Mit ‘Konsumentenschutz’ getaggte Artikel
Sonntag, 6. Mai 2012, von Elmar Leimgruber
Ein Gratis-Girokonto muss EU-weit selbstverständlich werden. Dies fordert die österreichische Arbeiterkammer (AK): Es muss endlich ein verbindliches Recht auf ein Girokonto für alle VerbraucherInnen kommen. Die AK verlangt von der EU Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag. Ohne Girokonto sind die Menschen vom wirtschaftlichen Leben praktisch ausgeschlossen, ist die AK überzeugt.
Österreichische Banken sollen endlich ihre gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen und Basiskonto flächendeckend anbieten: “Es ist zwar erfreulich, dass einige Banken in Österreich Spezialkonten anbieten. Die grundsätzliche Problematik des flächendeckenden Angebots von Basiskonten kann damit aber nicht nachhaltig gelöst werden, weil mit der Kontoeröffnung oft bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen verknüpft sind”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik:
Wer kein Konto hat, zahlt doppelt drauf: etwa durch hohe Spesen bei Überweisungen mit Zahlscheinen und man hat es auch am Arbeitsmarkt schwerer. In Österreich sind rund 150.000 Personen ohne Konto. Es kommt wahrscheinlich täglich vor, dass Banken eine Kontoeröffnung verweigern – auch wenn nur ein Habenkonto angefragt wird. Begründet wird das häufig damit, dass ein “Negativeintrag” in einer Liste eines Gläubigerschutzverbandes oder einer Wirtschaftsauskunftei vorliegt. Die größten Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos haben Wenigverdiener, sozial benachteiligte und verschuldete Personen.
“Auf EU-Ebene wurden schon viele Studien und Konsultation durchgeführt, um den Bedarf zu überprüfen. Bisher gibt es nur eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten – das ist uns zu wenig”, betont Zgubic. Die Kommission hat nun wieder
Fragen zum Thema vorgelegt – sie sind ähnlich und ohnehin schon inden vergangen Jahren bereits mehrfach und eindeutig beantwortet worden. Die AK lehnt die Möglichkeit ab, dass eine einzige Sonderbank für soziale Bankdienstleistungen zuständig sein kann. “Das kann zu Nachteilen für die Kunden führen, weil damit die Menschen
gebrandmarkt werden können und nicht überall in ländlichen Gebieten das Angebot gewährleistet wäre”, sagt Zgubic.
Tags: Arbeiterkammer (AK), Österreich, Banken, EU-Kommission, Gabriele Zgubic, Girokonto, Konsumentenschutz, Konto, Soziales
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Sonntag, 18. März 2012, von Elmar Leimgruber
Wie medizinische Untersuchungen zeigen, leben Kinder vielfach ungesund und sind zudem oft übergewichtig, weil sie sich fehlerhaft ernähren. Und dies ist kein Zufall, sondern die Lebensmittelindustrie macht selbst Kinder schon zu Junkfood-Junkies. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Kinder kaufen” der Konsumentenschutzoganisation foodwatch, welche 1500 Nahrungsmittel für Kinder mit den Kategorien der aid-Pyramide untersucht und bewertet hat. Mit dem industriellen Angebot an Kinderlebensmitteln ist demnach eine ausgewogene Ernährung praktisch unmöglich, denn es besteht fast ausschließlich aus Süßigkeiten und ungesunden Snacks.
Das Ergebnis: Fast drei Viertel der Produkte (73,3 Prozent) fallen in die “rote” Kategorie an der Spitze der Pyramide. Es handelt sich um süße und fette Snacks, die nach den Empfehlungen des vom Bundesernährungsministerium geförderten “aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz” nur “sparsam” verzehrt werden sollten. Gerade einmal 12,4 Prozent der Produkte können der grünen Kategorie an der Basis der Pyramide zugeordnet werden – solche Lebensmittel sollten Kinder eigentlich “reichlich” verzehren. Die Hersteller stellen also die Ernährungspyramide auf den Kopf: Ihre Produktpalette im Kinder-Segment entspricht ziemlich genau dem Gegenteil der ernährungsphysiologischen Empfehlungen.
“Die Industrie will Kinder so früh wie möglich auf ungesundes Junkfood programmieren”, sagt Anne Markwardt von foodwatch. “Dafür gibt es einen logischen Grund: Mit Obst und Gemüse lässt sich nur wenig Profit machen – mit Junkfood und Soft Drinks schon mehr. Es lohnt sich ganz einfach nicht, gesunde Produkte ans Kind zu bringen.” Während die Hersteller mit Obst und Gemüse Margen von weniger als 5 Prozent erzielen, erreichen sie bei Süßwaren, Soft Drinks und Snacks Umsatzrenditen von 15 Prozent und mehr. Entgegen dem von vielen Unternehmen formulierten Anspruch, einen Beitrag zur ausgewogenen Ernährung von Kindern zu leisten, haben sie betriebswirtschaftlich größtes Interesse daran, möglichst viele unausgewogene Produkte zu verkaufen.
“Die Unternehmen tragen eine erhebliche Mitverantwortung für die grassierende Fehlernährung von Kindern”, sagt Anne Markwardt von foodwatch. “Die Lebensmittelindustrie ist nicht Teil der Lösung, sondern Kern des Problems, weil sie Kindern massenhaft Junkfood aufdrängt und sie zur falschen Ernährung verführt.” Dass sich Kinder in Deutschland nicht gesund und ausgewogen ernähren, ist wissenschaftlich belegt: Kinder essen nur die Hälfte der empfohlenen Menge an Obst und Gemüse, aber weit mehr als 200 Prozent der empfohlenen Menge an Süßwaren, Snacks und Soft Drinks.
Der Anteil übergewichtiger Kinder ist im Vergleich zu den 80er- und 90er-Jahren um 50 Prozent gestiegen. Heute gelten 15 Prozent der Kinder als zu dick, 6 Prozent sogar als fettleibig (adipös). Folgen sind erhöhte Risiken für Diabetes, Herzkreislauf- und andere schwerwiegende Krankheiten. Ein Prozent der Kinder leidet heute bereits an Altersdiabetes. Mit perfiden Strategien versuchen die Unternehmen, Kinder so früh wie möglich an die eigene Marke zu binden und in jungen Jahren Geschmacksprägung möglichst für ein ganzes Leben zu erreichen.
Gleichzeitig treten Vertreter der Süßwaren-Konzerne auf Kongressen als Experten für gesunde Kinderernährung auf und dienen sich dem Staat, Sportverbänden, Schulen und sogar Kindergärten als Partner für Anti-Übergewichtsprogramme und Bewegungsinitiativen an. “Der Bock macht sich selbst zum Kindergärtner”, so Anne Markwardt von foodwatch. “Wir dürfen nicht mehr darauf hereinfallen, wenn sich Unternehmen, deren Ziel gar nicht anders lauten kann als immer mehr Süßwaren und Junkfood zu verkaufen, zum Ratgeber in Sachen gesunder Ernährung aufschwingen: Das sind scheinheilige Alibi- und Ablenkungsmaßnahmen, die nicht viel kosten. Jedenfalls weniger, als die omnipräsenten Junkfood-Produkte derselben Hersteller einspielen, die selbst in Schulen ,Kauf mich’ schreien. Es ist doch kein Zufall, dass die ganzen Comicfiguren und Gimmicks nicht zum Verzehr von ungezuckerten Haferflocken, sondern von pappsüßen Crispy-Pops verführen sollen.”
Auch der Staat versagt beim Thema gesunde Kinderernährung. Anstelle klarer Vorgaben für die Hersteller bindet die Bundesregierung die Junkfood-Industrie in ihre Initiativen und Aktionspläne gegen Übergewicht ein. So hat das Bundesernährungsministerium die “Plattform Ernährung und Bewegung” (peb) initiiert, die sich dadurch auszeichnet, vor allem den angeblichen Bewegungsmangel und nicht die schlechte Ernährung von Kindern als Ursache für Übergewicht zu benennen. Prominente Mitglieder von peb: Coca-Cola, Ferrero, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie, McDonald’s, die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker, PepsiCo, Mars – Firmen, die kein Interesse an gesunder Ernährung, sondern am Verkauf von Snacks, Junkfood und Soft Drinks haben.
foodwatch fordert daher:
Die Lebensmittelindustrie muss dort Verantwortung übernehmen, wo ihre Verantwortung tatsächlich liegt: Nicht in PR-trächtigen Alibi-Maßnahmen wie Bewegungsinitiativen und Ernährungstipps für den Schulunterricht, sondern in der Produktion ausgewogener Kinderlebensmittel. Die Verantwortung für die Fehlernährung von Kindern kann nicht allein auf Eltern abgewälzt werden. Produkte, die nicht ausgewogen sein können (wie Süßigkeiten), dürfen nicht länger als Kinderprodukte beworben und mit Comicfiguren, Spielzeugbeigaben, Gewinnspielen oder Idolen direkt an Kinder vermarktet werden. Schulen und Kindergärten müssen werbe- und PR-freie Räume werden. Die Junkfood-Industrie ist kein geeigneter Partner für den Staat, für Schulen und für Sportverbände wie den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Sponsoring-Partnerschaften und gemeinsame Programme zur Bewegungsförderung oder Übergewichts-Bekämpfung dienen den Unternehmen als Ablasshandel und müssen beendet werden.
Tags: "Kinder kaufen", Adipositas, aid-Pyramide, Alibi-Aktionen, Anne Markwardt, Übergewicht, Bewegungsmangel, Bundesernährungsministerium, Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie, Coca-Cola, Ernährtungstipps, Ernährung, Ernährungspyramide, Essen, Ferrero, Fettleibigkeit, Foodwatch, Gemüse, Gesundheit, Junkfood, Junkfood-Industrie, Junkfood-Junkies, Kinder, Kinderlebensmittel, Kinderprodukte, Konsumentenschutz, Landwirtschaft, Lebensmittel, Lebensmittelindustrie, Mars, McDonalds, Medizin, Obst, PepsiCo, Plattform Ernährung und Bewegung (peb), Süßigkeiten, Süßwaren-Konzern, Snacks, Soft Drinks, Staat, Studie, Umsatzrendite, Verantwortung, Verbraucherschutz, Wirtschaftliche Vereinigung Zucker
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Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber
Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.
“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.
“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag. Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.
Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.
Tags: "Beipackzettel" für Spar- und Veranlagungsprodukte, Anlageprodukte, Arbeiterkammer (AK), Österreich, Deutschland, Erhebung, Finanzdienstleistungen, Finanzfalle, Franz Floss, Gabriele Zgubic, internetabzocke, John F. Kennedy, Kapitalmarkt, Konsument, Konsumentenpolitik, Konsumentenschutz, Kosten, Polizzen-Check, Provisionen, Rechte, Schutz, Stiftung Warentest, Verbraucher, Verbraucherschutz, Verein für Konsumenteninformation (VKI), Versicherungsprodukte, Wahlfreiheit, Weltverbrauchertag, Werbeanrufe, Zugang zu Gericht
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Donnerstag, 23. Februar 2012, von Elmar Leimgruber
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Physiotherapeuten getestet. Und das Ergebnis ist in vielerlei Hinsicht ernüchternd und enttäuscht: Vor allem hielten sich die getesteten Physiotherapeuten auch tatsächlich an die ärztliche Verordnung. Insbesondere aber macht sich der Patient des Betrugs strafbar, wenn eine offensichtlich falsche Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht wird, bei der die angeführte Leistung nicht der erbrachten Leistung entspricht, warnt der VKI.
Wenn Physiotherapeuten anstatt der vom Arzt verschriebenen Therapie alternative Methoden wie Shiatsu, Craniosakral- oder Meridlinetherapie anbieten, dann mag dies für manche Patienten zwar durchaus willkommen sein, es birgt aber auch Risiken: Neben finanzieller Belastung durch etwaige Zuzahlungen drohen unter Umständen gesundheitliche Probleme. Denn die Wirksamkeit zahlreicher alternativer Heilmethoden ist keineswegs belegt – die belegt wirksame Therapie hingegen wird unterlassen. Details zum Test gibt es auf www.konsument.at und ab heute, 23.2. im März-KONSUMENT.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 15 Physiotherapeuten in der Steiermark und in Vorarlberg über die Schulter geschaut. Bei fünf in Graz getesteten Wahltherapeuten wurden von zwei Testpersonen insgesamt 30 Anwendungen in Anspruch genommen. Doch nur bei sieben Anwendungen hielten sich die Physiotherapeuten auch tatsächlich an die ärztliche Verordnung. In 60 Prozent der Fälle entsprach die Rechnung zudem nicht der tatsächlich erbrachten Leistung.
Auch bei den zehn in Vorarlberg getesteten Wahltherapeuten wurde in 60 Prozent der Fälle die Rechnung nicht korrekt ausgestellt. Auffällig war bei den Vorarlberger Therapeuten darüber hinaus, dass die Dauer der einzelnen Behandlung häufig nicht der ärztlichen Verordnung entsprach. Bei der verordneten Einzelheilgymnastik (30 Minuten) hielt sich etwa lediglich ein Therapeut an die Zeitvorgabe, drei Mal nahmen sich die Therapeuten gar nur fünf Minuten Zeit für die Behandlung.
“Physiotherapeuten haben nach ärztlicher Verordnung zu handeln – eigenmächtige Heilbehandlungen sind laut Gesetz zu unterlassen. Der behandelnde Arzt hat sich mit Sicherheit bei der Verordnung etwas gedacht, daher sollten andere angebotene Therapien mit dem Arzt abgesprochen werden. Es steht Patienten natürlich frei, eine ärztliche nicht verordnete Heilmethode bzw. Alternativmethode zu wählen. Die Krankenkasse bezahlt allerdings nur medizinisch anerkannte Leistungen, deren Wirksamkeit belegt ist. Im Rahmen des Tests wurde beispielsweise bei einem Institut die nicht von der Krankenkasse anerkannte Craniosacral-Therapie als zweimalige Heilgymnastik abgerechnet. Wer eine solche Rechnung eingereicht, macht sich strafbar – der Physiotherapeut macht sich zum Mittäter. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und einfach Betrug. Daher sollten Patienten unbedingt die Rechnung kontrollieren, ehe sie diese bei der Krankenkasse einreichen”, so VKI-Gesundheitsexpertin Bärbel Klepp.
Ein weitere Problematik, die im Rahmen des Tests offensichtlich wurde, ist die Dauer der Behandlungszeit: Werden 30 Minuten Einzelheilgymnastik verordnet, hat der Patient auch Anspruch auf 30 Minuten reine Behandlungszeit. Das Erstgespräch sowie das An- und Auskleiden zählen nicht dazu, so der VKI.
Tags: ärztliche Verordnung, Bärbel Klepp, Behandlung, Betrug, Craniosakraltherapie, Gesundheit, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Heilgymnastik, Heilmethoden, Konsumentenschutz, Kosument, Krankenkasse, Medizin, Meridlinetherapie, Physiotherapie, Shiatsutherapie, Steiermark, Therapie, Verein für Konsumenteninformation (VKI), Vorarlberg, Wahltherapeuten
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Freitag, 10. Februar 2012, von Elmar Leimgruber
Auch wenn die Lebensmittelpreise in Wien von August bis November 2011 um 4 Prozent gesunken sind: Im Vergleich zu Berlin sind sie immer noch um 10 Prozent teurer. Dies belegt das aktuelle Preismonitoring der Arbeiterkammer Wien (AK) bei acht Wiener Supermärkten und Diskontern. Demnach wurde der Warenkorb in Berlin im selben Zeitraum um einen Euro teurer. Bei diesem Test handelt es jedoch ausdrücklich um keinen Qualitätsvergleich. Der Preisrückgang in den letzten drei Monaten in Wien ist laut AK vor allem auf fallende Preise bei Obst und Gemüse (bis zu 43 Prozent günstiger) und Convenience-Tiefkühlprodukten (bis zu 24 Prozent günstiger) zurückzuführen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der “Konsument” bei einem Gesamtvergleich Österreich-Deutschland im Dezember 2011.
Ein Warenkorb mit 40 Lebensmitteln kostete laut AK in Wien 79 (netto 71) Euro, in Berlin 72 (netto 67) Euro. Während Kaffee, Tafelessig und Cola in Österreich viel günstiger sind, kosten die meisten anderen Lebensmittel in Deutschland viel weniger. Besonders auffällig sind die Preisunterschiede bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Fleisch, Milch, Zucker oder Mehl. Hühnerkeulen kosten in Wien sogar mehr als doppelt so viel wie in Berlin. Dabei ist jeweils das günstigste Lebensmittel untersucht worden. Das ist mit Qualitätsunterschieden alleine nicht mehr zu erklären. “Es gibt also nach wie vor einen Österreich-Aufschlag”, vermutet AK Präsident Herbert Tumpel: “Der Wirtschaftsminister sollte überprüfen, wo solche Preisaufschläge zustande kommen: schon beim Bauern, bei den Zwischenlieferanten oder erst im Handel wegen der hohen Supermarktkonzentration in Österreich”, fordert Tumpel.
Wien ist auch teurer als Köln: Für Babynahrung, Pflege- und Reinigungsmitteln zahlen Konsumenten in Wiener Drogeriemärkten um ein Drittel mehr als in Köln. Dieselben Markenprodukte sind in Wien, auch wenn die unterschiedliche Mehrwertsteuer herausgerechnet wird – also netto – deutlich teurer. Dies belegte ein AK Preismonitoring von insgesamt 301 Produkten bei den Drogeriemärkten Schlecker, Müller und DM in Wien und in Köln im Oktober 2011: “Babynahrung, Cremen, Geschirrspülmittel, Duschgels oder Weichspüler sind in heimischen Drogeriemärkten im Durchschnitt um 33,4 Prozent teurer als in Köln“, so die AK damals.
Und auch beim AK-Vergleich von identen Lebensmitteln zwischen Wien und München im Mai 2011 geht Deutschland als Preis-Sieger hervor: Idente Produkte (insgesamt 53 wurden vergleichen) kosten in Wien um durchschnittlich 16 Prozent mehr als in München. Das zeigt ein aktueller AK Preistest von 53 Lebensmitteln bei vier Supermärkten in Wien und München. “Unfassbar, dass die Konsumenten bei uns bei fast allen Produkten draufzahlen”, sagt AK Präsident Herbert Tumpel. “Auch bei Sprit und Energie dreht sich die Preisschraube weiter nach oben. Daher muss die Regierung Maßnahmen gegen die Teuerung einleiten”, so Tumpel.
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Montag, 6. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

Justitia gegen Finanzierungsberater
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Falsche Anlageberatung kann zu Schadenersatzzahlungen führen. Da aber Privatpersonen oftmals finanziell nicht in der Lage sind, solche Gerichtsverfahren zu finanzieren, führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon seit einiger Zeit Musterprozesse gegen Finanzierungsberater. Der VKI hat nun in drei Musterprozessen gegen verschiedene Anlageberater – geführt im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums – Recht bekommen. Zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Das Argument der Verjährung wurde von den Gerichten nicht anerkannt. In allen Fällen wurden Kleinanlegern riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als “sicher” verkauft und wurden diese über die innewohnenden Risiken nicht aufgeklärt.
Die “EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG” in Salzburg und die “Contectum Investment-Consulting GmbH” in Graz haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als “sicheres” Investment angeboten. Das jeder Einzelaktie innewohnende Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde laut VKI geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als “Formalität” abgetan und von den Konsumenten ungelesen unterzeichnet.
Nach den Kursverlusten hat der VKI – nach Abtretung der Ansprüche – Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin kam – wie in solchen Fällen stets – das Argument, dass die Beratenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien. Die Gerichte entschieden im Sinn der geschädigten Anleger: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung, wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.
Im dritten – ebenfalls sehr typischen Fall – vermittelte der Vermögensberater Isamberth aus Graz laut VKI zwei zwanzigjährigen Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete die Konsumentinnen, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen – zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren (!) – zu investieren. Auch hier dasselbe Bild: Konservativen und unerfahrenen Anlegerinnen wird ein riskantes
Gesamtfinanzierungskonzept vorgeschlagen, ohne die Risiken im Detail darzustellen. Auch hier wurde – vom OLG Linz bestätigt – rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.
Alle in diesem Beitrag genannten Angaben stammen übrigens nicht von der Redaktion, sondern beruhen auf (von der Redaktion unverifizierten) Informationen des VKI. Die genannten Urteile sind online kostenlos abrufbar.
Auch die rund 2.500 Teilnehmer an den Sammelklagen gegen den AWD – hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei Immobilienaktien im Raum – schildern laut VKI ähnliche Erlebnisse. Diese Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten entschieden.
“Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten bezahlten Provisionen treiben die Vermittler – im finanziellen Eigeninteresse – dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke”, kritisiert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. “Daher müsste – will man aus den Schadensfällen lernen – eine Abkehr von der Provisionsberatung hin zu einer Honorarberatung erfolgen.”
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Dienstag, 24. Januar 2012, von Elmar Leimgruber

Der ADAC-Testsieger: Rosskopf in Südtirol
Foto: © rosskopf.com
Rodeln gehört zu den beliebesten Winteraktivitäten von Familien. Der ADAC hat daher Preise (für zwei Erwachsene und zwei Kinder) und Service von 30 Rodelbahnen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol verglichen. Ein Drittel der Bahnen fiel im Bereich Sicherheit glatt durch. Geht es rein um den Preis, schneidet Deutschland am besten ab. Eiger Run im Schweizerischen Grindelwald heißt die Bahn auf dem letzten Platz mit dem Urteil: sehr mangelhaft. Das Prädikat des Testsiegers hingegen darf sich eine Anlage in Sterzing in Südtirol anheften:
“Die Rodelbahn Rosskopf, bequem per Gondel zu erreichen, sage und schreibe fast zehn Kilometer lang und mit einem maximalen Gefälle von 32 Prozent auf rund 100 Metern”, schwärmt der ADAC: “Das verspricht exzellentes Rodelvergnügen – und hält, was es verspricht, sogar nachts. Es gab zahlreiche Hinweise mit Verhaltensregeln und Notfallrufnummern, die Strecke war deutlich beschildert und zum Testzeitpunkt sehr gut präpariert, alle Gefahrenstellen präsentierten sich vorbildlich gesichert.

Der ADAC-Rodelbahnvergleich
Grafik: ADAC
Gegenüber Südtirol, Österreich und der Schweiz ist Deutschland laut ADAC unschlagbar günstig. Genau 43,83 Euro im Schnitt zahlt eine vierköpfige Familie dort für eine Fahrt bergab. In der Schweiz hingegen kostet das Rodelvergnügen mehr als das Doppelte (91,53 Euro). In Südtirol fallen durchschnittlich 54,08 Euro an, in Österreich 52,48 Euro. Aber auch innerhalb Deutschlands lohnt sich ein Preisvergleich. Auf der Hörnle-Bahn im oberbayerischen Bad Kohlgrub zahlt eine Familie mit 29 Euro für die einmalige Fahrt nur halb so viel wie auf der teuersten Bahn Seealpe in Oberstdorf (63,50 Euro). Die unterschiedliche Länge der Bahnen spielte bei dem aktuellen ADAC Preisvergleich keine Rolle.
Die Preise wurden für den durchschnittlichen Familienausflug ermittelt, sie gelten jeweils für zwei Erwachsene und zwei Kinder im Alter von zehn und zwölf Jahren und setzen sich zusammen aus dem günstigsten Tarif für eine Bergfahrt, den Kosten für vier Leihschlitten und eventuellen Gebühren für den Parkplatz. Dabei wurden, falls vorhanden, Familientarife und -rabatte berücksichtigt. Der ADAC Preisvergleich basiert auf einer Internetrecherche im Dezember 2011. Im Fokus standen dabei dieselben Strecken wie im ADAC Rodelbahn-Test, den der Club im vergangenen Jahr veröffentlichte und in dem die Sicherheit und der Service an Rodelbahnen bewertet wurden.
Tags: ADAC, ADAC-Vergleich, Österreich, Deutschland, Familie, Familientarife, Gebühren, Internet-Preisvergleich, Internetrecherche, Konsumentenschutz, Lift, Rodelbahn, Rodeln, Rosskopf, Südtirol, Schlitten, Schweiz, Service, Sicherheit, Test, Testsieger, Vergleich, Wintersport
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Mittwoch, 18. Januar 2012, von Elmar Leimgruber

Gas und Strom sind nach wie vor viel zu teuer. Das zeigt das aktuelle AK Energie-Preismonitoring (ohne Steuern und Netzkosten) bei zwölf Gas- und 14 Stromanbietern in Österreich im Jänner-Jahresvergleich (siehe AK-Graphiken). Demnach haben vor allem alle großen Gaslieferanten im Vorjahr kräftig die Konsumentenpreise erhöht, was die Erhöhungen der Großhandelspreise bei Weitem übertraf (plus fünf Prozent).
Stark gestiegen sind die Gaspreise im Vorjahr bei der Energieallianz, mit Wien Energie (plus 28,7 Prozent), BEGAS (plus 24,4 Prozent) und der EVN (plus 21,5 Prozent) gefolgt von TIGAS (plus 20,7 Prozent), KELAG (plus 18,3 Prozent), Salzburg AG (plus 16,2 Prozent), VEG (plus 14,5 Prozent), Erdgas OÖ (plus 14,2 Prozent), Energie Steiermark und Energie Graz (plus 13,1 Prozent) sowie Energie Klagenfurt (plus 12,6 Prozent). Seit vergangenen Herbst ist mit Goldgas erstmals ein deutscher Gasanbieter am heimischen Markt, der derzeit österreichweit den günstigsten Energiepreis anbietet.
Für einen durchschnittlichen Gas-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden bedeutet das bis zu 150 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) Mehrkosten im Jahr. Am Gasmarkt herrscht immer noch mangelnder Wettbewerb und Intransparenz bei der Preisgestaltung. Würde der Wettbewerb funktionieren, müssten die Gasversorger die Senkungen auch an die Haushalte weitergegeben, findet die AK. Immerhin sind die Großhandelspreise von Juli 2008 bis Jänner 2011 um zehn Prozent gesunken, was die Konsumenten nicht spürten.
Die Strompreise verharren auf einem zu hohen Niveau. Viele Anbieter haben im Jahresvergleich weiter an der Preisschraube gedreht. Die Großhandelspreise sind im Jahresvergleich zwar um zehn Prozent gestiegen – im Langzeitvergleich (Juli 2008 bis Jänner 2011) sind sie aber um fast zwölf Prozent gesunken – nicht für die Konsumenten. Im Jahr 2011 zogen die Preise am stärksten bei der Energie Klagenfurt (plus 8,7 Prozent) und der KELAG (plus 8,5 Prozent) an.
Bei den anderen untersuchten Stromversorger fallen die Preiserhöhungen moderater aus – von plus 0,9 bis 3,3 Prozent. Gleich geblieben sind die Preise im Jahresvergleich bei Steweag-Steg, Energie Graz, Verbund, Energie AG und Linz AG. Bloß die Unternehmen der Energieallianz (Wien Energie, EVN und BEWAG) haben auf die gesunkenen Ökostrom-Verrechnungspreise ab Jänner reagiert und ihre Energiepreise Anfang des Jahres um 3,4 Prozent gesenkt. Das sind die ersten Preissenkungen seit drei Jahren. Durch die niedrigeren Ökostromkosten müssten aber die Energiepreise bei allen Stromversorgern um drei bis vier Prozent sinken.
„Die Konsumenten zahlen bei ihrer Energierechnung drauf. Steigende Großhandelspreise werden sofort oder viel zu hoch weiterverrechnet, sinkende gar nicht oder unzureichend. Das ist unfair“, kritisiert AK Energie-Experte Dominik Pezenka. Überdies bekommen seit Jänner 2012 die Energieversorger Ökostrom billiger, was an den Konsumenten meist spurlos vorübergeht. Die AK prüft Musterklagen. Denn nach AK Ansicht handelt es sich bei den Ökostromkosten um eine Abgabensenkung, die an die Konsumenten weiterzugeben ist.
Die Arbeiterkammer empfiehlt zudem, die Preise mit dem Strom- und Gaspreis-Rechner zu vergleichen. Bei einem Anbieterwechsel können so jährlich bis zu 100 Euro bei Strom und 2000 Euro bei Gas gespart werden.
Tags: Arbeiterkammer (AK), Energie-Preismonitoring, Gasanbieter, Gaspreis, Gaspreisrechner, Gaspreisvergleich, Großhandelspreise, Konsumentenschutz, Stromanbieter, Strompreis, Strompreisrechner, Strompreisvergleich, Wettbewerb, Wirtschaft
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Mittwoch, 7. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber
Auch das “Christkind” kann nicht alles wissen und so können zu Weihnachten unter dem Christbaum leicht die “falschen” Geschenke liegen. Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen, rät die Arbeiterkammer (AK). Aber Achtung: bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.
Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. “Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren”, sagt Zgubic. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.
Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. “Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen”, betont Zgubic. “Ist der
Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen.” Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten in der Regel 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.
geht ein technisches Gerät kaputt, haben Kosumenten “einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren nach dem Kauf”, erklärt Zgubic und diese gilt ausnahmslos für alle Produkte: “Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Zgubic rät: “Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.”
Geschenke per Mausklick sind beliebt. “Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die
Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer”, empfiehlt Zgubic. “Auch ein Blick auf Versandspesen
und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden.” Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.
Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: “Heute kaufen, später zahlen.” Zgubic rät “zur Vorsicht, da Ratenkäufe zu den teuersten Krediten zählen.” Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen”, sagt Zgubic. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.
Tags: Arbeiterkammer (AK), CDs, Christkind, DVDs, Einkaufen, Gabriele Zgubic, Geschenke, Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch, Gutscheine, Händler, Internet, Internet-Shopping, Konsument, Konsumentenpolitik, Konsumentenschutz, Kredite, Mausklick, Online-Käufe, Ratenkauf, Rücktrittsrecht, Recht, Tickets, Umtauschrecht, Versandspesen, Weihnachten
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Freitag, 2. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber
Ob Lebensmittel, Hautcremen, iPod oder Kinderwagen: Nach wie vor zahlt man in Österreich für identische Produkte mehr als in Deutschland und dies selbst in denselben Supermärkten. Dies zeigt die Dezemberausgabe des Testmagazins KONSUMENT, die kürzlich erschienen ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Preise von 74 sowohl in Deutschland als auch in Österreich erhältlichen Produkten verglichen. Davon waren 61 Produkte teurer als hierzulande, neun kosteten gleich viel und nur vier waren in Österreich günstiger zu haben. Die Alternative: Vergleichen – und zwar nicht nur die Preise in Österreich und Deutschland, sondern auch jene der Anbieter vor Ort oder im Internet. Abhilfe kann zudem eine Lieferadresse in Deutschland schaffen.
Besonders heftig fielen die Unterschiede bei Marken-Drogerieartikeln aus, die zum Zeitpunkt der Erhebung (Oktober 2011) im Schnitt um 10 bis 20 Prozent teurer waren – vereinzelt aber auch Spitzenwerte von 60 bis 70 Prozent Aufschlag aufwiesen. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei Lebensmitteln oder Tierbedarf. Auch bei Bestellungen in Onlineshops wurden teils gravierende Preisunterschiede deutlich. Als Gründe werden seitens der Unternehmen u.a. ein unterschiedlicher Umsatzsteuersatz, höhere Logistikosten und Grundstückspreise, kleinere Absatzmengen oder auch eine insgesamt andere Kostenstruktur ins Feld geführt.
Ein besonders krasses Beispiel, das aber nur stellvertretend für viele steht: Ein Jahresabonnement der Zeitschrift „Computer Bild“ kostet im Herstellungsland Deutschland 96,20 Euro, in Österreich hingegen mit 184,60 Euro fast das Doppelte. Ein Wermutstropfen für Biertrinker: Eine Kiste Stiegl Goldbräu war wenige Kilometer jenseits der Grenze um 1,40 Euro billiger als am Entstehungsort des Gerstensafts.
„Für Onlineshopper gibt es allerdings eine Variante, die sich vor allem bei häufigen, hochpreisigeren Bestellungen rechnen kann, die Einschaltung eines Spediteurs in Deutschland, der die Ware vom Händler in Deutschland entgegennimmt und nach Österreich weiterleitet“, erläutert VKI-Projektleiter Walter Hager: „Wenn ein Händler nur innerhalb Deutschlands liefert oder bestimmte Waren in Österreich nicht erhältlich sind, ist das zudem die einzige Möglichkeit, zur gewünschten Ware zu kommen.“
Details zum Test und die Stellungnahmen der österreichischen Anbieter zu den Preisdifferenzen sind unter Test: Preisvergleich Österreich – Deutschland 12/2011 nachzulesen. Umfassende Tipps zu Onlineshopping bietet die Website des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) unter www.europakonsument.at.
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