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Dienstag, 24. August 2010, von Elmar Leimgruber

Schweiz setzt bilaterale Zusammenarbeit mit EU fort

Foto: © Leimgruber

Die Schweiz soll ihr Verhältnis zur EU weiterhin auf der Grundlage von bilateralen sektoriellen Abkommen gestalten. Dies hat der Schweizer Bundesrat (ist die Schweizer Regierung mit Gesetzgebungsfunktion) auf seiner Europaklausur entschieden. Um mit der EU Lösungsansätze für institutionelle Fragen auszuarbeiten, setzt der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Departemente ein. Im Rahmen seiner Europaklausur hat der Bundesrat verschiedene Szenarien und Instrumente für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz erörtert. Der Bundesrat ist demnach der Überzeugung, dass der bilaterale Weg aussenpolitisch gangbar ist und im gegenwärtigen Zeitpunkt das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik bleibt.

Zwar sei die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden. So vertrete die EU in zunehmendem Mass den Standpunkt, dass die Abkommen mit der Schweiz auf der ausnahmslosen Übernahme ihres massgeblichen Rechtsbestands und dessen Weiterentwicklung beruhen müssten. Um Lösungen, die vom EU-Rechtsbestand abweichen, müsse deshalb in bilateralen Verhandlungen immer wieder hart gerungen werden. Dennoch hätten nach Einschätzung des Bundesrates die Schweiz und die EU angesichts ihrer äusserst engen Beziehung ein gemeinsames Interesse, mittels spezifischer Abkommen in zahlreichen Bereichen Lösungen zu finden. Der bilaterale Weg sei daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates am besten geeignet, die notwendige Konvergenz der Interessen der Schweiz und der EU sicherzustellen.

Bei der Weiterführung des bilateralen Wegs orientiert sich der Schweizer Bundesrat laut Beschluss an folgenden Eckpunkten:

* Die Souveränität beider Parteien und das gute Funktionieren ihrer Institutionen werden gegenseitig respektiert. Die verfassungsmässigen Entscheidverfahren der Schweiz werden eingehalten. Namentlich eine automatische Übernahme neuer EU-Rechtsentwicklungen in den von den Abkommen geregelten Bereichen ist für die Schweiz ausgeschlossen;
* institutionelle Mechanismen sollen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern;
* das Gleichgewicht der Interessen beider Parteien bleibt gewahrt, insbesondere durch die Vermeidung neuer Zugangshürden zu den Märkten sowie durch gleichwertige Rahmenbedingungen für beide Partner;
* die Schweiz leistet einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa. In diesem Rahmen führt sie ihre Politik der Friedenssicherung, der nachhaltigen Lösungen (bspw. in der Verkehrspolitik) sowie der Bewahrung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung weiter.

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass bilateral-sektorielle Abkommen den Interessen beider Seiten (der Schweiz und der EU) Rechnung tragen können und die Beziehungen insgesamt bereichern. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Tragfähigkeit des Weges im Lichte der Verhandlungsergebnisse beurteilt werden muss. Selbstverständlich werden die anderen europapolitischen Instrumente wie bisher einer ständigen Überprüfung unterzogen, damit je nach Entwicklung Anpassungen vorgenommen werden können.