Mit ‘EU’ getaggte Artikel

Sonntag, 13. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Sauberes Meer in Slowenien, Griechenland, Zypern und Malta, schmutziges in Italien, Frankreich und Spanien

Badestrand auf Ibiza
Foto: © Leimgruber

Wenn die Europäer diesen Sommer an die Badeküsten strömen, brauchen sie sich über die Qualität des Wassers keine Gedanken zu machen. Der jährlich erscheinende Badegewässerbericht der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass 95 % der Küstenbadegewässer und 90 % der Badegewässer der Flüsse und Seen 2009 den Mindestvorschriften entsprachen.

Auch wenn sich die Wasserqualität geringfügig verschlechtert hat, erlauben demnach die meisten europäischen Küstengewässer, Seen und Flüsse immer noch ungetrübten Badespaß. Der EU-Bericht basiert auf Proben, die 2009 den Gewässern entnommen wurden, in denen das Baden erlaubt oder zumindest geduldet war. Die europäischen Badegewässer werden auf physikalische, chemische und bakteriologische Schadstoffe untersucht. Die Länder müssen die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Mindeststandards erfüllen, können jedoch auch einen Schritt weiter gehen und zusätzliche strengere Kriterien anlegen.

Die Badewasserqualität am Mittelmeer
Grafik: Europäische Umweltagentur

Bei den Küstengewässern entsprachen die Ergebnisse ungefähr denen des Vorjahres. Bei den Binnengewässern wurde jedoch eine geringfügige Verschlechterung festgestellt. 2008 waren noch 92 % dieser Gewässer als sauber eingestuft worden. 2009 wurden rund 20 600 Badeabschnitte getestet, von denen zwei Drittel an der Küste lagen. Legt man die strengsten Kriterien an, so erfüllten noch 89 % der Küstengewässer und fast 71 % der Seen und Flüsse die Anforderungen. Wie bereits im Jahr 2008 hatten auch dieses Mal wieder Griechenland, Zypern und Malta die saubersten Gewässer. Über 90 % ihrer Badegewässer erfüllten die strengeren Kriterien. Dies traf auch auf die bulgarischen und portugiesischen Badegewässer zu, was gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung darstellt.

Etwa 94,9 % der Küstenbadegebiete im Mittelmeerraum erfüllten laut Umweltbericht die zwingenden Qualitätswerte; dies liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 95,6 %. In Malta, Slowenien, dem Vereinigten Königreich (Gibraltar) und Zypern lag die Einhaltung bei 100 %, in Griechenland mit 99,9 % knapp darunter. Ein Badeverbot bzw. eine Schließung während der gesamten Saison galt an 310 Badestellen (3,8 %); alle befanden sich in Italien. Insgesamt 77 Badestandorte (0,9 %) erfüllten nicht die zwingenden Werte: 51 davon befanden sich in Italien, 21 in Frankreich und 5 in Spanien. Die Wiener Badegewässer (Donau mit Nebenarmen) schnitten übrigens (wie schon seit Jahren) ausnahmslos mit gut ab.

Die EU-Umweltagentur, die den Jahresbericht erstellt hat, erklärte, dass derartige Schwankungen nicht außergewöhnlich sind. Dennoch forderte sie weitere Anstrengungen, um die Qualität der Badegewässer auch in Zukunft zu gewährleisten.

Detailierte Unterlagen inklusive Grsafiken und Bildern zu den einzelnen Badegewässern in der EU sind hier downloadbar.

Montag, 24. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Ryanair darf für Kreditkartenbuchung keine Gebühren verlangen – Buchungsgebühren müssen im Endpreis inklusive sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. “Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet”, so Vorstand Gerd Billen.

Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. “Kostenlos” war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr “auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten” sein.

Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets ausgeschlossen ist. Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Reisevermittler indes müssen Buchungsgebühren immer in den Endpreis der angebotenen Flüge einrechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Vermittler eDreams geklagt hatte. Die Richter stellten klar: Nicht nur Fluggesellschaften, auch Reisevermittler müssen sich an die seit November 2008 geltenden EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet halten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. eDreams hatte auf seiner Internetseite jedoch zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe ihrer persönlichen Daten, erfuhren Kunden den wirklichen Preis. Der enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.

Donnerstag, 20. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

13 Mio. Euro gegen die Krise und für Innovationen

Mit 13,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) – 100.000 Euro mehr als noch im Vorjahr – stemmt man sich in Südtirol gegen die Krise und fördert die Innovationsfähigkeit heimischer Unternehmen. Die entsprechende Wettbewerbs-Ausschreibung ist letzthin in Bozen vorgestellt worden.

Dabei wurde auch betont, dass die Entbürokratisierung vorangetrieben werden soll. Bis dato hat das Land im Planungszeitraum 2007 bis 2013 rund die Hälfte der über den ESF zur Verfügung gestellten 160 Millionen Euro investiert.

Die Gesamtsumme von 13,1 Millionen Euro fließt in vier ESF-Achsen: Anpassungsfähigkeit, Beschäftigung, Eingliederung und Humankapital. “Wir greifen mit dieser Ausschreibung auf die im Vorjahr mit dem Staat getroffene Vereinbarung zurück, die zwei primäre Verwendungszwecke für die Gelder vorsieht”, erklärte Laura Favaro, Koordinatorin der ESF-Dienststelle des Landes. Diese seien die Förderung der Aus- und Weiterbildung, mit der Krisenopfer wieder in den Arbeitsmarkt eingebunden werden sollten, sowie die Förderung der Innovationskraft heimischer Betriebe.

Diese Ziele unterstrich auch Landeshauptmann Luis Durnwalder: “Die EU stellt uns über ihre Programme Mittel für die verschiedensten Zwecke zur Verfügung, den ESF nutzen wir vor allem zur Steigerung der Chancen Einzelner auf dem Arbeitsmarkt”, so Durnwalder. Dabei reiche die Palette von der Eingliederung über die Umschulung bis hin zur Wieder-Eingliederung von Frauen, Menschen mit Behinderung und Älteren. “Bei uns herrscht praktisch Vollbeschäftigung und es ist unsere Aufgabe, dies auch in Zukunft beizubehalten bzw. die Situation dort noch zu verbessern, wo dies sinnvoll und möglich ist,” so der Landeshauptmann.

Donnerstag, 13. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

EU-Umweltausschuss bremst Klon- und Nano-Food (Info + Kommentar)

Foto: Rolf van Melis, pixelio.de

Sogenanntes Nano-Food soll nicht auf die Liste von zugelassenen neuartigen Lebensmitteln gesetzt werden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, Lebensmittel, bei deren Produktion Nanotechnologie zum Einsatz kommt, auf die Liste der in der EU zugelassenen Lebenmittel zu setzen – jedenfalls solange nicht, bis ihre möglichen Risiken und Nebenwirkungen besser erforscht sind.

Bei der Lebensmittelherstellung sollte Nanotechnologie demnach nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Folgen zuvor evaluiert wurden. Außerdem bekräftigen die Abgeordneten, dass die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat geregelt werden sollte und eine breite öffentliche Debatte voraussetzen würde.

Derzeit sind laut Europäischer Kommission jedoch keine Lebensmittel mit Nanotechnologie auf dem europäischen Markt. Kommission und Rat wollten in die Verordnung auch Vorschriften über die Verwendung von geklonten Tieren oder deren Nachkommen in Lebensmitteln aufnehmen. Die Mitglieder des Umweltausschusses fordern eine gesonderte Gesetzesinitiative, welche Lebensmittel aus geklonten Tieren verbieten sollte.

Unter die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, um deren Novellierung es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren geht, fallen solche Nahrungsmittel, die im Mai 1997, als die ursprüngliche Verordnung verabschiedet wurde, noch nicht auf dem Markt waren. Diese sogenannte Novel-Food-Verordnung regelt, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie auf eine europäische Positivliste aufgenommen werden.

Es ist schon erstaunlich: Für alles und gegen alles gibts sogenannte Lobbyisten. Und meistens gehts traurigerweise ums gute Geld: Wer sehr viel Geld locker macht, bekommt meistens, das er gesetzlich haben will. Derzeit scheint im Bereich Nanotechnologie offenbar (noch) nicht so viel Lobbying-Geld zu fliessen. Aber ich befürchte, dass bald auch hier alles ganz anders sein wird. Und von Befürwortern beauftragte Studien, die dann natürlich “belegen”, dass Nanotechnologie nicht nur nicht schädlich für den Menschen ist, sondern im Gegenteil auch noch gesundheitsfördernd, stellen da sicher noch das kleinste finanzielle Problem dar. Und die Skeptiker werden dann natürlich wieder -wie üblich- als hinterwäldlerische Panikmacher hingestellt. Bis alles offensichtlich wird…

Sonntag, 2. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

AK testet mobiles Internet: Kosten nach wie vor hoch

Mobilfunk ist teilweise günstiger als Festnetz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Festnetzangebote mit zehn Gigabyte oder unlimitierten Datentransfer kosten demnach im besten Fall fünf bis zehn Euro, mobil 15 Euro. Aber: Viele Festnetzangebote liegen über den Mobilfunktarifen. Augenfälligster Unterschied: Die Kosten für den Mehrtransfer im Mobilnetz sind empfindlich teurer. Im Festnetz liegen sie zwischen 1,2 und 6,6 Cent pro Megabyte, bei mobilen Verbindungen hingegen bei zehn bis 25 Cent pro Megabyte. Im Vergleich dazu: Bei Wertkarten-Anbietern kostet das Gigabyte meist 20 Euro für zwölf Monate, drei Gigabyte gibt es um 60 Euro und zehn Gigabyte um 200 Euro. Zu 2009 sind die Preise meist unverändert. Jüngst kamen Angebote um zehn Euro pro Gigabyte auf den Markt.

Der AK Preistest bei sieben Anbietern zeigt zudem: Die Preisunterschiede bei Vertragstarifen sind enorm. Wer über seine Pauschale hinaus oder darunter surft, zahlt stark drauf. Die Preise haben sich seit der AK Erhebung 2009 kaum bewegt. „Nutzer müssen also weiterhin auf extrem hohe Mehrtransfer-Kosten achtgeben“, warnt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Wer über das Datenpauschale hinaus surft (oder darunter bleibt), zahlt im schlimmsten Fall für ein Gigabyte 49 Euro und für drei Gigabyte 522 Euro. Jedes zusätzliche Megabyte kostet zehn bis 25 Cent – gegenüber 2009 sind die Kosten für den Mehrtransfer unverändert hoch. Zum Vergleich: Im Pauschale kostet das Megabyte umgerechnet nur 0,1 bis einen Cent bei Vertragstarifen. Wenn das Pauschale aufgebraucht ist, wird die Transfergeschwindigkeit nun bei fünf Tarifen zum Schutz der Nutzer gedrosselt. 2009 waren es drei Tarife.

Das mobile Breitbandangebot wird ständig erweitert. Aber für Konsumenten ist es schwer, den Überblick über Kosten, Nebenbedingungen und technische Nutzungsarten zu erhalten. Die AK hat bei A1/bob, T-Mobile, Orange, Drei, Tele.ring, Ge org und Yesss die Preise getestet. Bei den Vertragstarifen gibt es in den Datenpauschalen ein bis 19 Gigabyte (ein Angebot mit unlimitierten Datentransfer). Im günstigsten Fall kostet ein Gigabyte vier Euro, drei und sechs Gigabyte neun Euro und 15 Gigabyte 15 Euro. Im Vergleich zum AK Test 2009 sind die Kosten meist gleich geblieben.

Heuer gibt es 23 Vertragstarife, 2009 waren es 16. Es gibt mehr Angebote mit höherem inkludierten Datenvolumen (ein Drei-Tarif hat unlimitierten Datenverkehr). Nur wenige Tarife sind gegenüber 2009 billiger geworden: Bei zwei A1-Tarifen wurde das Datenpauschale günstiger. Bei T-Mobile erhält man bei zwei Tarifen für das gleiche Grundentgelt mehr Freidatenvolumen als im Vorjahr. Bei Orange wurde die Grenze für die Geschwindigkeitsdrosselung auf das inkludierte Datenvolumen angehoben. Drei hat ein unlimitiertes Angebot und Ge org bietet nun zwei Produkte an.

Die EU Kommission hat indes die Internet-Anbieter zu mehr Transparenz beim Datenroaming in der EU verpflichtet. Das muss auch innerhalb der Grenzen gelten! Konkret verlangt die AK von den Anbietern, dass sie ihre KundInnen knapp vor Ausschöpfen des Datenpauschales informieren – etwa durch Warn-SMS, Mail oder Pop-up. Außerdem sollen Anbieter ein kostenloses Sperrservice anbieten, wenn ein selbst festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.

Samstag, 1. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Die gute Nachricht zum 1. Mai: Offene Stellen im Sozialbereich

Arbeitslosigkeit in der Eurozone
Tabelle: eurostat

In Zeiten des Totjammerns der Wirtschaft gibts gerade am heutigen Tag der Arbeit auch eine gute Nachricht: Es gibt sie, tatsächlich: die erwünschten vielen Jobs: allerdings in einem Berufssektor, der -aus welchen Gründen auch immer- für viele nicht wirklich attraktiv erscheint: Der Sozialbereich: Gibt man in die Jobsuchmaschine des offiziellen österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) das Stichwort “sozial” ein, sind 2220 offene Stellen zu finden, allein 981 Angebote sind unter dem Suchbegriff “Krankenpfleger”, 118 unter “Sozialarbeiter”, 80 unter “Seniorenbetreuer” und 77 unter “Behindertenbetreuer” zu finden. Zudem werden derzeit auch 65 Jobs als Lehrer angeboten.

“Die Sozial- und Gesundheitsberufe sind der Job-Motor in Österreich, nicht nur in der Krise!”, sagt Hilfswerk-Präsident Othmar Karas, heute, Samstag, am Tag der Arbeit. “Das Hilfswerk hat
laufend etwa 300 offene Stellen, die wir nur schwer besetzen können: Heimhilfen, PflegehelferInnen, Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, aber auch Personal für die Kinder- und Jugendbetreuung.”, so Karas. “Wir suchen nicht nur Profis, sondern wir bieten auch EinsteigerInnen und WiedereinsteigerInnen Chancen”, so Karas weiter, der der auch auf die zahlreichen AMS-Unterstützungen hinweist, die arbeitslosen Menschen den Einstieg, Umstieg und Wiedereinstieg erleichtern. “Es lohnt sich auf jeden Fall sich zu informieren!”, so Karas abschließend.

Das gesamte aktuelle Job-Angebot des Hilfswerks, inklusive Job-Profile und Ansprechpartner, ist auf http://www.hilfswerk.at/jobs gelistet. Die österreichische Caritas hat derzeit übrigens auch 36 offene Jobs zu besetzen. Wer eine “soziale Ader” hat, beruflich flexibel ist und einen “zukunftssicheren” Job will, der ist gut beraten, sich im Sozialbereich zumindest mal umzusehen.

In Österreich liegt die Arbeitslosigkeit übrigens derzeit bei 6,9 Prozent (nach Eurostat-Berechnung bei 4,9 Prozent) das sind über 330.000 Menschen (davon über 81.000 in Schulungen), und in der Eurozone insgesamt haben wir derzeit eine Arbeitslosenrate von 10 Prozent (mit den Niederlande an erstetr Stelle, gefolgt von Österreich und Luxemburg und mit Estland und Lettland mit der höchsten Arbeitslosigkeit).

Donnerstag, 29. April 2010, von Elmar Leimgruber

APA lädt zum “Writing for CEE” – Journalistenpreis ausgeschrieben

Nachdenken und Schreiben über Europa: Bereits zum siebenten Mal schreibt die APA – Austria Presse Agentur in Zusammenarbeit mit der Bank Austria – UniCredit Group den renommierten Journalistenpreis “Writing for CEE” aus. Ausgezeichnet werden Beiträge, die in differenzierter und vielfältiger Weise Europa, das Leben und den Alltag in den europäischen Ländern, europäische Kunst, Kultur oder Lifestyle zum Thema haben – und zur Überwindung von Grenzen und Vorurteilen beitragen. Die Veranstalter legen Wert darauf, dass es sich um keinen EU-Preis, sondern um “einen Europa-Preis unter besonderer Berücksichtigung Mittelosteuropas” handelt.

Für die Einreichung erforderlich sind der Beitrag in der Originalsprache, eine Übersetzung ins Englische sowie ein Lebenslauf des Autors/der Autorin. Informationen und das Einreichformular für den Preis können im Internet unter www.apa.at/cee-award abgerufen werden. Die mit 5000 Euro dotierte Auszeichnung soll die journalistische Auseinandersetzung mit Fragen Europas und der europäischen Integration fördern. Bis 31. Juli 2010 können journalistische Beiträge eingereicht werden, die zwischen 1. August 2009 und 31. Juli 2010 publiziert wurden. Transkripte von Radio-, TV- und Online-Beiträgen sind ebenfalls willkommen. Der Preisträger oder die Preisträgerin wird Ende 2010 im Rahmen einer Festveranstaltung in Wien bekannt gegeben und ausgezeichnet.

In die Liste der Preisträger haben sich bisher der tschechische Journalist Lubos Palata (2004), die bulgarische Schriftstellerin Diana Ivanova (2005), der bosnische Journalist Sefik Dautbegovic
(2006), der österreichische Schriftsteller Martin Leidenfrost (2007), die in Griechenland geborene und in Deutschland aufgewachsene Radiojournalistin Anna Koktsidou (2008) und Florian Klenk (2009) eingereiht.

Die Bewerbung für den Journalistenpreis des Europäischen Parlaments ist übrigens noch bis 31. Mai möglich.

Donnerstag, 29. April 2010, von Elmar Leimgruber

CE-Zeichen auf Produkten bedeuten nicht, dass sie in Europa hergestellt wurden

Das CE-Konformitätszeichen

Ist Ihnen schon mal das CE-Zeichen aufgefallen? Dieses Konformitätszeichen findet sich auf der Verpackung eines Produkts oder auf dem Produkt selbst. Obwohl es das CE-Zeichen bereits seit mehr als 15 Jahren gibt, wissen die meisten Verbraucher nicht, was es bedeutet. Viele sind der Ansicht, dass es angibt, ob ein Produkt in Europa hergestellt wurde. Stimmt nicht, schreibt die EU-Kommision: Es zeigt an, dass ein in Europa oder anderswo hergestelltes Produkt in puncto Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz den europäischen Anforderungen entspricht.

Das Konformitätszeichen wurde vor über 15 Jahren geschaffen, um den freien Warenverkehr zu erleichtern und die Verbraucher zu informieren. Aber kaum jemand weiß darüber Bescheid. Das CE-Zeichen ist eine Art Reisepass: Gekennzeichnete Produkte können im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein und Norwegen) frei zirkulieren. So können Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden, ohne dass die Sicherheit darunter leidet.

Die aktuelle Informationskampagne der Kommission richtet sich auch an Unternehmen. Denn schließlich wurde das CE-Zeichen auch entwickelt, um den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt übernimmt demnach der Hersteller die volle Verantwortung dafür, dass es mit den geltenden europäischen Rechtsvorschriften übereinstimmt. Einige Produkte können in der EU nur mit CE-Zeichen vermarktet werden. Dazu zählen beispielsweise Computer, Spielzeug, elektrische Geräte, Haushaltsgeräte und medizinische Geräte – also mehr als 30 % der gesamten Industrieproduktion.

Nähere Informationen dazu (in englisch) gibts hier.

Sonntag, 11. April 2010, von Elmar Leimgruber

EU fordert strengere Gesetze gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch

Die EU-Kommission will strengere Gesetze gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern. In der Begründung hierfür heisst es: Mit Menschenhandel kann sehr viel Geld verdient werden, und Menschenhändler sind oft gut organisierte Verbrecher. Nach wie vor befinden sich die meisten von ihnen in Ländern außerhalb der EU, doch vor allem seit der Osterweiterung wachsen auch die EU-internen Netze. Es gibt wenige zuverlässige Statistiken über die Anzahl der nach Europa oder innerhalb Europas verschleppten Menschen. Wahrscheinlich sind es mehrere Hunderttausend, die zumeist als Prostituierte oder für Dienstbotenarbeiten missbraucht werden. Doch 2006, dem Jahr, für das die jüngsten Zahlen vorliegen, leiteten die Staatsanwälte EU-weit nur 1 500 Gerichtsverfahren über Menschenhandel ein und nur 3 000 Opfer erhielten Unterstützung.

Die Kommission fordert daher eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften. Die EU-Länder sollen ihre Staatsangehörigen auch dann strafrechtlich verfolgen, wenn diese im Ausland Straftaten begangen haben; außerdem werden aggressivere Untersuchungsmethoden für organisierte Kriminalität vorgeschlagen, zum Beispiel das Abhören von Telefonleitungen.

In den Legislativvorschlägen wird ferner auf mehr Kohärenz bei der Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen Mitgliedstaaten und für mehr Schutz und Unterstützung der Opfer gedrungen. Zur Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen unabhängige nationale Stellen eingerichtet werden.

Was die sexuelle Ausbeutung von Kindern anbetrifft, so befürwortet die Kommission eine Kombination aus härteren Strafen und effizienteren Programmen zur Rückfallverhinderung für Straftäter.

Außerdem würden die neuen Gesetze dafür sorgen, dass Straftäter EU-weit von Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit Kindern kommen kann, ausgeschlossen werden. Etwa 20 % der für Sexualstraftaten an Kindern Verurteilten werden rückfällig.

Sperrsysteme, die den Zugang zu Internetseiten kinderpornografischen Inhalts blockieren, sind ebenfalls Gegenstand der Vorschläge.

Studien zufolge sind 10 % bis 20 % der Kinder in Europa in irgendeiner Form Opfer sexuellen Missbrauchs. Einige Formen dieses Missbrauchs sind auf dem Vormarsch, zum Beispiel Kinderpornografie im Internet.

Freitag, 26. März 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer will Finanzmärkte bändigen (Info+Kommentar)

AK-Präsident Herbert Tumpel mit Arbeitern
Foto: AK/Peter Rigaud

Europa braucht einen Kurswechsel in der europäischen Wirtschaftspolitik: Damit die Konjunktur weiter gestärkt wird, muss die EU die Finanzmärkte bändigen,  eine Finanztransaktionssteuer einführen, die Krisenkosten fair verteilen und neue Beschäftigungsprogramme entwickeln. Dafür plädiert der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Herbert Tumpel anlässlich des gerade stattfindenden EU Gipfels. Bei diesem wird der Europäische Rat die neue EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beschließen.

Europa riskiert laut Tumpel eine gefährliche soziale Krise, wenn nicht rasch weitere Maßnahmen folgen, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum anzuschieben. “Ich erwarte mir vom Europäischen Rat ein klares Signal, dass die Belebung der Konjunktur und die Senkung der Arbeitslosigkeit absolute Priorität haben. Nur dann kann es auch gelingen, die Budgetdefizite mittelfristig in die den Griff zu kriegen”, ist der AK-Chef überzeugt.

In der EU sind laut AK derzeit fast 23 Millionen Männer und Frauen ohne Arbeit, besonders dramatisch ist die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen. Fast jeder fünfte der unter 25-Jährigen ist arbeitslos. Diese dramatische Entwicklung am Arbeitsmarkt ist eine Folge des Kollaps der Nachfrage und hat nichts mit starren Löhnen oder zu großzügigen Sozialleistungen zu tun. “Seit Jahren hat Europa die Förderung der Binnennachfrage vernachlässigt und zu sehr auf den Export gesetzt. Das muss jetzt anders werden,” fordert Tumpel:

+ Die Finanzmärkte müssen endlich gebändigt werden. Dort wird schon wieder genauso hemmungslos spekuliert wie vor der Krise, und die Neuregulierung des globalen Finanzsystems verläuft mehr als schleppend.

+ Es muss endlich der Steuerbetrug wirkungsvoll bekämpft werden. Allein in der EU haben wir laut EU- Kommission Ausfälle durch Steuerbetrug von geschätzen 200 bis 250 Milliarden Euro jährlich. Das entspricht immerhin 1,6 Prozent des BIP der EU-27.

+ Die Kosten müssen jene zahlen, die die Krise verursacht haben. Die EU könnte schon morgen eine Finanztransaktionssteuer beschließen. Gemeinsam mit der Bankensteuer würde das neue Einnahmen für öffentliche Investitionen im Sinne der Ziele der EU 2020-Strategie bringen.

+ Wir brauchen Beschäftigungsprogramme. Wenn der Markt nicht Beschäftigung schafft, dann muss die Politik eingreifen. Es gibt Beschäftigungspotentiale in vielen Bereichen, zum Beispiel Bildung, Gesundheit, Soziales.

+ Wir müssen die eigenen Wachstumskräfte stärken: Die USA fallen als Weltkonsument aus, China kann diese Rolle bei weitem nicht einnehmen. Wachstum schafft Europa derzeit nur mit öffentlicher Nachfrage. Daher dürfen die Konjunkturprogramme erst zurückgefahren werden, wenn der Aufschwung selbsttragend ist. Das ist dann der Fall, wenn genügend Menschen in Jobs sind und gut verdienen.

Vorausgeschickt: Ich fürchte, wir stehen leider derzeit nicht am Ende einer schweren Wrtschaftskrise, sondern wir stehen vor einer ganz immensen (noch nie dagewesenen) Wirtschaftskrise (Griechenland ist erst der Anfang: Portugal, Spanien und Italien werden folgen…), die uns in spätestens zwei Jahren erreichen wird, wenn nicht weltweit die nötigen vorbeugenden Schritte unternommen werden.

Tumpel hat in einigen Bereichen also vollkommen recht: die Spekulationen in grossem Rahmen vor allem im Bereich Unlautere “Wetten”: Profit und Abzocken, indem Unternehmen oder gar ganze Staaten ind en Bankrott geritten werden, müssen ausnahmslos verboten und strengstens geahndet werden! Und jene, die bisher durch solche unlauteren Machtspielchen zu Lasten anderer in grossem Rahmen spekuliert haben und grosse Gewinne eingefahren haben, sollten nachträglich auch noch zur Kasse gebeten werden.

Zudem: Auch der Steuerbetrug im grossen Rahmen muss nachhaltig und international bekämpft werden. In diesem Zusammenhang erneuere ich meine Forderung, dass die Schweiz von sich aus Steuersünder bekanntgeben muss.

Auch die von der österreichischen Regierung geplante Bankensteuer ist sinnvoll. Mehr noch: Genauso wie Versicherungen durch das Finanzministerium überwacht und geprüft werden und grosse Teile ihrer Gewinne an die Versicherten weitergeben müssen, muss dies auch bei Banken so kommen; und zwar selbstverstöndlich ohne zusätzliche Kosten für Konsumenten. Eine Finanztransaktionssteuer macht meines Erachtens aber nur ab einer gewissen noch zu definierenden Höhe Sinn.

Und ich bin auch mit Tumpel -entgegen dem Standpunkt der Wirtschaftskammer- einer Meinung, dass sogenannte “flexiblere Löhne” das Arbeitslosenproblem nicht lösen können: Die Menschen müssen vom Lohn leben können und das Soll-Ziel müssen daher Angestelltenverhältnisse sein. Sonst muss wiederum die öffentliche Hand mit Sozialleistungen eingreifen, was wiederum zu schweren Belastungen für alle führt. Sozialleistungen in ihrer Grundversorgung müssen übrigens nach meiner Überzeugung für alle Menschen auch dauerhaft erhalten bleiben müssen.

Was aber die von Tumpel geforderten Konjunktur- oder Beschäftigungsprogramme betrifft: klingt ja alles nett, bringt aber nix, wenn man nicht auch konkret sagt, was der Staat tun soll, um mehr Beschäftigung und eine Steierung der Konjunktur zu erreichen und natürlich auch, wie dies finanziert werden soll. Eine neue “Schuldenpolitik” ist jedenfalls -ausser im äusserten Notfall- strikt abzulehnen: schon aus Verantwortung den künftigen Generationen gegenüber.