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Montag, 26. April 2010, von Elmar Leimgruber

Italienischer Ministerrat verabschiedet neue Zweisprachigkeits-Regelung für Südtirol

Das historische und aktuelle Südtiroler Landeswappen aus dem Jahr 1370 (Ursprünge 1190), wie es auf Schloss Tirol in Dorf Tirol in Südtirol abgebildet ist

Der italienische Ministerrat in Rom hat am Freitag nach Anhören von Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut genehmigt, mit der der Nachweis der Zweisprachigkeit in Südtirol neu geregelt wird. Demnach wird es künftig Alternativen zum bisher einzig gültigen Nachweis in Form des Zweisprachigkeitsprüfungs-Diploms geben. Im historisch deutschsprachigen Land (mit ladinischen Minderheiten in Gröden und im Gadertal und einzelnen Italienern vor allem ganz im Süden) leben seit dessen Abtrennung von Österreich 1918 und der folgenden Zwangitalienisierung durch die italienischen Faschisten auch viele Italiener in Südtirol, vor allem in den Ballungsräumen. Seit 1992 gilt das sogenannte Autonomiestatut in Südtirol, das die Zweisprachigkeit (deutsch und italienisch) in Südtirol und auch die Vergabe von öffentlichen Stellen nach Sprachgruppenzugehörigkeit regelt.

Wie das Südtiroler Landespresseamt mitteilt, werden künftig die international anerkannten Sprachnachweise der Zweisprachigkeitsprüfung gleichgestellt. Es handelt sich hier etwa um die Diplome, die auf deutscher Seite das Goethe-Institut oder dessen italienisches Pendant, das Dante-Alighieri-Institut, verleihen. “Es gibt ein Verzeichnis der Institutionen, deren Diplome künftig anerkannt werden”, so Durnwalder. Sollte man mit einem solchen Diplom nur die Sprachkenntnisse in Deutsch oder Italienisch nachweisen können (und nicht in beiden Sprachen), muss man die Zweisprachigkeitsprüfung nur noch in der jeweils anderen Sprache ablegen.

Ebenfalls als Zweisprachigkeitsnachweis, und zwar als jener der Stufe “A”, gilt künftig, wenn jemand die Matura in einer Unterrichtssprache ablegt und danach ein Studium in der jeweils anderen Sprache abschließt. Selbiges gilt für jene, die ein Unistudium in der einen und danach ein darauf aufbauendes Studium, etwa einen Masterlehrgang, in der jeweils anderen Sprache abschließen. “Damit lösen wir das Problem des Sprachnachweises praxisnah, können wir doch davon ausgehen, dass jemand, der es schafft, die Matura in der einen und das Studium in der anderen Sprache zu absolvieren, die beiden Sprachen auch beherrscht”, so der Landeshauptmann, der sich erfreut darüber zeigt, dass mit der neuen Regelung auch die Forderung vom Tisch sei, allein die Matura als Zweisprachigkeitsnachweis anzuerkennen.

Durnwalder macht allerdings darauf aufmerksam, dass nicht der Ort des Studiums zähle, sondern die Sprache, die bei Vorlesungen und Prüfungen verwendet werde. “Studiert jemand in Italien, Vorlesungen und Prüfungen werden aber in Englisch abgehalten, gilt dieses Studium nicht als Sprachnachweis”, so der Landeshauptmann.

Bislang galt das Diplom der vom Land selbst organisierten Zweisprachigkeitsprüfungen in Südtirol als einziger offizieller Nachweis, der EU-Gerichtshof hatte allerdings Alternativen dazu eingefordert. Diese sind heute mit dem vom Ministerrat genehmigten, aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesetzesvertretenden Dekret geschaffen worden. Mit dem Dekret werden fünf neue Absätze in die bestehende Regelung zum Nachweis der Zweisprachigkeit eingefügt, drei dieser Absätze stehen für jeweils eine neue Alternative zum bisherigen Nachweis. Bereits im Jahr 2000 hatte der Europäische Gerichtshof die bisherige Regelung des Nachweises der Zweisprachigkeit in Südtirol für unzulässig erklärt.

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Donnerstag, 14. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler: Willkommen?

Seit die italienische Regierung gegen Ende letzten Jahres die längst fällige Aufhebung faschistischer Gesetze in Bezug auf die Südtirolfrage im letzten Moment verweigert hat und das offizielle Österreich die Sorgen der Südtiroler Bevölkerung ignoriert, gehen die politischen Wogen südlich des Brenners hoch:

Die regierende Südtiroler Volkspartei (SVP) fordert einmal mehr eine Verankerung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in der österreichischen Verfassung und hat hierbei auch die Rückendeckung durch die deutschsprachige Opposition und selbst durch einige politische Vertreter Österreichs. Italien lehnt dies allerdings strikt ab.

Andererseits -und so sehe ich das- solange es das offizielle Österreich -aus diplomatischer Freundschaft zu Italien- nicht einmal in der Ortsnamenfrage (mir geht es hier nicht darum, die im 20. Jh. im Faschismus in Südtirol eingeführten italienischen Ortsnamen abzuschaffen, sondern den seit über 1200 Jahren bestehenden deutschen Ortsnamen nicht die rechtliche Grundlage zu entziehen; siehe dazu auch die Stellungnahme von Massimo Spinetti, des italienischen Botschafters in Wien) wagt, sich für die Anliegen der Südtiroler einzusetzen würde auch eine Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung Südtirol nicht wirklich viel bringen.

Und dieselbe SVP will nun auch eine Volksabstimmung in Südtirol darüber abhalten lassen, ob -wie von ihr vorgeschlagen- die Doppelstaatsbürgerschaft (italienische und österreichische) kommen soll. Dieser Idee können selbst die Grünen -die politisch sowohl die deutsche als auch die italienische Sprachgruppe in Südtirol vertreten und für deren friedliches Zusammenleben stehen- was Positives abgewinnen: “Die doppelte Staatsbürgerschaft in Grenzregionen ist ein guter Ansatz und eine durchaus europäische Lösung, um Grenzen durchlässiger zu machen und mit erweiterten Staatsbürgerrechten auch plurale Identitäten zu fördern”.

Und auch wenn sich das offizielle Österreich diesbezüglich derzeit kaum und wenn doch, eher skeptisch dazu äussert: Wie auch immer diese Abstimmung in Südtirol ausfällt: sie könnte der “Schutzmacht Österreich” eine wertvolle “Orientierungshilfe” in der Südtirol-Frage sein. Auch von daher ist eine solche Volksabstimmung sehr zu begrüssen.

Es geht ja auch nicht darum, dass jeder Südtiroler nach einer Volksabstimmung zugunsten der Doppelstaatsbürgerschaft auch automatisch auch österreichischer Staatsbürger werden müsste, aber die Wahlmöglichkeit, die Freiheit dazu sollte gegeben sein. Und eigentlich würde in einem vereinten Europa die Vergabe der Doppelstaatsbürgerschaft an Südtiroler weder Österreich noch Italien schaden: es spricht also im Grunde nichts dagegen.

Der Nachrichtendienst “Südtirolnews” hat heute übrigens eine Onlineabstimmung zu diesem Thema gestartet.