Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

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