Mit ‘Produktpiraterie’ getaggte Artikel

Dienstag, 28. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

2,4 Millionen Unterschriften gegen ACTA

Kritiker: ACTA bringt eine vollständige Internet-Überwachung, ist gegen die Meinungsfreiheit und schützt Großkonzerne.
Foto: avaaz.org

Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben nach Angaben des EU-Parlaments eine Petition gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA unterschrieben, die am heutigen  28. Februar im EU-Parlament eingereicht wird. Die Unterstützer der Petition fürchten, ACTA könnte die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden. Der Petitionsausschuss kann nun entweder einen Bericht zur Abstimmung in der Plenartagung des EU-Parlaments vorbereiten oder die EU-Kommission auffordern, auf die Einwände der Bürger einzugehen. Neben verschiedenen NGOs engagieren sich unter anderem auch Journalistenverbände gegen ACTA.

Erminia Mazzoni, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, sagte, sie halte es für die Pflicht der Abgeordneten, in Krisenzeiten zu beweisen, dass die EU auf die Sorgen der Bürger reagiert. ACTA werde nun im Europäischen Parlament genauestens untersucht, erklärte Mazzoni vor der Übergabe der Petition. Es komme nun darauf an, Freiheit im Internet und den Kampf gegen Produktpiraterie zu verbinden, versprach Mazzoni.

In einem knappen Monat sammelte allein die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Am Dienstag (28.02.2012, 12:30 Uhr) werden die Unterschriften dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht. Der Petitionsausschuss wird die Eingabe prüfen und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Die Überprüfung dauert normalerweise ein bis zwei Monate, kann in Ausnahmefällen aber schneller erfolgen. Abgelehnt werden Petitionen beispielsweise, wenn sie nicht unter die Kompetenzen der EU fallen.

Der Petitionsausschuss selbst hat zwar keine rechtlichen Vollmachten und versucht daher, Probleme außergerichtlich und in Zusammenarbeit mit lokalen oder nationalen Behörden zu lösen. Akzeptiert der Ausschuss aber die Petition, können die Abgeordneten auch die EU-Kommission um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht bitten. Der Petitionsausschuss kann auch andere relevante Ausschüsse des EU-Parlaments einbeziehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Petitionsausschuss auch dem Plenum des Parlaments einen ausführlichen Bericht zur Abstimmung vorlegen. Die EU-Kommission hat dahingehend bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt.

Das Anti-Piraterieabkommen ACTA soll Urheberrechte international besser schützen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch Verbraucherrechte zugunsten weniger Großunternehmen eingeschränkt werden. Auch gefährde die Anwendung der ACTA-Regeln im Internet Meinungsfreiheit und andere Grundrechte. Das EU-Parlament steht derzeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, da ACTA nur mit Zustimmung der EU-Abgeordneten rechtskräftig wird.

Mittwoch, 14. April 2010, von Elmar Leimgruber

Faltblatt “Original oder Fälschung?” zeigt Erkennungsmerkmale von Raubkopien

Original und Kopie: Foto: gvu.de

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) und der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) veröffentlichen pünktlich zur Eröffnung der Flohmarkt-Saison einen Flyer zur Erkennung von Piraterieprodukten wie CDs, DVDs und Blu-Rays.

Produktpiraterie ist nach wie vor ein großes Problem, mit dem Rechteinhaber in Deutschland zu kämpfen haben: Knapp 30 Prozent der Urheberrechtsverfahren in den Branchen Film und Unterhaltungssoftware richteten sich in 2009 gegen Verkäufer von Raubkopie-DVDs und ähnlichen illegalen Produkten. Allein in Deutschland entstand der Musikindustrie im letzen Jahr ein Schaden von 165 Millionen Euro durch Raubkopien.

Nicht immer lassen sich Inhalte einer CD, DVD oder Blu-Ray-Disc beim Kauf auf Flohmärkten bzw. Grenzmärkten, beim Direktverkauf über Onlineplattformen oder sogenannten “Garagenverkäufen” auf ihre Originalität hin überprüfen. Das Faltblatt “Original oder Fälschung?” bietet Verbrauchern und Behörden Unterstützung bei der Erkennung von Raubkopien und schafft Klarheit über eindeutige Erkennungsmerkmale gefälschter Produkte. So sind vor allem bei der Kontrolle oder beim Kauf von Produkten auf z. B. Flohmärkten unter anderem folgende Punkte genau zu prüfen: Verpackung, Lizenz- und Produktionsvermerke, Verarbeitung und Gestaltung des Einlegers, Booklets und des Disc-Aufdrucks sowie die Codes auf dem Datenträger.

Das Faltblatt richtet sich in erster Linie an Behörden, Polizeidienststellen, Schulen und Verbraucher und kann ab sofort über die Websites der GVU www.gvu.de des BVMI www.musikindustrie.de und bei der ProMedia GmbH kostenlos bestellt werden. Und hier ist die Broschüre downloadbar. Der gedruckte Flyer ist übrigens in einem handlichen CD-Format produziert und kann bequem in der Tasche mit sich geführt werden.