Mit ‘EU’ getaggte Artikel

Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber

EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.

Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.

Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.

Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.

Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.

Donnerstag, 3. November 2011, von Elmar Leimgruber

Die Zeit ist reif für eine europäische Zentralregierung

Nein, das kann so nicht weitergehen mit der Europäischen Union (EU). Ich bin bekanntlich ja überzeugter Europäer und sehe auch keine Alternative zu einem vereinten Europa. Und ein Rückfall in einen Vielstaaten-Europa wäre verheerend.

Aber trotzdem: so kann es nicht weitergehen: Die EU muss zu einer wirklichen Union Europas werden. Es kann nicht so sein wie bisher, dass jeder Staat zuallererst seine eigenen Nationalinteressen vertritt und so weiterwurstelt wie bisher und Schulden anhäuft in Massen, in dessen Folge ihn die Gemeinschaft dann auch noch finanziell auffangen muss.

Es war -wie dokumentiert- grundsätzlich gut und richtig, als europäische Gemeinschaft Griechenland im finanziellen Notstand nicht allein zu lassen. Aber wie mittlerweile ersichtlich ist, ist Griechenland leider ein Fass ohne Boden. Wie kommen aber die Steuerzahler anderer europäischer Länder dazu, auf Dauer (!) beispielsweise  den aufgeblasenen griechischen Beamtenapparat zu finanzieren? Und wie kommt die EU vor allem dazu, sich und ihre Großzügigkeit nach dem Erlass der Hälfte ihrer Schulden auch noch durchs griechische Volk in Form einer Volksabstimmung beurteilen zu lassen?

An sich ist Griechenland dank jahrzehntelanger sozialistischer Misswirtschaft und Geldverschleuderung und Nichtprivatisierung und Nichtbekämpfung von Korruption und Steuerhinterziehung im großem Umfang angeblich längst schon pleite und könnte damit Hunderttausenden Beamten keine Löhne mehr auszahlen, hätte nicht die Europäische Union dies über den Euro-Rettungsschirm finanziert. Und weil im Gegenzug für die EU-Hilfe -vollkommen zu Recht- auch Sparmaßnahmen von der griechischen Führung eingefordert wurden, erntete der grichische Premier natürlich Massenproteste von den betroffenen Bevölkerungsschichten. Und ja, jeder Regierungschef agiert zu gern populistisch (was selten langfristig gedacht und erst recht nicht vernünftig ist) und der sozialdemokratische griechische Regierungschef agiert aktuell offenbar ganz besonders egoistisch und allein an das eigene politische Überleben denkend: Warum sonst will er ausgerechnet jetzt, wo seinem Land 50% der Schulden erlassen wurden, sein Volk abstimmen lassen?

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich bin ich ein überzeugter Demokrat und ja natürlich haben Volksabstimmungen auch ihre Berechtigung: Über die -meines Erchtens- viel zu rasche Expansion der Europäischen Union beispielsweise hätte man sehr wohl die Bevölkerung aller bisherigen EU-Länder abstimmen lassen müssen; immerhin werden nur diese ja als so genannte Geberländer auch zur Kasse gebeten. Und vielleicht wäre vor Bildung und ständiger Erweiterung des so genannten Euro-Rettungsschirms auch eine Volksabstimmung in allen EU-Ländern zumindest interessant gewesen. Aber wo es darum geht, als Staat bankrott zu gehen oder nicht, bezweifle ich, dass das Volk in der Lage ist zu beurteilen, was zu tun ist, wo dieses Problem nicht mal die klügsten Köpfe der Gesellschaft eindeutig beantworten können. Die Europäische Union fühlt sich also -vollkommen zu Recht- durch Griechenland hintergangen.

Und wenn schon Volksabstimmung, dann bitte doch eine solche, ob man es als Griechenland weiterhin verantworten kann, zu Lasten der anderen Länder der EU zu leben und einseitig Gelder zu kassieren. Und ja, vielleicht wäre es sinnvoll, würde Griechenland ernsthaft einen Austritt aus dem Euro-Raum überlegen. Vielleicht wäre aber auch, da Griechenland keinesfalls das einzige südeuropäische Land mit finanziellen Problemen ist, eine zweite, eine südliche Eurozone mit einem schwächeren Euro überlegenswert.

Dabei kreist im Moment zwar alles um Griechenland als Anlassfall, aber Griechenland allein ist nicht mal das Hauptproblem. Dieses sitzt viel tiefer: Griechenland steht nur für eine grundsätzlich falsche dem europäischen Gedanken entgegengesetzte Einstellung, wie jeder andere EU-Staat übrigens genauso: Man sieht sich und seinen eigenen Staat als Priorität und erst dann irgendwo Europa. das passt so nicht: es ist eine EU neu notwendig.

Wenn der Nationalstolz und der persönliche Stolz und der ständige Gedanke an die nächsten Wahlen im eigenen Land aber wichtiger sind als ein gemeinsames Europa, kann dieses letztlich nie Wirklichkeit werden. Das Hauptproblem sind also die Nationalstaaten, die sich selbst und ihre Lokalinteressen bislang immer für wichtiger halten als Europa im Gesamten. So lange hier die Nationalstaaten nicht umdenken und auf ihre persönlichen Befindlichkeiten zugunsten Europas verzichten, wird es immer populistisch darum gehen, wiedergewählt zu werden. Und daher wird auch weiter -zu Lasten der künftigen Generationen- Geld verschwendet und die Schulden wachsen.

Will man also wirklich eine europäische Union, die diesen Namen zu Recht verdient, auch weil man sich als solidarische und verantwortungsvolle Gemeinschaft versteht, dann muss man auch bereit sein, auf seinen Nationalstolz zu verzichten: Wir sehen im aktuellen Fall Griechenland und auch bei anderen Ländern, dass die steuerliche und finanzielle Autonomie der Nationalstaaten zu Populismus und zur Verweigerung der Budgetsparsamkeit führt. Es muss daher Schluss damit sein, dass jeder Staat mit seinen Finanzen nach eigenem Belieben jonglieren kann: das hat uns letztlich die aktuelle Misere eingebrockt.

Und ich betone nochmal: Es geht hier nicht nur um Griechenland: Viele EU-Staaten stehen -wie berichtet- vor dem finanziellen Ruin. Und weder ist es rein finanziell möglich noch sinnvoll, alle diese Länder durch Rettungsschirme aufzufangen: die Folge wäre, dass die so genannten EU-Geberländer (allein diese beteiligen sich am Rettungsschirm), denen es bislang noch einigermaßen gut gut (wie etwa Deutschland und Österreich) ebenfalls Bankrott-gefährdet wären. Daher -obwohl es allen Beteiligten wehtut- bevor es für alle zu spät ist, müssen sich die EU-Staaten jetzt rasch entscheiden:

Entweder man gibt den Gedanken einer Europäischen Union mit gemeinsamen Währung auf oder man teilt die EU in eine starke nördliche und eine schwache südliche Zone. Oder man drängt Staaten, die sich kategorisch nicht an die Vorgaben halten, aus dem Euroraum hinaus. Oder aber, und dafür plädiere ich: man bildet eine europäische Zentralregierung. Und natürlich muss diese -vom EU-Parlament kontrolliert- die finanzielle Oberhoheit über alle maßgeblichen öffentlichen Gelder der einzelnen Mitgliedsstaaten haben und daher auch nicht nur die Steuern einziehen, sondern vorher schon einheitliche Steuersätze in allen EU-Ländern durchsetzen. Nur dann kann es vielleicht eine Europäische Union geben, die fernab von jeder nationalen Eigenbrötlerei die großen Interessen eines geeinten Europas auch lebt.

Ich wünsche mir dieses echte vereinte aus verschiedensten wunderbaren Kulturen gewachsene (und ein solches soll es auch bleiben: Kulturelle Vielfalt ist Reichtum) Europa aus tiefstem Herzen. Und dennoch befürchte ich, dass die europäischen Nationalstaaten die Zeichen der Zeit nicht erkennen wollen, sondern weiterhin ihre nationalen Eigeninteressen verteidigen werden. Damit sind der totale Zerfall der Europäischen Union und der Eurozone nur noch eine Frage der Zeit. Denn je höher der Euro-Rettungsschirm auch werden mag, er wird immer weniger finanzierbar sein (aktuell beträgt er eine Billion Euro, demgegenüber steht das deutsche BIP bei 3,4 Billionen), sondern es würde einfach kurzerhand mehr Geld gedruckt. Die Folge davon wäre eine verheerende Inflation im gesamten EU-Raum, was hoffentlich niemand ernsthaft haben will.

Noch ist es Zeit in Verantwortung für Europa zu agieren: Es ist Zeit, dass die Verantwortlichen zu Gunsten Europas auf nationales und populistisches Gedankengut definitiv verzichten. Wer hören kann, der höre und er handle weise, aber entschieden und nachhaltig, also langfristig zum Wohle aller Menschen in der Europäischen Union.

Mittwoch, 5. Oktober 2011, von Elmar Leimgruber

Studie: Grenzüberschreitendes Shopping in der EU

Grenzüberschreitendes Onlineshopping innerhalb der Europäischen Union (EU) ist besser als sein Ruf. Dennoch gibt es unter anderem noch Mängel bei den Informationen zu Gewährleistung und Rücktrittsrecht. Dies zeigt eine aktuelle Erhebung der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ). Der Anteil von Konsumenten, die EU-weit online einkaufen, lag demnach im Jahr 2010 bei 40 Prozent (2009: 37 Prozent). Der Prozentanteil jener, die bei ausländischen Händlern kaufen, liegt hingegen bei lediglich neun Prozent.

Viele scheuen also nach wie vor grenzüberschreitendem Einkauf zurück: Die Gründe dafür: Zwei Drittel der potenziellen Kunden fürchten Betrug oder Übervorteilung, rund 60 Prozent der Bevölkerung sind unsicher, was sie tun sollen, falls bei der Bestellung oder Lieferung Probleme auftreten. 49 Prozent rechnen mit Lieferschwierigkeiten, 44 Prozent verzichten auf grenzüberschreitenden Einkauf, da sie mit der Rechtssituation nicht vertraut sind.

Eine Erhebung des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren “Online Cross-Border Mystery Shopping – State of the e-Union” zeigt jedoch, dass grenzüberschreitender Einkauf besser ist als sein Ruf. Bei Onlineanbietern in ganz Europa wurden 305 Käufe (u.a. Bücher, Kleidung, CDs) getätigt. Dabei wurden lediglich etwa 16 Prozent der grenzüberschreitend bestellten Waren verspätet geliefert, in nur fünf Prozent erfolgte keine Lieferung. Damit ergibt sich kein signifikanter Unterschied zu Onlineshopping-Erfahrungen im nationalen Rahmen: Hier wurden 18 Prozent der bestellten Waren verspätet, sechs Prozent überhaupt nicht geliefert. Zudem wurde lediglich ein Prozent der grenzüberschreitend bestellten Ware beschädigt geliefert.

Dennoch sind nach wie vor Hürden zu überwinden: 40 Prozent der Onlinehändler informierten nur in der jeweiligen Landessprache, 37 Prozent unterließen Informationen zur Gewährleistung, bei 34 Prozent aller Käufe war nicht klar, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält und in 18 Prozent der Fälle fehlte der Hinweis auf das Rücktrittsrecht. In nur sechs Prozent aller Fälle wurde außerdem die Zahlung per Rechnung angeboten – die für den Konsumenten sicherste Zahlungsweise. 95 Prozent aller Anbieter akzeptierten immerhin die Zahlung per Kreditkarte. Die vollständige
Studie ist online abrufbar.

“Die Ergebnisse der aktuellen Studie sind grundsätzlich sehr erfreulich. Im Vergleich zu einer im Jahr 2003 durchgeführten Untersuchung verbesserte sich etwa der Lieferprozentsatz erheblich: Damals wurden nur 66 Prozent der bestellten Waren geliefert, nunmehr sind es bereits 94 Prozent. Darüber hinaus wurde in 90 Prozent der Fälle der Kaufpreis rückerstattet, was ebenfalls eine deutliche Verbesserung zur Situation im Jahr 2003 darstellt. Hier war dies nur bei 69 Prozent der Fall”, so Georg Mentschl, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich.

Dennoch gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf: Fünfzig Prozent der Händler erstatteten die Versandkosten nicht zurück, in zehn Prozent der Fälle war der Name des Händlers nur schwer oder gar nicht auf der Website zu finden. Mentschl: “Eine wichtige Grundregel beim Onlineshopping ist aber zu wissen, von wem man die Ware kauft. Denn nur dann kann man überprüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt bzw. sich gegebenenfalls bei Reklamationen an diesen wenden.”

Tipps des EVZ für das Onlineshopping:

- Informationen auf Website prüfen: Ist aufgrund der Angaben klar, wer das Gegenüber ist? Mindestbedingungen sind eine Postanschrift, eine Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse des Anbieters. Je mehr Informationen man hat, desto besser.

- Rückgaberecht: Auch beim grenzüberschreitenden Onlinekauf haben Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren. In Österreich sind dies sieben Werktage, 14 Werktage u.a. in Dänemark, Deutschland und Großbritannien.

- Unterlagen ausdrucken und aufbewahren: Alle Angaben um den Bestellvorgang ausdrucken und ablegen. Im Streitfall hat man dann die besseren Karten.

Mittwoch, 14. September 2011, von Elmar Leimgruber

Auslandsstudenten sind in Österreich am zufriedensten

Internationale Studenten sind in Österreich mit einer Zufriedenheitsnote von 92 % am glücklichsten und würden ihr Studium hier daher am meisten weiterempfehlen. Wie eine vom internationalen europäischen Netzwerk StudyPortals durchgeführte Studie mit 1.100 internationalen Studierenden nachweist, liegt Studieren im europäischen Ausland grundsätzlich mit einem durchschnittlichen Zufriedenheitsgrad von 71 % sogar noch vor beliebten Marken (65 %) wie Apple, Facebook oder Google. Die anhand des Net Promoter Score (NPS) durchgeführte Zufriedenheitsumfrage zeigt zudem auf, welche Faktoren die Meinung von Studierenden beeinflussen:

Hierbei stellte sich heraus, dass das Sozialleben und die Atmosphäre der betreffenden Stadt erheblich zur Zufriedenheit beitragen. Lebenshaltungskosten und Wohnverhältnisse hingegen können sich negativ auf die Zufriedenheit auswirken. Daneben spielt auch die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Rolle. So sind Studierende, die länger als ein Jahr im Ausland leben, grundsätzlich kritischer als Austauschstudenten.

In den Rängen der Zufriedenheitsskala folgen hinter Österreich übrigens Norwegen (91 %) und Finnland (88 %). Ein Auslandssemester an einer deutschen Universität liegt mit einem NPS von 65 % im Mittelfeld und damit noch vor Großbritannien (59%) und dem Schlusslicht Griechenland (50%) – die beide unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Dennoch sind auch die Studierenden dieser Länder mit Ihrem Studium ausgesprochen zufrieden. Eine Zufriedenheitsquote von mehr als 0% bedeutet bereits, dass ein Kunde ein Produkt bzw. einen Service weiterempfehlen würde. Ein NPS von 50 wird nur selten erreicht.

Dienstag, 13. September 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen

Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt

Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des Textautors.

Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar zurückzuholen.

Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.

Donnerstag, 1. September 2011, von Elmar Leimgruber

Greenpeace kritisiert EU wegen Energiesparlampen – Vergleich: Stiftung Warentest

Mit dem heutigen 1. September 2011 tritt in EU das Verkaufsverbot für 60 Watt-Glühlampen in Kraft. Und schon erhöhen die Hersteller die Preise der Energiepsarlampen. Und die Umweltschutzorganisation Greenpeace übt heftige Kritik sowohl an der EU als auch an den Erzeugern wegen des Quecksilbers in Energiesparlampen und fordert gleichzeitig sowohl den Ausstieg aus Giftstoffen in Elektrogeräten als auch eine Recyclingpflicht für Sparlampen.

Die Konsumentenschützer der Stiftung Warentest indes haben 20 energiesparende Lampen getestet, wobei die beiden getesteten LED-Lampen zwar die teuersten waren, aber auch gleichzeitig als Testsieger hervorgingen, während drei getestete Halogenlampen wegen Nichtenergieeffizienz und zu kurzer Lebensdauer nur “ausreichend” und zwei gar als mangelhaft bewertet wurden. Die verbreitetsten und auch relativ günstigen Kompaktleuchtstoff-Lampen hingegen schnitten gut ab.

Wegen der hohen Preise von 45 bzw. 40 Euro lohnt sich der Einsatz der LED-Lampen (Testsieger) laut Stiftung Warentest aber nur dort, wo sie oft und lange eingeschaltet sind und so die Stromkosten senken. Preiswerte Alternativen sind „gute“ Kompaktleuchtstofflampen. Eine dreiköpfige Familie kann durch den Einsatz von Energiesparlampen rund 150 Euro im Jahr an Stromkosten sparen, so die Konsumentenschutzorganisation. Immer mehr Hersteller verwenden laut Warentest aus Sicherheitsgründen kein flüssiges Quecksilber mehr, sondern festes Amalgam. Falls eine Lampe zu Bruch geht, ist das Schwermetall in dieser Form unproblematischer und lässt sich relativ leicht beseitigen.

Dauertest Energiesparlampen
Foto: Stiftung Warentest

Mit dem morgen inkrafttretenden Verbot der 60 Watt Glühbirne und dem bis 2012 schrittweise gänzlich umgesetzten Verbot der ineffizienten Glühbirn, hat die EU aus Sicht der Umweltschützer von Greenpeace zwar einen wichtigen Schritt zum Energiesparen und somit zum Klimaschutz gesetzt. Jedoch findet sich in Energiesparlampen oft giftiges Quecksilber, das beim Bruch der Lampen freigesetzt wird und somit eine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt darstellt. Greenpeace fordert daher einen möglichst raschen Ausstieg aus Quecksilber und anderen gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen in sämtlichen Elektro- und Elektronikgeräten wie es bereits in der EU-Direktive 2002/95/EG zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe vorgesehen war. Zudem müssten die Hersteller von Energiesparlampen dazu verpflichtet werden, verbrauchte Lampen auch zurückzunehmen bzw. zu recyklen, appelliert Greenpeace an die EU.

Energieeffizienz gilt als Grundvoraussetzung dafür, die globale Erwärmung unter der notwendigen Zwei-Grad-Marke halten zu können. Greenpeace hat in der Energy [R]Evolution-Studie für den europäischen Raum berechnet, dass mindestens 45 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2050 eingespart werden müssen. Mit Energieeffizienz könnten bis zum Jahr 2020 im gesamten EU-Raum 78
Milliarden Euro eingespart werden, Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen und die europäische Energieunabhängigkeit rasch erreicht werden. “Ein Verbot der Steinzeittechnologie Glühbirne allein wird dafür zu wenig sein: Die EU muss alles daran setzen, Klimaschutz durch Energiesparlampen mit dem Schutz der Gesundheit der Menschen unter einen Hut zu bringen. “, fordert Niklas Schinerl, Energie-Experte von Greenpeace.

Der ausführliche Test Energiesparlampen ist in der September-Ausgabe der Zeitschrift test und online veröffentlicht.

Mittwoch, 24. August 2011, von Elmar Leimgruber

ÖAMTC kritisiert teure Billigflüge

Wer nur den effektiven Flugpreis der einzelnen Fluglinien vergleicht, zahlt oft drauf, warnt der ÖAMTC

Über die Passagierrechte in der EU habe ich hier bereits berichtet. Doch viele haben diese Erfahrung schon selbst gemacht und jetzt gibt es dies auch schwarz auf weiss: Wer so genannte Billigflieger nützt, fliegt letztlich oft (viel zu) teuer. Versteckte Gebühren bei Fluglinien können den Preis rasch -auch im Nachhinein- verdoppeln. “Um den Passagieren einen Überblick zu geben, hat die ÖAMTC-Touristik nun die Zusatzkosten von zehn europäischen Airlines ermittelt und miteinander verglichen”, erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Cornelia Schwarz. Es wurde jeweils der günstigste Flugtarif von airberlin/Niki, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, easyJet, British Airways, Germanwings, InterSky, Lufthansa und Ryanair ausgewählt.

Die Zusatzgebühren sind laut ÖAMTC nicht bei jeder Airline auf den ersten Blick zu finden. Häufig verstecken sich die Hinweise in seitenlangen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen oder den häufig gestellten Fragen (FAQ). “Den besten Überblick hat man bei Ryanair,
InterSky und Germanwings. Diese Linien bieten auf ihren Websites eigene Übersichtstabellen an”, hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. Teils schwerwiegend unterscheiden sich die einzelnen Fluglinien in den Zusatzspesen: Gepäck, Storno, Buchungsgebühren und Sitzplatzwahl:

- Gepäckgebühren: Extrakosten für jedes Gepäckstück sind derzeit bei easyJet, Germanwings und Ryanair zu bezahlen. “Wer seinen Koffer bereits bei der Buchung voranmeldet, zahlt halb so viel wie bei der Anmeldung beim Check-In am Flughafen. Die Kosten variieren je nach Fluggesellschaft bei Voranmeldung zwischen zehn und 20 Euro, bei späterer Anmeldung zwischen 20 und 35 Euro pro Gepäckstück”, erklärt
die ÖAMTC-Reisexpertin. Zusätzlich erhöht Ryanair in der Hochsaison zwischen Juni und Ende September sowie zwischen Weihnachten und
Silvester die Koffergebühr um bis zu zehn Euro. Auch über die Höchstgewichte sollte man sich schlau machen, die je nach Fluglinie zwischen 15 und 23 kg variieren, ebenso über die Anzahl an Koffern, die man mitnehmen darf. Bei Austrian Airlines ist beispielsweise seit Sommer nur noch ein Koffer mit maximal 23 kg erlaubt – früher waren es zwei Stück mit zusammen maximal 20 kg.

Beim ganz besonders mit Discountpreisen werbenden Billigflieger Ryanair darf man zwar auch mehrere Gepäckstücke pro Person einchecken, das Gesamtgewicht aller darf aber 20 Kilo (!) nicht überschreiten: bei Online-Vorausbuchung zahlt man für sein Gepächstück 25 bis 35 Euro. Für Übergepäck direkt am Flughafen (was meist die Heimreise betrifft) fallen zudem pro Kilo (!) 20 Euro und für ein zweites Gepäckstück zwischen 70 und 85 Euro (!) an. Bei Germanwings bezahlt man für seinen Koffer (maximal 20 Kilo) 10 Euro online, während für Übergepäck am Flughafen gleich 40 Euro pro 5 Kilo zu entrichten sind. Bei EasyJet fallen bei Onlinebuchung eines Koffers (bis zu 20 Kilo) 11 bis 19 Euro an, während das Übergepäck hier mit 12 Euro pro Kilo bestraft wird. AUA, Lufthansa, Britisch Airways (diese zuzüglich auch noch 23 Kilo Handgepäck) und Airfrance sind die einzigen getesteten, welche ein Höchstgewicht von (oft benötigten) 23 Kilo zulassen und bei diesem ist auch das Gepäck auch von vorne herein im Kaufpreis inklusive. Ebenfalls im Flugpreis inklusive ist ein Gepäckstück mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilo, wobei dessen Überschreiten zwischen 15 und 30 Kilo (!) kostet. Bei InterSky sind zwar 15 Kilo (!) im Buchungsentgelt inklusive, aber Übergepäck kostet 5 Euro pro Kilo.

- Buchung: Die meisten der vom ÖAMTC verglichenen Fluglinien verrechnen bei der Buchung die so genannte “service charge”, eine Gebühr deren Höhe sich nach der Buchungsart richtet. “Bei Internetbuchung können je nach Gesellschaft zwischen sechs und 15 Euro anfallen. Wenn man sein Ticket hingegen telefonisch oder am Flughafenschalter bucht, sind bis zu 45 Euro zu bezahlen”, schildert die ÖAMTC-Expertin. Ryanair geht sogar soweit, für den Online-Check-In eine Gebühr von sechs Euro zu verlangen, die bei der Buchung zwischen den Steuern und Gebühren gelistet ist und daher kaum wahrgenommen wird. “Bei den meisten Fluggesellschaften haben sich auch Gebühren für die Kreditkartenzahlung eingebürgert, die sich zwischen fünf und acht Euro bewegen. Dem kann man kaum entkommen, weil es oft keine andere Zahlungsvariante gibt”, kritisiert die ÖAMTC-Reiseexpertin.

- Sitzplatz: Bei einigen Airlines ist es möglich, schon bei der Flugbuchung den Lieblingsplatz zu reservieren. Kostenlos ist dieser Service allerdings nicht. “Bei Ryanair und easyJet gibt es hingegen keine vorgegebenen Sitzplätze. Als Ausgleich bieten beide Gesellschaften gegen ein Entgelt von fünf bis mindestens zehn Euro pro Strecke ‘bevorzugtes Einsteigen’ an”, erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Wer dafür nicht zahlen will, sollte sich bei diesen Linien rechtzeitig zum Boarding begeben. “Wer zuletzt einsteigt muss sich nämlich mit den Restplätzen begnügen und sitzt unter Umständen weit vom Reisepartner entfernt.”

- Storno: Gerade bei günstigen Flugtickets erfolgt der Kauf oft lange Zeit vor der Reise. Dadurch steigt die Chance, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und die Buchung storniert werden muss. “Die reinen Flugkosten werden bei günstigen Flugtarifen in der Regel nicht rückerstattet. Steuern, Gebühren und die Flugabgabe fallen hingegen nur an, wenn der Passagier tatsächlich mitfliegt und können daher zurückgefordert werden”, erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. Allerdings passiert es immer öfter, dass die dafür anfallende Bearbeitungsgebühr so hoch ist, dass praktisch nichts mehr von den bezahlten Taxen übrig bleibt. Am tiefsten muss man dafür bei InterSky in die Tasche greifen, wo pro Person und Strecke 75 Euro zuzüglich Bankgebühren und Spesen anfallen. Kostenlos gibt es die Rückerstattung hingegen bei easyJet, Germanwings und Alitalia.

“Besonders ärgerlich ist, dass die Infos zur Rückerstattung meist sehr schwer in den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zu finden
sind”, kritisiert Schwarz. “Man sollte sich auf jeden Fall noch vor der Buchung eingehend bei der Fluglinie über die Storno- und
Umbuchungsmodalitäten informieren.” Um die Rückerstattung der Steuern und Gebühren bei Flugstorno zu erleichtern, gibt es auf der Homepage des ÖAMTC ein Musterschreiben. Gemeinsam mit weiteren Infos zum Thema Flugreisen steht das Formular online zum Download bereit.

Montag, 8. August 2011, von Elmar Leimgruber

Zucker-Ersatz Stevia vor Zulassung in der EU?

Stevia-Pflanze (Stevia Rebaudiana)
Foto: CC Sten Porse

Der in der Europäischen Union (EU) über Jahrzehnte verpöhnte und verbotene Zuckerersatzstoff Stevia könnte schon bald in Europa offiziell als solcher zu haben sein. Die  EU-Mitgliedstaaten haben nun einen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, den Süßstoff in mehreren Lebensmittelprodukten einzusetzen. Produkte die den Zuckersatz Stevia erhalten, könnten demnach vielleicht schon im kommenden Jahr europaweit  auf den Markt gelangen. Bislang aber ist die Nutzung von Stevia-Blättern oder Teeauszügen als Süßungsmittel in Lebensmitteln in der EU nicht zugelassen und daher auch der Handel mit dergleichen Produkten verboten.

Und der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt: “Bevor Sie sich damit Ihren Tee versüßen: Das Kraut stand lange unter Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu wirken. Für die Reinsubstanzen, die in einem aufwendigen Verfahren extrahiert werden, gibt es diese Gesundheitsbedenken nicht mehr. Für die möglicherweise enthaltenen Begleitsubstanzen bleiben sie bestehen, hier sind die Forschungen noch nicht abgeschlossen. Daher bitte keine Ernährungsexperimente mit Stevia aus dem eigenen Blumentopf!”

Die süßenden Substanzen der südamerikanischen Stevia-Pflanze sind bis zu 300 mal so intensiv wie herkömmlicher Zucker und könnten daher anstelle des bislang meist verwendeten umstrittenen Aspartam (E 951) als natürlicher Süßstoff in kalorienreduzierten Softdrinks eingesetzt werden. Während Befürworter von Stevia lange Zeit hindurch in einer “Verschwörung” der “Zuckerlobby” den Grund für eine Nichtzulassung des Süssstoffs vermutete (obwohl ausgerechnet der Megakonzern Coca Cola bereits 2007 24 Patente auf der Basis von Stevia als Süßstoff eingereicht hatte), hielten sie Kritiker für gesundheitsschädlich und auch aufgrund ihres aufdringlichen Eigengeschmacks für ungeeignet als Lebensmittel. Tatsächlich aber wurde die Zulassung im Bereich der EU deswegen so lange verweigert, weil Steviolglykoside lebensmittelrechtlich zu den Lebensmittelzusatzstoffen gehören und laut der strengen EU-Gesetzgebung im Lebensmittelrecht ein Lebensmittelzusatzstoff für den Verbraucher einen Nutzen bringen muss.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte die ursprünglich aus Paraguay stammende (und dort übrigens als Süßstoff auch erst seit 2007 zugelassene) Stevia bereits 2010 als gesundheitlich unbedenklich bewertet, die empfohlene tägliche unbedenkliche Aufnahme jedoch auf vier Milligramm Steviol-Glykosiden pro Kilogramm Körpergewicht begrenzt. Nach der Entscheidung auf der Ebene der Mitgliedstaaten wird sich das Europäische Parlament mit dem pflanzlichen Süßungsmittel befassen. Eine Zulassung könnte Ende des Jahres erfolgen.

 

Dienstag, 21. Juni 2011, von Elmar Leimgruber

Griechenland und die Zukunft der EU (Info + Kommentar)

Zunächst sei hier mal die aktuelle Sachelage bezüglich Griechenland und der EU erläutert und anschließend folgt mein Kommentar dazu:

12,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und insgesamt 300 Milliarden Euro an Schulden hat Griechenland angehäuft. Um der drohenden Staatspleite zu entkommen, fließen nicht nur 112 Milliarden Euro an Hilfsgeldern aus anderen Ländern der EU Richtung Griechenland, sondern steht das Land auch unter Druck, schmerzhafte, aber notwendige Sparpakete zur Sanierung des Staatsaushalts einzuleiten:

Juni 2011 in Griechenland: Essen und Trinken in einer Konditorei/Cafe: Mehrwertsteuersatz für alles liegt bei 9%

Diese sehen vor, bis 2013 im Staatshaushalt 30 Milliarden Euro einzusparen und ab 2014 die Stabilitätskriterien des Maastrichter Vertrages wieder zu erfüllen. Die Privatisierung von Staatseigentum und die Verkleinerung der öffentlichen Verwaltung und Einsparungen im Bereich der Investitionen sollen erste Milliarden einbringen. Und geplant ist auch, die Gehälter im Staatssektor um weitere (bereits zuvor um sieben Prozent reduziert) acht Prozent zu kürzen: Dabei entfallen bei Bruttolöhnen ab 3000 Euro das 13. und 14. Monatsgehalt, während Kleinverdiener pauschal 500 Euro zu Weihnachten, 250 Euro zu Ostern und 250 für ihren Urlaub erhalten. Auch Kürzungen bei Pensionen und Renten sind vorgesehen: Wer mehr als 2500 Euro an Bezügen erhält, verliert die 13. und 14. Monatsbezüge. Personen mit niedrigen Pensionen sollen hingegen künftig jährliche Zusatzzahlungen von insgesamt 600 Euro jährlich erhalten.

Dafür werden die Steuern für Immobilien, Luxusgüter, Glücksspiele, Tabak, Alkoholika und Treibstoff erhöht und hohe Einkommen (mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen) sowie illegal errichtete Häuser sogar mit einer Sondersteuer belegt. Zudem werden die bis vor Kurzem äußerst niedrigen Mehrwertsteuersätze Griechenlands angehoben: die niedrigsten Sätze von 4,5 auf 5 %, die mittleren von 9 auf 10 Prozent und die höchsten von 19 auf 21 Prozent.

Rechnung bei einem österreichischen Discounter: Mehrwertsteuersatz für Getränk beträgt 20 Prozent

Frühpensionierungen vor dem 60. Geburtstag sollen abgeschafft und die 37 Arbeitsjahre, die aktuell zur vollen Rente berechtigen, sollen bis 2015 schrittweise von 37 auf 40 Jahre angehoben werden. Die Renten werden zudem -wie in vielen anderen europäischen Ländern auch- dahingehend gekürzt, dass deren Höhe das gesamte Arbeitsleben und nicht nur das Einkommen der letzten Berufsjahre widerspiegelt.

Vorausgeschickt sei: Natürlich musste es soweit kommen, wenn man ein Sozial-und Steuersystem betreibt, in dem Frühpensionen die Regel sind und in dem es selbstverständlich ist, dass in beinahe allen Branchen an der Steuer vorbei gearbeitet wurde: insofern muss man natürlich den früheren Regierungen Griechenlands vorwerfen, viel zu locker und zu wenig verantwortungsbewusst mit Gesetzen und Regelungen umgegangen zu sein und zudem Steuergelder unnütz verschleudert zu haben. Staaten, die so agieren, können früher oder später nur in einer Pleite enden. Außer sie setzen einen rechtzeitigen Schlusstrich unter falsche Entwicklungen und gehen notwendige Reformen an.

Setzt die griechische Regierung hier die richtigen Reformschritte? Ich finde ja: zum einen werden griechische Sozialgesetze wie jene des Pensionsalters endlich europäischen Standards angepasst. Auch wenn es schmerzhaft ist: Viel Geld füllt leider nicht die Löcher von Staatskassen eine weitere Besteuerung der wirklich Wohlhabenden (obwohl dies auch dazu gehört), sondern viele kleine Einnahmen, die aber aufgrund ihrer .enge hoffentlich dem ersehnten Ziel näher kommen. Daher ist auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, besonders in einem Hochschuldenstaat wie Griechenland einfach unumgänglich. Und zudem wird Staatseigentum privatisiert, was -mit Ausnahme des Trinkwassers und notwendiger Infrastruktur- äußerst sinnvoll ist und hohe Einnahmen bringt.

Treibstoffrechnung in Österreich: Mehrwertsteueranteil beträgt 20 Prozent; Gesamtsteueraufschlag beträgt ca. 90 Prozent

Andererseits werden von der griechischen Regierung lobenswerterweise nicht nur die höheren Gehälter beschnitten, sondern auch ärmere Bevölkerungsschichten entschädigt, sowohl beim Gehalt als auch in der Pension: das ist sozial ausgewogen. Das Bild der bösen Regierung, welche die Reichen belohnt und die Armen bestraft, was gewisse Medien bei uns über Griechenland zu vermitteln versuchen, trifft so also nicht zu: die Regierung ist um Ausgleich bemüht. Die vielen Demonstrationen in Griechenland sind aufgrund der objektiven Sachlage für mich daher kaum nachvollziehbar. Wenn man aufgrund von Schulden zahlungsunfähig ist, kann man nicht mehr so weiterleben wie bisher: das trifft auf den Staat genau so zu wie auf Unternehmen und auf Privatpersonen.

Offensichtlich wird dies und die Tatsache, dass man mit notwendigen Reformen leider viel zu lange gewartet hat, den Menschen in Griechenland nicht oder nicht ausreichend kommuniziert. Oder aber die Gewerkschaften dort sind nicht nur viel zu mächtig, sondern auch verantwortungslos genug, es zuzulassen, dass ihr Land, weil es riskiert, internationale Hilfsgelder nicht zu erhalten, endgültig in den finanziellen Abgrund stürzt.

Wie in allen wichtigen Fragen des Lebens und der Politik heisst es auch hier, einen klaren Kopf zu bewahren und alles daran zu setzen, dass sich Griechenland baldmöglichst wieder erholt. Und hier müssen alle konstruktiven Kräfte des Landes zusammenarbeiten: Regierung, Gewerkschaft und Bevölkerung. Nur gemeinsam kann Griechenland gerettet werden.

Und ja: ich halte es für richtig, dass die Europäische Union Griechenland hilfreich zur Seite steht, auch wenn dies für jedes einzelne Land finanziell schmerzhaft ist. Das nämlich macht eine Gemeinschaft aus: dass man zusammensteht, auch wenn es schwierig ist.

Ein anderes Thema ist freilich ein grundsätzlicheres: Griechenland ist -wie berichtet- nicht das einzige EU-Land, das Hilfe braucht: Was ist, wenn viele weitere Länder Unterstützung brauchen? Es können nicht ein paar wenige, gesund agierende EU-Länder die anderen auf Dauer finanzieren, sonst landen letztlich alle Länder im finanziellen Desasater.

Es müssen daher auch jetzt schon ernsthaft längerfristige Alternativen zu gemeinschaftlichen Hilfen angedacht werden. Es muss möglich sein, zu überlegen, ob es nicht wirklich verschiedene Grade der EU-Mitgliedschaft geben könnte, welche gewährleisten, dass bei finanziellen Problemen eines Staates nicht die gesamte Eurozone hineingezogen wird. Da gibt es noch viel zu tun und die EU-Staaten sollten hier uneingeschränkt und tabulos, aber ohne Zeitdruck über alles diskutieren. Wenn sie sich dazu durchringen können, hat die Europäische Union Zukunft: Wünschenwert wäre es. Wenn nicht, bezweifle ich, dass die EU, wie wir sie heute kennen, noch lange Bestand haben wird.

Sonntag, 29. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

Ausgrenzungspolitik fördert AIDS-Ausbreitung

Drogen und AIDS gehen in Osteuropa Hand in Hand
Foto: caritas-international.de

Die politische und gesellschaftliche Ausgrenzung von mit dem HIV-Virus infizierten Drogenabhängigen trägt maßgeblich zur rasanten Ausbreitung von Aids in Osteuropa bei. Davon zeigt sich Caritas international, das Hilfswerk der deutschen Caritas, anlässlich der europäischen HIV-Konferenz, die vom 25.-27. Mai in Tallinn von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Vereinten Nationen (UNO) und der Europäischen Union (EU) veranstaltet wird, überzeugt. Caritas international (CI) fordert daher ein Ende der Ausgrenzungspolitik in Osteuropa und volle Menschenrechte auch für Drogennutzer.

In nur 15 Jahren stieg die geschätzte Zahl der HIV-Infizierten in Osteuropa von wenigen tausend auf über eineinhalb Millionen. Die extrem schnelle Ausbreitung der Epidemie ist laut CI vor allem auf den starken Anstieg des Drogenkonsums und die Verwendung von nicht sterilen Spritzen nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zurückzuführen. In Russland wird die Zahl der Drogennutzer auf 1,5 bis über 4 Millionen geschätzt; in einigen Städten sind davon 30-50 Prozent HIV-positiv. Gegen jede gesellschaftliche Stigmatisierung von Aids-Kranken hat sich indes der vatikanische Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone gewandt.

Die Stigmatisierung, Schikanierung und Kriminalisierung von Infizierten und Drogenabhängigen sowie die Weigerung, Substitutionsprogramme einzuführen, verhindern in vielen osteuropäischen Ländern nach wie vor einen gezielten Kampf gegen Aids, kritisiert Caritas international. Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, wäre daher ein Dreiklang aus Aufklärung und Beratung, Angeboten von Drogenersatzprogrammen sowie die Verteilung steriler Spritzbestecke an die Drogennutzer notwendig.

Caritas international, das Hilfswerk der deutschen Caritas, unterstützt seit vielen Jahren HIV/Aids-Projekte in Osteuropa. Schwerpunkte sind die Verbesserung der bestehenden Suchthilfe sowie die Integration von HIV-Infizierten in bestehende Angebote für Menschen am Rand der Gesellschaft. Caritas international ist das Hilfswerk der deutschen Caritas und gehört zum weltweiten Netzwerk der Caritas mit 165 nationalen Mitgliedsverbänden, der Caritas internationalis.

Caritas internationalis begeht in diesem Jahr den 60. Jahrestag seiner Gründung und deren Generalversammlung fand vor wenigen Tagen in Rom statt. Diese hatte am Dienstag Kardinal Oscar Andres Rodriguez Maradiaga aus Honduras für vier weitere Jahre in seinem Amt als Präsident von Caritas Internationalis bestätigt. Zu seinem Generalsekretär wählte das Gremium am Freitag Michel Roy (Caritas Frankreich), der die Nachfolge von Lesley-Anne Knight antritt. Caritas Internationalis ist der Dachverband der weltweit 165 eigenständigen nationalen Caritasverbände. Der Generalversammlung gehören 300 Delegierte an.