Mit ‘Internet’ getaggte Artikel

Sonntag, 11. April 2010, von Elmar Leimgruber

EU fordert strengere Gesetze gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch

Die EU-Kommission will strengere Gesetze gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern. In der Begründung hierfür heisst es: Mit Menschenhandel kann sehr viel Geld verdient werden, und Menschenhändler sind oft gut organisierte Verbrecher. Nach wie vor befinden sich die meisten von ihnen in Ländern außerhalb der EU, doch vor allem seit der Osterweiterung wachsen auch die EU-internen Netze. Es gibt wenige zuverlässige Statistiken über die Anzahl der nach Europa oder innerhalb Europas verschleppten Menschen. Wahrscheinlich sind es mehrere Hunderttausend, die zumeist als Prostituierte oder für Dienstbotenarbeiten missbraucht werden. Doch 2006, dem Jahr, für das die jüngsten Zahlen vorliegen, leiteten die Staatsanwälte EU-weit nur 1 500 Gerichtsverfahren über Menschenhandel ein und nur 3 000 Opfer erhielten Unterstützung.

Die Kommission fordert daher eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften. Die EU-Länder sollen ihre Staatsangehörigen auch dann strafrechtlich verfolgen, wenn diese im Ausland Straftaten begangen haben; außerdem werden aggressivere Untersuchungsmethoden für organisierte Kriminalität vorgeschlagen, zum Beispiel das Abhören von Telefonleitungen.

In den Legislativvorschlägen wird ferner auf mehr Kohärenz bei der Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen Mitgliedstaaten und für mehr Schutz und Unterstützung der Opfer gedrungen. Zur Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen unabhängige nationale Stellen eingerichtet werden.

Was die sexuelle Ausbeutung von Kindern anbetrifft, so befürwortet die Kommission eine Kombination aus härteren Strafen und effizienteren Programmen zur Rückfallverhinderung für Straftäter.

Außerdem würden die neuen Gesetze dafür sorgen, dass Straftäter EU-weit von Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit Kindern kommen kann, ausgeschlossen werden. Etwa 20 % der für Sexualstraftaten an Kindern Verurteilten werden rückfällig.

Sperrsysteme, die den Zugang zu Internetseiten kinderpornografischen Inhalts blockieren, sind ebenfalls Gegenstand der Vorschläge.

Studien zufolge sind 10 % bis 20 % der Kinder in Europa in irgendeiner Form Opfer sexuellen Missbrauchs. Einige Formen dieses Missbrauchs sind auf dem Vormarsch, zum Beispiel Kinderpornografie im Internet.

Donnerstag, 25. März 2010, von Elmar Leimgruber

Mobiles Internet in Österreich: Datenstau statt Breitband

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mobiles Internet getestet. Demnach erreicht kein Anbieter die in der Werbung versprochene Geschwindigkeit und die Sicherheit in der Verbindung ist auch mangelhaft:

Unerwartet niedrige Geschwindigkeit, Verbindungsabbrüche und teils hohe Kosten bei Überschreitungen: Das ist die andere Seite des mobilen Breitband – abseits der schönen neuen Werbewelt. “Mobiles Breitband ist derzeit kein vollwertiger Ersatz für das Internet über Kabel oder Telefonleitung. Meist heißt es nur Schmalspur statt Breitband. Denn bei keiner einzigen Messung erreichten die mobilen Internetzugänge die in Aussicht gestellte Geschwindigkeit bei Down- und Upload. Statt mit Hochgeschwindigkeit am Datenhighway zu brausen, bleibt man im Datenstau stecken”, kritisiert VKI-Geschäftsführer Franz Floss.

Ob im Zug, Park oder Kaffeehaus – der mobile Breitbandzugang ermöglicht “Arbeit, Spaß und Spiel” wo immer es beliebt, verspricht die Werbung. Mit einem “wieselflinken”, “sagenhaft günstigen Surferlebnis” lockt so mancher Anbieter. Doch Werbeslogans wie “ohne Datenbremse”, “viel downloaden, wenig zahlen” oder “überall und übergünstig” halten nicht immer, was sie versprechen. Das zeigt ein Vergleichstest des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der zehn Angebote (Vertrag und Wertkarte) der vier nationalen Netze auf
Geschwindigkeit, Handhabung und Kosten untersucht hat.

Der starke Kontrast zwischen Schein und Sein ist auch Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, ein Dorn im Auge, “Wenn bis zu 7,2 Megabit pro Sekunde versprochen werden, aber nicht einmal ein Drittel dessen erreicht wird – ohne dass in der Werbung deutlich darauf hingewiesen wird – bewegt man sich bereits hart an der Grenze zur irreführenden Werbung. Hier prüfen wir Klagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.”

Trotz der harschen Kritik gibt es auch einen Testsieger: A1 netbook + Premium 5 GB setzte sich im Gesamtranking durch und konnte besonders bei der Geschwindigkeit punkten – bei der Überschreitung des 5 GB Transferlimits werden allerdings Kosten von 102,40 Euro pro GB fällig. Auf den hinteren Rängen finden sich bob breitband 1 GB, yesss Mobiles Internet Starterpaket und tele.ring free WILLI mit dem Testurteil “durchschnittlich”.

Eine enorme Diskrepanz zwischen Werbung und Wirklichkeit stellten die Tester bei den Downloadgeschwindigkeiten fest. Die Anbieter von mobilem Breitband versprechen zwar Downloadraten von “bis zu” 7,2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Die getesteten Produkte von yesss, T-Mobile, 3 Hutchison (3Data Laptop 5 GB) und der Telekom Austria erreichten im gut ausgebauten Stadtgebiet jedoch im Durchschnitt nur ein Drittel der ausgelobten Geschwindigkeit. Absolut gesehen lieferten orange (netbook + Mobiles Internet), yesss (Mobiles Internet Starterpaket) und tele.ring (free WILLI) die schlechtesten Messergebnisse und erhielten in dieser Kategorie dafür ein “nicht zufriedenstellend”. A1 hängte die Konkurrenz hingegen mit den höchsten Spitzengeschwindigkeiten und den kürzesten Einbrüchen ab.

Wortwörtlich unverbindlich sind “bis zu”-Angaben auch in anderer Hinsicht. Denn sie enthalten nicht die Garantie, dass an dem Ort, an dem das Internet benötigt wird, überhaupt eine Verbindung zustande kommt. Der Testversuch, eine 28 MB große Programmdatei herunterzuladen, gelang an allen Standorten mit keinem der vier Provider auf Anhieb. Bei 3 Hutchison waren mitunter gleich drei Versuche notwendig, da der Download wiederholt zum Stillstand kam. Aus 28 MB wurden so 50 MB verbrauchtes Datenvolumen.

“Heikel sind Downloads von Dateien mit einer Größe von mehr als 100 MB, weil hier die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Abbruchs besonders hoch ist. Allein der aktuelle Adobe Reader hat aber mehr als 200 MB”, informiert Testleiter Paul Srna. “Schon eine kleine örtliche Veränderung, ob nun im Kaffeehaus oder in der Wohnung, kann aber den Empfang deutlich verbessern. Hilfreich ist auch ein USB-Verlängerungskabel, mit dem man den Stick in Fensternähe platzieren kann. Wer vorrangig in den eigenen vier Wänden mobil sein möchte, sollte aber besser in einen WLAN-Router investieren.”

Die Frage nach dem günstigsten Anbieter ist heikel, da die monatlichen Kosten vom gewählten Tarifmodell beziehungsweise vom real verbrauchten Datendurchsatz abhängen. Bei den Einmalkosten fallen hier in der Mehrheit zwischen 50 und 60 Euro an. Die Kosten für ein Gigabyte (GB) reichen bei den Verträgen von rund zwei Euro (3 Hutchison 3Data Laptop 5 GB) bis rund acht Euro (T-Mobile) – wenn man das inkludierte Datenvolumen auch ausnützt. Bei den Wertkarten (3 Hutchison, yesss und tele.ring) sind die Kosten pro Gigabyte mit 20 Euro zwar höher, böse Überraschungen beim Überschreiten des Datenvolumens aber ausgeschlossen. Anders bei den Verträgen: 3 Hutchison und A1 verrechnen bei einer Überschreitung von 1 GB einen Aufschlag von 102,40 Euro, der Rest drosselt auf ein Schneckentempo.

“Die Frage nach dem günstigsten Anbieter ist also auch eine Frage der Nutzung. Sofern man mobiles Breitband als Ergänzung für unterwegs verwendet, ist die Wertkarte ohne monatliche Fixkosten oft die sinnvollere Variante. Wer dieses vorrangig und regelmäßig nutzt, fährt in der Regel mit einem Vertrag besser”, so Srna. “Grundsätzlich sollte dabei für den durchschnittlichen User eine Downloadgeschwindigkeit von 1 Mbit/s und eine Datenmenge von 5 GB im Monat vollkommen ausreichen.”

Besonders teuer kann das mobile Surfen im Ausland werden. Zumindest im EU-Raum soll die EU-Roaming-Verordnung Horrorrechnungen aber verhindern. Dieser zufolge müssen europäische Mobilfunknetzbetreiber seit dem 1. März 2010 ihren Kunden die Möglichkeit einer Rechnungsobergrenze anbieten. Für Kunden, die bis 1. Juli 2010 nicht von sich aus eine Obergrenze festgelegt haben, gilt pauschal die Obergrenze von 50 Euro (exkl. Ust). Zudem erhalten die Kunden eine Warnmeldung, wenn ihre Kosten 80 Prozent des jeweils definierten Betrages erreicht haben. “Das ist an und für sich eine gute Sache. Warum sich eine solche Warnung bei Erreichen des Datenlimits aber lediglich auf die Nutzung des Internets auf Reisen in anderen EU-Ländern beschränken sollte und in Österreich selbst ausgespart bleibt, ist uns nicht klar. Hier ist eindeutig noch Handlungsbedarf gegeben”, kritisiert Kolba.

Als Ärgernis empfindet Kolba die im Test festgestellte grobe Unterschreitung der ausgelobten Downloadgeschwindigkeiten: “Das wird Gegenstand der Überprüfung von UWG-Klagen sein, sofern dies nicht deutlich in der Werbung klargestellt wird. Diese Situation mag auch vergleichbar mit der Judikatur des deutschen Bundesgerichtshofes sein, derzufolge der reale Kraftstoffverbrauch um nicht mehr als 10 Prozent von den in der Werbung angegebenen Werten abweichen darf. Im vorliegenden Test wurden dagegen teils nicht einmal Werte von einem Drittel des Angegebenen erreicht. Man darf sich also nicht wundern, wenn Kunden Gewährleistung fordern.”

Weitere Kritikpunkte ergeben sich bei einem genaueren Blick auf das Kleingedruckte: Das gilt nicht zuletzt für Verträge mit “unlimitiertem” Surfen oder “Fair Use”. So wird auch hier bei Erreichen einer bestimmten Grenze die Geschwindigkeit massiv gedrosselt – im Test bei T-Mobile etwa nach 5 GB/Monat auf maximal 128 kbit/s. “Damit lassen sich zwar Kostenfallen vermeiden, diese Logik von ,unlimitiert’ erschließt sich uns aber nicht”, so Kolba.

Über eine weitere freizügige Auslegung des Begriffes “unlimitiert” durch T-Mobile hat dagegen das OLG Wien vor kurzem entschieden: Dieses verbot die Werbung für den Tarif Fairclick, welche den Eindruck erweckte, dass mit Zahlung der Grundgebühr ein unbegrenztes Datenvolumen zur Verfügung steht. Tatsächlich war das Datenvolumen auf 10 GB pro Monat begrenzt; für jedes weitere heruntergeladene MB wurden 10 Cent verrechnet – ein Mehr an 100 Euro pro GB. “Dieses Beispiel zeigt, dass der VKI immer wieder erfolgreich nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht und auch in Zukunft werden wir alles unternehmen, um irreführender Werbung einen Riegel vorzuschieben”, so Kolba abschließend.

Alle Details zum Test gibt es im April-”Konsument” sowie online.

Samstag, 27. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

China verschärft Internet-Zensur

Chinas Minister für Industrie und Informationstechnologie kündigte am 23. Februar 2010 ein neues Registrierungsverfahren für Webseitenbetreiber an. Demnach muss künftig jede Einzelperson, die eine Website eröffnen will, sich zunächst persönlich bei verantwortlichen Behörden melden und Ausweisdokumente vorlegen. Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die jüngste Initiative der chinesischen Regierung die Internetüberwachung auszuweiten.

“Diese neuen Bestimmungen bedeuten einen gravierenden Rückschritt für die Internetfreiheit in China“, so ROG. “Die offizielle Begründung, Pornographie im Internet solle dabei bekämpft werden, ist nicht stichhaltig. Das wahre Ziel ist es, damit die politische Kontrolle auszuweiten und Internetnutzer zur Selbstzensur zu bewegen. Nach einem persönlichen Vorsprechen bei den Behörden wird kaum ein Internetnutzer es wagen, das Regime zu kritisieren. Ein falsches Wort könnte schon Grund genug sein, um hinter Gittern zu landen.”

Im Dezember 2009 hatten die Behörden bereits Einzelpersonen verboten, Domainnamen mit der Endung “.cn” anzunehmen. Die neuen Regulierungen heben dieses Verbot auf, bringen allerdings die Notwendigkeit einer persönlichen Anmeldung bei den Behörden mit sich.

“Die Behörden werden mit technischen Mitteln versuchen, Internetnutzer daran zu hindern, ihre Meinung im Netz frei zu äußern”, fügte ROG hinzu. Das kommunistische Land ist laut ROG das weltweit größte Gefängnis für Internetdissidenten. Insgesamt 70 Blogger, Internetdissidenten und -nutzer befinden sich derzeit in Haft.

Mittwoch, 27. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Europäische Journalistenpreise ausgeschrieben: Jetzt bewerben!

Heuer wird zum dritten Mal der Journalistenpreis des Europäischen Parlaments (EPPJ) verliehen. Mit diesem Preis werden Journalisten ausgezeichnet, die wichtige europäische Themen aufgegriffen oder mit ihrer Arbeit dazu beigetragen haben, das Verständnis für die EU-Institutionen und/oder die EU-Politik insgesamt zu verbessern. Der in den vier Kategorien Printmedien, Radio, Fernsehen und Internet verliehene Journalistenpreis ist mit 5.000 Euro je Kategorie dotiert.

Journalistenpreis des Europaparlaments

Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. Januar 2010 und endet am 31. März 2010. Einzelpersonen oder Autorenteams von bis zu fünf Personen können mit ihren Beiträgen und Reportagen teilnehmen. Die Beiträge in einer der offiziellen EU-Sprachen müssen zwischen dem 1. Mai 2009 und dem 31. März 2010 veröffentlicht worden sein. Alle Bewerber müssen Staatsangehörige oder Einwohner eines EU-Mitgliedlandes und registrierte Journalisten sein. Der Preis wird im Oktober 2010 verliehen.

Die Teilnehmer durchlaufen im Wettbewerb zwei Phasen. In einem ersten Vorentscheid prämiert eine nationale Jury Journalisten einen Beitrag pro Kategorie in jedem Mitgliedsland. In einer zweiten Phase werden die Preisträger je Kategorie auf EU-Ebene gewählt. Die Jury besteht aus drei Europaabgeordneten, sechs Vertretern von Presse und Medien und dem für Kommunikation und Information zuständigen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments. Die Gewinner des Journalistenpreises 2009 kamen aus Deutschland, Ungarn und Polen.

Nähere Informationen, die Teilnahmebedingungen und Web-Formular für die Teilnahme am Wettbewerb ist online: http://www.eppj.eu/

Neben diesem Ausschreibung können sich Journalisten heuer unter anderem auch für den Europäischen Journalistenpreis im Bereich Medizin bewerben, der in Deutschland verliehen wird und für den in Österreich vergebenen und von der APA getragenen Preis “Writing for CEE”.

Donnerstag, 21. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

EU kündigt Bloss-Stellung von Spam-Netzwerken an

Die europäische Agentur für Internetsicherheit (European Network and Information Security Agency, ENISA) hat ihren dritten Spambericht bezüglich der Antispam-Massnahmen, die von europäischen Internetdienstanbietern implementiert werden, veröffentlicht. Demnach kann bei der Bekämpfung von Spam kein signifikanter Fortschritt berichtet werden. Die ENISA fordert daher die Identifizierung vom Spam-Quellen und kündigt die Veröffentlichung von so genannten Botnets (Spam-Netzwerke) an.

“Spam ist weiterhin eine nicht notwendige, zeitaufwendige und teure Belastung für Europa. In Anbetracht der Anzahl der Spamnachrichten komme ich zu dem Schluss, dass geeignetere Massnahmen ergriffen werden müssen”, erklärte dazu Udo Udo Helmbrecht, geschäftsführender Direktor der ENISA: “E-Mail-Anbieter sollten Spam besser überwachen und deren Quelle identifizieren. Und politische Entscheidungsträger und Aufsichtsbehörden sollten die Konflikte zwischen Spamfiltern, Datenschutz und der Serviceverpflichtung lösen”.

Wie wird Spam in Europa bekämpft? Grafik: ENISA

Eine ENISA Umfrage bei 100 Email-Dienstleistern aus 30 europäischen Ländern, die zusammen 80 Millionen Postfächer verwalten, untersuchte, wie E-Mail-Dienstanbieter Spam in ihren Netzwerken bekämpfen, und identifiziert die modernsten Technologien, die im Kampf gegen Spam eingesetzt werden können. Einige der wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

- Weniger als 5% des gesamten E-Mail-Verkehrs wird in Postfächer übermittelt. Das heisst, dass es sich beim grössten Anteil der E-Mails, nämlich bei 95%, um Spam handelt. Dies stellt nur eine geringfügige Abweichung der 6% in früheren ENISA-Berichten dar.

- 70% der Befragten betrachten Spam als äusserst signifikant bzw. signifikant für ihre Sicherheit.

- Über ein Viertel der Befragten macht Spam für mehr als 10% der Helpdesk-Anrufe verantwortlich.

- Ein Viertel der sehr kleinen Anbieter reservieren Antispam-Budgets von mehr als 10.000 Euro pro Jahr.

- Ein Drittel der sehr grossen Anbieter reservieren Antispam-Budgets von mehr als 1 Million Euro pro Jahr.

In einem nächsten Schritt wird die ENISA nach eigenen Angaben Ende 2010 einen Bericht über Botnets veröffentlichen, der die Hauptursachen von Spam untersucht. Botnets sind Netzwerke mit Tausenden von remote gesteuerten Computern, die heimlich mit böswilligen Programmen (Bots) infiziert werden, um Spam zu verteilen und kriminelle Aktivitäten zu ermöglichen.

Der aktuelle Spambericht der ENISA kann hier downgeloadet werden.

Ich habe persönlich kein Problem damit, wenn mich beispielsweise ein Unternehmen aus Wien auf ihr neues Produkt aufmerksam macht, das für mich von Interesse sein könnte. Die derzeit geltenden und verfolgbaren europäischen Anti-Spam-Gesetze verbieten aber leider genau das.

Jene anderen wirklich nervenden Online-”Apotheken” , -Casino- und -Pseudo-Bankseiten, die alltäglich meine Mailboxen zumüllen, lassen sich aber leider (noch) nicht wirksam bekämpfen, da viele von denen nicht in Europa ihren Sitz haben und daher nicht unter die europäische Gesetzgebung fallen und so auch schwer bekämpft werden können. Daher bin ich für den Plan der ENISA, solche unseriösen Netzwerke blosszustellen und auch rechtlich verfolgbar zu machen.

Ich bin daher -im Sinne eines fairen Wettbewerbs zu Gunsten der europäischen Firmen- für eine geregelte Spam-Gesetzgebung, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, potentielle Kunden innerhalb Europas auch via Email zu kontaktieren (natürlich nicht täglich und verbunden mit der Möglichkeit durch Empfänger, die Bewerbung rechtsgültig abzulehnen).

Aber um dieses Thema wirklich lösen zu können, muss vor allem ein weltweites Verbot des Handels mit Post- oder Emailadressen angestrebt werden. Aber davon sind wir vermutlich noch meilenweit entfernt.

Zu diesem Thema habe ich übrigens hier bereits in den Jahren 2006 und 2008 Stellung bezogen.

Mittwoch, 20. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Ö1 kontra Privatradios: Alles “Lu Lu” ausser Ö1. Und: Aktive Politiker zurück in den ORF

Ö1-Chef Alfred Treiber
Foto: Elmar Leimgruber

Für mich als bekennenden (fast nur) Ö1-Hörer überraschend spannend fiel die gestrige Podiumsdiskussion “Privatradio contra öffentlich/rechtliches Radio: Hat Qualitätsradio im Internetzeitalter noch eine Zukunft?” des Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) aus: Die Fronten zwischen Ö1-Chef Alfred Treiber und dem Vorsitzenden des Verbandes Österreichischer Privatsender Christian Stögmüller blieben bis zum Schluss -ausser im Bereich Internet, das beide vor allem als Ergänzung zum UKW-Programm als Mittel der Kundenbindung für äusserst nützlich halten- verhärtet:

Dem ORF gehe es überhaupt nicht darum, “Kohle zu machen”, während die Privatsender nur aus Profitgründen bestünden, was er gänzlich ablehne, provozierte Treiber: “Das alles interessiert mich einfach nicht, das ist alles Lu Lu” und Ö3 sichere halt als kommerziell erfolgreichster Sender die Finanzierung von Ö1. Und der ORF verschwende schon lange kein Geld mehr, sondern im Gegenteil: Er finde es sogar “unsittlich”, wenn manche junge ORF-Mitarbeiter nur 700-800 Euro pro Monat verdienten, erklärte der Ö1-Chef.

Christian Stögmüller, Vorsitzender der Privatradios
Foto: Elmar Leimgruber

Niemand von den Eigentümern der Privatsender verdiene grosses Geld und deren Gründung hatte auch in erster Linie demokratiepolitische Gründe, entgegnete Stögmüller. Und laut Rechnungshof betrage das Durchschnittsgehalt eines ORF-Mitarbeiters 100.000 Euro.

Und die Redakteure im Privatradiobereich verdienten auch ein gutes Gehalt, weil “die schlechten nimmt niemand und die guten würden sonst abgeworben”, sagte Stögmüller. Er befürworte zudem die Vollfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Radios durch Gebühren. Aber beispielsweise das Programm von Ö3 entspreche abgesehen von den Nachrichtenjournalen keineswegs dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und daher müsste dieses Programm denselben finanziellen Voraussetzungen unterliegen wie private Programme, erklärte der Vertreter der Privatradios.

Kommerzielle Radios hätten nirgendwo Überlebensprobleme, Kulturradios hingegen schon und auch Ö1 müsse derzeit schon Kosten einsparen, was er bedauere, weil ein hochwertiges Programm nur mit einem gewissen Budget machbar sei, betonte Treiber. “Aber das duale System ist ein Blödsinn. Denn gute Information ist auch Unterhaltung.” Natürlich sei es aber notwendig, die Strukturen zu überdenken und publikumswirksamer zu agieren, erklärte der Ö1-Chef. “Trimedial ist sinnvoll”, entgegnete Stögmüller. In jedem Fall seien Unterhaltung und Information notwendig: “Wir leben von Lokalinformation,die wir bieten”.

Alfred Treiber kritisierte bei der gestrigen Podiumsdiskussion auch die sogenannte “Entpolitisierung” des ORF als reine Kosmetik: Die aktiven Politiker hätten den ORF zwar offiziell verlassen, doch an deren Stelle sässen nun Marionetten, die bei allen Entscheidungen bei den aktiven Politikern nachfragen müssten: dies mache schnelle Entscheidungen unmöglich. Er wünsche sich daher die Rückkehr der aktiven Politiker in den Stiftungsrat des ORF, erklärte der Ö1-Chef.

Die über zwei Stunden andauernde Podiumsdiskussion unter der Leitung von ÖJC-Präsident Fred Turnheim ist übrigens auch als Videopodcast online.

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.

Dienstag, 12. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Disney erforscht Digital Kids und kreiert die Generation XD

Eigentlich können Kinder von heute, die in einer digitalen Welt aufgewachsen sind, völlig ungezwungen mit neuen Technologien umgehen. Doch nützen sie diese interessanterweise dazu, das persönliche und soziale Zusammensein zu fördern anstatt es zu ersetzen. Dies geht aus der nach eigenen Angaben bislang größten europaweiten Studie (in Deutschland, Italien, Frankreich, Grossbritannien, Polen und Spanien) über Tweens hervor, die im Auftrag von Disney in Zusammenarbeit mit The Future Laboratory und TNS an über 3000 Kids zwischen 8 und 14 Jahren durchgeführt wurde. Diese Kinder, die nie eine Welt ohne Internet kennenlernten und zudem ein verstärktes Bewusstsein für ihre Zukunft und die Zukunft des Planeten besitzen, wurden von Disney nun ‘Generation XD’ – die digitalen Kinder der Generation X (derzeit 35-45-Jährige) – getauft.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

- Ein persönlicher Kontakt ist immer noch der bevorzugte Weg, um sich mit Freunden zu treffen (30 %), mehr als Schreiben (15 %), Online-Chat (14 %) und Mobiltelefonie (8 %)
- 95 % geben an, dass Internet und Computer wichtig für sie sind
- 53 % geben an, dass das Internet ihr Leben verbessert, indem es hilft, nach der Schule mit Freunden zu kommunizieren
- 44 % sagen, dass das Internet hilft, leichter mit Freunden in Kontakt zu bleiben
- Hausaufgaben (59 %) kommen gleich nach Online-Spielen (74 %) als häufigste Verwendung des Internets

Die Generation XD entwickelt zudem laut Disney-Studie schon früh ein längerfristiges finanzielles Verhalten:

- 70 % sparen ihr Taschengeld anstatt es gleich auszugeben
- 64 % der XDs würden als Erwachsene lieber für sich selbst als für andere arbeiten (streben also berufliche Selbständigkeit an)

Auf der Berufswunschliste stehen vor allem soziale Berufe und sie orientieren sich an ihren Eltern:

- Die Top 5-Berufe der Zukunft sind Tierarzt, Lehrer, Fußballer, Polizist und Ärzte
- In jedem Land wurde die Umfrage nach der am meisten bewunderten Person der Welt von der Mutter mit 43 % angeführt, gefolgt vom Vater mit 30

- 97 % der XDs glauben, dass es wichtig ist, sich um den Planeten zu kümmern, 74 % aller XDs recyceln schon jetzt regelmäßig

Für die Generation XD gibt es seit Oktober 2009 auch einen eigenen TV-Sender: Disney XD, der in Deutschland, Österreich und der Schweiz empfangbar ist (aber offenbar leider nur als Pay TV) und nach eigenen Angaben mit seinen Programminhalten (Action-Serien und Filme, Zeichentrickserien, Comedy, Abenteuer und Sport) Kindern Selbstvertrauen geben will.

Donnerstag, 7. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Weissrussland startet Grossoffensive gegen das Internet

Die weissrussische Regierung plant offenbar, das Internet stärker zu überwachen. Dies berichtet Reporter ohne Grenzen (ROG). Demnach bestätigte Präsident Alexander Lukaschenko am 30. Dezember, dass seine Regierung letzte Details eines entsprechenden Gesetzentwurfs ausarbeitet.

In einem Land, in dem freie Meinungsäußerung jetzt schon eingeschränkt werde, gefährdeten die Regierungspläne die freie Rede im Internet und das Recht, Meinungen anonym und ohne Angst vor Repressionen kundzutun, kritisiert ROG. Nachdem das Regime fast sämtliche traditionellen Medien unter seine Kontrolle gebracht habe, starte es nun eine Offensive gegen die Neuen Medien.

Das Gesetz sieht laut ROG vor, sämtliche Online-Publikationen meldepflichtig und jeden Internet-Nutzer identifizierbar zu machen – sowohl in Internet-Cafés als auch in Privathaushalten. Kunden von Internet-Cafés müssten ihre Ausweise vorzeigen, um online gehen zu können. Internetdienstanbieter wären verpflichtet, persönliche Daten aus den Ausweispapieren der Polizei und den Gerichten zugänglich zu machen sowie speziellen Dienststellen, die in Weißrussland alle veröffentlichten Nachrichten beobachten. Beinhaltet eine Seite Material, das von der Regierung als „extremistisch“ eingestuft wird, könnten Provider auch ohne Gerichtsbeschluss gezwungen werden, die Seite zu blockieren. Zudem müsse jede Website in einem speziellen Verfahren registriert werden, das noch vom Kabinett und von einer direkt dem Büro des Präsidenten unterstellten Zentrale für Operationen und Analysen”, zu bestimmen ist. Die Behörde würde zudem für die Überwachung der Seiteninhalte zuständig, erläutert ROG die Pläne der weissrussischen Regierung.

“Das Gesetzesvorhaben sollte aufgegeben werden, sonst wird Weißrussland bald zusammen mit Ländern wie Nordkorea, China und Iran auf der ROG-Liste der ‚Feinde des Internets’ stehen”, kündigt Reporter ohne Grenzen an. Weißrussland falle bereits jetzt in die Gruppe jener Länder, die bei ROG “unter Beobachtung” stehen, da es dort nur einen Internetdienstanbieter gebe („Beltelekom“) und Websites von Oppositionsgruppen schon derzeit bei großen politischen Anlässen blockiert würden. Besitzer von Internetcafés seien zudem bereits nach einer Verordnung vom Februar 2007 dazu verpflichtet, die Polizei über Kunden zu informieren, die “sensible” Seiten besuchen. Sie müssten außerdem Aufzeichnungen über sämtliche, in den vergangenen zwölf Monaten von einzelnen Computern aufgerufene Websites aufbewahren und auf Nachfrage der Polizei zugänglich machen, erklärt ROG.

Als freier Journalist beunruhigen mich solche Entwicklungen zutiefst, wobei im Zusammenhang mit möglichem Terror seit Jahren auch im sogenannten freien Westen immer mehr unternommen wird, um freie Meinungsäusserung im Internet einzuschränken.

Presse- und Meinungsfreiheit und echte Meinungsvielfalt sind hohe Güter, die um jeden Preis geschützt werden müssen.