Mit ‘Konsumentenschutz’ getaggte Artikel

Montag, 22. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

AK warnt: Fertiggerichte “ohne Geschmacksverstärker” sind nicht glutamatfrei

Bei beiden hier abgebildeten Produkten (eines von Knorr, eines von Maggi) scheint Hefeextrakt in der Zutatenliste auf, welcher Glutamat enthält.

“Irreführende Kennzeichnungen” auf Fertiggerichten und Packerlsuppen kritikisiert die Arbeiterkammer (AK): “Frei von Geschmacksverstärkern” sieht man zwar häufig auf Packungen, aber dies stimmt oft nicht, so die AK.

Im Essen sind dann meist Zutaten mit geschmacksverstärkender Wirkung enthalten, zum Beispiel Hefeextrakt. Eine AK-Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zugesetztem Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.

Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tiefkühlpizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Produkte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat Konsumenten in diesen Produkten zu rechnen haben.  Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefeextrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen aber gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.

Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebensmittelindustrie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt. Es braucht jedenfalls bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden glutamathältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“, fordert die AK. Denn Angaben wie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ sind missverständlich, da sich Konsumenten häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.

Montag, 15. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Test Schnellrestaurants: Warten ist angesagt

Bewertung: Schnellrestaurants 2012
Tabelle: Deutsches Institut für Servicequalität

Lediglich ein “Befriedigend” gibt es für die Mehrzahl der Schnellrestaurants in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Auftrag von n-tv. Zu den Gründen für das mäßige Abschneiden gehörten die Wartezeiten. Neben den Wartezeiten standen etwa die Freundlichkeit der Mitarbeiter und die Sauberkeit der Filialen von 14 Schnellrestaurant-Ketten auf dem Prüfstand.

Konkret mussten Kunden im ungünstigsten Fall bis zu einer Viertelstunde warten, bis sie ihre Bestellung aufgeben konnten. In anderen wesentlichen Punkten, wie dem Angebot und Ambiente, konnte die Branche insgesamt zwar überzeugen, doch gab es hier ebenfalls Defizite. So wurde die Schmackhaftigkeit der Speisen in jedem vierten Fall bemängelt und die Frische der Produkte ließ teilweise zu wünschen übrig. “Darüber hinaus gab die Sauberkeit oft Anlass zur Kritik. Verschmutzte Fußböden und vor allem schlechte Hygiene bei den Toiletten fielen negativ auf”, so Bianca Möller, Geschäftsführerin des Marktforschungsinstituts.

Zu den Stärken der Branche zählt laut Test die Freundlichkeit der Mitarbeiter: Sie behandelten die Kunden trotz kurzen Kontakts meist sehr aufmerksam und gaben ihnen genügend Zeit, um ihre Bestellung aufzugeben. Steigerungspotenzial zeigte sich wie schon in der Vorstudie aus 2011 beim Umgang mit Beschwerden. “Nicht einmal die Hälfte der Mitarbeiter ging angemessen darauf ein, wenn ein Kunde Mängel wie schmutzige Tische beanstandete”, erklärt Serviceexpertin Möller. Gäste, die bestellte Speisen oder Getränke reklamierten, wurden dagegen professioneller bedient und bekamen in drei Viertel der Fälle einen Ersatz angeboten.

Testsieger und damit “Bestes Schnellrestaurant” wurde Marché Restaurants (als einziges mit “sehr gut” bewertet). Das Unternehmen zeigte laut Test als einziges ein sehr gutes Serviceniveau und überzeugte mit der besten Angebotsqualität, freundlichen Mitarbeitern und kurzen Wartezeiten. Den zweiten Rang erzielte RestaurantCafé mit durchweg gutem Service und schneller Bedienung. Auf dem dritten Rang platzierte sich Le Buffet. Hier luden ansprechende Filialen zum Verweilen ein. Bei den Fast Food-Restaurants erzielte Kentucky Fried Chicken (als einziges mit “gut”) das beste Serviceergebnis und punktete etwa durch besonders freundliches und kompetentes Personal, während Pizza Hut insgesamt an letzter Stelle liegt.

Jede der 14 Schnellrestaurant-Ketten wurde zehn Mal verdeckt von Testkunden in verschiedenen Filialen besucht, insgesamt 140 Servicekontakte gingen in die Untersuchung ein. Im Fokus der Tests standen die Frische und Qualität der Speisen, die Wartezeiten, die Freundlichkeit der Mitarbeiter sowie die Sauberkeit und Gestaltung der Räumlichkeiten.

Mittwoch, 10. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

EU plant Verbesserung von “außergerichtlichen” Konsumentenrechten

In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim Kauf eines mangelhaften Produkts hat, weil das Unternehmen die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte wahren können.

Der EU-Entwurf hat aber einige Mängel und muss daher nachgebessert werden, fordert die Arbeiterkammer (AK):

- Die Schlichtungsstellen müssen wirklich unabhängig sein und dürfen nicht von Unternehmen selbst oder Branchenverbänden eingerichtet werden.
-Die Ansprüche der Konsumenten dürfen nicht verjähren – der Weg zum Gericht muss gewahrt bleiben.
- Auch die Informationspflicht der Unternehmen bleibt auf der Strecke. Die Unternehmen müssen laut Entwurf nur dann über die verfügbaren Schlichtungsstellen informieren, wenn sie sich einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren unterwerfen. Wer aber eine außergerichtliche Streitlösung sucht, dem muss trotzdem der Gang zum Gericht offen bleiben. Dazu ist es notwendig, dass mit Einleitung des Schlichtungsverfahrens die strittigen Ansprüche nicht verjähren.

Die Mitgliedsstaaten sollen laut AK zur Schaffung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (ADR) verpflichtet werden. Zusätzlich soll noch eine Online-Plattform geschaffen werden, an die sich VerbraucherInnen wenden können, um an die richtige Schlichtungsstelle zu gelangen. Ausgenommen davon sollen nur Verträge über Gesundheitsdienstleistungen und Fort- und Weiterbildung sein, wenn sie staatlich finanziert werden.

 

Montag, 30. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Träumst du noch oder schreibst du schon?

Willst du schon seit Langem beweisen, dass du schreiben kannst, ja mehr noch: dass du der Journalist der Zukunft bist, es fehlt dir aber bislang an Erfahrung und entsprechendem Feedback?

Dann träum nicht länger, sondern schreib:

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redakteur.cc sucht zur Förderung der Meinungsvielfalt einige Redaktions-Praktikanten für die Bereiche Wissenswertes, Wirtschaft, Kunst und Kultur, Medien, Politik, Konsumentenschutz.

Redaktionserfahrung ist nicht notwendig, aber natürlich ist einwandfreies Deutsch Voraussetzung.

Die Mitarbeit ist ehrenamtlich, also unbezahlt, weil auch das gesamte redakteur.cc-Projekt nicht kommerziell ausgerichtet ist.

Dafür ist aber auch nur EIN Beitrag wöchentlich (Minimum) von dir erforderlich.

Und dafür gibts auch gratis Schreib-Coaching, vor allem in Form von Feedback.

Also: was wartest du noch: Bewirb dich jetzt!

Bei Interesse mail deine Bewerbung (Motivationsschreiben, Textprobe und Biographisches) mit dem Betreff “Praktikant” an meinechance@redakteur.cc.

Bewerbungsfrist 1. Phase : bis Sonntag 2. September 2012 (inklusive)

Nach dieser Zeit sind Initiativbewerbungen natürlich auch möglich.

Viel Erfolg und vielleicht sehen wir uns ja (Absagen können übrigens auch ohne Begründung erfolgen)

Elmar

Freitag, 13. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

AK-Geflügeltest: Vorsicht gefährliche Keime

Geflügel ist allzu oft mit gefährlichen Keimen belastet. Dies zeigt ein AK Test von 20 vorverpackten Geflügelfleisch aus 20 Wiener Geschäften. Nachmessungen der Produkttemperaturen ergaben zudem: Bei fast jedem zweiten Produkt lag die Temperatur über den notwendigen vier Grad Celsius. Die appetitliche Nachricht: Keine der überprüften Hühnerfleisch-Proben war am Ablauftag verdorben: Das Fleisch darf nicht blass oder verfärbt sein, nicht sauer oder muffig riechen.

Die Arbeiterkammer (AK) hat im Mai 20 zumeist unter Schutzatmosphäre verpackte ganze Hühnerfleisch-Proben in 20 Wiener Supermarkt- und Diskonter-Filialen eingekauft: Merkur, Billa, Zielpunkt, Spar, Eurospar, Hofer, Lidl, Penny, Adeg. Die Untersuchung wurde von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg und der Veterinärmedizinischen Uni durchgeführt.Der AK-Test zeigte: Jede zweite Probe war mit Campylobacter-Keimen befallen, eine mit Salmonellen. Die Campylobacter-Keime sind gegen eines oder mehrere Antibiotika bereits resistent. Der Antibiotikaresistenz-Test ergab: Die Campylobacter-Keime sind gegen eines bis zu vier von zwölf untersuchten Antibiotika resistent. Mehrfach resistent – gegen drei oder vier Antibiotika – waren die Campyloacter-Keime in vier von zehn Proben. Gegen bestimmte Antibiotika wie Ampicillin – aus der Gruppe der Penicilline – waren die nachgewiesenen Campylobacter-Keime in neun von zehn Proben resistent. Gegen Antibiotika aus der ebenfalls wichtigen Gruppe der Chinolone waren die Keime in sieben von zehn Proben resistent.

Jährlich gibt es laut AK in Österreich rund 4.500 Erkrankungen aufgrund von Campylobacter und rund 2.000 aufgrund von Salmonellen. Salmonellen können zum Beispiel Brechdurchfall oder Krämpfe hervorrufen. Campylobacter kann vor allem bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Bauchschmerzen, blutige Durchfälle oder Erbrechen verursachen. Küchen-Hygiene ist daher oberstes Prinzip bei rohen Lebensmitteln wie Geflügel, Eier oder Fleisch. Keime können sich während der Lagerung oder bei der Zubereitung auf andere Lebensmittel übertragen. Daher Schneidebrett, Messer und Co immer sehr heiß abwaschen oder in den Geschirrspüler geben. Rohe Lebensmittel, besonders Geflügel, vollständig durcherhitzen, damit die Keime absterben.

Die Nachmessungen der Temperaturen in den Kühlvitrinen zeigten: In zwei (zehn Prozent) der 20 überprüften Vitrinen lag die Lagertemperatur bei über vier Grad Celsius. Bei neun herrschte eine Kühltemperatur zwischen ein und vier Grad Celsius vor, bei den restlichen neun unter ein Grad Celsius. Geflügel sollte eine Produkttemperatur von maximal vier Grad Celsius haben. Die Temperaturkontrolle der Produkte zeigt: Acht Geflügel-Proben (40 Prozent) hatten über vier Grad Celsius, eine davon sogar über sieben Grad. Das könnte daran liegen, dass zu oft die Kühlung unterbrochen wurde.

Die AK verlangt nun aufgrund ihres Geflügel-Tests mehr Kontrollen und Maßnahmen gegen den Arzneimittel-Einsatz bei Geflügel. Die Konsumenten brauchen Sicherheit, dass das Fleisch einwandfrei und nicht mit gesundheitsschädigenden Keimen behaftet ist. Denn immerhin hatten zehn der 20 von der AK überprüften verpackten Geflügel-Proben Campylobacter-Keime. Sie sind gegen ein oder mehrere Antibiotika resistent.

Die AK fordert daher:

 

 

  • Antibiotika-Einsatz reduzieren: Nötig ist eine lückenlose Erhebung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast. Mit Antibiotika in der Tiermast ist äußerst zurückhaltend umzugehen. Dazu braucht es insbesondere auch nötige Maßnahmen bei den Haltungsbedingungen von Geflügel. Derzeit werden 60 Tonnen Antibiotika in der Nutztierhaltung eingesetzt.
  • Bessere Kontrollen: Die betrieblichen Eigenkontrollen zur Sicherstellung der lückenlosen Einhaltung der Kühlkette müssen verbessert werden.
Freitag, 6. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

EuGH: Vertragsinfos bei Internetgeschäften müssen zugestellt werden

Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch zur Kassa gebeten. Nach diesem Urteil müssen Konsumenten bei Vertragsabschluss im Internet wesentliche Informationen – zum Beispiel Preis, Lieferkosten, Widerrufsrecht – schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Nach Ansicht der AK kam das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nach. Die AK ging daher mit einer Klage gegen Content Services vor. Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen, Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Konsumenten bloß auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen vor, dass Konsumenten die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.

Sowohl nach der Fernabsatz-Richtlinie als auch nach dem Konsumentenschutz-Gesetz muss die Übermittlung der Informationen an die Kunden im Fernabsatzgeschäft zwei grundlegende Merkmale aufweisen: Erstens muss der Kunde die Informationen “erhalten”. Dies setzt voraus, dass die Informationen dem Kunden übermittelt werden, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig werden muss. Zweitens müssen die Informationen in zuverlässiger Weise und während eines angemessenen Zeitraums für ihn verfügbar bleiben. Nur so kann der Konsument seine Rechte geltend machen, erklärt die AK.  Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen bloß über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein “Erhalten” der Informationen dar, wie das gefordert ist, auch der Betreiber den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.

Donnerstag, 28. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

Dienstag, 19. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Hipp erhält den Goldenen Windbeutel 2012 für die dreisteste Werbelüge des Jahres

Firmenchef Claus Hipp bürgt in der Werbung  für die Qualität seiner Produkte “mit seinem Namen”. Dennoch wurden seine Instant-Tees für Kinder mit über 44.000 Stimmen von Konsumentenschützern zur “Dreistesten Werbelüge des Jahres” gekürt. Hipp erhielt für dieses Produkt daher (Preisannahme verweigert) den von der Konsumentenschutzorganisation foodwatch alljährlich vergebenen “Goldenen Windbeutel”. An zweiter Stelle der Werbelügen-Charts steht die “Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung” von Netto, gefolgt von Becel pro.activ von Unilever.

“Zuckrige Instant-Tees bewirbt Hipp -trotz des Zuckergehalts von umgerechnet zweieinhalb Stück Würfelzucker pro fertiger 200-Milliliter- Tasse- als geeignete Getränke für Kleinkinder schon ab dem 12. Monat: diese Irreführungskampagne haben Zehntausende Verbraucher zur dreistesten Werbelüge des Jahres gewählt,” schreibt foodwatch dazu: “Zuckergranulat mit Wasser aufgegossen: Eltern ein solches Produkt für Kleinkinder zu empfehlen ist unverantwortlich und passt in keiner Weise zu dem so oft betonten Anspruch von Hipp, ,kindgerechte’ und ,gesunde’ Produkte anzubieten, so Oliver Huizinga von foodwatch. Experten hingegen empfehlen, kleinen Kindern nur ungesüßte Getränke zu geben.

Das Ergebnis der Werbelügenwahl 2012 im Detail:

  1. Platz: Instant-Tees ab dem 12. Monat von Hipp (44.013 Stimmen/34,1 Prozent)
  2. Platz: Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung mit pflanzlichem Eiweiß von Netto-Markendiscount (35.549 Stimmen/27,5 Prozent)
  3. Platz: Becel pro.activ von Unilever (28.686 Stimmen/22,2 Prozent)
  4. Platz: Clausthaler von Radeberger (13.104 Stimmen/10,1 Prozent)
  5. Platz: Landlust Mirabelle & Birne von Teekanne (7.877 Stimmen/6,1 Prozent)

Bereits im Mai 2012 hatte foodwatch die Hipp-Tees kritisiert und eine E-Mail-Aktion an den Hersteller gestartet. Mehr als 10.000 Verbraucher beschwerten sich draufhin laut foodwatch direkt bei Unternehmenschef Claus Hipp. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, seine Zuckergranulat-Tees nicht länger als “Durstlöscher” zu bewerben. In einer Antwort an Verbraucher bezeichnete sie Hipp stattdessen als “Genussmittel”, die “gut für die Seele” der Kinder seien. Nach Bekanntgabe der Nominierung für den Goldenen Windbeutel versprach der Hersteller, die Produkte bis Ende des Jahres durch neue Produkte ohne Zuckerzusatz ersetzen zu wollen.

“Vom vermeintlich gesunden Durstlöscher zum Genussmittel für die Seele – diese bemerkenswerte Umdeutung zeigt, dass die Unternehmen offenbar nur durch den öffentlichen Druck der Verbraucher reagieren”, sagte Oliver Huizinga von foodwatch. Es sei richtig, die völlig überflüssigen und für Kleinkinder ungeeigneten Zuckergranulat-Tees aus dem Sortiment zu nehmen.

Inwieweit die Nachfolgeprodukte dem Hipp-Anspruch von “kindgerechten” und “gesunden” Produkten genügen werden und ob der Protest wirklich einen Fortschritt für die Verbraucher bringt, lasse sich jedoch noch nicht beurteilen: Das Unternehmen hat die Zusammensetzung der Ersatzprodukte noch nicht bekannt gegeben. “Eigentlich gibt es keine Notwendigkeit, andere Produkte zu entwickeln, denn Hipp hat geeignete Kleinkind-Getränke längst im Sortiment: die guten alten Teebeutel”, so Oliver Huizinga. Bis zur Markteinführung der Ersatzprodukte will Hipp seine Zucker-Instant-Tees offenbar weiterhin wider besseres Wissen im Kleinkind-Sortiment und mit der Empfehlung ab dem 12. Lebensmonat verkaufen, so foodwatch.

Die Wahl zum Goldenen Windbeutel lief vom 22. Mai bis zum 18. Juni 2012 auf www.abgespeist.de. Insgesamt haben sich laut eigenen Angaben am foodwatch-Portal gegen Etikettenschwindel, 129.229 Verbraucher an der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2012 beteiligt. foodwatch vergab den Preis 2012 für die dreisteste Werbelüge des Jahres bereits zum vierten Mal. 2011 wählten die Verbraucher die “Milch-Schnitte” von Ferrero zum Windbeutel-Sieger, 2010 erhielt die Molkerei Zott die Negativ-Auszeichnung für ihren “Monte Drink”, 2009 Danone für seinen probiotischen Joghurt “Actimel”.

Mittwoch, 13. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Vorwurf: Mediziner lassen sich von Danone und Unilever missbrauchen

Es kann nicht sein, dass sich Ärzte von Konzernen wie Danone oder Unilever als Markenbotschafter missbrauchen lassen. Um Becel pro.activ, Actimel und Activia zu bewerben, haben die Hersteller Unilever und Danone über Jahre hinweg versucht, Ärzte zu instrumentalisieren, wirft ihnen die Konsumentenschutzorganisation foodwatch vor: Ziel der speziellen Marketingkampagnen: Mediziner sollten die Functional-Food-Lebensmittel in ihren Praxen an Patienten empfehlen. Die Konzerne setzten dabei auf irreführende Angaben und verschwiegen relevante Informationen, wie die Verbraucherorganisation foodwatch heute in Berlin kritisierte.

“Nicht nur die Pharmaindustrie, sondern auch Lebensmittelhersteller bedrängen Ärzte, den Patienten ihre zweifelhaften Produkte anzudienen”, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch. “Das Ärzte-Marketing läuft genauso irreführend und manipulativ wie die direkte Werbung an Endverbraucher.”

Beispiele von -laut foodwatch- fragwürdigen Ärzte-Kampagnen:

  • Im April 2012 veröffentlichte Unilever einen Offenen Brief an die Ärzteschaft in Form ganzseitiger Anzeigen in der Ärztezeitung und im Ärzteblatt über seine mit Pflanzensterinen angereicherte, cholesterinsenkende Margarine. “Über 45 Humanstudien wurden durchgeführt, um sowohl die Sicherheit als auch die Wirksamkeit von Pflanzensterinen zu belegen”, argumentiert Unilever-Deutschland-Chef Harry Brouwer und verweist darauf, dass die “wichtigsten europäischen Fachgesellschaften für Kardiologie (ECS) und Atherosklerose (EAS)” Pflanzensterin-angereicherte Lebensmittel in ihre Empfehlungen zur Behandlung erhöhter Cholesterinwerte aufgenommen hätten. Unilever unterschlägt dabei, dass eben diese Leitlinien den gesundheitlichen Nutzen und die Sicherheit solcher Produkte anzweifeln – darin heißt es: “Aktuell gibt es keine Daten, die belegen, dass die Cholesterinsenkung mithilfe von Pflanzensterinen präventiv gegen koronare Herzkrankheiten wirkt. Um die Sicherheit von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz bei regelmäßiger Einnahme zu garantieren, sind außerdem Langzeitstudien nötig.”
  • Im November 2011 verschickte Unilever Broschüren und Bestellscheine für kostenlose Beratungsmaterialien per Post an Arztpraxen. Vor allem die “Online-Services für Sie und Ihre Patienten” auf den Internetseiten herzalter.de, mein-fettrechner.com und becel.de wurden beworben, verbunden mit dem Appell: “Empfehlen Sie unsere Online-Services auch Ihren Patienten.” Die wissenschaftlichen Zweifel an Lebensmitteln mit Pflanzensterinen verschweigt Unilever auch hier, so foodwatch..
  • Auf www.actimel.de steht bis heute ein passwortgeschützter Expertenbereich speziell für “Ärzte und Wissenschaftler” zur Verfügung. Danone dokumentiert dort Fortbildungen zu Themen wie “Probiotika und Immunsystem”, die das Unternehmen gesponsert hat. Der Konzern bietet Zusammenfassungen seiner Studien an, mit denen jahrelang die Gesundheitseffekte von Actimel belegt werden sollte. Danone suggeriert, Actimel sei mehr als ein gewöhnlicher Joghurt und könne unter anderem vor Erkältungen schützen. Dies wird durch die Studien jedoch nicht belegt.
  • Bereits 2008 legte Danone Actimel-Gutscheine in Arztpraxen aus, um in einem vertrauenswürdigen Umfeld für den Joghurt zu werben.

foodwatch hatte Unilever bereits kritisiert, weil das Unternehmen in seiner Werbung an Verbraucher suggeriert, dass ein gesundheitlicher Nutzen belegt sei, und Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen verschleiert.

“Actimel activiert Abwehrkräfte” – jahrelang hat Danone den Eindruck erweckt, der probiotische Joghurtkeim “L. casei defensis” könne vor Erkältungen schützen. Inzwischen wurden die ursprüngliche Werbung und das Ärzte-Marketing von der Realität überholt: Der “Defensis”-Keim ist heute offiziell nur noch für den “typischen und leckeren Actimel-Geschmack” und für einen “starken Start in den Tag” verantwortlich. Denn mit gesundheitsbezogenen Aussagen für den Joghurt-Keim darf Danone nicht mehr werben: Es gibt keinen von der Europäischen Lebensmittelbehörde zugelassenen Claim. Die Genehmigung einer Aussage zum Schutz vor Erkältungen hatte Danone gar nicht erst beantragt – stattdessen einen Claim über die Wirkung auf Durchfallerkrankungen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt; weitere Anträge zog Danone zurück, bevor es zur Prüfung kam, so foodwatch.

Bei der Wahl zum von foodwatch ausgeschriebenen Goldenen Windbeutel 2011 hatte das Produkt den zweiten Platz belegt. 2009 erhielt Actimel den Goldenen Windbeutel für die dreisteste Werbelüge des Jahres. Becel pro.activ ist derzeit einer von fünf Kandidaten für den “Goldenen Windbeutel” 2012, der noch bis zum 18. Juni laufenden Verbraucherwahl zum Preis für die Werbelüge des Jahres auf www.abgespeist.de.

Mittwoch, 23. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

VKI: Vermögensberater haftet für Schäden aus riskanten Vorsorgeprodukten

Vermögensberater haften laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch für Schäden aus riskantem fremdwährungsfinanziertem Vorsorgeprodukt und unterstützt daher – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Verbraucher bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vermittler eines vermeintlich “sicheren” Vorsorgeproduktes mit dem klingenden Namen “Pro Futura Vorsorgeplan”.

Der Vermittler hatte die gewagte Kombination aus Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicher dargestellt. Die Gewinnprognose ließ jegliche, dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht und versprach bei einer Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro. Diese Rechnung kann nicht aufgehen, erklärt der VKI:

Der Vermittler – die VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH – haftet, so das Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz, für alle daraus entstehenden Schäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2005 wurde dem klagenden Verbraucher, der keinerlei Vorbildung in Finanzsachen hatte, über einen Bekannten seitens der VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH in Graz ein vermeintlich profitabler, aber risikoloser “Pro Futura Vorsorgeplan” angeboten. Der Anleger solle einmalig 5.000 Euro investieren und über rund 266.000 Euro über einen Fremdwährungskredit aufnehmen und damit in zwei ausländische Lebensversicherungen durch Einmalerlag investieren sowie Fondsanteile der finanzierenden Bank (Landeshypothekenbank Steiermark) kaufen. Nach zwanzig Jahren würde er aus den Ausschüttungen der Veranlagungen zum einen den endfälligen Kredit zurückzahlen können und zum anderen einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro erzielt haben.

Obwohl laut VKI klar war, dass der Anleger völlig unerfahren war und nur ein “stressfreies” Investment ohne Risiko gefragt war, wurde dem Anleger dieses Modell mit einer in keiner Weise relativierten Gewinnprognose schmackhaft gemacht, die alle dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht ließ. Die Berechnungen des beklagten Vermittlers bezeichnet das Gericht als “Fiktionen”, deren Eintritt “absolut unwahrscheinlich” war.

Man ließ sich vom Anleger zwar einen “Aufklärungsbogen” unterzeichnen, doch diesen – so das Gericht – konnte der Anleger nicht verstehen. Das OLG Graz bestätigt daher das Ersturteil. Der beklagte Vermittler haftet für alle Schäden, die der Anleger erleiden wird. Die ordentliche Revision wurde aber zugelassen.

“Der Fall zeigt, wie vor der Finanzkrise Kunden von Vermögensberatern alleine aus dem eigenen Provisionsinteresse in
waghalsige Veranlagungskonstrukte gejagt wurden; in vielen Fällen haben die finanzierenden Banken diesen Beratern die Mauer gemacht und die Kunden ebenfalls in keiner Weise vor solchen Konstruktionen gewarnt”, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der Fall zeigt weiter, dass die schriftlichen Gesprächsdokumentationen die Kunden in keiner Weise schützen, sondern von den Beratern nur verwendet werden, Haftungen zu bestreiten.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext zu beziehen.