Mit ‘Schnäppchen’ getaggte Artikel

Donnerstag, 4. Dezember 2014, von Elmar Leimgruber

Online-Shopping: Bundeskriminalamt warnt

Fast 54 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind laut Statistik Austria Online-Shopper. Die meist stressige Vorweihnachtszeit verleitet viele Menschen besonders dazu, schon aus zeitlichen Gründen online zu shoppen. Doch aus Internetbetrüger wissen dies auch und verstärken daher ihre kriminellen Machenschaften, warnt das österreichische Bundeskriminalamt (.BK):

Betrüger locken demnach Käuferinnen und Käufer meist durch Schnäppchen im Internet an. “Der Preis ist oft so günstig, dass rationelle Gedanken bei den Kunden aussetzen. Seien Sie sicher: Niemand schenkt Ihnen etwas im Internet”, erklärt Claus Kahn vom Büro für Betrug- und Wirtschaftsdelikte im Bundeskriminalamt.

Die Betrüger verlangen dazu die Bezahlung mittels Vorauskasse über verschiedene Wege wie zum Beispiel per Banküberweisung oder per Money Transmitter. Von diesen Konten holen sich die Betrüger das Geld ab und verschwinden. Die Ware wird natürlich nicht geliefert. In letzter Zeit kommt es auch vermehrt zu Betrügereien mit Dienstleistungen. Reinigungsservice, Taxidienst oder Übersiedelungsangebote werden zu Billigstpreisen angeboten, so das Bundeskriminalamt. Bei der Erbringung der Leistung werden aber oft Mehrkosten verlangt oder die Leistung gar nicht erbracht.

Das Bundeskriminalamt rät zur Vorsicht und gibt Tipps wie man sich schützen kann:

█ Wählen Sie alternative Bezahlsysteme wie zum Beispiel Kreditkartenzahlung und nutzen Sie Nachnahmesendungen. Es gibt auch seriöse Bezahl-Dienste, bei denen die Bankdaten einmalig hinterlegt werden.
█ Eine gute Alternative zur Zahlung mit Kreditkarte ist die Lieferung per Nachnahme. Die ist zwar meist etwas teurer, aber dafür sehr sicher, da Sie erst bezahlen, wenn Sie das Paket schon in Händen halten.

Eines der größten Risiken im Netz ist ein mangelnder Schutz der Daten:
█ Seien Sie sich bewusst, dass jeder Internetnutzer auch Ziel eines Angriffes und eines Betruges sein kann.
█ Bekannte, etablierte Unternehmen agieren auch online ähnlich seriös wie in der “realen” Welt. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein Impressum mit Nennung und Anschrift der Firma, des Geschäftsführers oder einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer (UID-Nummer) sowie klare Geschäftsbedingungen (AGB).
█ Die Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf sollten online abrufbar sein.
█ Auch der Kunde kann Kontrolle ausüben: Auf vielen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten werden Händler beurteilt. Gute Bewertungen können ein Hinweis auf seriöse Geschäftspraktiken sein.

█ Weiterführende Informationen sowie “nicht zu empfehlende Webseiten” bieten die verschiedenen nationalen und internationalen Konsumentenschutzorganisationen (www.europakonsument.at).
█ Ein wichtiges Kriterium ist zudem das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien vertrauen. Informationen dazu finden Sie auf www.guetezeichen.at.

█ Sollten Sie geschädigt sein, so können Sie dies bei der nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Nehmen Sie dazu alle Unterlagen mit, die Informationen über Kauf und Kaufabwicklung geben, insbesondere alle Unterlagen zur Bezahlung.

Donnerstag, 15. August 2013, von Elmar Leimgruber

Stadt Wien verkauft wieder Gebraucht-Fahrzeuge und -Geräte

Wer besondere Fahrzeuge sucht, könnte jetzt fündig werden: Die Stadt Wien mustert mehrmals im Jahr alte Fahrzeuge und Geräte aus, die auf Grund ihres technischen Zustandes für den städtischen Intensivbetrieb nicht mehr geeignet sind.. Diese werden jedoch nicht sofort verschrottet oder entsorgt, sondern werden zwei- bis dreimal jährlich privaten Interessenten zum Verkauf angeboten.

Nun findet wieder eine derartige Verkaufsaktion statt: Vom 19. – 23. August 2013 können die Fahrzeuge und Geräte von 8.00 bis 14.00 Uhr am Lagerplatz Vösendorf, Triester Str. 6a (Anfahrt stadtauswärts nach der Ketzergasse, vor dem Wiener Tierschutzhaus) besichtigt werden. Eine persönliche Begutachtung vor Ort empfiehlt sich auf jeden Fall, da die Fahrzeuge und Geräte doch großteils reparaturbedürftig und amtlich nicht überprüft sind. Nach dem Verkauf dienen sie in der Regel als Ersatzteilspender, wobei auch hierfür mangels technischer Prüfung keine Gewähr geleistet werden kann.

Als Besonderheit kommen diesmal ein ehemaliger Patiententransporter der Wiener Spitäler sowie eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Drehleiteraufbau zum Verkauf. Des Weiteren gibt es eine große Anzahl verschiedener Kommunalfahrzeuge, Müllsammelfahrzeuge und diverse Kleingeräte. Der nächste Winter kommt bestimmt: Um hierfür gerüstet zu sein, kann man schon jetzt unzählige Schneeketten und viele Winterdienstgeräte am Lagerplatz begutachten. Alle weiteren Informationen über den Fahrzeugverkauf und eine Übersicht über die zum Verkauf angebotenen Geräte und Fahrzeuge findet man im Internet unter: http://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/fuhrpark/fahrzeugverkauf/index.html

Angebote für die Ausstellungsstücke müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift “MA 48-VEAU-12153/2013″ bis spätestens 28. August 2013, 13.00 Uhr in der Magistratsabteilung 48, 1170 Wien, Lidlgasse 5, Objekt 20/Erdgeschoss/Zimmer 4 einlangen. Die Anbotsformulare erhalten sie während der Besichtigungszeiten am Lagerplatz Vösendorf oder als Download auf der Homepage der MA 48. Über eine eigene Kartei können sich Interessenten automatisch über die aktuellen, zum Verkauf gelangenden Gebrauchtfahrzeuge und -geräte informieren lassen. Alles, was dafür nötig ist, ist eine Registrierung über ein Online-Formular.

MA 48: Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und Geräte:

Besichtigung 19. – 23. August 2013, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr

 

Donnerstag, 5. April 2012, von Elmar Leimgruber

Die Stadt Wien verscherbelt ihre Rettungsfahrzeuge

Foto: MA 48Für passionierte Fahrzeug-Bastler gibts in der kommenden Woche wieder echte Schnäppchen: Die Stadt Wien mustert nämlich mehrmals im Jahr alte Fahrzeuge und Geräte aus, die aufgrund des technischen Zustandes für den städtischen Intensivbetrieb nicht mehr geeignet sind. Diese werden jedoch nicht sofort verschrottet oder entsorgt, sondern zwei- bis dreimal jährlich von der MA 48 privaten Interessenten zum Verkauf angeboten. Vom 10. bis 13. April 2012 können die Fahrzeuge und Geräte von 8.00 bis 14.00 Uhr am Lagerplatz Vösendorf, Triester Str. 6a (Anfahrt stadtauswärts nach der Ketzergasse, vor dem Wiener Tierschutzhaus) in Augenschein genommen werden.

HIghlights im April sind mehrere Notarztwagen der Wiener Rettung, welche beispielsweise von Camping- und Abenteuerliebhabern als rollendes Hotel verwendet werden könnten. Des Weiteren gelangen eine große Anzahl diverser Kommunalfahrzeuge, Winterdienstgeräte, Reifen und diverse Kleingeräte zum Verkauf. Eine persönliche Begutachtung vor Ort empfiehlt sich auf jeden Fall, da die Fahrzeuge und Geräte laut MA 48 doch großteils reparaturbedürftig und amtlich nicht überprüft sind. Nach dem Verkauf dienen sie in der Regel als Ersatzteilspender, wobei auch hierfür mangels technischer Prüfung keine Gewähr geleistet werden kann.

Angebote für die Ausstellungsstücke müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift “MA 48-VEAU-1749/2012″ bis spätestens 18. April 2012, 13.00 Uhr in der Magistratsabteilung 48, 1170 Wien, Lidlgasse 2-5, Objekt 6/Obergeschoss/Zimmer 205 einlangen. Die Anbotsformulare erhalten sie während der Besichtigungszeiten am Lagerplatz Vösendorf.

Über eine eigene Kartei können sich Interessenten automatisch über die aktuellen, zum Verkauf gelangenden Gebrauchtfahrzeuge und -geräte informieren lassen. Alles, was dafür nötig ist, ist eine Registrierung über Online-Formular www.wien.gv.at/formularserver2/user/formular.aspx?pid=99cae406c077464db391cb1568a0389c&pn=Bac62df1c0f94455f8f088de89c53b8e1 auf wien.gv.at. Alle weiteren Informationen über den Fahrzeugverkauf und eine Übersicht über die zum Verkauf angebotenen Geräte und Vehikel findet man im Internet unter: www.wien.gv.at/umwelt/ma48/fuhrpark/fahrzeugverkauf/index.html

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Supermarkt muss Aktionsware zwei Tage vorrätig halten

Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.

Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.

Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.

Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.

Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.

Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.

Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:

Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.

Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.

Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.