Mit ‘Artur Wechselberger’ getaggte Artikel

Freitag, 13. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Euthanasie: Wird schon wieder über “lebensunwerte Menschen” gelästert?

Natürlich muss nicht nur über ein Leben in Würde, sondern auch über ein Sterben in Würde gesprochen werden. Doch mit welchem Ziel? Menschen zu töten, die wir anderen nicht mehr für lebenswürdig oder lebenswert erachten? Natürlich wünschen sich manche Menschen mit massiven Qualen manchmal vorübergehend den Tod, aber der Schmerzen wegen und nicht weil wie tatsächlich sterben möchten. Und natürlich muss die Medizin hier Mittel und Wege finden, um Menschen möglichst wenig leiden zu lassen und  ihre Schmerzen weitgehstenst zu lindern. Aber wollen wir anderen zugestehen, über Leben und vor allem Tod zu entscheiden oder wollen wir das gar selbst in die Hand nehmen?

Diese Diskussion, in der andere (natürlich ebenfalls mit schönen Worten begründet) darüber entschieden, wer (noch) lebenswert ist, hatten wir doch schon mal. Und die Folge waren unzählige Ermordete: Menschen anderer Völker, anderer Religionen oder Meinung, anderer sexueller Orientierung, Behinderte und eigentlich jeder, der nicht in ein ach so perfekten System passte. Der aktuelle Vorschlag der Bioethik-Kommission (was steckt da für eine “Ehtik” dahinter?), in gewissen Fällen bei Euthanasie Straffreiheit zu gewähren, kann daher nur entschieden abgelehnt werden.

Haben wir nicht dazugelernt? Wollen wir tatsächlich so eine Diskussion, wer es noch wert ist zu leben, von vorne beginnen? Keinesfalls! Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Begleitung auch auf seinem letzten Lebensweg und zwar ohne dass man sein Leben verkürzt. Alles andere mag vielleicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, widerspricht aber allen humanistischen Werten.

Heute sind es Schwerkranke, denen durch den Tod “geholfen” werden soll, morgen sind es Behinderte und schon übermorgen kann es jeden von uns treffen. Der aktuelle Widerstand ist also gerechtfertigt: Auf das unmenschliche Niveau, auch nur über “lebensunwerte” Menschen nachzudenken,  bewegen wir uns in der Geschichte hoffentlich nie wieder zu: nie wieder!

Elmar Leimgruber

 

Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in “Härtefällen” Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag auch zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus.

“Es muss möglich sein, dass Kranke „an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen  sterben”, zitiert Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband eine Aussage des früheren Kardinals von Wien, Franz König und fordert einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung: “Über Leben und Tod zu entscheiden steht uns schlicht nicht zu”, so Trendl.

Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die Ärztekammer. Von einem “offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden”, sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum “Bizeps” mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.

“Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben”, betont die Geschäftsführerin des Bioetikinstituts Imabe, Susanne Kummer gegenüber “Kathpress”. In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem “breiten Konsens” abgelehnt, und es mute “eigenartig” an, “dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will”. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, erklärt Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff “assistierter Suizid” mittlerweile verboten und nur noch die Rede von “Selbstbestimmung” sei. “Fakten werden somit komplett verschleiert”, so Kummer.

Die Empfehlung der Bioethik-Kommission bezüglich Euthanasie kann online unter www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ nachgelesen werden.

Sonntag, 18. August 2013, von Elmar Leimgruber

Ärztekammer fordert striktes Rauchverbot – Bevölkerung dafür

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) fordert ein striktes Rauchverbot: Nichtraucher seien hier “ungenügend geschützt”, betont die Ärztekammer. Wie das Nachrichtenmagazin “profil” in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, ist auch die Mehrheit der Österreicher (54%) inzwischen für ein generelles Rauchverbot. 42% sind laut der im Auftrag von “profil” vom Meinungsforschungsinstitut Karmasin Motivforschung durchgeführten Umfrage für die Beibehaltung der aktuellen Lösung. 4% der Befragten haben sich der Stimme enthalten.

Seit 2009 müssen Lokale ab 50 Quadratmeter einen abgetrennten Raucherbereich haben. Kleinere können selbst entscheiden, ob sie das Rauchen erlauben. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte unlängst entschieden, dass der Durchgang von Nichtrauchern durch den Raucherbereich in der Gastronomie nicht dem Nichtraucherschutzgesetz entspricht. Dies führte zu einer neuerlichen Diskussion über den Nichtraucherschutz.“Die jetzige Situation ist absolut unbefriedigend”, betont ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger: Angesichts jährlich 3600 Lungenkrebstoten in Österreich sei es nicht nachvollziehbar, warum sich wesentlich schärfere Gesetze in anderen Ländern durchsetzen ließen, in Österreich aber nicht.

“Wir müssen bereits bei der Jugend ansetzen. Wenn 29 Prozent der über 15-jährigen Mädchen und 25 Prozent der gleichaltrigen Burschen regelmäßig zum Glimmstängel greifen, dann sollten alle Alarmglocken schrillen”, ergänzt der Obmann der Fachgruppe Lungenkrankheiten in der ÖÄK, Heinz Stolz. Österreich halte hier seit Jahren einen traurigen Rekord und liege an der Spitze der EU-Staaten. Stolz: “In Ländern mit absolutem Rauchverbot ist der Anteil rauchender Jugendlicher deutlich niedriger als hier zu Lande; in Irland etwa rauchen 14 Prozent der Mädchen und 12 Prozent der Burschen.”

Alarmierend sei auch das immer niedrigere Einstiegsalter junger Raucher, das derzeit bei etwa elf Jahren liege. Mehr Aufklärung und Prävention, aber auch vorbildhaftes Verhalten seitens der Erwachsenen seien ein erster Schritt, um hier gegenzusteuern. Weiters sei langfristig ein flächendeckendes Rauchverbot im öffentlichen Raum notwendig. Getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher seien jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss. “Wir wissen, dass die Feinstaubbelastung auch in abgetrennten Nichtraucherbereichen sehr
hoch ist. Gesundheitsschutz sieht anders aus”, betont Stolz abschließend.