Mit ‘Blut’ getaggte Artikel

Montag, 12. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

Fraunhofer entwickelt Express-Bluttest

Dieser Biochip stellt schnell Blutvergiftungen fest
Foto: © Fraunhofer IPM

Das menschliche Blut gibt Aufschluss über vielerlei Erkrankungen. Die Geschwindigkeit des Bluttests kann daher Leben retten – etwa bei einer Blutvergiftung. Mit einem neuen Biochip, den Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik (IPM) in Freiburg entwickelt haben, können Mediziner das Blut künftig direkt in der Arztpraxis untersuchen und innerhalb von zwanzig Minuten liegt das Ergebnis vor.

Um etwa die Frage nach einer Blutvergiftung zu klären, nimmt der Arzt bislang Blut ab und schickt es zur Untersuchung an ein Zentrallabor. Dabei geht wertvolle Zeit verloren, die dem Patienten unter Umständen das Leben kosten kann. “Der neue Biochip wird in einem ebenfalls von uns konstruierten Gerät ausgewertet, das alle Untersuchungsschritte vollautomatisch durchführt”, erklärt Albrecht Brandenburg, Gruppenleiter am IPM. “Der Arzt muss lediglich die Blutprobe in das System stellen und auf das Ergebnis warten.” Je schneller und gezielter die Ärzte eine Sepsis erkennen und behandeln, desto größer sind die Überlebenschancen für den Patienten. Bereits im vergangenen Jahr hatte Fraunhofer -wie berichtet- ein Mini-Labor für Ärzte angekündigt und die Uni Saarland präsentierte kürzlich einen neue Krebsfrüherkennungs-Methode durch Bluttests.

 

Einen Prototyp des Geräts und des Biochips haben die Forscher bereits gemeinsam mit Kollegen einer Universitätsklinik erfolgreich getestet. Der Biochip wird jeweils nur einmal verwendet – entsprechend preisgünstig muss er sein: “Wir rechnen damit, dass er bei entsprechender Stückzahl langfristig nicht mehr als einen Euro kosten wird”, sagt Brandenburg. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig: So lassen sich auch andere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebs untersuchen. Weiterhin ermöglicht der Chip Doping- und Urintests und Qualitätsprüfungen an Lebensmitteln.

Das Gerät arbeitet konkret so: Zunächst bereitet es die Blutprobe vor. Rote Blutkörperchen werden vom Blut getrennt, das zurückbleibende Blutplasma wird auf den Biochip geleitet. Leidet der Patient an einer Sepsis, bildet sein Immunsystem als Abwehrreaktion bestimmte Proteine aus. Diese nutzt der Biochip zur Diagnose: Auf dem Chip sind Antikörper verankert, die an genau diese Proteine ankoppeln können. Falls also Proteine im Blut sind, fischen die Antikörper diese aus der Flüssigkeit heraus und fixieren sie auf dem Chip.

Doch woher weiß das System, ob Proteine gefangen wurden? “Es spült eine Lösung mit passenden Antikörpern über den Chip, die wiederum mit einem fluoreszierenden Farbstoff markiert sind”, erläutert Manuel Kemmler, Wissenschaftler am IPM. “Diese binden an die Proteine – Antikörper, Protein und fluoreszenzmarkierter Antikörper sind damit fest aneinander und an die Oberfläche gekoppelt. Beleuchtet man den Chip, leuchtet der Farbstoff auf.” Das System sieht viele kleine Leuchtpunkte, die verraten, dass Protein im Blut war. Ist der Patient dagegen gesund, bleibt der Chip dunkel.

Mit ihrer Entwicklung können die Forscher sogar verschiedene Proteine in einem Ablauf gleichzeitig untersuchen. In diesem Fall befinden sich unterschiedliche Fängermoleküle auf dem Chip, an die jeweils ganz bestimmte Moleküle aus dem Blut andocken. Durch eine geschickte Wahl der nachgewiesenen Proteinmarker gewinnen die Wissenschaftler wichtige Zusatzinformationen über die Schwere und die Ursache der Erkrankung.

Freitag, 27. August 2010, von Elmar Leimgruber

No Angel Nadja Benaissa verurteilt – Deutsche AIDS-Hilfe bedauert

(Zunächst die Infos, anschliessend in kursiv der Kommentar dazu)

Das Amtsgericht Darmstadt hat m 26. August Nadja Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die ex-No Angel-Sängerin bekannte zu Beginn ihres Prozesses, gewusst zu haben, dass sie HIV-positiv ist, dass sie aber dennoch ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Einer ihrer Sexpartner hatte sich dabei mit HIV infiziert. Die Staatsanwaltschaft konstatierte Einsicht und Reue und plädierte daher nicht für Gefängnis, sondern für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht befand sie des Tatbestands “Gefährliche Körperverletzung” für schuldig und verurteilte sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verbunden mit 300 Arbeitsstunden gemeinnützige Tätigkeit für die AIDS-Hilfe. Diese Organisation hatte einen Freispruch gefordert:

“Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden”, bedauert die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) das Urteil gegen die Sängerin.”Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft”, kritisiert Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH. “Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen,” ergänzt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH.

Das stimmt schon, dass immer zwei für Sex verantwortlich sind, natürlich nur, sofern es sich um Freiwilligkeit Beider handelt. Freilich müsste es vor allem bei reinem Spass-Sex immer -schon im eigenen Interesse- ein Anliegen beider sein, Safer Sex zu praktizieren. Und natürlich könnte man jetzt einfach sagen: Tja, selbst schuld: Pecht gehabt.

Aber so einfach ist es nicht: Unsafer Sex ist lebensgefährlich, das sollte sich eigentlich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis herumgesprochen haben. Die Realität aber ist eine andere. Sonst gäbe es nicht jährlich unzählige Neuinfizierte. Vielen Menschen heute und so auch Nadjas Sexpartner ist also unmissverständlich Leichtsinn im Sexualleben vorzuwerfen.

Aber Viren einer tödlichen Krankheit (auch wenn sie noch nicht ausgebrochen ist), die AIDS nach wie vor ist, in sich zu wissen und dennoch ungeschütztem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, ist weit mehr als leichtsinnig, weil man hiermit zumindest in Kauf nimmt, den anderen auch mit der nach wie vor unheilbaren Krankheit zu infizieren. Sex ist grundsätzlich nicht nur eine Frage von Spass, sondern auch von Verantwortung, um wie viel mehr in diesem konkreten Fall. Das Gericht im Fall Nadja Benaissa hat also völlig und auch für die Öffentlichkeit richtig entschieden, indem es die Sängerin nicht freisprach, sondern sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte:

Es kann, ja es darf nicht sein, dass wer ungestraft einen anderen Menschen der Gefahr einer unheilbaren Krankheit aussetzt. Dem muss öffentlich ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung das falsche Signal, da Nadja offensichtlich ihre schwerwiegenden Fehler bewusst sind und sie diese bereut. Aber dieses Urteil sollte aber auch -vollkommen zu Recht- öffentlichkeitswirksam zeigen, dass HIV-Positive gerade im Wissen darum (und hier gibt es keinen rechtlichen Unterschied, ob die HIV-Viren schon zu AIDS geführt haben oder nicht) hohe Verantwortung für andere Menschen tragen und dass es hier niemals eine Rechtfertigung für ungeschützte Sexualkontakte geben kann, ohne dass der Partner davon wissend das Risiko einer Ansteckung bewusst in Kauf nimmt. Und das muss rechtlich auch so bleiben.

Und hier verstehe ich die Deutsche AIDS-Hilfe absolut nicht, ja deren Argumentation ist falsch:

Wenn ich weiss, dass die Bremsen meines Autos nicht einwandfrei funktionieren und ich borge es wem ,ohne ihn auf diesen Umstand hinzuweisen, dann riskiere ich, dass er einen Unfall hat und vielleicht sogar in Folge stirbt. Wenn ich HIV-positiv bin und ihn nicht über mein Gesundheitsdefizit informiere oder zumindest ausnahmslos auf Safer Sex bestehe, riskiere ich, dass er sich durch mich infiziert, AIDS bekommt und vielleicht sogar daran stirbt.

Es kann hier also keine Ausreden, keine Rechtfertigungen und auch keinen Freispruch geben, sondern es muss klar sein: das ist und bleibt schwer verantwortungslos und eine gefährliche Körperverletzung, vielleicht sogar mit Todesfolge. Und es wäre mehr als wünschenwert, würde auch die Deutsche AIDS-Hilfe hier nicht zu rechtfertigen versuchen, was niemals zu rechtfertigen ist, sondern von HIV und AIDS Betroffene zu Verantwortungsbewusstsein zu ermutigen.

Dennoch, – und dies sei an dieser Stelle ganz entschieden betont-: Auch dieses prominente Urteil rechtfertigt keinesfalls die Diskriminierung und Ghettoisierung von HIV-positiven und AIDS-kranken Menschen. Es mag sein, dass viele durch eigene “Schuld”, durch Leichtsinn, Dummheit und Hirnlosigkeit infiziert wurden. Das darf uns aber dennoch nicht dazu verleiten, sie zu stigmatisieren oder auszugrenzen. Dass der HIV-Virus fast ausschliesslich über körperliche Flüssigkeiten wie Sperma, Darmschleimhaut, Muttermilch, Scheidenflüssigkeit, Speichel und Blut übertragen werden kann, ist eindeutig erwiesen. Genauso eindeutig erwiesen ist auch, dass darüber hinausgehender üblicher zwischenmenschlicher Kontakt mit HIV-Infizierten und AIDS-Kranken ungefährlich ist. Und auch wenn AIDS mit vielen Ängsten verbunden ist, so verdienen davon Betroffene dennoch die Bestätigung, nicht ausgegrenzt, sondern als Menschen weiterhin anerkannt und geliebt zu sein.

- Bücher zum Thema AIDS

- Umfassende Online-Infos über HIV und AIDS

- Deutsche AIDS-Hilfe

- Österreichische AIDS-Hilfe

- AIDS-Hilfe Schweiz

- World AIDS Conference in Wien: Verschiedene Standpuunkte zum Thema

Samstag, 9. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Aufwärmen mit Alkohol ist gefährlich

Die deutschen Apotheker wünschen alles Gute und viel Gesundheit
Foto: abda.de

Alkohol erweitert zwar die Blutgefäße in der Haut, gleichzeitig zieht der Körper aber das Blut von den inneren Organen ab. Im Extremfall werden diese nicht mehr ausreichend versorgt, eine Unterkühlung droht. Wer friert, sollte daher auf Alkohol verzichten, denn Glühwein oder Schnaps wärmen nur kurzfristig, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Wintersportler sollten sich demnach besser mit alkoholfreien Getränken aufwärmen: Ingwertee etwa fördert die Durchblutung und wärmt durch seine Schärfe. “Bei Unterkühlungen oder Erfrierungen auf keinen Fall Alkohol zu trinken geben!” Über die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten sich Wintersportler genau informieren, denn hier passieren aus Unwissenheit leicht Fehler”, erklärt Erika Fink, Präsidentin der ABDA: “Die Betroffenen zuerst in Decken einwickeln und etwas Warmes zu trinken geben.” Beim Verdacht auf eine Erfrierung sollte zudem sofort der Notarzt gerufen werden.

Eine Unterkühlung zeige sich unter anderem durch Müdigkeit oder Steifwerden der Arme und Beine. Bei extremer Kälte sind Erfrierungen möglich. Erfrorene Körperstellen sind weiß-grau, später bilden sich Blasen. Ohren, Nase, Zehen oder Finger sind besonders gefährdet. Erfrorene Körperteile dürfen nicht massiert oder mit Schnee abgerieben werden. Das könnte die Gewebeschäden verstärken. Erfrierungen sollten grundsätzlich so langsam wie möglich aufgetaut werden. Durch eine zu schnelle Erwärmung könne es zu einem Kreislaufkollaps kommen, warnt die Apothekenkammer.

Tja, da heisst sumdenken und umlernen: schadet aber nie.