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Donnerstag, 3. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Das Jahr 2013 beginnt für Südtirol mit mit guten Nachrichten aus Wien: Die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol stehe nicht zur Diskussion und Österreich werde sich in allen grundsätzlichen Fragen der Autonomie bei der Regierung in Rom einsetzen: Dies sind die Kernaussagen eines aktuellen Schreibens des österreichischen Bundeskanzlers Werner Faymann an Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Nach Österreichs Außenminister Michael Spindelegger und Bundespräsident Heinz Fischer hat nun also auch Bundeskanzler Werner Faymann in einem Schreiben Österreichs Schutzfunktion für Südtirol bekräftigt. Der Brief des österreichischen Bundeskanzlers sei ein weiteres Zeichen dafür sei, wie ernst Österreich seine Rolle als Schutzmacht für Südtirol nehme, reagierte Durnwalder auf den Brief aus Wien.Faymann schreibt, dass er die Entwicklungen rund um die Südtirol-Autonomie mit Aufmerksamkeit verfolge und sich der Bedeutung und Aktualität der Schutzfunktion voll bewusst sei: „Ich habe diese Frage auch bei meinem Treffen mit dem italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti angesprochen. Die Schutzfunktion steht nicht zur Diskussion.”
Faymann betont in dem Brief, der an Landeshauptmann Durnwalder sowie Landesrat Richard Theiner gerichtet ist, dass Österreich den Anliegen der Südtiroler Bevölkerung immer besondere Aufmerksamkeit geschenkt habe und die Entwicklung der Autonomie auch weiterhin genau beobachten werde. „Südtirol kann sich darauf verlassen, dass sich Österreich in allen grundsätzlichen Fragen der Autonomie bei der Regierung in Rom einsetzen wird. Ich bin auch überzeugt davon, dass Österreich mit seinen guten Beziehungen zu Italien zum Verständnis der Südtiroler Anliegen beitragen kann”, so der österreichische Bundeskanzler.
Tags: Autonomie, Österreich, Heinz Fischer, Italien, Luis Durnwalder, Mario Monti, Michael Spindelegger, Richard Theiner, Südtirol, Schutzmacht, Werner Faymann
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Sonntag, 30. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber
Bisher musste man in Deutschland wie in Österreich an die Pflicht der Radio- und TV-User appallieren, ihre Geräte anzumelden und hierfür zu bezahlen. Und wer Schwarz-Hörer bzw. -Seher war, musste unerbetenen Besuch befürchten, in Österreich durch die GIS, in Deutschland durch die GEZ. In Österreich werden die GIS-Gebühren wieder mal erhöht und in Deutschland ist nun Schluss mit der bischerigen Praxis: Ab 2013 geht die GEZ-Gebühr. Dafür kommt der Rundfunkbeitrag “einfach. für alle”:
Einfach und praktikabel, mit weniger Ermittlern und weniger Verwaltungsaufwand, so soll sie sein, die neue Rundfunkfinanzierung, schreibt die deutsche Stiftung Warentest: Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der Wohnung kein Fernseher oder sonstiges Empfangsgerät steht. Dies entspricht der bisherigen Grund- und Fernsehgebühr. test.de nennt die wichtigsten Fakten zum neuen Rundfunkbeitrag.
Bislang hat das die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln erledigt. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen möchte. Die Adresse in Köln bleibt gleich:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitragsservice anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de abrufbar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitragsservice ab 2013, wer unter einer Wohnadresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rückwirkend zahlen, maximal für die zurückliegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt der Beitragsservice im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch beim Beitragsservice anzumelden, muss er 650 Euro nachzahlen. Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säumniszuschlag erhoben werden. Theoretisch kann der Beitragsservice auch für Zeiträume vor 2013 Geld nachfordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nachweisen, dass diese ein Empfangsgerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzunehmen, dass der Beitragsservice und die GEZ-Ermittler nach dem Inkrafttreten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nachzuspüren.
Neu ist jedenfalls: Der Rundfunkbeitrag ist geräteunabhängig, also auch von Wohnungsinhabern zu bezahlen, die keinerlei Mediengerät in der Wohnung stehen haben. Für die Nutzer von Fernsehen, Radio und Internet gilt: Der Rundfunkbeitrag je Wohnung deckt alle erdenklichen Gerätearten zum Empfang von Radio oder Fernsehen ab, auch mobile Geräte wie ein Laptop oder ein Tablet-Computer. Mit der Zahlung von 17,98 Euro ist auch der Empfang im privat genutzten Auto bezahlt. Ob die Geräte zum Rundfunkempfang tatsächlich genutzt werden, spielt keine Rolle. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen hingegen selbst dann nicht zahlen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Sobald sie aber erwachsen sind, müssen sie eine eigene Wohnung anmelden.
Ob das neue Beitragsrecht rechtlich in Ordnung ist, wird sicherlich Gerichte beschäftigen. Einige Juristen haben bereits Kritik geäußert. Kern der Bedenken sind etwa die umfangreichen Rechte des Beitragsservice, Daten von etwa Meldebehörden oder Vermietern zu erheben. Die Rundfunkanstalten verteidigen den Datenabgleich mit „der Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit“ und den Schwierigkeiten in der Vergangenheit, Nichtzahler zu ermitteln. Die Nachforschungen an Wohnungstür durch Gebührenbeauftragte seien ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre als die Datenübermittlung durch die Meldebehörden.
Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunktgebühren für alle ab 2013 werden hier auf der Webseite der Stiftung Warentest online beantwortet.
Tags: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Österreich, Beitragsrecht, Beitragsservice, Deutschland, Fernsehen, Gebühren, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), GEZ, GIS, Grund- und Fernsehgebühr, Konsumentenschutz, Meldebehörden, Neuerungen, Radio, Radiogebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühren, Stiftung Warentest, TV-Gebühren
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Freitag, 14. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

Gentechnisch veränderter Mausembryo am 12. Tag der Entwicklung. Zellen, die das Tubb5-Protein bilden, fluoreszieren grün (besonders auffällig im Gehirn und Rückenmark).
Foto: © IMP
Ist die Gehirnentwicklung gestört, führt dies unter anderem zu einem krankhaft verkleinerten Kopf. Oder umgekehrt: Wenn Kinder mit dieser als Mikrozephalie bezeichneten Störung (dies betrifft eines von 10.000 Kindern) zur Welt kommen, liegt die Ursache in einer fehlerhaften Entwicklung des Gehirns. Die Betroffenen sind geistig schwer beeinträchtigt und ihre Lebenserwartung ist deutlich verringert. Auch bestimmte Fälle von Autismus und Schizophrenie werden mit der Regulation der Gehirngröße in Verbindung gebracht.
Neurobiologen am Wiener Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie (IMP) haben nun eines der Schlüssel-Gene für die menschliche Gehirnentwicklung identifiziert. Mutationen dieses Gens führen zu schweren Entwicklungsstörungen. Einige bekannte Krankheitsbilder könnten damit erklärt werden. Die Arbeit “Mutations in the beta-tubulin Gene TUBB5 Cause Microcephaly with Structural Brain Abnormalities” erschien am 13. Dezember 2012 im Online-Journal “Cell Reports”.

Größenvergleich zwischen einem gesunden Gehirn (links) und einem Mikrozephalus. Zeichnung nach einem coronaren Schnitt durch ein menschliches Hirn.
Grafik: © IMP
Der australische Biologe David Keays, der am IMP eine Forschungsgruppe leitet, hat gemeinsam mit seinem Doktoranden Martin Breuss ein für Mikrozephalie verantwortliches Gen namens TUBB5 identifiziert. Es gehört einer Familie von Genen an, die Varianten des Proteins Tubulin produzieren. Aus Tubulin baut die Zelle ihr inneres Skelett auf, das sowohl bei Bewegungen als auch bei der Teilung von Zellen eine wichtige Rolle spielt.
In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Monash-Universität (Australien) konnten die IMP-Forscher im Gehirn ungeborener Mäuse gezielt die Funktion von TUBB5 stören. Dies führte zu Veränderungen im Stammzellen-Pool und beeinträchtigte die Wanderung der Nervenzellen. Beides – der ungehinderte Nachschub von Neuronen aus dem Stammzell-Reservoir und ihre korrekte Positionierung am Bestimmungsort in der Hirnrinde – sind wichtige Voraussetzungen für die Gehirnentwicklung.
Diese Vorgänge sind auch aus einem evolutionären Blickwinkel interessant. Die Anzahl der Nervenzellen relativ zum Körpergewicht und ihre Anordnung in einem stark gefalteten Großhirn korrelieren mit der Entwicklung von niederen Affen zu Primaten und schließlich zum Menschen. Gene, die entweder die Zahl oder die Wanderung der Neuronen beeinflussen, erlauben deshalb oft Rückschlüsse auf die genetischen Grundlagen dieser Evolution.
Um zu überprüfen, ob die an Mäusen gewonnenen Erkenntnisse auch auf den Menschen anwendbar sind, arbeitet David Keays mit Klinikern der Pariser Sorbonne zusammen. Das französische Team unter Jamel Chelly untersuchte 120 Patienten, deren Gehirnstruktur krankhaft verändert war und die unter starken Behinderungen litten. Bei drei betroffenen Kindern fanden sie ein mutiertes TUBB5-Gen. Für David Keays ist die Aufklärung der Funktion von TUBB5 eine wichtiger Schlüssel zum Verständnis der Gehirnentwicklung. Und er fügt hinzu: “Unsere Arbeit ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung an Tiermodellen auf die Humanmedizin übertragen lassen.”
Für die Mediziner ist ein solch ursächlicher Zusammenhang eine wertvolle Information. Sie können Eltern von schwer entwicklungsgestörten Kindern genetisch beraten und ihnen unter Umständen die Angst vor weiteren Schwangerschaften nehmen. Langfristig ist damit auch die Hoffnung verknüpft, eines Tages mit
gezielten Therapien helfen zu können. Die Ursachen des verminderten Gehirnwachstums können -neben einem Gendeekt- umweltbedingter Stress (zum Beispiel Alkoholmissbrauch, erhöhte radioaktive Strahlung) aber auch virale Infektionen (etwa eine Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft) sein.
Das Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie betreibt in Wien biomedizinische Grundlagenforschung und wird dabei maßgeblich von Boehringer Ingelheim unterstützt. Mehr als 200 ForscherInnen aus über 30 Nationen widmen sich der Aufklärung grundlegender molekularer unellulärer Vorgänge, um komplexe biologische Phänomene im Detail zu verstehen und Krankheitsmechanismen zu entschlüsseln.
Tags: Aufklärung, Australien, Autismus, Österreich, Biologie, Boehringer Ingelheim, Cell Reports, David Keays, Entwicklungsstörung, Evolution, Forschung, Gehirn, Gehirnentwicklung, Gehirngröße, Gendefekt, Gene, genetische Grundlagen, Gesundheit, Humanmedizin, Jamel Chelly, Kinder, Krankheitsbild, Krankheitsmechanismen, Martin Breuss, Medizin, Mikrozephalie, Monasch-Universität, Mutationen, Mutations in the beta-tubulin Gene TUBB5 Cause Microcephaly with Structural Brain Abnormalities, Nerven, Neurobiologie, Neuronen, Rückenmark, Schizophrenie, Schlüssel-Gan, Stammzell-Reservoir, Stammzellen, Störung, Therapie, Tierversuche, TUBB5, Tubulin, Wanderung der Nervenzellen, Wien, Wiener Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie (IMP), Wissenschaft
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Mittwoch, 12. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber
Das österreichische Wirtschaftsministerium (BMWFJ) schreibt den Staatspreis Multimedia und e-Business 2013 aus. Mit dem Staatspreis sollen herausragende Multimedia-Produktionen sowie e-Business Lösungen und Anwendungen ausgezeichnet und damit auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung hingewiesen werden. Projekte können in sechs Kategorien noch bis zum 14. Jänner 2013 eingereicht werden.
Einreichungen sind ab sofort ausschließlich über die Webseite www.staatspreis-multimedia.at bis zum 14. Jänner 2013, 12.00 Uhr möglich. Die Preisverleihung wird im Rahmen des E-Day 2013 der WKÖ am 7.3.2013 in Wien stattfinden. Die Sieger in den einzelnen Kategorien werden als “für den Staatspreis nominiert” ausgezeichnet. Einer davon wird von der Jury zum Staatspreisträger bestimmt.
Neben dem Staatspreis werden auch ein Innovations- und ein Förderpreis für die jeweils beste Multimediaproduktion und e-Business Lösung vergeben. Zum Förderpreis sind Studierende, Amateure und Erstproduzenten eingeladen, ihre Projekte einzureichen. Zum Innovationspreis für Prototypen, Pilotprojekte und noch nicht im Markt befindliche Produktionen können beide vorgenannten Gruppen einreichen. Der Förderpreis wird von der Österreichischen Computer Gesellschaft unterstützt und mit 3.000 Euro dotiert.
Die Abwicklung des Staatspreises Multimedia und e-Business 2013 erfolgt im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Zum Staatspreis einreichberechtigt sind Produzenten, Anbieter oder Anwender mit Sitz in Österreich oder der EU. Die eingereichte Multimediaproduktion oder e-Business Lösung muss als solche abgeschlossen und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Für den Staatspreis kann in folgenden Kategorien eingereicht werden:
1. Tourismus, Gesundheit, Umwelt und Kultur
2. Wissen, Bildung, Nachrichten und Information
3. Spiele und Unterhaltung
4. Social Media und e-Marketing
5. e-Commerce, m-Commerce und b2b Services
6. e-Government, Bürgerservices und Linked Open Data
Tags: Österreich, Österreichische Computer Gesellschaft, b2b Services, Bürgerservices, Bildung, E-Business, E-Commerce, E-Government, e-Marketing, Förderpreis, Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Gesundheit, Information, Innovationspreis, Kultur, Linked Open Data, m-Commerce, Multimedia, Multimediaproduktion, Nachrichten, Social Media, Spiele, Staatspreis, Staatspreis Multimedia, Staatspreisträger, Tourismus, Umwelt, Unterhaltung, Wirtschaftsministerium (BMWFJ), Wissen
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Sonntag, 9. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber
Weil die Christenverfolgungen ständig zunehmen und die staatlichen Verantwortlichen in den jeweiligen Ländern nichts bis wenig dagegen unternehmen, findet am Montag, 10. Dezember in Wien ein Fackelzug gegen Christenverfolgung. In 50 Ländern – darunter Ägypten, Pakistan, Nigeria und Syrien – würden Christen diskriminiert oder verfolgt, heißt es in dem Folder mit dem Logo einer Hand und den Worten “Stopp Christenverfolgung”.
Verwiesen wird aber auch auf Diskriminierungen in Europa durch rechtliche Einschränkungen der Gewissensfreiheit und der Elternrechte, wie sie das auf Europa spezialisierte Dokumentationsarchiv – einer der Demo-Mitveranstalter – auflistet (www.IntoleranceAgainstChristians.eu).
Eine ökumenische Plattform aus 20 Menschenrechtsorganisationen unter Koordination von “Christian Solidarity International (CSI) -Österreich” ruft zur Teilnahme an der Demonstration am Montag auf. Der Fackelzug startet am 10. Dezember – dem UN-”Tag der Menschenrechte” – , 17.15 Uhr, bei der Staatsoper und führt durch
die Kärntner Straße zum Stephansdom. Dort findet dann ein ökumenischer Wortgottesdienst mit dem Wiener Weihbischof Franz Scharl statt.
Zum Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) gehört auch Widerstand und Protest gegen Staaten und politische Systeme, in denen Menschenrechte und Religionsfreiheit massiv verletzt werden. Deshalb wird sich die AKV – sie ist der freiwillige Zusammenschluss von 20 der bedeutendsten
katholischen Laienorganisationen Österreichs zu einem Dachverband – am 10.12.2012 ebenfalls am Fackelzug gegen Christenverfolgung im Rahmen der “Plattform gegen Christenverfolgung” beteiligen, erklärt der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) ex-Staatssekretär Helmut Kukacka.
Mehr denn je werden Christen in vielen Staaten an der Ausübung ihres Glaubens mit schweren Repressalien oder unter Androhung von Gewalt, Folter oder gar Tod gehindert. Weltweit sind 80 Prozent aller wegen ihres Glaubens verfolgter Menschen Christen. Mehr als 100 Millionen Christen in Ägypten, China, Indonesien,
Irak, Iran, Indien, Nigeria, Nordkorea, Türkei, Pakistan, Sudan, Saudi-Arabien und vielen anderen Ländern leiden unter Unterdrückung und Verfolgung. “Insbesondere läuft der arabische Frühling in manchen Ländern Gefahr, sich für die Christen zu einem kalten Wintersturm zu entwickeln. Diesen Tendenzen müssen wir uns öffentlich entgegenstellen. Wir sehen es deshalb als unseren Auftrag an, ein Zeugnis unserer Solidarität mit verfolgten Christen abzulegen, die Öffentlichkeit zu mobilisieren und die internationale Politik aufzufordern, die Christen vor Repressalien zu schützen”, so Kukacka.
Die AKV fordert nachhaltige Maßnahmen der Europäischen Union, um die betreffenden Staaten zur Einhaltung der Menschenrechte und der Gewährung der vollen Religionsfreiheit anzuhalten. “Dort wo sich eine blutige Spur der Unterdrückung und Gewalt zieht, sind die politischen Verantwortungsträger in Europa aufgerufen, wirtschaftliche und politische Sanktionen bis hin zur Streichung der Entwicklungshilfe-Gelder für solche Staaten durchzusetzen”, fordert Kukacka.
Tags: Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), Österreich, Christenverfolgung, Christian Solidarity International (CSI), Demonstration, Fackelzug, Franz Scharl, Helmut Kukacka, Intolerance Against Christians, Menschenrechte, Plattform gegen Christenverfolgung
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Montag, 26. November 2012, von Elmar Leimgruber
Vom 22. bis 23. November 2012 fand in Wien mit österreichischer Unterstützung das 2. Interagency Meeting der UNESCO zum Thema Sicherheit von Journalisten und der Straflosigkeit von Angriffen auf Journalisten statt. Medienfreiheit, als ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtstaates, kann nur durch eine unabhängige Berichterstattung gewährleistet werden, betonte Österreichs Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger: Der Einsatz für die Sicherheit von Journalisten gehöre daher zu den Prioritäten der österreichischen Menschenrechtsarbeit. Ein gemeinsamer Gastkommentar des Vizekanzlers mit Alison Bethel McKenzie (Exekutiv-Direktorin des Internationalen Presse Instituts (IPI)) zum Thema “Berichten unter Lebensgefahr” ist hier abrufbar.
Das globale Netzwerk International Freedom of Expression Exchange (IFEX) hat am 23. November 2011 zum ersten “Internationalen Tag gegen Straffreiheit für Verbrechen an Journalisten” aufgerufen: Der Schutz von Journalisten gegen Angriffe und die Bekämpfung von Straffreiheit der Täter sind grundlegende Voraussetzungen für die Presse- und Meinungsfreiheit. Die UNESCO nahm dies auch zum Anlass, um an getötete Journalisten und unaufgeklärte Fälle zu erinnern. Die UNESCO hat zudem erste Schritte zur Verabschiedung eines umfassenden UN-Aktionsplans zur Sicherheit von Journalisten eingeleitet. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die häufige Straffreiheit von Verbrechen gegen Journalisten zu unterbinden. Im September dieses Jahres hatte die UNESCO dazu ein erstes Inter-Agency-Treffen der Vereinten Nationen einberufen.
Der Aktionsplan wird im März 2012 dem Zwischenstaatlichen Rat des UNESCO-Programms zur Medienförderung (IPDC) vorgelegt. Im Rahmen der IPDC-Ratssitzung wird UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova den dritten “Report of the Safety of Journalists and the Issue of Impunity” vorstellen. Der zweite, 2010 veröffentlichte Bericht hat verdeutlicht, dass Vergehen gegen Journalisten in den meisten Fällen nicht geahndet und Journalisten so zu leichten Opfern gemacht wurden.
Der neue Bericht soll das Ausmaß der Verbrechen gegen Journalisten dokumentieren. Allein in den letzten zehn Jahren wurden weltweit mehr als 500 Journalisten ermordet. Viele weitere Journalisten wurden während der Ausübung ihres Berufes verletzt und verwundet. Die große Mehrheit der Opfer sind lokale Journalisten, die gezielt verfolgt werden. Die UNESCO ist die einzige UN-Organisation mit dem Mandat, die Pressefreiheit zu schützen. Sie setzt sich weltweit für die Unterstützung verfolgter Journalisten ein.
Tags: Aktionsplan, Alison Bethel McKenzie, Österreich, Interagency Meeting, International Freedom of Expression Exchange (IFEX), Internationaler Tag gegen Straffreiheit für Verbrechen an Journalisten, Internationales Presse Institut (IPI), IPDC, Irina Bokova, Journalismus, Journalisten, Medienfreiheit, Michael Spindelegger, Presse, Pressefreiheit, Report of the Safety of Journalists and the Issue of Impunity, Sicherheit, Sicherheit von Journalisten, Straffreiheit, UN-Aktionsplan, UNESCO, Unesco-Programm zur Medienförderung (IPDC), Verbrechen an Journalisten, Verfolgung, Wien
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Mittwoch, 21. November 2012, von Elmar Leimgruber
Die Zahl der “manifest armen Menschen” in Österreich nimmt stetig zu: Die schon bekannten Daten von EU-SILC (statistics on income and living conditions) 2010, rund eine Million Menschen sind armutsgefährdet (12,1 Prozent), 511.000 Menschen sind manifest arm (6,2 Prozent), spiegeln sich in den Caritas-Einrichtungen wider, zeigt sich Caritas-Präsident Franz Küberl besorgt:
“Die Zunahme der manifesten Armut ist deshalb so dramatisch, weil es hier um die täglichen Lebensbedingungen der Menschen geht: Manifest arm zu sein heißt konkret, dass sich Menschen nicht ordentlich ernähren können, ihre Wohnung nicht angemessen warm halten oder auch notwendige Zahnarztbesuche aus Kostengründen nicht wahrnehmen können.”
Franz Küberl sieht bei den Wohn- und Sonderbedarfen sowie bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die zentralen Herausforderungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS): Die Probleme gestalten sich komplexer, die Notlagen sind existenzieller geworden. Je länger ein Mensch arm ist, desto knapper werden auch die persönlichen Ressourcen und desto schwieriger wird es, aus dieser Situation heraus zu kommen: Erst fällt die Arbeit weg, dann kann die Miete nicht mehr bezahlt werden, Geld wird bei Verwandten oder Freunden ausgeliehen und so nimmt die Abwärtsspirale ihren Lauf. “Hoffnungslosigkeit, psychische Probleme und soziale Ausgrenzung sind oft die Konsequenzen. Lang andauernde Armut ist für den Menschen entsetzlich, drängt ihn in die Einsamkeit und ist für den Staat gefährlich und teuer”, verweist Franz Küberl auf Folgeerscheinungen wie zusätzliche Ausgaben für Gesundheit, Arbeitsmarktpolitik und Sicherheit.
Sollte der Trend zu steigender und dauerhafter Armut anhalten, müsste man über die existenzsichernde Funktion der BMS ebenso neu nachdenken wie über die in der BMS verankerten Mechanismen zum Ausstieg aus der Armut. Die Bekämpfung von Armut kann nur mehrdimensional erfolgen, um den komplexen Notlagen effektiv entgegen zu wirken. Investitionen in die Bildung, der Ausbau sozialer Dienstleistungen, leistbarer Wohnraum, insbesondere die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel um den sozialen Wohnbau anzukurbeln, könnten Armut abfangen, ist Küberl überzeugt.
Tags: Armut, armutsgefährdet, Österreich, bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), Caritas, Caritas-Einrichtung, EU-SILC, Franz Küberl, manifest arm, Notlage, Soziales, statistics on income and living conditions (SILC)
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Dienstag, 23. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

UNO-Generalsekretär Ban-Ki Moon
Foto: UN Photo/Evan Schneider
Einerseits stuft die UNO offenbar das Internet im Zusammenhang mit dem “Kampf gegen den Terror” als gefährlich ein und fordert daher eine Total-Überwachung des gesamten Internets (inklusive der Social Networks und privater Foren), wie dem nun in Wien veröffentlichte UNODC-Bericht “The use of the Internet for terrorist purposes” zu entnehmen ist. “Die Anonymität der Benutzer und die Transnationalität des virtuellen Raumes stellt daher für die Sicherheitsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung eine große Herausforderung dar,” bestätigt auch Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Und UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon dazu wörtlich: “The Internet is a prime example of how terrorists can behave in a truly transnational way; in response, States need to think and function in an equally transnational manner.”
Andererseits beklagt sich Ban Ki-Moon anlässlich des morgigen UN-Tages über zunehmende “Unsicherheit, Ungleichheit und Intoleranz” und ruft dazu auf, “den Idealen der Charta der Vereinten Nationen gerecht zu werden und eine bessere Welt für uns alle zu schaffen”. Zudem mahnt er zur Einhaltung der Milleniumsentwicklungsziele.
Die Erklärung von UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon zum Tag der Vereinten Nationen am 24. Oktober im Wortlaut:
Wir leben in einer Zeit des Umbruchs, des Übergangs und des Wandels. Unsicherheit, Ungleichheit und Intoleranz breiten sich aus. Globale und nationale Institutionen werden auf die Probe gestellt. Weil so vieles auf dem Spiel steht, müssen die Vereinten Nationen auf allen Gebieten Schritt halten – Frieden, Entwicklung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der Frauen und der Jugend.
In vielen Bereichen gibt es wichtige Fortschritte. Die extreme Armut konnte seit dem Jahr 2000 halbiert werden. In vielen Ländern ist ein demokratischer Wandel im Gang. Überall in den Entwicklungsländern gibt es ermutigende Anzeichen eines Wirtschaftswachstums.
Das Jahr 2015, die Frist für das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele, nähert sich rasch und wir müssen unsere Bemühungen intensivieren, um all diese Ziele zu erreichen, die Leben retten können. Wir müssen eine klare und praktische Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 entwerfen. Und wir müssen weiter Intoleranz bekämpfen, Menschen retten, die in Konflikte verwickelt sind und dauerhaften Frieden schaffen.
Die Vereinten Nationen sind nicht nur ein Treffpunkt für Diplomaten. Die Vereinten Nationen entwaffnen Kämpfer, verteilen Medikamente, helfen Flüchtlingen und schützen die Menschenrechte.
Bei dieser weltweiten Aufgabe sind wir auf zahllose Freunde und Unterstützer angewiesen. Nichtstaatliche Organisationen, religiöse Führer, Wissenschaftler, private Spender, Führungskräfte der Wirtschaft und besorgte Bürger sind für unseren Erfolg entscheidend. Niemand kann alles machen. Aber jeder von uns kann auf eigene Art etwas bewirken.
An diesem Tag wollen wir unser individuelles Engagement und unsere gemeinsame Entschlossenheit bekräftigen, um den Idealen der Charta der Vereinten Nationen gerecht zu werden und eine bessere Welt für uns alle zu schaffen.
Tags: Österreich, Ban-Ki Moon, Charta der Vereinten Nationen, Entwicklungsagenda, Internet, Internet-Überwachung, Johanna Mikl-Leitner, Kampf gegen den Terror, Milleniumsziele, Social Networks, Tag der Vereinten Nationen, The use of the Internet for terrorist purposes, UN-Tag, UNO, UNODC, UNODC-Bericht, Vereinte Nationen
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Donnerstag, 11. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber
Noch bis inklusive 15. Oktober können sich Nachwuchsjournalistinnen und Journalisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich für den CNN Journalist Award 2013 bewerben. Ziel dieses Journalistenpreises ist es, junge journalistische Talente aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz auszuzeichnen und die Auslandsberichterstattung im deutschsprachigen Raum zu fördern. Prämiert werden herausragende Print-, Hörfunk-, TV-, Foto- und Onlinebeiträge, die sich mit internationalen Themen befassen. Als erster europäischer CNN Journalistenpreis reiht sich der CNN Journalist Award in das weltweite Engagement von CNN zur Nachwuchsförderung ein.
Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Leistungen zu internationalen Themen aus den Bereichen TV, Print, Radio, Foto und Online. Nachdem im letzten Jahr kein Preis in der Kategorie Online vergeben wurde, wurden die Anforderungen an die Onlinebeiträge spezifiziert. Ein Beitrag kann in der Kategorie Online eingereicht werden, wenn er entweder ausschließlich in einem Online-Medium veröffentlicht wurde oder wenn er die klassischen journalistischen Darstellungsformen mit den spezifischen Möglichkeiten der Interaktion und Innovation des Mediums Online verbindet.
Juroren sind Franz Fischlin (Moderator, Redaktor und Reporter der Tagesschau des Schweizer Fernsehens), Frederik Pleitgen (CNN Korrespondent), Stefan Plöchinger (Chefredakteur Süddeutsche.de), Ingrid Thurnher (Moderatorin und Redakteurin, ORF), Volker Wasmuth (Chefredakteur n-tv), Dominik Wichmann (Stellvertretender Chefredakteur des stern) und Kristin Zeier (Leitung englischsprachige Radio- und Onlineredaktion der Deutschen Welle).
Einreichen können fest angestellte und freie Journalisten, Redakteure und Autoren, Studenten einer journalistischen Fachrichtung und Schüler von Journalistenschulen oder anderen journalistischen Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung des eingereichten Beitrags nicht älter als 34 Jahre waren. Die Erstveröffentlichung muss im Zeitraum zwischen dem 1. August 2011 und dem 15. Oktober 2012 liegen.
Der Hauptpreis für den Journalist of the Year ist ein dreiwöchiger Aufenthalt im CNN Hauptquartier in Atlanta, USA, wo er/sie an einem internationalen Expertenseminar teilnehmen wird. Gerne können auch Beitragsempfehlungen von Dritten eingereicht werden. Anmeldefomulare und Teilnahmebedingungen sind hier online abrufbar.
Der CNN Journalist Award wird bereits zum achten Mal im deutschsprachigen Raum ausgetragen, um talentierte Nachwuchsjournalisten auszuzeichnen. Der Wettbewerb soll außerdem den Austausch zwischen internationalen Medienmachern ermöglichen und so die Qualität der Auslandsberichterstattung fördern. Der Nachrichtensender CNN vergibt auch journalistische Preise in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie mehrere Stipendienprogramme für junge Journalisten in den USA.
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Dienstag, 9. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Volkswirtschaftliche Belastung in der EU durch Depressionen
Die Psyche ist das Sorgenkind der Österreicher: Österreich ist eines der Schlusslichter im Mental Health Index der OECD. Dies geht auch aus der Studie “Seelische Gesundheit in Österreich” hervor, welche anlässlich des morgigen Welttags der psychischen Gesundheit veröffentlicht wurde. Dies hat demnach unter anderem zur Folge, dass die volkswirtschaftlichen Kosten der Erkrankungen weiter steigen.
Obwohl laut Studie in Österreich sowohl Männer als auch Frauen eine im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohe Lebenserwartung bei einer unterdurchschnittlichen Anzahl an gesunden Lebensjahren aufweisen, hat das Land innerhalb der Vergleichsländer die zweithöchste Suizidrate, wobei davon auszugehen ist, dass bei jedem erfolgten Suizid etwa 6 nahestehende Menschen mitbetroffen sind und professionelle Hilfe benötigen.
Dem Vergleich mit Ländern wie Italien, Deutschland, Finnland, Schweden, Dänemark und Norwegen hält Österreich nicht stand. Österreich ist beim Mental Health Index der OECD (basierend auf Daten der WHO und Erhebungen der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Lebensqualität) gemeinsam mit Italien das Schlusslicht der Vergleichsländer, während Deutschland im Mittelfeld liegt und Norwegen die Spitzenposition innehat.
Und obwohl ein Anstieg der Erkrankungen prognostiziert ist, weist Österreich im Vergleich zu den anderen Ländern zersplitterte, zentralisierte Strukturen auf, die durch einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie gekennzeichnet sind und Betroffene in Schwerpunktspitälern isolieren. Die Ergebnisse der Studie “Seelische Gesundheit in Österreich”, die von der Integrated Consulting Group in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und der Pensionsversichungsanstalt (PVA) durchgeführt wurde, zeigen in einem Ländervergleich den niederen Rang Österreichs in der psychischen Versorgung sehr deutlich.
Die Kosten der Behandlung von psychischen Erkrankungen werden sich laut dem World Economic Forum bis zum Jahr 2030 weltweit mehr als verdoppeln und damit die Kosten von Erkrankungen wie Krebs und Diabetes um ein Vielfaches übersteigen. Produktivitätsverluste, hohe Arbeitslosenraten bei den Betroffenen und häufigere und längere Krankenstände sind weitere Auswirkungen dieser Entwicklung.
PsychotherapeutInnen, die in Institutionen wie Krankenhäusern, Heimen, Beratungsstellen, Instituten und kleinen Versorgungseinrichtungen tätig sind, finden dort nicht die Arbeitsbedingungen vor, die ihnen gesetzmäßig zustehen, kritisiert indes der Österreichische Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP). Die Arbeit mit Patienten erfordere Gegebenheiten, die Institutionen meist nicht erfüllen. Dabei geht es sowohl um das Arbeitsumfeld (z.B. eigene Praxisräume, Therapiematerialen, Rückzugsmöglichkeiten) als auch um angemessene Entlohnung und realistische Stundenberechnung. Die Psychotherapeuten fordern erneut das Recht auf kassenfinanzierte Psychotherapie und haben daher eine Unterschriftenaktion gestartet.
Die Prävention psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz ist Kernkompetenz von Arbeitspsychologen, betont der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP), der damit auf das öffentlich geäußerte Vorhaben der Ärztekammer, zur Vorbeugung von psychischen Erkrankungen, wie etwa Burnout, gezielt Arbeitsmedizinern einsetzen zu wollen, reagiert. Die im Begutachtungsentwurf der Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten (AMED) vorgesehene 30-stündige Aufschulung von Arbeitsmedizinern im Bereich der
Arbeitspsychologie darf keinesfalls mit der universitären Ausbildung samt postgradueller Zusatzqualifikation von Arbeitspsychologen gleichgestellt werden. Leidtragende wären Betroffene am Arbeitsplatz. Der BÖP wiederholt daher seine Forderung, die Arbeitspsychologie als 3. Säule in Prävention und Versorgung von Arbeitnehmern zu etablieren!
Tags: Ärztekammer, Österreich, Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP), Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP), Bundesministerium für Arbeit Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), Diabetes, EU-Vergleich, Gesundheit, Integrated Consulting Group, Krankenstände, Krebs, Lebenserwartung, Medizin, Mental Health Index, OECD, Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Psyche, Psychiatrie, Psychische Gesundheit, Psychologie, seelische Gesundheit, Soziales, Studie, Suizidrate, Unterschriftenaktion, Welttag der psychischen Gesundheit, WHO
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