Mit ‘Gebühreneinzugszentrale (GEZ)’ getaggte Artikel

Sonntag, 30. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

Ab 2013: Radio- und TV-Gebühren von allen in Deutschland

Bisher musste man in Deutschland wie in Österreich an die Pflicht der Radio- und TV-User appallieren, ihre Geräte anzumelden und hierfür zu bezahlen. Und wer Schwarz-Hörer bzw. -Seher war, musste unerbetenen Besuch befürchten, in Österreich durch die GIS, in Deutschland durch die GEZ. In Österreich werden die GIS-Gebühren wieder mal erhöht und in Deutschland ist nun Schluss mit der bischerigen Praxis: Ab 2013 geht die GEZ-Gebühr. Dafür kommt der Rund­funk­beitrag “einfach. für alle”:

Einfach und praktikabel, mit weniger Ermitt­lern und weniger Verwaltungs­aufwand, so soll sie sein, die neue Rund­funk­finanzierung, schreibt die deutsche Stiftung Warentest: Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch den Rund­funk­beitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der Wohnung kein Fernseher oder sons­tiges Empfangs­gerät steht. Dies entspricht der bisherigen Grund- und Fernseh­gebühr. test.de nennt die wichtigsten Fakten zum neuen Rund­funk­beitrag.

Bislang hat das die Gebühren­einzugs­zentrale (GEZ) in Köln erledigt. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rund­funk­beitrag beantragen möchte. Die Adresse in Köln bleibt gleich:

ARD ZDF Deutsch­land­radio
Beitrags­service
50656 Köln

Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitrags­service anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de abruf­bar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitrags­service ab 2013, wer unter einer Wohn­adresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rück­wirkend zahlen, maximal für die zurück­liegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt der Beitrags­service im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch beim Beitrags­service anzu­melden, muss er 650 Euro nach­zahlen. Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säum­niszuschlag erhoben werden. Theoretisch kann der Beitrags­service auch für Zeiträume vor 2013 Geld nach­fordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nach­weisen, dass diese ein Empfangs­gerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzu­nehmen, dass der Beitrags­service und die GEZ-Ermittler nach dem Inkraft­treten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nach­zuspüren.

Neu ist jedenfalls: Der Rund­funk­beitrag ist geräteun­abhängig, also auch von Wohnungs­inhabern zu bezahlen, die keinerlei Mediengerät in der Wohnung stehen haben. Für die Nutzer von Fernsehen, Radio und Internet gilt: Der Rund­funk­beitrag je Wohnung deckt alle erdenk­lichen Gerätearten zum Empfang von Radio oder Fernsehen ab, auch mobile Geräte wie ein Laptop oder ein Tablet-Computer. Mit der Zahlung von 17,98 Euro ist auch der Empfang im privat genutzten Auto bezahlt. Ob die Geräte zum Rund­funk­empfang tatsäch­lich genutzt werden, spielt keine Rolle. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen hingegen selbst dann nicht zahlen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Sobald sie aber erwachsen sind, müssen sie eine eigene Wohnung anmelden.

Ob das neue Beitrags­recht recht­lich in Ordnung ist, wird sicherlich Gerichte beschäftigen. Einige Juristen haben bereits Kritik geäußert. Kern der Bedenken sind etwa die umfang­reichen Rechte des Beitrags­service, Daten von etwa Meldebehörden oder Vermietern zu erheben. Die Rund­funk­anstalten verteidigen den Daten­abgleich mit „der Herstellung größerer Beitrags­gerechtig­keit“ und den Schwierig­keiten in der Vergangenheit, Nicht­zahler zu ermitteln. Die Nach­forschungen an Wohnungs­tür durch Gebühren­beauftragte seien ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre als die Daten­über­mitt­lung durch die Meldebehörden.

Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunktgebühren für alle ab 2013 werden hier auf der Webseite der Stiftung Warentest online beantwortet.