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Donnerstag, 14. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler: Willkommen?

Seit die italienische Regierung gegen Ende letzten Jahres die längst fällige Aufhebung faschistischer Gesetze in Bezug auf die Südtirolfrage im letzten Moment verweigert hat und das offizielle Österreich die Sorgen der Südtiroler Bevölkerung ignoriert, gehen die politischen Wogen südlich des Brenners hoch:

Die regierende Südtiroler Volkspartei (SVP) fordert einmal mehr eine Verankerung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in der österreichischen Verfassung und hat hierbei auch die Rückendeckung durch die deutschsprachige Opposition und selbst durch einige politische Vertreter Österreichs. Italien lehnt dies allerdings strikt ab.

Andererseits -und so sehe ich das- solange es das offizielle Österreich -aus diplomatischer Freundschaft zu Italien- nicht einmal in der Ortsnamenfrage (mir geht es hier nicht darum, die im 20. Jh. im Faschismus in Südtirol eingeführten italienischen Ortsnamen abzuschaffen, sondern den seit über 1200 Jahren bestehenden deutschen Ortsnamen nicht die rechtliche Grundlage zu entziehen; siehe dazu auch die Stellungnahme von Massimo Spinetti, des italienischen Botschafters in Wien) wagt, sich für die Anliegen der Südtiroler einzusetzen würde auch eine Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung Südtirol nicht wirklich viel bringen.

Und dieselbe SVP will nun auch eine Volksabstimmung in Südtirol darüber abhalten lassen, ob -wie von ihr vorgeschlagen- die Doppelstaatsbürgerschaft (italienische und österreichische) kommen soll. Dieser Idee können selbst die Grünen -die politisch sowohl die deutsche als auch die italienische Sprachgruppe in Südtirol vertreten und für deren friedliches Zusammenleben stehen- was Positives abgewinnen: “Die doppelte Staatsbürgerschaft in Grenzregionen ist ein guter Ansatz und eine durchaus europäische Lösung, um Grenzen durchlässiger zu machen und mit erweiterten Staatsbürgerrechten auch plurale Identitäten zu fördern”.

Und auch wenn sich das offizielle Österreich diesbezüglich derzeit kaum und wenn doch, eher skeptisch dazu äussert: Wie auch immer diese Abstimmung in Südtirol ausfällt: sie könnte der “Schutzmacht Österreich” eine wertvolle “Orientierungshilfe” in der Südtirol-Frage sein. Auch von daher ist eine solche Volksabstimmung sehr zu begrüssen.

Es geht ja auch nicht darum, dass jeder Südtiroler nach einer Volksabstimmung zugunsten der Doppelstaatsbürgerschaft auch automatisch auch österreichischer Staatsbürger werden müsste, aber die Wahlmöglichkeit, die Freiheit dazu sollte gegeben sein. Und eigentlich würde in einem vereinten Europa die Vergabe der Doppelstaatsbürgerschaft an Südtiroler weder Österreich noch Italien schaden: es spricht also im Grunde nichts dagegen.

Der Nachrichtendienst “Südtirolnews” hat heute übrigens eine Onlineabstimmung zu diesem Thema gestartet.

Mittwoch, 13. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Danielle Spera, Rainer Pariasek, Ingrid Thurnher und Armin Assinger beliebteste TV-Stars in Österreich

UPC präsentiert große europäische TV-Umfrage
Beliebtheit der österreichischen TV-Stars
Grafik: UPC

Österreichs beliebteste TV-Moderatoren sind in erster Linie ORF-Stars. Dies geht aus einer Umfrage unter 1027 Kunden zwischen 18 und 64 Jahren des Kabelbetreibers UPC hervor, der neben dem ORF auch zahlreiche sonst nur über Satellit empfangbare Programme anbietet. Demnach sind im Bereich Nachrichtensprecher Danielle Spera an erster Stelle, im Sport Rainer Pariasek, bei den Info-Sendungen Ingrid Thurnher und im Unterhaltungssektor Armin Assinger an der Spitze der Beliebtheits-Charts.

Im Ranking der beliebtesten Nachrichtensprecher folgen auf Spera Armin Wolf und Tarek Leitner. Christoph Feuerstein liegt an zweiter Stelle der Moderatoren einer Infosendung, gefolgt von Peter Pelinka. Sportsgeist findet sich hinter Rainer Pariasek Oliver Polzer und Boris Jirka und Volker Pieszek (ATV). Neben Armin Asssinger lassen sich die österreichischen Kabelnutzer vor allem von Armin Assinger, Alfred Dorfer, Oliver Baier, gefolgt von Dominic Heinzl (zum Befragungszeitpunkt im November 2009 noch bei ATV) unterhalten.

Die Tatsache, dass ORF-Stars die Top 3 jeder Kategeorie anführen, bedeutet indirekt, dass wohl auch Kabelseher in Österreich vor allem Sendungen des ORF sehen, zumindest die moderierten Eigenproduktionen: den ORF wirds freuen, die Privatsender weniger…

Montag, 11. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

“Österreich” hetzt gegen Flüchtlinge

Als ob die höchst emotionale Diskussion in Österreich wegen mehreren Landtagswahlen im heurigen Jahr um ein drittes Asylerstaufnahmezentrum nicht schon schlimm genug wäre (siehe dazu u.a. meinen Kommentar hier vor ein paar Tagen): Die Zeitung “Österreich” gab ihrem Hauptaufmacher den zutiefst problematischen Titel “Die erste Umfrage: Mehrheit ist gegen weiteres Asyl-Lager” und auch der Artikel selbst hat dasselbe Unwort im Titel: “Österreicher gegen Asyl-Lager“. Kann man noch tiefer sinken? Im Zusammenhang mit Nicht-Verbrechern von einem “Lager” zu sprechen, noch dazu in Bezug auf -durch die UNO schutzwürdige- Flüchtlinge, ist höchst bedenklich und verabscheuungswürdig, ja Volksverhetzung, was gerade Medienmacher wissen und daher tunlichst vermeiden sollten.

Wen wunderts da, wenn Innenministerin Fekter (ÖVP) einerseits bei ihrem Plan, ein weiteres Erstaufnahmezentrum zu errichten, bleibt, aber die Flüchtlinge vor der Öffentlichkeit wegsperren will.

Und beim Scharfmacher-Auftreten von Kanzler Faymann und seinen Genossen in der Regierung gegen diesen im Koalitionsabkommen vereinbarten Plan: wen überrascht es da noch, dass sich laut der von “Österreich” zitierten Umfrage ausgerechnet 70 Prozent der bekennenden SPÖ-Wähler (nur die FPÖ-Wähler sind mit 81% noch geschlossener dagegen) gegen ein drittes Asylantenheim aussprechen…

Tja, um Wahlen zu gewinnen, verstösst man offenbar gern auch gegen eigene angeblich so wichtige Werte…

Sonntag, 10. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Asylfall Arigona Zogaj: Sachlichkeit ist gefragt

Ich habe mir lange überlegt, ob ich zu solch einem emotional so hochgeladenen Thema überhaupt Stellung beziehen soll. Da es aber dermassen die Gemüter auf beiden Seiten (“Gutmenschen” und Hardliner) erhitzt, halte ich es für angebracht, auch meinen Senf dazu abzugeben: Ich schicke voraus, dass ich grundsätzlich ein Befürworter des “humanitären Bleiberechts” bin: aber so wie in diesem konkreten Fall gehts absolut nicht:

Weil viele, die jetzt darüber diskutieren, offenbar nicht darüber informiert sind: zur Geschichte der Zogajs in Kürze (in Ausklammerung jener Menschen, die sich aus emotionalen Gründen für oder gegen deren Bleiberecht aussprechen): Arigona Zogajs Vater kam (nachdem er laut “News” unrechtmässig den LKW seines Arbeitgebers im Kosovo verkauft hatte) 2001, also zu einem Zeitpunkt, wo der Krieg im Kosovo schon längst zu Ende war, illegal (!) nach Österreich und suchte anschliessend um Asyl an. Obwohl sein Asylantrag bereits im Mai 2002 abgelehnt wurde, kamen im Herbst desselben Jahres auch seine Frau und seine fünf Kinder (ebenfalls illegal durch Schlepper) nach Österreich. Sowohl der Rekurs im Asylverfahren als auch der Antrag auf Erstniederlassung gingen für die Zogajs negativ aus und so wurde 2007 deren Ausweisung beschlossen. Und dem stimmte auch die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNO), die für den Kosovo, der inzwischen übrigens sogar von der EU als selbständiger Staat anerkannt wird, zuständig war, zu.

Als die Polizei die Familie abholen wollte, liess Arigona ihre Familie im Stichund floh. Ihre Geschwister und ihr Vater wurden ausgewiesen und ihre Mutter durfte vorerst in Österreich verbleiben, um ihre Tochter zu suchen. Anstatt sich jedoch später wieder ihrer Familie anzuschliessen, wandte sie sich unter anderem in Form einer Videobotschaft mit Selbstmorddrohungen an die Öffentlichkeit und wollte so die Rückkehr ihrer Angehörigen nach Österreich erpressen, was zu mehreren Aufschüben ihrer Ausweisung führte.

Durch den öffentlichen massiven Druck bedingt durfte Arigona anschliessend bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in ihrer Causa zusammen mit ihrer Mutter in Österreich bleiben. Ende 2007 bestätigte das Höchstgericht die bisherigen Urteile und entschied gegen ein Bleiberecht der Familie und so sollten auch Arigona und ihre Mutter (nicht sofort, sondern) nach Ende der Pflichtschule im Sommer 2008 ausgewiesen und wieder mit ihren Angehörigen im Kosovo zusammengeführt werden.

Mutter Zogaj unternahm dann 2008 einen Selbstmordversuch, was zu psychiatrischer Behandlung führte und Vater Zogaj verliess seine bisher mit ihm lebenden Kinder im Kosovo. Diese liessen sich durch Schlepper nach Ungarn bringen, stellten dort -nachdem sie von der Polizei aufgegriffen worden waren- einen Asylantrag und drei davon reisten daraufhin im Dezember 2008 wiederum illegal in Österreich ein. Innenministerin Fekter prüfte indes, ob aufgrund des Dublin-Abkommens eine Zusammenführung in Ungarn möglich wäre. Die zwei älteren Brüder Arigonas kündigten an, freiwillig in den Kosovo zurückzukehren und bei einem wurde bei der Ausreise ein Schlagring vorgefunden, der in Österreich unter das Waffengesetz fällt und wofür er bis zu einem Jahr Haft erhalten könnte. Und schon kurz darauf wurden die beiden erneut ein Österreich aufgegriffen und stellten wiederum einen Asylantrag; sie kamen daufhin in Schubhaft und reisten anschliessend freiwillig zurück in den Kosovo.

Im November 2009 kam dann der endgültige negative Asylbescheid für Arigona und der damit verbundene endgültige Abschiebebefehl. Und wieder gab es Selbstmorddrohungen von Seiten Arigonas.

Und nun zu meinem Standpunkt in dieser Causa: Ich bin im Grunde Befürworter eines “humanitären Bleiberechts”, aber nicht im Fall von Arigona Zogaj. Und voll allem ist sie keinesfalls -wie vom Magazin “profil” betitelt – “Mensch des Jahres 2008″: Was hat sie 2008 oder auch die Jahre vorher an Positivem für die Allgemeinheit, speziell für Österreich geleistet, um diese Auszeichnung zu verdienen?

In ihrem Fall bzw. bei ihrer Familie gab es im Gegenteil Jahr für Jahr neue Erpressungsversuche und ständig neue öffentlichkeitswirksame Aktionen, um anders behandelt zu werden als andere Asylwerber. Ohne diese vollkommen unnötigen Aktionen würde Arigona vermutlich schon lange ein humanitäres Bleiberecht in Österreich geniessen. Und dies, obwohl auch das diskriminierend gegenüber all jenen Asylwerbern wäre, die ein Bleiberecht vielleicht mehr verdienen, weil sie beispielsweise aus einem aktuellen Kriegsgebiet oder einem Land kommen, in dem nachweislich politisch verfolgt wird. Diese sind übrigens auch die einzigen Gründe, die nach aktuellem österreichischen Asylgesetz auch tatsächlich zu einem positiven Asylbescheid führen.

Die Schlussfolgerung muss also lauten: Die Republik Österreich darf sich auf keinem Fall, auch nicht in Asylfragen erpressen lassen. Und wenn man zudem bedenkt, dass Österreich aktuell europaweit laut eurostat nicht rigoros entscheidet, sondern im Gegenteil bei der Flüchtlingsanerkennungsrate (mit 62 Prozent Ja bereits in erster Instanz) im Spitzenfeld steht und die Zogajs daher wohl aus guten Gründen in allen Distanzen das Verfahren verloren haben, muss die Abschiebung der Zogajs nun auch umgesetzt werden, will man Justiz und Rechtsstaat nicht der Lächerlichkeit preis geben.

Es wäre zudem höchst an der Zeit, alles daranzusetzen, dass Asylverfahren nicht mehr jahrelang dauern und alle Beteiligten quälen, sondern rasch und zügig abgeschlossen werden. So wird jenen Asylwerbern, gegen deren Aufnahme entschieden werden muss, nicht unnötig lange Hoffnung gemacht, dass es klappen könnte. Und jene Einwanderer, die einen positiven Bescheid erhalten, könnten sich sofort in die österreichische Gesellschaft integrieren. Dazu ist es aber nötig, dass sie neben ihrer Aufenthaltsbewilligung auch sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Zum Thema Asyl in Österreich habe ich übrigens schon kürzlich hier schon geschrieben.

Samstag, 9. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Österreich: Weg mit den alten überholten Mietprivilegien!

Vermieter in Deutschland dürfen die Bandbreite, die die ortsübliche Vergleichsmiete hergibt, voll ausreizen. Dies teilt die Zeitschrift “ökotest” in ihrer aktuellen Ausgabe mit. Ergibt sich demnach die Mieterhöhung aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen in dieser Umgebung, so muss nicht etwa ein Mittelwert geschätzt werden, wie zuvor noch auf Landesebene gerichtlich entschieden wurde. Der Vermieter kann sich durchaus an der höchsten Miete orientieren – das entschied nun laut ökotest der deutsche Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 30/09).
Solche vermieterfreundlichen gerichtlichen Entscheidungen gibt es in Österreich leider (noch) nicht. Es wird in den meisten Fällen zugunsten von Mietern entschieden. Und dies, obwohl vor allem in Wien noch der sogenannte Friedenszins verbreitet ist, der auf das ferne Jahr 1914 zurückgeht und Minimieten auch mit Nachfolgerecht im engen Familienkreis ermöglicht. Zudem gelten trotz einer kleineren Lockerung in diesem Punkt seit dem Jahr 2000 nach wie vor unbefristete Mietverträge nicht nur unbefristet und gehen auch nicht nur in dieser Form zudem an künftige Eigentümer über, sondern dürfen, auch wenn sie seinerzeit vom Voreigentümer -vielleicht aus Freundschaft -mit dem Mieter zu niedrig abgeschlossen wurden, nicht dem aktuellen üblichen Mietzinsniveau, sondern nur inflationsangepasst werden.
So gibt es in derselben Zone in Wien beispielsweise 60 Quatratmeter-Wohnungen, für die man als Neumieter netto 500 Euro bezahlt und die Mieter der Nebenwohnung zahlen aufgrund eines alten unbefristeten Mietvertrages 80 Euro (!). Dazu kommt, dass vor allem Altbauten, also alte Zinshäuser (Mietshäuser) sehr strengen Mietkriterien unterliegen und dem Vermieter -ebenfalls unabhängig von der Gegend- der maximal zu verlangende Mietzins vorgeschrieben wird, während bei Neubauten die Miethöhe fast frei (nach Gegend, Angebot und Nachfrage) entschieden werden kann.
Während aber Eigentümer von neuen Wohnhäusern zudem über Jahre hindurch keine neuen Investitionen tätigen müssen und die Mieteinnahmen daher bei ihnen verbleiben, werden die Eigentümer von Altbauten von Bund, Land und Stadt mit immer neuen zusätzlichen Vorschriften im (Um)Bau- und Renovierungsbereich gezwungen. Dadurch wird vielen Kleinvermietern -zu zusätzlichen Ausgaben gezwungen- und bedingt durch die mangelnden kostendeckenden Einnahmen aus unabänderlichen Altmietverträgen die Existenz geraubt, sodass sie nach Jahren des Frusts schlussendlich verkaufen müssen.
Da dieses Problem aber vor allem in Wien nicht nur Vermieter, sondern auch sehr viele (in vielen Fällen uneinsichtige und verständnislose ) Mieter, also Wähler betrifft, wagt es seit Jahren aus populistischen Gründen keine einzige Partei (nicht mal die ÖVP), diese alten Privilegien gesetzlich abzuschaffen und verhindert daher gerechte Mieten.
Der Zentralverband der Hausbesitzer fordert seit Jahren eine diesbezügliche Anpassung des Mietgesetzes, um die Zinshöhe zumindest den sowieso schon niedrigen Altbaumietzinssätzen anzupassen. Leider verhallen alle Appelle. Denn die verantwortlichen Politiker hören da lieber auf die weit populäreren – und medial ausgeschlachteten- Forderungen beispielsweise der Arbeiterkammer (AK), die vollkommen ohne objektive Grundlagen seit Jahren kritisieren, dass die Mieten in Wien zu hoch wären. Sachlich betrachtet ist Wien im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen sogar äusserst günstig. Und die eh nur sehr geringen Preissteigerungen am Mietmarkt in Wien sind einerseits inflationsbedingt, andererseits wird hier unseriöserweise der Bruttomietzinssatz (inklusive Betriebsspesen) über die Jahre hindurch verglichen.
Dabei sind bei genauerer Analyse nicht die Nettomietpreise so drastisch gestiegen: Die SPÖ-regierte Stadt Wien hat mit ihren hauseigenen Firmen die sogenannten Betriebsspesen drastisch in die Höhe schnellen lassen (Müllabfuhr, Abwasser, Strom und Gas wurden in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht), was sich natürlich einschneidend auf die Gesamtmiete auswirkt: diese politische Verantwortung für höhere Gesamtmieten sollte auch zugegeben werden und nicht fälschlicherweise Vermietern unterstellt werden.
Ich persönlich stehe zudem auf dem Standpunkt, dass im Europa des 21. Jahrhunderts Ungleichheiten im Mietrecht abgeschafft gehören:
Es muss ein neues Mietrecht her, das zwar weiterhin die Mieter vor unrechtmässigen Kündigungen und auch vor Wucher schützt, aber genauso dafür garantiert, dass die Vermieter einen gerechten und ortsüblichen Mietzins erhalten, unabhängig vom Alter des Mietvertrages (und diese Änderung sollte auch alle unbefristeten Mietverträge betreffen, die älter als 10 Jahre alt sind).
Und die Altbauten verdienen auch dasselbe Mietrecht wie Neubauten, wo Zone, Angebot und Nachfrage die Höhe des Mietzinses automatisch regeln. So ist es anderswo in Europa und die freie Marktwirtschaft ist in Europa auch übliche Praxis, und Österreich darf sich da nicht weitehin international lächerlich machen mit seinen alten überholten Mietprivilegien, sondern es muss handeln.
Es ist ein überholtes Privileg und ungerecht, wenn ein Neumieter für eine Kleinwohnung die ortsüblichen und angemessenen 300 Euro monatlich bezahlt, und sein Nachbar als Altmieter im selben Haus und Stock für eine doppelt so grosse Wohnung nur 150 Euro zahlt. Und ich wünsche mir daher Politiker (egal welcher Partei), die dieses heisse unpopuläre Thema anpacken, und -vielleicht gerade ermutigt durch die aktuelle Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs- diesen gesetzlichen Missstand endlich beseitigen, für Gerechtigkeit sorgen und so auch einen Beitrag dafür leisten, dass historische Altbauten weiter renoviert werden und für die Nachfahren erhalten bleiben.
Näher an diesem Thema Interessierte können hier die offiziell vorgesehenen niedrigen Kategoriemietzinssätze (diese gelten für alle Altbauten) der Stadt Wien einsehen.
Freitag, 8. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Österreich fördert freie Radios mit 375.000 Euro – Künftig auch Geld für kommerzielle Privatradios

13 sogenannte Freie Radios und Okto TV erhalten Förderungen in Höhe von 375.000 Euro. Dies teilt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mit. Künftig könnten diese Förderungen dank EU auf bis zu 1,6 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden, und auch die privaten kommerziellen Sender könnten in den Genuss von Förderungen kommen, so die RTR.

Derzeit werden mit den insgesamt 375.000 Euro zur Abdeckung der Gesamtkosten des Sendebetriebs von nichtkommerziellen Radios bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent der Ausgaben (beispielsweise Personalkosten, Sachkosten für zugekauftes Nachrichtenmaterial, Original-Töne oder Interviews für das Jahr 2009) der nichtkommerziellen Sender ersetzt. Durch die Förderungen sollen die Betreiber dazu motiviert werden, “ein qualitativ hochwertiges, vielfältiges Programm” anzubieten, erklärte RTR-Chef Alfred Grinschgl.

Gefördert werden laut Aussendung derzeit die Stationen Orange 94.0 – Verein Freies Radio Wien, AGORA-Verein Arbeitsgemeinschaft offenes Radio, Freies Radio Innsbruck FREIRAD – Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung, Radio Helsinki 92,6 fm – Verein Freies Radio Steiermark, der Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend – Proton – das freie Radio, der Kunst- und Medienverein Freequenns, der Verein Freier Rundfunk Salzburg – Radiofabrik, Radio FRO 105.0 MHz – Freier Rundfunk OÖ GmbH, Freier Rundfunk Freistadt GmbH, der Verein Freies Radio B138, Freies Radio Salzkammergut – Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut, der Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördl. NÖ, der Verein Campus Radio St. Pölten sowie die Community TV-GmbH (Okto TV).

Für die Zukunft der Fördervergabe ist derzeit laut RTR ein Notifizierungsverfahren der Vergaberichtlinien bei der Europäischen Kommission anhängig. Dieses Verfahren werde voraussichtlich in den nächsten Wochen entschieden. Danach stünden für das Jahr 2010 mehr als 1,6 Mio. Euro für die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter und 10 Mio. Euro für die privaten kommerziellen Rundfunkveranstalter zur Verfügung. Ab dem Jahr 2011 werden es dann pro Jahr 1 Mio. Euro für nichtkommerzielle sowie 5 Mio. Euro für kommerzielle Rundfunkveranstalter sein.

Der Österreichische Rundfunk (ORF), das öffentlich rechtliche Medium mit seinen Radio- und TV-Stationen wird in Österreich -wie in den meisten europäischen Staaten- sowohl durch Werbung als auch durch TV- und Rundfunkgebühren finanziert. Der ORF betreibt unter anderem die landesweiten Rundfunksender Ö1, Ö3, FM4, für jedes Bundesland ein eigenes Radioprogramm, und zusätzlich das auch im Internet abrufbare Radio Österreich 1 International sowie einen 24-Stunden-Nachrichtenkanal im Web. Weiters gibt es zwei offizielle landesweite TV-Programme: ORF 1 und ORF 2 (mit jeweiligen Landesstudios) und das über Kabel und Satellit empfangbare TW1, das eine 100%ige Tochter des ORF ist und vor allem Sportsendungen und Tourismus-Infos zeigt.

Mittwoch, 6. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Wien: Italienischer Botschafter regt neues Toponomastik-Gesetz für Südtirol an

Massimo Spinetti, Italienischer Botschafter in Österreich
Foto: ambvienna.esteri.it

Am 20. Dezember letzten Jahres berichtete ich hier empört über die fehlende Unterschützung seitens der “Schutzmacht” Österreich für Südtirol in bezug auf die Ortsnamenfrage. Gerade noch in letzter Minute war in Rom durch Intervention rechter Abgeordneter ein beschlossenes Parlamentsgesetz wieder aufgehoben worden, mit dem das seit der Faschistenzeit bestehende Verbot der Verwendung deutscher Ortsnamen (die sogenannten Tolomei-Dekrete) in Südtirol aufgehoben hätte werden sollen. Aus Südtiroler Sicht bedeutet die Bestätigung dieser faschistischen Gesetze, dass die historischen deutschen Ortsnamen in Südtirol wiederum -wie seinerzeit- per Staats-Gesetz abgeschafft würden.

Dagegen protestierten nicht nur die regierende Südtiroler Volkspartei, sondern auch die deutschsprachigen Oppositionsparteien Südtirols: die Freiheitlichen, die Südtiroler Freiheit, die Union für Südtirol und -was bei solchen Themen seltenst vorkommt- auch die gemischtsprachigen Grünen. Nur das offizielle Österreich verharrte selbst trotz solch rarer Einigkeit in Südtirol in gleichgültigem Schweigen.

Und jetzt kommt plötzlich “Hilfe” in dieser Frage von gänzlich unerwarteter Seite: Ihr liege ein Brief von Massimo Spinetti, des italienischen Botschafters in Wien zu diesem Thema vor, berichtet die “Tiroler Tageszeitung” (TT) heute: Die Nichtaufhebung des Toponomastikdekretes von 1923 garantiere nur den Weiterbestand der (damals neu eingeführten) italienischen Ortsnamen auch heute und für die Zukunft. Dies ändere aber “absolut nichts” an der Erlaubnis der Verwendung der (historischen) deutschen Ortsnamen, schreibt demnach der Botschafter.

Die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit in Südtirol sei sowieso später in den Pariser Verträgen vom 5. September 1946 zwischen Italien und Österreich festgelegt worden, in denen “auf Basis der Gleichberechtigung die Verwendung der deutschen und der italienischen Sprache bei öffentlichen Verwaltungen, in öffentlichen Dokumenten sowie in der zweisprachigen topographischen Nomenklatur” vorgesehen sei.

Laut Artikels 8 des Autonomiestatutes liege die Zuständigkeit in Bezug auf Ortsnamen “unter Beibehaltung der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit” beim Land Südtirol. Und demnach stehe es dem Südtiroler Landtag frei, ein neues Ortsnamengesetz zu verabschieden, versicherte Spinetti laut TT.

Ja, wenn dem so ist, dann appelliere ich hiermit an die Südtiroler Landesregierung, raschestmöglich ein gutüberlegtes neues Toponomastikgesetz zu verabschieden. Bin jedenfalls gespannt, wie die Reaktionen aus Südtirol als auch jene der italienischen Rechten (die in Südtirol besonders stark vertreten sind) auf dieses Angebot des italienischen Botschafters in Wien sein werden.

In den letzten Wochen wird in Südtirol übrigens auch eifrig darüber diskutiert, Südtirolern (auf Wunsch) zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft auch die österreichische anzubieten; zudem müsse die Schutzmachtfunktion Österreichs ind er Verfassung verankert werden, fordert die Südtiroler Volkspartei unter Landeshauptmann Luis Durnwalder und Parteiobmann Richard Theiner. Dass Spinetti auch zu diesem Thema im Brief an die TT Stellung bezogen hätte, schreibt die Zeitung allerdings nicht.

Dienstag, 29. Dezember 2009, von Elmar Leimgruber

Tabak und Schall und Rauch

Ach wie schön: das neue Jahr naht und damit nahen auch jene guten Vorsätze, die wiederum mit Sicherheit -wenn überhaupt- dann nur sehr kurz leben. Das ist ein bissi die Tragik in Vorsätzen: man meint sie zwar mit dem Kopf zuweilen recht ernst, jedoch widerstreben diese zu oft den eigenen Wünschen und Bedürfnissen: und daher klappts auch nicht wirklich mit der Umsetzung.

Einer dieser guten Neujahrsvorsätze, der für die Meisten auf Dauer nicht funktioniert ist der Entschluss, mit dem Rauchen aufzuhören: Anderer Gesundheit zu schädigen, ist meist ein schwaches Argument dagegen und selbst das Wissen, sich selbst auf Dauer schwerwiegend zu schädigen, hält die wenigsten davon ab, komplett mit dem Rauchen aufzuhören:

Für wenige ist es nur Genuss, für manche überdeckt die Zigarette in der Hand die eigene Unsicherheit in Gesprächen mit anderen, bei manchen ist sie Zeichen eines sehr schwachen Charakters und das Bedürfnis, sich anderen anzupassen und einfach “dazuzugehören”, manche “bestrafen” sich unterbewusst damit, für viele ist es eine eine Sucht, von der sie psychisch nicht loskommen, und die meisten leiden auch (unzugegebenermassen) darunter.

Ich verurteile niemanden für seine Schwächen (solche hat jeder Mensch), auch nicht jene Menschen, die vom Laster des Rauchens einfach nicht loskommen. Mit manchen Menschen leide ich einfach mit. Und gesundheitliche Rücksicht auf andere ist wichtiger als spontane persönliche Bedürfnisse.

Obwohl ich strikt dagegen bin, Menschen ihr “Glück” von oben her aufzuzwingen: in diesem Fall sind kleine Hilfen von oben sicher sinnvoll:

Ialien war bis vor ein paar Jahren DAS Raucherland. Und ein Kaffee Espresso nach dem Essen, am Morgen, am Nachmittag und überhaupt war für die meisten Menschen untrennbar mit einer Zigarette oder mehr verbunden. Die Kaffeebars waren zu gewissen Zeiten überfüllt von Menschen, die ihren Espresso tranken und dabei rauchten. Seit einigen Jahren gilt in Italien generelles Rauchverbot in Bars und Gastronomie. Und siehe da: es klappt tatsächlich: DIE Rauchernation hat sich umgestellt. Es wird grundsätzlich viel weniger geraucht als noch vor Jahren, was für die Gesundheit aller sehr gut ist und wer dennoch weiterraucht, der macht das ausserhalb des entsprechendes Lokals auf eigens aufgestellten Tischen (im Winter oft auch überdacht).

Was aber in Italien funktioniert, das im Allgemeinen eher emotional vorgeht, das klappt in Österreich und Deutschland sicherlich auch.

Halbherzige Lösungen, wie derzeit in Österreich, bringen auf Dauer überhaupt nichts. Und es stimmt: wenn man im selben Ort beim einen Wirt rauchen darf und beim anderen nicht, dann wechseln die Raucher natürlich zu jenem, wo sie rauchen können.

Jedoch zu glauben -und damit polemisiert die Gastronomie zu Unrecht- dass die Leute weniger zum Wirt gehen, wenn sie nicht rauchen dürfen, das trifft einfach nicht zu und schürt unnötige Ängste: Das “Ausgehen” ist ein Grundbedürfnis und das wird daher auch in Zukunft gestillt werden. Man wird halt dort nicht mehr rauchen, aber treffen wird man sich weiterhin. Es muss nur ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie geben und nicht: beim Einen darf man, beim anderen nicht; das würde manche Lokale benachteiligen.

Und nur am Rande gefragt: warum ist das Telefonieren -im Gegensatz zum Rauchen- im Auto gesetzlich verboten, während man zum Anzünden einer Zigarette garantiert weniger konzentriert fahren kann als wie wenn man ein Handy am Ohr hat? Aus Sicherheitsgründen sollte daher auch ein generelles Rauchverbot in Autos angedacht werden.

Zusammengefasst: Niemand muss aufhören zu rauchen, aber jeder ist dazu eingeladen: dies fördert die eigene Gesundheit und ist rücksichtsvoll anderen gegenüber. Aber wer nicht will oder nicht kann, der sollte eben auf andere Rücksicht nehmen (müssen) und in Anwesenheit jener (vor allem von Kindern) in Räumlichkeiten nicht rauchen: Da aber in den meisten Lokalen rücksichtslos einfach geraucht wird und nicht freiwillig darauf verzichtet wird, muss es leider gesetzlich geregelt werden: Der Schutz von Nichtrauchern und deren Gesundheit muss höher stehen als spontane Bedürfnisse Einzelner: es muss ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie her.

Österreichs Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will das geltende österreichische Wischi-Waschi-Rauchverbotsgesetz jetzt überprüfen und eventuell (wegen Nichtumsetzung durch die Gastronomie) verschärfen. Es ist wünschenswert, dass dies nicht nur eine belanglose Neujahrsrede ist, sondern dass auch Taten folgen werden.

P.S.: Viele angepasste “Gesellschaftsraucher” sind sogar dankbar über ein solches Rauchverbot in Lokalen, weil es ihnen eine Hilfe ist, nicht auch rauchen zu “müssen”. Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist also erstrebenswert und es fördert die Gesundheit aller.

Sonntag, 27. Dezember 2009, von Elmar Leimgruber

Des ORF Berührungsängste mit österreichischer Musik

Der ORF hat Vertretern der österreichischen Musikwirtschaft zugesagt, ab 2011 (!) den Anteil an österreichischer Musik in seinen Programmen schrittweise zu erhöhen, und zwar auf bis zu 30 Prozent.

Die angestrebte Steigerung des Anteils österreichischer Musik auf 30 % bezieht sich laut einer gemeinsamen Aussendung der österreichischen Musikwirtschaft und des ORF jeweils auf die Gesamtheit der Radioprogramme des ORF, also die 3 nationalen und die 9 regionalen Radioprogramme, in einem Kalenderjahr mit einer Schwankungsbreite von 1,5%-Punkten. Der ORF wird darüber hinaus den Anteil österreichischer Musik auf Ö3 und Radio Wien um 2 Prozentpunkte pro Jahr gegenüber 2008 bis 2011 steigern und zusätzlich den Österreichischen Musikfonds mit einem Betrag von jährlich 100.000,- Euro fördern und damit an der Förderung österreichischer Musikproduktion partizipieren. Weiters sieht die Vereinbarung die Schaffung eines paritätisch besetzten Dialoggremiums vor, das die Entwicklung des Musikmarktes beobachtet und als Kommunikationsplattform zwischen ORF und den Österreichischen Musikschaffenden dient.
Das ist ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Aber: wieso erst 2012, wo 2011 vor der Tür steht und es sicher auch schon 2011 viele fördernswerte österreischicche Musikproduktionen geben wird?
Und auch dann wird man erst sehen müssen, nach welchen Auswahlkriterien entscheiden wird, was als spiel- und förderbar erachtet wird, und vor allem, was über Ö3 vermarktet wird.

Dienstag, 22. Dezember 2009, von Elmar Leimgruber

Deutsche Schwergewichte und britische Magersüchtige

Laut europäischem Statistikamt Eurostat sind über ein Viertel aller deutschen Jugendlichen (zwischen 15 und 24 Jahren) übergewichtig. Noch dicker sind demnach die Malteser mit 34%, gefolgt von den Briten mit 31 Prozent. Österreich liegt mit 17 Prozent im Mittelfeld, Italien bei 12,6 Prozent (und dies bai all dem häufigen Pasta- und Pizzakonsum).
Und wie siehts mit der Magersucht in Europa aus?
Am Untergewichtigsten sind die Briten mit knapp 17 Prozent (sie sind also sowohl fettsüchtig als auch magersüchtig), gefolgt von den Franzosen mit 16 Prozent, von Österreich mit 14,5 Prozent und von Italien mit 11,7 Prozent: Eine interessante Meldung jetzt vor den Weihnachtsfeiertagen, an denen traditionell besonders kulinarisch verwöhnt wird.
Ich aber finde: lassen Sie sich den Appetit nicht verderben: und am Wichtigsten ist, dass Sie sich in Ihrer Haut wohlfühlen und auch Ihre Gesundheit bedenken. In diesem Sinne:

Guten Appetit:-)