vor Ort und habe bildliche Eindrücke eingefangen.

Viel Freude damit.

Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder abgeändert noch im Original übernommen werden.

Alle Rechte vorbehalten: © Elmar Leimgruber, redakteur.cc

Mittwoch, 2. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

4.+5. Juni: 31. Österreichisches Blasmusikfest 2010 in Wien

4. und 5. Juni: Wien im Zeichen der Blasmusik
Foto: Stadt Wien, MA 7 – Kulturamt

Kommenden Freitag und Samstag findet das 31. Österreichische Blasmusikfest statt. Insgesamt 36 Blasmusikkapellen aus Österreich, darunter auch drei Kapellen aus Südtirol und Gastkapellen aus Deutschland, Liechtenstein, der Slowakei und Ungarn werden am 4. und 5. Mai in Wien vertreten sein. Den Auftakt der Veranstaltung bildet die Marschmusikbewertung im Ehrenhof von Schloss Schönbrunn. Am Freitag abend folgt ein Galakonzert des Wiener Landesblasorchesters anlässlich 50 Jahre Wiener Blasmusikverband im Arkadenhof des Wiener Rathauses.

Am Samstag Vormittag folgen Konzerte in allen 23 Bezirken auf Märkten und Plätzen. Es folgt ein Festzug vom Heldenplatz über die Ringstraße zum Rathausplatz. Beim gemeinsamen Abschlusskonzert am Rathausplatz setzen 1.800 Musikerinnen und Musiker den Schlussakkord unter der Leitung von Hans Schadenbauer.

Die Bürgerkapelle Bruneck, Südtirol
Foto: bkbruneck.net

Vom seinerzeitigen Kulturstadtrat Helmut Zilk 1980 ins Leben gerufen – ein Konzert von Wiener und niederösterreichischen Kapellen vor dem Ziehrer-Denkmal 1979 im Prater dafür war ausschlaggebend – erfreut sich das Treffen auch in der Großstadt großer Beliebtheit. Laut Auskunft des Generalsekretärs des Österreichischen Blasmusikverbandes Wolfgang Findl reichen die Bundesländer-Voranmeldungen bis ins Jahr 2015. Aus jedem österreichischen Bundesland und Südtirol reisen üblicherweise drei bis vier Kapellen nach Wien. Die Südtiroler Abordnung kommt heuer übrigens aus dem Pustertal: (Bürgerkapelle Bruneck, Musikkapelle Reischach und Musikkapelle St. Lorenzen)

In Summe haben in den letzten 30 Jahren über 900 Kapellen mit mehr als 50.000 Musikanten aus den Bundesländern bzw. aus dem Ausland an dem Wiener Fest teilgenommen. Durchschnittlich wird das kostenlose Musikanten-Treffen von bis zu 30.000 Wienerinnen und Wienern besucht. Organisiert wird das Fest maßgeblich vom Kulturamt der Stadt Wien in enger Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen der Stadt und anderen Partnern.

Österreichweit zählt der Blasmusikerband über 2100 Formationen. In Oberösterreich gibt es 400, in Niederösterreich 380, in der Steiermark etwa 200 Musikgruppen. Wien ist hier etwas anders: Zwischen Floridsdorf und Liesing zählt der Wiener Landesverband, der heuer sein 50-Jahr-Jubiläum mit mehreren Aktivitäten feiert, 23 Kapellen. Insgesamt sind laut Findl aktuell zwischen 900 und 1000 Personen einmal wöchentlich in ihren Kapellen musikalisch aktiv.

Das vollständige Programm des Blasmusikfestes ist hier einsehbar.
Alle teilnehmenden Kapellen sind hier abrufbar.
Und hier sind die Auftrittsorte der einzelnen Musikkapellen am Samstag.

Montag, 31. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Weltnichtrauchertag 2010: Jede Stunde ein Todesfall durchs Rauchen

Rauchen tötet!
Bild: Andreas Stix, pixelio.de

Heute ist Weltnichtrauchertag: Jede Stunde stirbt in Österreich ein Mensch an den Folgen des Tabakrauchs. Dies teilt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit. Raucher haben zudem im Durchschnitt eine um 5 Jahre niedrigere Lebenserwartung als Nichtraucher. Maßnahmen der Raucherentwöhnung und zum Nichtraucherschutz sind deshalb wichtiger Bestandteil einer nationalen Gesundheitspolitik.

Eine österreichweit durchgeführte Gesundheitsbefragung der Statistik Austria zeigt, dass 1,6 Mio. ÖsterreicherInnen täglich rauchen. Und neben den gesundheitlichen Folgen des Tabakkonsums stellt auch der Passivrauch eine massive Bedrohung für die Gesundheit dar. Passivraucher verlieren rund 9 Monate an Lebenserwartung, so eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS). Rauchen stellt heute das bedeutendste Gesundheitsrisiko für Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, sowie Krebserkrankungen dar und ist die wichtigste vermeidbare Ursache von vorzeitigem Tod.

Viele Raucherinnen und Raucher sind mit ihrem Rauchverhalten unzufrieden und möchten etwas verändern, einige möchten ihren Konsum reduzieren, manche ganz mit dem Rauchen aufhören. Die österreichische Sozialversicherung bietet schon seit vielen Jahren unterschiedliche Möglichkeiten zur RaucherInnenentwöhnung an: stationäre und ambulante Programme und das Rauchertelefon, eine gelungene Kooperation zwischen den Krankenversicherungsträgern, den Ländern und dem Bundesministerium für Gesundheit (www.rauchertelefon.at, 0810810013). Darüber hinaus hat das Rauchertelefon Broschüren und Folder, die telefonisch oder per e-Mail unter info@rauchertelefon.at kostenlos bestellt werden können.

Was Südtirol betrifft, geht aus der Mehrzweckerhebung der Haushalte 2009 des ISTAT, durchgeführt vom Landesinstitut für Statistik (ASTAT), hervor, dass 19,0% der Südtiroler mit 14 Jahren und mehr rauchen, und zwar 21,9% der Männer und 16,3% der Frauen. 26,5% haben mit dem Rauchen aufgehört und 54,5% haben nie damit angefangen. Weiters zeigt die Erhebung, dass der Anteil der Raucher bei den über 60-Jährigen am geringsten ist und dass Männer im Schnitt mehr Zigaretten am Tag rauchen als Frauen (13 Zigaretten gegenüber 9).

Wie das deutsche Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltnichtrauchertag am 31.5.2010 mitteilt, zählten sich im Jahr 2009 nach den Ergebnissen des Mikrozensus 74% der deutschen Bevölkerung über 15 Jahren zu den Nichtrauchern. Insgesamt sind 70% der Männer und 79% der Frauen Nichtraucher. 45% der Männer und 64% der Frauen haben noch nie geraucht. Der Anteil der ehemaligen Raucher, das heißt die Ausstiegsquote, ist bei Männern mit 25% größer als bei Frauen mit 15%.

Im Jahr 2008 starben in Deutschland 43 830 Personen, davon 30 780 Männer und 13 050 Frauen, an Krebserkrankungen, die in Zusammenhang mit dem Konsum von Tabakprodukten gebracht werden können. Neben Lungen-/Bronchialkrebs, der mit 42 319 Sterbefällen die vierthäufigste Todesursache ist, zählen auch Kehlkopf- (1 484 Sterbefälle) und Luftröhrenkrebs (27 Sterbefälle) zu diesen Folgeerkrankungen des Rauchens. Insgesamt waren 5,2% aller Sterbefälle im Jahr 2008 auf eine für Raucher symptomatische Krebserkrankung zurückzuführen. Bei der Betrachtung der Todesursachen im Zusammenhang mit dem Rauchen muss zusätzlich davon ausgegangen werden, dass bei einer Vielzahl von Todesfällen insbesondere durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie durch die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) der Konsum von Tabak mit zum Tode beigetragen haben kann.

Über 50 Inhaltsstoffe in Zigaretten sind krebserregend und erhöhen die Gefahr von tödlichen Herzinfarkten, schreibt der TÜV Rheinland, der eine eigene Raucherentwöhnung anbietet. Doch trotz dieser bekannten Risiken raucht immer noch ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland. Das traurige Ergebnis: Pro Jahr sterben laut des aktuellen Drogen- und Suchtberichts der deutschen Bundesregierung rund 140.000 Deutsche vorzeitig an den direkten Folgen des Rauchens. Eigentlich ein guter Grund, um mit dem Rauchen aufzuhören. Aber die Nikotinabhängigkeit wird häufig unterschätzt: Nicht nur körperlich verlangt es Raucher nämlich nach einer Zigarette, auch die psychische Abhängigkeit bestimmt stark das Rauchverhalten.

Doch dauerhaft aufhören ist möglich: Rund eine Million Menschen in Deutschland schaffen es jedes Jahr. Ärzte und Apotheker helfen zudem Betroffenen bei den anfänglichen Entzugserscheinungen wie Nervosität, Herzklopfen oder Schlaflosigkeit.

Sonntag, 30. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Grösstes Passagierflugzeug Airbus A380 landet in Wien – Besichtigungen möglich

Airbus A380
Foto: © Jens Görlich , CGI- lufthansa.de

Der neue Airbus A380 von Lufthansa landet am kommenden Mittwoch für einen Kurzbesuch am Flughafen Wien. Besichtigungen sind möglich. Dieses Flugzeug ist mit einer Länge von 73 Metern und einer Spannweite von knapp 80 Metern das größte zivile Langstreckenflugzeug der Welt und der erste moderne Jet mit zwei durchgehenden Decks.

Unterhalb des Hauptdecks liegt der Frachtraum, der sich ebenfalls über die gesamte Rumpflänge erstreckt. Der Airbus A380 zeichnet sich durch viele nützliche Innovationen aus: Größere Passagier- und Frachtkapazitäten, eine höhere Reichweite, die Non-Stop-Flüge ermöglicht und zudem einen, laut Airbus geringeren Lärmpegel als eine Boeing 747. Diese Vorteile kommen nicht nur den Passagieren und Airlines zugute, sondern auch den Flughäfen und deren Anwohnern.

Airbus A380
Foto: © J. Jodar airbus.de

Der Flughafen Wien erwartet die Landung des Airbus zwischen 10.30 Uhr und 11.00 Uhr, Start und Weiterflug sollen um 13.00 Uhr erfolgen. Für Interessierte, die den Besuch des Airbus A380 live erleben möchten, bietet der Flughafen Wien zahlreiche Möglichkeiten: So führt das VISITAIR Center in der Zeit von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr eigene A380-Rundfahrten durch, bei denen man direkt am Vorfeld einen Blick auf den Airbus werfen kann. Der Flughafen Wien bietet diese speziellen VISITAIR Touren kostenlos an. Die Anmeldung erfolgt unter 01/7007-22150.

Einen hervorragenden Blick auf die Position des A380 am Flughafen-Vorfeld bietet außerdem das Parkhaus 4. Während der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist laut Flughafen das Abstellen der Fahrzeuge im Parkhaus 4 kostenlos.

Mittwoch, 26. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

wein.pur: Best of Austria 2010

Die wein.pur-Redakteure waren wieder fleißig unterwegs und berichten im neuen 250 Seiten starken Bookazine "Best of Austria 2010" über die neuen Weine der Aufsteiger, Neueinsteiger und der renommierten Spitzenwinzer Österreichs. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Österreichischer Agrarverlag"
Bild: Österreichischer Agrarverlag

Ein neuer Wein-Ratgeber ist erschienen: wein.pur Best Of Austria 2010 beschreibt knapp 3.000 Spitzenweine von 360 österreichischen Top-Weingütern.

Die wein.pur-Redakteure waren wieder fleißig unterwegs und berichten im neuen 250 Seiten starken Bookazine “Best of Austria 2010″ über die neuen Weine der Aufsteiger, Neueinsteiger und der renommierten Spitzenwinzer Österreichs. Alle Weingüter wurden persönlich besucht und die Weine vom Fass weg verkostet. So entstand das neue und top-aktuelle Standardwerk von wein.pur.

Die besten Weine, die typischsten Weine, die günstigsten Weine, die teuersten Weine, lagerfähige Weine, Weine mit Spaßfaktor, Über-Drüber-Weine, leichte Weine, kräftige Weine, trockene Weine, Weißweine, Rotweine, Süßweine…..

Erhältlich ist wein.pur “Best of Austria 2010″ seit 5. Mai an ausgesuchten Kiosken und im Buchhandel sowie hier.