Mit ‘Berufsethos’ getaggte Artikel

Donnerstag, 20. Dezember 2007, von Elmar Leimgruber

Die Wahrheit über die Zweiklassenmedizin

Warum nur sagt niemand, was Sache ist?

Die Rede ist von der mühseligen Diskussion in Österreich bezüglich der sogenannten Zweiklassenmedizin. Dabei ist der Sachverhalt ganz emotionslos sehr einfach und für fast jedermann nachvollziehbar erklärt:

Ja, es gibt zwei Klassen: es gibt die allgemeine Gebührenklasse und es gibt die Sonderklasse. Dagegen spricht überhaupt nichts. Warum?

Es ist Aufgabe des Staates bzw. der öffentlichen Krankenkassen eine medizinische Grundversorgung zu garantieren. Das heisst: Jeder Bürger hat das Recht und den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen aus den öffentlichen Mitteln, also aus dem Sozialversicherungstopf, in den alle einzahlen. Und das ist gut so.

Wem diese Leistungen nicht genügen, der muss zuzahlen, entweder durch eigene Geldmittel oder über eine private Zusatzversicherung. Und dafür erhält er zusätzliche medizinische Leistungen, die die staatliche Sozialversicherung nicht deckt. Auch dagegen spricht nichts. Genauso wie nichts dagegen spricht, wenn jemand zusätzlich zur staatlichen Pensionsversicherung auch noch Geld über eine private Zusatzversicherung anspart für die Rente. Darüber sollte man nicht diskutieren und erst recht nicht streiten müssen.

Was hingegen absolut nicht geht und auch nicht toleriert werden darf und wogegen die Ärztekammer auch angekündigt hat scharf vorzugehen ist: Korruption im Ärztebereich: Bestechungen in Form von illegalen finanziellen “Spenden” anzunehmen, widerspricht zutiefst dem ärztlichen Berufsethos und ist moralisch höchst verwerflich.

Korruption und Zweiklassenmedizin im eigentlichen -auch historischen Sinn- sind also grundverschieden und sollten daher auch nicht vermischt werden.

Also liebe Beteiligte am öffentlichen um den heissen Brei Herumreden: sprechts Klartext und seid konsequent. Dann verstehts auch zumindest fast jeder.