Mit ‘EU-Kommission’ getaggte Artikel

Freitag, 8. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission will Online-Kriminalität wirksamer bekämpfen

Die EU-Kommission spricht sich einerseits für ein “offenes und chancenreiches Internet” aus. Andererseits aber entwickelt sie auch eine EU-Strategie für Cybersicherheit, um Online-Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Dazu hat sie gestern (Donnerstag) gemeinsam mit der  Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, eine Cybersicherheitsstrategie vorgestellt. Ziel ist die “Entwicklung einer einheitlichen Cyberraumstrategie der EU auf internationaler Ebene und Förderung der Grundwerte der EU”.

Vorgesehen sind demnach konkrete Maßnahmen, um die Widerstandsfähigkeit von Informationssystemen im Cyberraum zu erhöhen, die internationale Politik zur Cybersicherheit zu stärken und die Cyberverteidigung der EU zu verbessern. Ein zusätzlich vorgestellter Richtlinienentwurf zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) sieht verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen für die EU-Staaten, die Betreiber zentraler Internetdienste und kritischer Infrastrukturen sowie die Betreiber von Energie-, Verkehrs-, Bank- und Gesundheitsdiensten vor.

EU-Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, erklärte hierzu: “Je mehr die Menschen vom Internet abhängen, umso mehr verlassen sie sich darauf, dass es auch sicher ist. Ein sicheres Internet schützt unsere Freiheiten und Rechte und unsere Wirtschaftstätigkeit.” EU-Innenkommisarin Cecilia Malmström ergänzte: “In vielen EU-Ländern fehlt das notwendige Instrumentarium, um organisierte Cyberkriminalität verfolgen und bekämpfen zu können. Alle Mitgliedstaaten sollten daher nationale Stellen einrichten, die wirksam gegen Cyberstraftaten vorgehen. Diese können vom Sachverstand und der Unterstützung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) profitieren.“

Donnerstag, 19. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Ausschreibung: EU-Gesundheitspreis für Journalisten

Die EU-Kommission hat einen Gesundheitspreis für Journalisten ausgeschrieben. Mit diesem belohnt sie anspruchsvolle journalistische Arbeit zu den Themen Patientenrechte und Gesundheitsversorgung. Der mit bis zu 6.000 Euro dotierte Preis ist Teil der Kampagne “Europa für Patienten”, mit der elf gesundheitspolitische Initiativen in den Vordergrund gerückt werden, darunter Alzheimer, Krebs, psychische Gesundheit, Impfung, Patientensicherheit, seltene Krankheiten, Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, Arzneimittel, Organspende.

Auch mit dem Thema “Altern” oder anderen gesundheitsrelevanten Themen können sich die Artikel auseinandersetzen. Zum zweiten Mal wird auch ein Sonderpreis für das Thema “Raucherentwöhnung” verliehen. Journalisten können ihre im Zeitraum vom 25. Juli 2011 bis 31. Juli 2012 in Print- oder Online-Medien in einem EU-Mitgliedstaat veröffentlichten Artikel einreichen. Beurteilungskriterien sind, unter anderem, Neuheit und Relevanz der Informationen für die Öffentlichkeit, Originalität und Rechercheaufwand.

Durch die prämierten Beiträge soll zur Sensibilisierung grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen beigetragen werden. Auch die Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Verbesserung des Zugangs zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung sollen angeregt werden. Das aktuelle EU-Gesundheitsprogramm unterstützt Projekte und Aktionen von 2008 bis 2013. Die jährlichen Ziele sind dieselben wie die der Strategie Europa 2020: Investitionen in Gesundheit und Lösungen für das Problem der Überalterung der Gesellschaft haben Vorrang.

Mittwoch, 4. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Europa-Parlament beschließt verpflichtendes Notfallsystem für Neuwagen

Das lebensrettende eCall-Notrufsystem soll künftig verpflichtend in alle neuen Autos eingebaut werden. Dadurch werden die Notfalldienste bei schweren Unfällen automatisch über die einheitliche Notrufnummer 112 verständigt. In einer am Dienstag verabschiedeten Entschließung fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, alle Pkw bis 2015 mit dem eCall-System auszustatten. Der öffentliche eCall-Dienst soll -unabhängig vom Wagentyp- verpflichtend und kostenlos für alle Autofahrer sein.

Laut der nicht bindenden Entschließung ermöglicht das System den Rettungsdiensten, schneller am Unfallort zu sein, mehr Leben zu retten und die Schwere von Verletzungen zu verringern. Das eCall-System könnte jährlich bis zu 2500 Menschenleben retten und gleichzeitig den Schweregrad von Verletzungen um 10%-15% senken, so die Abgeordneten. Die Entschließung betont zudem, dass das eCall-System keinesfalls verwendet werden darf, um die Fortbewegungen einer Person zu überwachen (Datenschutz) oder ihren Standort festzustellen, wenn diese in keinen Unfall verwickelt wurde. Das vorrangige Ziel des eCall-Dienstes sei, das Unfallmanagement zu verbessern.

In der Entschließung vom 3. Juli werden die bisherigen Verzögerungen bei der Einführung eines freiwilligen eCall-Systems sowie die geringe Anzahl von bisher damit ausgestatteten Autos (0,4%) bedauert. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Technologie bereits zur Verfügung steht und dass EU-weite Standards vereinbart wurden. Sie fordern deshalb die EU-Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, die Infrastruktur ihrer Notfalldienste derart auszubauen, dass sie bis 2015 in der Lage sind, eCalls entgegenzunehmen.

Die Abgeordneten appellieren zudem an die Kommission, auch zu prüfen, eCall in nächster Zeit auf andere Fahrzeugtypen auszuweiten, wie zum Beispiel auf Motorräder, Busse und Lastkraftwagen. Detaillierte Informationen zum eCall-System sind hier abrufbar. Und wie der deutsche Autofahrer-Club ADAC zu eCall steht, ist hier nachzulesen.

Sonntag, 6. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

AK fordert EU-weites Gratis-Konto für alle

Ein Gratis-Girokonto muss EU-weit selbstverständlich werden. Dies fordert die österreichische Arbeiterkammer (AK): Es muss endlich ein verbindliches Recht auf ein Girokonto für alle VerbraucherInnen kommen. Die AK verlangt von der EU Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag. Ohne Girokonto sind die Menschen vom wirtschaftlichen Leben praktisch ausgeschlossen, ist die AK überzeugt.

Österreichische Banken sollen endlich ihre gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen und Basiskonto flächendeckend anbieten: “Es ist zwar erfreulich, dass einige Banken in Österreich Spezialkonten anbieten. Die grundsätzliche Problematik des flächendeckenden Angebots von Basiskonten kann damit aber nicht nachhaltig gelöst werden, weil mit der Kontoeröffnung oft bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen verknüpft sind”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik:

Wer kein Konto hat, zahlt doppelt drauf: etwa durch hohe Spesen bei Überweisungen mit Zahlscheinen und man hat es auch am Arbeitsmarkt schwerer. In Österreich sind rund 150.000 Personen ohne Konto. Es kommt wahrscheinlich täglich vor, dass Banken eine Kontoeröffnung verweigern – auch wenn nur ein Habenkonto angefragt wird. Begründet wird das häufig damit, dass ein “Negativeintrag” in einer Liste eines Gläubigerschutzverbandes oder einer Wirtschaftsauskunftei vorliegt. Die größten Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos haben Wenigverdiener, sozial benachteiligte und verschuldete Personen.

“Auf EU-Ebene wurden schon viele Studien und Konsultation durchgeführt, um den Bedarf zu überprüfen. Bisher gibt es nur eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten – das ist uns zu wenig”, betont Zgubic. Die Kommission hat nun wieder
Fragen zum Thema vorgelegt – sie sind ähnlich und ohnehin schon inden vergangen Jahren bereits mehrfach und eindeutig beantwortet worden. Die AK lehnt die Möglichkeit ab, dass eine einzige Sonderbank für soziale Bankdienstleistungen zuständig sein kann. “Das kann zu Nachteilen für die Kunden führen, weil damit die Menschen
gebrandmarkt werden können und nicht überall in ländlichen Gebieten das Angebot gewährleistet wäre”, sagt Zgubic.

Donnerstag, 3. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der internationale Tag der Pressefreiheit

Aus Anlass des heutigen Welttags der Pressefreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die europäischen Politiker aufgefordert, der Presse- und Meinungsfreiheit in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU mehr Beachtung zu schenken. Die europäische Politik müsse die grundlegende Bedeutung freier Medien für die Demokratie stärker in den Mittelpunkt rücken, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Pressefreiheit ist ein Grundwert und nicht ein Luxusartikel, auf den man in der Euro-Krise leicht verzichten kann“, stellte Konken klar.

Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung schränken die Pressefreiheit in Österreich ein, schreibt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) zum heutigen Welttag der Pressefreiheit: So wird der § 38 SPG häufig von der Exekutive dafür benutzt, Journalisten von einem Einsatzort “wegzuweisen”. Der ÖJC fordert daher erneut eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. “Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht klar dem Lissabon-Vertrag und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher sollte Österreich hier Vorreiter bei der Abschaffung sein”, so der ÖJC-Präsident. Turnheim unterschreibt am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, die von der “AK Vorrat” initiierte “Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung”.

Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative, fordert Konken. Die EU-Kommission habe etwa in Ungarn „viel zu spät und halbherzig“ auf die Einführung der Zensur in Form des Mediengesetzes reagiert. „Deutliche Worte von EU-Politikern fielen zur Wirtschaftskrise in Ungarn, nicht aber zur Einschränkung der Pressefreiheit.“

Der DJV-Vorsitzende kritisierte ferner, dass die Ukraine erst durch die Haftbedingungen von Julia Timoschenko in den Fokus deutscher und europäischer Politiker geraten sei. Reglementierungen der Pressefreiheit, wie sie vor Monaten vom ukrainischen Parlament beschlossen wurden, seien in Brüssel und Berlin scheinbar unbemerkt geblieben. „Wer es mit den demokratischen Grundwerten Europas Ernst meint, darf nicht die Augen vor der Wirklichkeit in einigen Mitgliedsstaaten verschließen“, sagte Konken.

 

Auch in Österreich gibt es in den vergangenen Jahren vermehrt Angriffe auf die Pressefreiheit, wie der ÖJC aufzeigt: Das vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) mehrfach, auch in parlamentarischen Stellungnahmen, kritisierte Sicherheitspolizeigesetz schränkt massiv die Möglichkeiten der freien Berichterstattung ein. Die von Österreich viel zu früh umgesetzte Vorratsdatenspeicherung wird nun von der  EU-Kommission neu geregelt. Nach “Spiegel”-Informationen soll bereits in den kommenden Monaten ein neuer Entwurf für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht daher die österreichische Bundesregierung dringend, bei den Verhandlungen in Brüssel gleich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen.

Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wurde 1993 von der UNO-Generalversammlung ausgerufen. Zwei Jahre zuvor war in Namibias Hauptstadt Windhuk die “Erklärung zur Pressefreiheit” beschlossen worden. Seit damals hat sich die Lage für Journalisten weltweit nicht verbessert – sondern dramatisch verschärft. So könnte heuer, nach Angaben des in Wien ansässigen IPI, “2012 für Journalisten das tödlichste Jahr seit 15 Jahren” werden.

 

Donnerstag, 29. März 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Gesetzgebung: Bürger bestimmen ab 1. April mit

Ab dem 1. April 2012 haben Millionen EU-Bürger die Möglichkeit die EU-Gesetzgebung mitzugestalten; gut zehn Jahre nachdem der Antrag erstmalig gestellt wurde. Auf einer Pressekonferenz mit Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und dem dänischen Minister für Europaangelegenheiten Nicolaï Wammen, stellte EP-Präsident Martin Schulz die neue Bürgerinitiative vor.

Die Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Der Leitfaden zur Vorgehensweise von Bürgeninitiativen dazu ist hier downloadbar.

“Ich kenne Fälle, in denen Unterschriftenlisten und Initiativen eine politische Richtung gänzlich ändern konnten”, erklärt EP-Präsident Schulz. “Es ist großartig, dass Bürger nun direkt in der Lage sind wichtige Aspekte zur Gesetzgebung beizutragen”. Er warnte allerdings auch, dass “wir keine unrealistischen Hoffnungen wecken wollen”. Auf die Frage bezüglich eines potentiellen Eingriffs von Lobbygruppen betont Schulz: “Wir möchten uns keine Illusionen machen. Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess transparent bleibt. Es dürfte jedoch recht einfach festzustellen sein, ob wirtschaftliche Interessen hinter einer Initiative stecken”.

Dienstag, 28. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

2,4 Millionen Unterschriften gegen ACTA

Kritiker: ACTA bringt eine vollständige Internet-Überwachung, ist gegen die Meinungsfreiheit und schützt Großkonzerne.
Foto: avaaz.org

Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben nach Angaben des EU-Parlaments eine Petition gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA unterschrieben, die am heutigen  28. Februar im EU-Parlament eingereicht wird. Die Unterstützer der Petition fürchten, ACTA könnte die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden. Der Petitionsausschuss kann nun entweder einen Bericht zur Abstimmung in der Plenartagung des EU-Parlaments vorbereiten oder die EU-Kommission auffordern, auf die Einwände der Bürger einzugehen. Neben verschiedenen NGOs engagieren sich unter anderem auch Journalistenverbände gegen ACTA.

Erminia Mazzoni, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, sagte, sie halte es für die Pflicht der Abgeordneten, in Krisenzeiten zu beweisen, dass die EU auf die Sorgen der Bürger reagiert. ACTA werde nun im Europäischen Parlament genauestens untersucht, erklärte Mazzoni vor der Übergabe der Petition. Es komme nun darauf an, Freiheit im Internet und den Kampf gegen Produktpiraterie zu verbinden, versprach Mazzoni.

In einem knappen Monat sammelte allein die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Am Dienstag (28.02.2012, 12:30 Uhr) werden die Unterschriften dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht. Der Petitionsausschuss wird die Eingabe prüfen und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Die Überprüfung dauert normalerweise ein bis zwei Monate, kann in Ausnahmefällen aber schneller erfolgen. Abgelehnt werden Petitionen beispielsweise, wenn sie nicht unter die Kompetenzen der EU fallen.

Der Petitionsausschuss selbst hat zwar keine rechtlichen Vollmachten und versucht daher, Probleme außergerichtlich und in Zusammenarbeit mit lokalen oder nationalen Behörden zu lösen. Akzeptiert der Ausschuss aber die Petition, können die Abgeordneten auch die EU-Kommission um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht bitten. Der Petitionsausschuss kann auch andere relevante Ausschüsse des EU-Parlaments einbeziehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Petitionsausschuss auch dem Plenum des Parlaments einen ausführlichen Bericht zur Abstimmung vorlegen. Die EU-Kommission hat dahingehend bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt.

Das Anti-Piraterieabkommen ACTA soll Urheberrechte international besser schützen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch Verbraucherrechte zugunsten weniger Großunternehmen eingeschränkt werden. Auch gefährde die Anwendung der ACTA-Regeln im Internet Meinungsfreiheit und andere Grundrechte. Das EU-Parlament steht derzeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, da ACTA nur mit Zustimmung der EU-Abgeordneten rechtskräftig wird.

Freitag, 17. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Parlament sorgt sich um EU-Grundrechte in Ungarn

Ungarns Regierungschef Victor Orban vor dem EU-Parlament
Foto: © EU-Parlament

Ungarn mit seinem Regierungschef Victor Orban (Fidesz) steht unter Beobachtung des EU-Parlaments. In einer nicht bindenden  Resolution wird die EU-Kommission aufgefordert, mögliche Änderungen und Umsetzungen der ungarischen Gesetze genau zu verfolgen. Das Europäische Parlament ist “zutiefst besorgt über die Lage in Ungarn in Bezug auf die Praxis der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte und der sozialen Rechte, die Gewaltenteilung, die Gleichheit und das Diskriminierungsverbot”.

Ungarn muss die Grundwerte der EU einhalten, sind die Abgeordneten überzeugt. Das EU-Parlament hat daher am Donnerstag entschieden, zu untersuchen, ob EU-Rechte und Grundwerte in Ungarn geachtet werden. Zusätzlich zum Bericht wird dann darüber entscheiden, ob Artikel 7 des EU-Vertrags aktiviert werden soll. Artikel 7 wird benutzt, um eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union zu prüfen. Das Parlament beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europarat und der Venedig-Kommission weiterzuverfolgen, wie die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt wurden und hierzu einen Bericht vorzulegen.

Die Abgeordneten fordern konkret die Kommission dazu auf, die Rechtsvorschriften Ungarns und ihre Umsetzung sorgfältig auch darauf hin zu prüfen, ob sie nicht nur buchstabengetreu, sondern auch mit dem Geist der europäischen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Die Kommission soll eine eingehende Studie in Auftrag geben, um die folgenden Punkte zu gewährleisten:

- die vollständige Unabhängigkeit der Justiz,
- dass die Regelungen über die ungarische Nationalbank mit den Rechtsvorschriften der EU vereinbar sind,
- dass die institutionelle Unabhängigkeit in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit wiederhergestellt und garantiert ist,
- dass die Befugnis des Verfassungsgerichts zur Prüfung sämtlicher Gesetze in vollem Umfang wiederhergestellt wird, einschließlich des Rechts auf Prüfung von Haushalts- und Steuergesetzen,
- dass die Medienfreiheit und der Medienpluralismus im Wortlaut und bei der Durchführung des ungarischen Mediengesetzes garantiert werden,
- dass das neue Wahlgesetz den demokratischen Normen der EU entspricht und der Grundsatz des politischen Wechsels geachtet wird,
- dass das Recht auf Ausübung politischer Opposition auf demokratischem Wege innerhalb und außerhalb der Institutionen gewährleistet ist,
- dass das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Grundsätze der Gewissensfreiheit achtet und auch davon Abstand genommen wird, die Registrierung von Glaubensgemeinschaften einer Billigung durch das Parlament Ungarns mit Zweidrittelmehrheit zu unterwerfen.

Die ungarischen Behörden indes müssen den Empfehlungen, Einwänden und Forderungen der Kommission, des Europarats und der Venedig-Kommission nachkommen und die betroffenen Gesetze unter Einhaltung der Grundwerte und Normen der EU abändern, heißt es in der von Fraktionen S&D, ALDE, Grünen/EFA und der VEL/NGL-Fraktion vorgelegten Entschließung. Der Text wurde mit 315 Ja-Stimmen bei 263 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen angenommen.

 

 

Zum Hintergrund der Aktion des EU-Parlaments: Am 18. April 2011 hat das ungarische Parlament die neue Verfassung angenommen, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Am 17. Januar 2012 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in drei Angelegenheiten eingeleitet und hat daher auch Regierungschef Victor Orban bereits am 18. Januar nach Straßburg zitiert: in Bezug auf die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, die Herabsetzung des verbindlichen Ruhestandsalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre und die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde. Die Kommission hat die staatlichen Stellen Ungarns außerdem um weitere Informationen über die Unabhängigkeit der Justiz ersucht hat. Die ungarische Regierung hat einen Monat Zeit, um darauf zu reagieren.

Freitag, 20. Januar 2012, von Elmar Leimgruber

EU: Schluss mit Lebensmittelvernichtung

Auch an der Spitze der EU ist offensichtlich Umdenken möglich: Über Jahrzehnte hindurch wurden Tonnen an intakten Lebensmitteln offiziell vernichtet, um damit die Preise künstlich hochzuhalten. Und jetzt fordert das EU-Parlament in einer am Donnerstag (19.1.2012) per Handzeichen verabschiedeten Entschließung dringend Maßnahmen, sowohl um die Lebensmittelverschwendung in der EU bis 2025 um die Hälfte zu verringern als auch um einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu Lebensmitteln zu erleichtern. Laut EU landen fast die Hälfte aller essbaren Lebensmittel in Haushalten, Supermärkten, Restaurants im Müll, während gleichzeitig 79 Millionen EU-Bürger unter der Armutsgrenze leben und 16 Millionen Menschen von Lebensmittelhilfe abhängig sind.

Neben allgemeinen Sensibilisierungskampagnen auf EU- und nationaler Ebene sollten insbesondere Schüler und Studenten in Ernährungskursen lernen, wie Lebensmittel aufbewahrt, zubereitet und entsorgt werden. Die Abgeordneten schlagen vor, 2014 zum “Europäischen Jahr gegen Lebensmittelverschwendung” auszurufen. Um die Effizienz der Lebensmittel-Logistikkette vom Produzenten bis zum Endverbraucher zu erhöhen, bedarf es einer gemeinsamen koordinierten Strategie auf EU- und nationaler Ebene, der jeden Sektor einbezieht, meinen die Abgeordneten. Andernfalls wird die Lebensmittelverschwendung laut Studien der Kommission bis 2020 um 40 % zunehmen.

Um zu vermeiden, dass Lebensmittel bis zum Ablaufdatum im Handel angeboten und dann in großen Mengen entsorgt werden, schlagen die Abgeordneten die Angabe von zwei Daten vor: „mindestens haltbar bis“ und „zu verbrauchen bis“. Voraussetzung dafür ist, dass sich Konsumenten über den Unterschied zwischen qualitätsbezogenen Verbrauchsdaten (“mindestens haltbar bis” oder “best before”) und aus Gesundheitsgründen angeführten Ablaufdaten im Klaren sind. Kurz vor dem Ablaufdatum könnten Lebensmittel verbilligt angeboten werden. Auch bei Verpackungsmängeln sollten Verbrauchern mit geringer Kaufkraft Preisnachlässe gewährt werden. Die Verpackungsgrößen sollten den Bedürfnissen auch kleiner Haushalte angepasst werden.

Öffentliche Aufträge von Verpflegungs- und Bewirtungsdienstleistungen sollten bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die eine kostenlose Verteilung der nicht servierten Produkte an ärmere Bevölkerungsgruppen garantieren und vorzugsweise lokal produzierte Nahrungsmittel einsetzen. Die Abgeordneten begrüßen, dass manche Mitgliedstaaten unverkaufte Lebensmittel sammeln und an bedürftige Bürger verteilen. Sie ermutigen den Einzelhandel zur Teilnahme an diesen Programmen.

“Wir können der Verschwendung absolut einwandfreier Lebensmittel nicht länger tatenlos zusehen. Das ist ein ethisches, aber auch ein wirtschaftliches und soziales Problem mit enormen Auswirkungen auf die Umwelt”, erklärte der Berichterstatter Salvatore Caronna (S&D, IT) vor der Abstimmung . “Nun ist die Kommission gefordert. Wir erwarten von ihr eine überzeugende EU-Strategie, die alle 27 Mitgliedstaaten dazu anhält, das Problem systematisch anzugehen.” Die aktuelle Lebensmittelverschwendung in der EU in Zahlen (laut EU-Kommission): 89 Mio. t pro Jahr (179 kg pro Kopf). Prognose für 2020 (bei anhaltendem Trend): 126 Mio. t pro Jahr (40 % Zuwachs) 42% davon werden in den Haushalten entsorgt, 39 % beim Hersteller, 5 % im Einzelhandel und 14 % in Bewirtungsbetrieben.

Sonntag, 11. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission will besseren grenzüberschreitenden gesundheitlichen Schutz der Bürger

Die EU-Kommission schlägt wirksame Maßnahmen zum besseren Schutz der Bürger vor einer Vielzahl grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen vor: Um die Menschen in Europa im Krisenfall eine umfassend koordinierte Reaktion zu gewährleisten, verabschiedete die Europäische Kommission, ausgehend von den Lehren aus den Krisen der letzten Zeit wie der H1N1-Pandemie 2009, der Vulkanaschewolke 2010 und dem E.-coli-Ausbruch 2011, einen Legislativvorschlag zum Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen.

Biologische, chemische und umweltbedingte Faktoren können schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen auslösen. Solche Bedrohungen können sich als von Mensch zu Mensch übertragene Krankheiten wie Influenza, durch Trinkwasser übertragene Krankheiten wie Botulismus oder Infektionen mit E. coli manifestieren oder aber das Ergebnis extremer Wetterbedingungen wie Hitze- oder Kältewellen sein.

In den letzten Jahren war die Europäische Union mit einer Reihe derartiger Krisen konfrontiert. Ausgehend vom 1998 eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystem für übertragbare Krankheiten schlägt die Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen in der EU vor.

Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Stärkung des Mandats des Gesundheitssicherheitsausschusses;
  • Verbesserung der Krisenbereitschaft etwa durch die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen;
  • Schaffung der Möglichkeit zur Feststellung einer europäischen „Gesundheitskrisenlage“, um Arzneimittel rascher verfügbar zu machen;
  • Einigung auf europaweite grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen, wenn eine Krise zahlreiche Todesfälle verursacht und nationale Maßnahmen die Ausbreitung nicht eindämmen können.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „In unserer globalisierten Gesellschaft bewegen sich Menschen und Güter über Grenzen hinweg, und Krankheiten können innerhalb von Stunden durch ganz Europa und rund um den Globus wandern. Daher müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten darauf vorbereitet sein, in koordinierter Weise gemeinsam vorzugehen, um die Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen. Der heute verabschiedete Vorschlag gibt uns die Mittel und die Strukturen, die Menschen in ganz Europa wirksam vor einer breiten Palette von Gesundheitsbedrohungen zu schützen.“ Weitere Informationen zum Thema sind hier abrufbar.