Mit ‘Nierenversagen’ getaggte Artikel

Montag, 2. September 2013, von Elmar Leimgruber

Gesundheitsschädlich: Konsumentenschutz für Verbot von Energy-Shots

Bereits übliche Energy Drinks stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen. Bei den Shots ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher aufgrund ihrer Gesundheitssschädlichkeit ein Verbot sogenannter „Energy Shots“.

„Für Red Bull und Co. sind die bei Jugendlichen sehr beliebten Energy Shots ein Riesengeschäft – für die Gesundheit der Kunden womöglich eine Riesengefahr“, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Ein Energy Shot von 60 Milliliter enthält die gleichen Mengen Koffein und Taurin wie eine normale Red-Bull-Dose – allerdings in vierfacher Konzentration. „Insbesondere beim Sport oder in Kombination mit Alkohol warnen Wissenschaftler vor möglichen Nebenwirkungen”, so Wolfschmidt. “Trotzdem bewirbt Red Bull die Getränke mit jungen, angesagten Extremsportlern für angeblich ‚erhöhte Leistungsfähigkeit‘. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen Energy Shots verboten werden.“

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stufte laut foodwatch bereits im Dezember 2009 in einer Untersuchung für das Bundesverbraucherministerium Energy Shots als „nicht sicher“ ein und sprach sich für ein Verbot aus: Da ein Warnhinweis auf der Packung nicht ausreiche, um eine Überdosierung auszuschließen, empfahlen die Wissenschaftler „das Inverkehrbringen von ‚Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“. Auch die französische Lebensmittelbehörde ANSES warnte 2013, dass die Sicherheit der Produkte nicht garantiert werden könne. In den USA ermittelt derzeit zudem die zuständige Food and Drug Administration (FDA), ob mehrere Todesfälle durch Energiegetränke ausgelöst wurden. Problematisch ist dabei nicht allein der erhöhte Koffeingehalt. Die gesundheitlichen Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit dem hochkonzentriert zugesetzten Inhaltsstoff Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.

Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energy Drinks, besonders beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Davon sind 12 Prozent „high cronic consumers“ (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent „high acute consumers“ (mehr als ein Liter pro Konsum).

foodwatch fordert daher ein generelles Verkaufsverbot der hochkonzentrierten Shots. Zudem sollen herkömmliche Energy Drinks deutliche Warnhinweise auf der Verpackung tragen und nur noch ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-energyshots können Verbraucher diese Forderung an die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) unterstützen.

Das Bundesverbraucherministerium hat im Mai 2012 zwar Höchstwerte für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks erlassen. Diese gelten jedoch nur für Lebensmittel – Red Bull (wie andere Hersteller von Energy Shots genauso) umgeht diese Regelung einfach, indem der Hersteller die Shots offiziell als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert: Der Red Bull Energy Shot enthält mehr als viermal so viel Koffein und Taurin pro Liter als für Energy Drinks erlaubt ist.

Auf Anfrage von foodwatch bestätigte das BfR im Januar 2013 seine grundsätzlich kritische Einschätzung zu den Produkten – wich aber dennoch von seiner ursprünglichen Forderung nach einem Verbot der „Shots“ ab und empfahl stattdessen lediglich „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“.

foodwatch-Experte Matthias Wolfschmidt: „Noch 2009 lautete die Handlungsempfehlung der staatlichen Risikoprüfer an Verbraucherministerin Ilse Aigner ganz klar: Energy Shots verbieten. Doch Frau Aigner hat die wissenschaftliche Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, drei Jahre lang einfach ignoriert – obwohl sie bei drohenden Gesundheitsgefahren nicht auf Brüssel warten muss, sondern selber aktiv werden kann. Ohne weitere Begründung rückt das Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt plötzlich von seiner Empfehlung für ein Verbot ab – und die Politik bleibt weiter tatenlos.“

Donnerstag, 28. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

Donnerstag, 26. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

Stiftung Warentest gibt Tipps gegen EHEC-Virus

Das Darmbakterium EHEC breitet sich inzwischen -vor allem in Norddeutschland- fast schon epidemieartig (über 400 Verdachtsfälle) aus. Und Dieser bösartige Durchfallerreger, dessen Infektionsquelle bislang noch unklar ist, führte bisher schon zu einigen Todesfällen. Wichtig zur Vorbeugung: Gute Hygiene in der Küche. Und wer blutigen Durchfall bekommt, sollte zum Arzt gehen, empfiehlt die Stiftung Warentest.

EHEC steht für „Enterohämorrhagische Escherichia coli“ und bezeichnet Bakterien, die schwere Darminfektionen verursachen. Typische Symptome: wässriger oder blutiger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen. Darüber hinaus kann eine Untergruppe der EHEC zu Komplikationen führen, dem sogenannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS). Die Symptome zeigen sich hier innerhalb einer Woche nach Beginn des Durchfalls. HUS führt unter anderem zu Nierenversagen und kann tödlich enden.

Derzeit sind nach Behördenangaben gesichert etwa 80 Menschen an EHEC-Infektionen erkrankt. Davon leiden über 40 an der gefährlichen Form, teilt das Robert-Koch-Institut (RKI) der deutschen Bundesregierung mit. Diese Häufung sei sehr ungewöhnlich und die Patientengruppe- vor allem Frauen- untypisch. Normalerweise erkrankten vor allem Kinder an HUS. Das RKI empfiehlt: Personen mit blutigem Durchfall sollten umgehend einen Arzt aufsuchen. Ärzte sollten dann einen EHEC-Nachweis (im Stuhl) anstreben und bei den ersten Anzeichen von HUS an geeignete Behandlungszentren, etwa Kliniken, überweisen.

Noch ist unklar, wo die Erreger eigentlich herkommen, schreibt die Stiftung Warentest: Mögliche Quellen sind Tierkot, vor allem von Rindern, Schafen, Ziegen, verunreinigtes Trinkwasser und belastete Lebensmittel. Frühere Infektionswellen ließen sich oft auf rohes Fleisch oder Rohmilch zurückführen. Aber dafür gibt es diesmal laut Robert-Koch-Institut keine Hinweise. Als mögliche Infektionsquellen gelten derzeit frisches Obst oder Gemüse.

Eine Bekämpfung des Erregers durch Antibiotika ist nicht erfolgversprechend, da schnell Resistenzen auftreten, die Ausscheidung der Bakterien verlängert oder der Krankheitsverlauf durch eine erhöhte Toxinbildung verschlimmert werden kann. Die Behandlung erfolgt symptomorientiert. Die Komplikationen (HUS und TTP, s.o.) müssen intensiv behandelt werden, beispielsweise durch Blutwäsche in Form von Hämofiltration und Eiweißaustausch. In Deutschland sind der Verdacht oder Nachweis einer EHEC-Infektion nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig, wenn entweder a) ein HUS vorliegt, b) zwei oder mehr Personen erkrankt sind, oder c) ein Erkrankter im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe tätig ist. Laborärzte müssen jeden Nachweis eines EHEC-Stammes bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) unverzüglich melden.

Tipps der Stiftung Warentest: Wichtig zur Vorbeugung ist eine gute Hygiene in der Küche. Waschen Sie Rohkost, wie etwa Salat, Tomaten und Karotten vor dem Verzehr gründlich ab. Wenn möglich sollten Sie zudem Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend erhitzen. Es gilt: Die Lebensmittel sollten eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad Celsius für 10 Minuten erreichen. Auch Schneidebrettchen und Messer sollten Sie nach dem Benutzen gründlich reinigen. Und nicht vergessen: Nach der Zubereitung und vor dem Verzehr von Essen gründlich die Hände waschen. Denn einer 2010 veröffentlichten Auswertung im Fachjournal „Lancet“ zufolge trägt häufig schlechte Händehygiene die Schuld am Ausbruch von EHEC-Infektionen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung gibt online Tipps für den Schutz vor EHEC-Infektionen.