Archiv für August 2013

Dienstag, 6. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Autonomie für Südtirol

Südtirol soll vom italienischen Staat “mehr” Autonomie erhalten, auch in Finanzfragen. Dies geht aus dem Bozner Abkommen hervor, das gestern (5. August 2013) von Italiens Regierungschef Enrico Letta, Regionenminister Graziano Delrio und  Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder unterzeichnet wurde.

Das ist “ein Zeichen der Zuverlässigkeit einer kleinen Realität gegenüber” bezeichnete Durnwalder das Abkommen. Es zeichnet den Weg der Zusammenarbeit zwischen Bozen und Rom vor und definiert kurz- und mittelfristige Ziele: von den Autonomiekommissionen bis hin zu einer neuen Finanzregelung.

Das gestern im Palais Widmann in Bozen in Anwesenheit von SVP-Obmann Richard Theiner von Durnwalder und Letta unterzeichnete Abkommen ist ein Zeitplan, der Regierung und Land verpflichtet, mehrere Punkte in den nächsten Monaten anzugehen und Lösungen für Probleme zu finden, die Südtirols Landesregierung nicht erst – aber vor allem – seit der Regierung Monti unter den Nägeln brennen. Kurzfristig etwa geht es mit einer möglichst unmittelbaren Ernennung der Sechser- und Zwölferkommission los, gleichzeitig sollen auch raumordnerische Themen angegangen werden, darunter jene einer restriktiven Regelung des Detailhandels im Gewerbegebiet. Diese Regelung des Landes war von Lettas Vorgängerregierung noch vor dem Verfassungsgericht angefochten worden.

Unter den kurzfristig zu lösenden Problemen scheint auch jenes der Immobiliensteuer IMU auf. So wurde im Abkommen festgeschrieben, dass die Möglichkeit geprüft werden solle, die Einnahmen aus der IMU in Südtirol und dem Trentino gänzlich den Gemeinden zu überlassen. Und auch der Nationalpark Stilfserjoch ist im Memorandum als kurzfristiges Anliegen festgehalten. Er soll künftig von den Ländern verwaltet werden. “Wir wollen nicht etwa die Einheit des Parks zerstören, wir wollen nur dafür sorgen, dass wir unseren Teil effizient verwalten können”, so der Landeshauptmann heute.

Mittelfristig dagegen soll die Finanzierung der Autonomie auf neue Beine gestellt, das heißt: das Mailänder Abkommen angepasst werden. Wichtigster Punkt dabei: “Wir haben stets betont, dass wir bereit sind, unseren Beitrag zur Sanierung der Staatskassen zu leisten, wo wir aber wieviel einsparen, muss uns überlassen bleiben”, so der Landeshauptmann, der ergänzt: “Mit dem heutigen Abkommen steuern wir auf diesen Grundsatz zu.” Bereits morgen, Mittwoch wird es in Rom ans Eingemachte gehen, wenn sich eine Arbeitsgruppe zum ersten Mal trifft, um die Grundlagen für die neue Finanzregelung zwischen Staat und Land zu schaffen.

Landeshauptmann Durnwalder lobte Premier Letta, der von Regionenminister Graziano Delrio nach Bozen begleitet worden war, heute indes als einen Mann, der nicht Worte, sondern Taten sprechen lasse. “Er hat uns nie Wunder versprochen, ist aber jedes unserer Anliegen immer mit großem Ernst angegangen”, so der Landeshauptmann. Dies empfinde er, Durnwalder, auch als Anerkennung der besonderen Situation Südtirols: “Dieses Abkommen ist jedenfalls Ausdruck eines neuen Klimas der Zusammenarbeit zwischen Bozen und Rom, von dem wir natürlich hoffen, dass es anhält.”

Ministerpräsident Letta, gestern genau 100 Tage im Amt, wies dagegen darauf hin, dass es ihm ein Anliegen gewesen sei, sein Versprechen Südtirol gegenüber einzuhalten. Erste konkrete Schritte seien bereits in den vergangenen Wochen gesetzt worden, darunter auch das laut Letta wegweisende Abkommen in Sachen Toponomastik: “Dieses Abkommen hat gezeigt, dass wir im Dialog die Zukunft gestalten wollen, anstatt in der Vergangenheit verhaftet zu bleiben”, so der Ministerpräsident, der heute auch seinen persönlichen Einsatz in Sachen neue Finanzregelung versprochen hat. Das Abkommen sei jedenfalls ein guter Startpunkt und ein wichtiges Zeichen dafür, was die Regierung umzusetzen imstande sei. “Ich kann jedenfalls versichern, dass das Nicht-Respektieren der Autonomie nicht meinem Wesen entspricht, ja von diesem mindestens 1000 Meilen entfernt ist”, so Letta.

Montag, 5. August 2013, von Elmar Leimgruber

UNICEF-Aktion zur Bundestagswahl: Kinder stellen Hausaufgaben für Politiker

Während sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht in Deutschland nach wie vor bei 18 Jahren liegen (in Ö liegt das aktive Wahlrecht bei 16 Jahren), ermöglicht UNICEF Kindern und Jugendlichen, anlässlich der Bundestagswahl Politikern “Hausaufgaben” für die kommende Legislaturperiode zu stellen.

Die UNO- Kinderschutzorganisation ruft alle Kinder und Jugendliche deutschlandweit dazu auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Nach der Bundestagswahl erhalten die zukünftigen Bundestagsabgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreisen die Möglichkeit, über die Onlineplattform auf die gestellten Hausaufgaben zu reagieren.

Mitmachen können einzelne Kinder und Jugendliche, Gruppen oder Schulklassen aller Altersgruppen. Sie werden auf der Aktionsseite dazu aufgerufen, den Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises Hausaufgaben für die nächste Legislaturperiode mitzugeben und eigene konkrete Vorschläge zu machen. Gleichzeitig können sie mit weiteren Nutzern der Plattform über die Kinderrechte diskutieren.

Die Umfrage findet im Rahmen des Aktionstags Kinderrechte rund um den Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November statt. Unter dem Motto „Ich hab immer Rechte“ rufen UNICEF und der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Markus Löning, bereits zum vierten Mal bundesweit zum Aktionstag Kinderrechte auf.

UNICEF will die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihre Ideen und ihre Meinung zum Thema Kinderrechte zu formulieren und zu vertreten – nicht nur im Internet, sondern auch vor den Politikern des jeweiligen Wahlkreises. Besonders in den Schulen sollen die Mädchen und Jungen im Vorfeld über die Kinderrechte informiert werden. Dazu stellt UNICEF neues Unterrichtsmaterial zum Thema „Wasser“ für die Klassen 4-8 zur Verfügung. Das Material ist Teil einer Reihe zu unterschiedlichen Kinderrechtsthemen für die Klassen 3-10 und kann unter www.unicef.de/material bestellt oder direkt heruntergeladen werden.

„Das ist eure Chance, bei der Politik in Deutschland mitzumischen“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Welche Kinderrechte sind euch besonders wichtig? Wo werden sie in eurem Wohnort verletzt? Was müsste sich ändern? Über die Plattform könnt ihr direkt diejenigen ansprechen, die die Politik der nächsten Jahre gestalten werden.“

Sonntag, 4. August 2013, von Elmar Leimgruber

Musik für die Ewigkeit: Kammeroper “Der Marilyn Monroe Prozess” (Kritik)

Als 21-Jähriger war Roland Baumgartner bereits Leiter des Salzburger Musikschulwerks. Später setzte er sich in einem amerikanischen Kompositionswettbewerb sogar gegen seinen hochgeschätzten Mentor Leonard Bernstein durch und dirigierte die offizielle Musik zur 200-Jahrfeier der amerikanischen Verfassung in Anwesenheit des US-Präsidenten. In den letzten Jahren fand -neben Opernpremieren in Hof bei Bayreuth und Bamberg- letzthin in der Staatsoper Bratislava die umjubelte Premiere seiner neuesten Oper “Maria Theresia” statt.

Und dennoch ist Roland Baumgartner als Komponist in seiner Heimat Österreich selbst noch weitgehend unbekannt.

Sein allerneuestes Werk ist die Kammeroper “Der Marilyn Monroe Prozess”, welche seine Premiere zunächst bei den Festspielen in Kirchstetten (NÖ) feierte und anschließend im Wiener Pygmalion feierte.Ich kenne und schätze Roland Baumgartners Musik seit Jahren und glaubte, sie bislang vollständig zu kennen: bis jetzt. Und doch gibts -wie bei jedem Komponisten- selbstverständlich qualitative Unterschiede zwischen den einzelnen Werken. In bewegenden Zeiten und als Bewunderer der außergewöhnlich berührenden Musik der beiden genialen Komponisten des 20. Jahrhunderts Benjamin Britten und Dmitri Shostakovich und des beeindruckendsten Dirigenten dieser Zeit, Otto Klemperer, finde ich die Zeit reif für Musik, die nicht beruht oder in den Schlaf der Vergessenheit wiegt, sondern die aufweckt, mobilisiert, bewegt und erregt:

Roland Baumgartner  trifft mit seiner Kammeroper “Der Marilyn Monroe Prozess” (geschrieben für Streicherquartett und Stimmen) genau den Nerv den Zeit: Seine neue Musik lässt niemanden kalt, sondern wühlt auf, reißt mit und zieht den Zuschauer und Zuhörer, ob er will oder nicht, hinein in seinen Bann.

Ich gebe es zu: Marilyn Monroe war mir immer egal. Seit dieser Kammeroper von Roland Baumgartner hingegen habe ich das Gefühl, dass ich sie persönlich kenne und dass mir ihr Leben und ihr Schicksal daher nicht gleichgültig sein kann. Und dabei ist diese Kammeroper viele Jahrzehnte nach ihrem Tod -noch dazu im Weinviertel (nahe Wien)- angesetzt und tritt Marilyn selbst im Stück gar nicht auf. Vielmehr geht es im Stück um einen Gerichtsprozess, der entscheiden soll, ob mitten in der österreichischen “Provinz” eine Straße nach dieser “Sex-Ikone” benannt werden darf oder nicht.

Bei dieser an sich langweiligen Thematik musikalisch so eine Spannung und innere Auseinandersetzung mit dem Phänomen Marilyn Monroe zu schaffen, ist wahre Kunst: Mit dieser Kammeroper hat Roland Baumgartner ein musikalisches Niveau erreicht, das seinesgleichen zumeist vergeblich sucht: Seine neue Musik hat alles, ausnahmslos alles, was unsere heutige bewegte Zeit braucht: sie bietet nicht klare Antworten, sondern wirft Fragen auf und ermutigt dazu, bisher sicher Geglaubtes zu hinterfragen: genau das muss Kunst tun: wecken, aufrütteln, bewegen.

Für die Sänger ist Baumgartners Musik äußerst schwer zu bewältigen: Catarina Coresi Lal aber beweist mit ihrer leidenschaftlichen und präzisen Interpretation der Hauptrolle (Verteidigerin), dass sie wohl zu den talentiertesten dramatischen Sopranen der Gegenwart gehört. Till von Orlowsky agiert als souveräner Richter zwischen den Fronten und Elisabeth Wolfbauer setzt all ihre Energie schauspielerisch wie gesanglich dafür ein, als Staatsanwältin Anwältin und Beschützerin der “anständigen” Bürger und ihrer “heilen Welt” im Weinviertel zu sein.

In der Inszenierung und Regie von Pygmalion-Chef Geirun Tino werden die Zuschauer -ob sie wollen oder nicht- zu Geschworenen in diesem Prozess, was natürlich auch nach der Vorstellung weiter zu denken gibt. Großartig musiziert auch das Streichquartett (Paula Rahbari, Sivia Reiß, Sebastian Reiß, Julia Schöllauf) unter der professionellen Leitung von Andrija Pavlic.

Leider finden aktuell keine Aufführungen der Kammeroper “Der Marilyn Monroe-Prozess” von Roland Baumgartner mehr statt, was ich sehr bedauere: Dieses Werk verdient -trotz oder vielleicht gerade wegen seiner “Intimität” wie kein zweites, auf den bedeutendsten (Opern)bühnen der Welt aufgeführt zu werden: Kunst darf heute nicht mehr harmlos dahintümpeln, sondern muss herausfordern: Diese Kammeroper ist eine Antwort auf die Zeichen der Zeit: Also wenn es wieder die Gelegenheit dazu gibt, sie anzuschaun: hingehn, staunen und sich bewegen lassen.

Freitag, 2. August 2013, von Elmar Leimgruber

Dr. Karl Renner Publizistikpreis 2013 ausgeschrieben

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) schreibt den “Dr. Karl Renner-Publizistikpreis 2013″ in den Kategorien Print, Radio, Fernsehen und Online aus. Ende der Einreichfrist ist der 30. September 2013, 24.00 Uhr.

Vorschläge für Preisträger im Sinne der dieser Aussendung beiliegenden Statuten können alle Mitglieder des Österreichischen Journalisten Clubs als auch die Redaktionen aller Print-, Online- und Funkmedien in Österreich, sowie alle österreichischen Journalistinnen und Journalisten einreichen.

Ende der Einreichfrist ist der 30. September 2013, 24.00 Uhr.

Die Anträge sind zu richten an:

Österreichischer Journalisten Club
Kennwort “Renner-Preis 2013″
A-1010 Wien, Blutgasse 3

Die Jury entscheidet im Oktober 2013.

Die Verleihung des Dr. Karl Renner-Publizistikpreises 2013 findet im Dezember 2013 in Wien statt.

DR. KARL RENNER-PUBLIZISTIKPREIS-JURY 2013 (angefragt):

Vorsitzender: Fred Turnheim
Weitere Mitglieder: Irene Brickner, Mag. Hans Bürger, Mag. Johannes Kaup, Helmut Kletzander, Kurt Kuch, Kurt Langbein, Mag. Christiane Laszlo, Dr. Helene Maimann, Edith Meinhart und Julia Ortner.

RENNERPREIS-KURATORIUM:
ARBEITERSAMARITERBUND ÖSTERREICH, CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN WIEN AG; GEWERKSCHAFT KUNST, MEDIEN, SPORT, FREIE BERUFE – GEWERKSCHAFT DER GEMEINDEBEDIENSTETEN; KAPSCH AG; OBERBANK AG; RED BULL; SIEMENS AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA INSURANCE GROUP; UNIQA;

ÖJC-VORSTAND:
Präsident: Fred Turnheim
Vizepräsidentin: Mag. Christiane Laszlo
Weitere Vorstandsmitglieder: Oswald M. Klotz, Harald Vaca, Norbert Welzl;
kooptiert: Frank Bock, Zoran Dobric und Tamara Taufer;

DR. KARL RENNER-PUBLIZISTIKPREIS 2013

STATUTEN

1. Der Österreichische Journalisten Club verleiht für hervorragende, journalistische Leistungen den Dr. Karl Renner Preis für Publizistik in den Kategorien Print, Radio, Fernsehen und Online.

2. Der Preis wird jährlich an österreichische Journalisten (österreichische Staatbürger) oder an in Österreich tätige Redaktionen in den Kategorien Print, Radio, Fernsehen und Online vergeben. Die Vergabe erfolgt für hervorragende Leistungen im Bereich der Publizistik in der jeweils abgelaufenen Periode oder für langjährige, hervorragende Tätigkeit.

3. Es wird je ein Preis in den Kategorien Print, Radio, Fernsehen und Online vergeben. Dabei werden jeweils maximal drei Kandidaten nominiert. Sollte die Jury der Meinung sein, keinen geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, kann die Vergabe auch ausgesetzt werden.

4. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury, die alle Kategorien des Preises bewertet.

5. Diese Jury wird aufgrund eines Vorschlages des Österreichischen Journalisten Clubs eingesetzt. Vorsitzender der Jury ist der ÖJC-Präsident. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlussfähig.

6. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC im Rahmen der Preisverleihung. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Dr. Karl Renner-Publizistikpreises obliegt dem ÖJC.

7. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich vertreten lassen.

8. Der Präsident und Vizepräsident des ÖJC nehmen zusätzlich an den Sitzungen der Jury mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von Ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.

9. Zur Einreichung von Vorschlägen sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien sowie von Onlinemedien in Österreich berechtigt. Eigenbewerbungen sind möglich. Die Nominierung muss innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

10. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Die Jury bewertet die Einreichungen nach den Kategorien. Für jede Kategorie ist eine Sitzung durchzuführen.

11. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie.

12. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Die drei Letztnominierten werden zur Preisverleihung eingeladen. Zur Vergabe des Dr. Karl Renner Publizistikpreises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige und Stimmenthaltungen mitgezählt.
Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln.
Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen. Der Preisträger wird im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben.
Je Kategorie kann nur ein Preis vergeben werden.

13. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums, des Österreichischen Journalisten Clubs und durch Sponsoren.

Technische Hinweise:
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD einsenden. Hörfunksendungen nur auf Audio-CD. Online-Medien bitte nur auf CD-ROM/DVD. Kein Schriftwechsel. Die Nominierten werden telefonisch verständigt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.

Donnerstag, 1. August 2013, von Elmar Leimgruber

Kommentar: Asyldebatte muss sachlicher werden

Gewiss: Menschlichkeit steht über dem Recht. Und doch gibt es Asyl-Gesetze, die nicht nur in Österreich gelten, sondern überall in der zivilisierten Welt: Die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese regelt klar, unter welchen Voraussetzungen jemand im eigentlichen Sinne des Wortes Flüchtling, schutzbedürftig ist und demnach auch Schutz bei anderen Staaten benspruchen darf.

Natürlich bedarf der Asylantrag von Menschen, welche erwiesenermaßen aus einem islamistischen, kommunistischen oder einem anderen totalitären Staat stammen, einer noch gewissenhafteren Prüfung, weil keinesfalls riskiert werden darf, dass im Falle eines negativen Asylbescheids diese in ihrem Heimatland -politisch motiviert- (nicht zu verwechseln mit der Verfolgung für begangene Straftaten)  hingerichtet werden.

Wer jedoch in seinem Land tatsächlich politisch verfolgt oder mit dem Tod bedroht wurde, wird jedoch im Allgemeinen äußerst dankbar sein, wenn er es geschafft hat, in so einem zivilisierten Rechtsstaat und so einer intakten Demokratie wie Österreich anzukommen. Und er wird mit den zuständigen Behörden bestmöglichst zusammenarbeiten, damit diese auch seinen Willen zur Integration erkennen können. Und auch im Falle eines unverdient negativen Asylbescheids wird er vielleicht mit einem Rekurs versuchen klarzustellen, dass er, weil er Asyl dringend braucht, weil er eben in seinem Heimatland verfolgt wird.  Wenn der Rekurs ebenfalls negativ verläuft und sein Heimreisezertifikat rechtskräftig ausgestellt ist, wird er vielleicht untertauchen oder Zuflucht in einem anderen Land suchen, in den allermeisten Fällen aber die Chance ergreifen, sich freiwillig auf Heimatsuche zu begeben.

Was wer mit einem voraussichtlichen oder rechtskräftigen negativen Asylbescheid aber keinesfalls machen wird ist, auf die Barrikaden steigen, zu demonstrieren oder sonstwas unternehmen, was seine Situation in Österreich erschweren könnte. Vor allem aber wird er nicht einem zivilisierten Land wie Österreich vorwerfen, Asylanwerber unmenschlich zu behandeln. Wer real verfolgt oder gar mit dem Leben bedroht ist, wird alles, ausnahmslos alles, was ihm in Österreich widerfahren kann, als Wohltat emfinden gegenüber dem, was ihn zuhause erwarten würde, träfe die Verfolgung wirklich zu.

Wenn also Asylwerber (von diversen manipulativen Medien fälschlicherweise als Flüchtlinge bezeichnet: das sind sie erst, wenn dieser Status auch verifiziert ist), auf die Straße gehen und gegen Österreich demonstrieren, dann muss zumindest die Frage erlaubt sein: Was bildet sich hier jemand ein, der nicht eingeladen wurde und großzügigerweise vorübergehend Gast hier sein darf? Und wenn er schon so “mutig” ist: warum beweist er diesen Mut nicht dort, wo er vermutlich wirklich erforderlich ist: in seinem Heimatland? Wenn er schon so mutig ist: warum lässt er dann die Seinen in seinem Heimatland zurück, anstatt ihnen dort beizustehen? Wer Held sein will, soll seine Heimat reformieren.

Und: Verdienen es Menschen, die in einem für sie fremden Land auf die Straße gehen zum Demonstrieren, mehr, aus humanitären Gründen in Österreich zu verbleiben als jene vermutlich wirklich verfolgten, die stiillschweigend leidend ihre Verfahren abwarten und ihr Schicksal meistern? Zweitere sind meines Erachtens die wahren Helden, erstere sind Rebellen? Wollen wir als zivilisierter Rechtsstaat wirklich Rebellen in unser Land aufnehmen? Oder wollen wir -wenn schon- jene in unser Land aufnehmen, bereit sind, nach unseren europäischen Prinzipien und Grundregeln hier ein neues Leben zu beginnen?

Natürlich sind an der Eskalation mit Demonstrationen und dem Besetzen der Votivkirche nicht die betroffenen Asylwerber allein verantwortlich, was tragisch genug ist: Wie kann man das Leid von denen so schamlos für die eigenen politische Zwecke (Bleiberecht für alle) ausnützen und damit die Betroffenen in solche Schwieirgkeiten bringen? Gewiss: Die Asylwerber wurden von Asyl-Lobbyisten aufgehetzt, wie selbst Kardinal Schönborn schon seinerzeit treffend analysierte. Aber die Asylwerber ließen sich auch aufhetzen: Es ist nicht normal, dass man in einem fremden Land, in dem man nur provisorisch geduldet wird, auf die Straße geht zum Demonstrieren und Forderungen erhebt: was machen die erst, wenn sie dauwerhaft hier bleiben könnten? Krempeln sie dann unseren gesamten europäischen Rechtstaat um?

Demonstrierende “Gäste” stellen eine potentielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar: Dies führte letztlich wohl auch bereits ab März zu näheren Ermittlungen, die nun zu drei Festnahmen (aus dem Kreis genau dieser Asylwerber) wegen mutmaßlicher Bildung eines Schlepperrings führten. Da darf man nichts beschönigen.

Dass Asylwerber-Demonstranten, welche aus Sturheit die Fristen in ihrem Asylverfahren verpassten und daher rechtskräftig einen Negativbescheid erhielten, und in Folge auch der Aufforderung, freiwillig Österreich zu verlassen, nicht nachkamen, irgendwann zwangsabgeschoben werden, ist kein Skandal, sondern nur eine Frage der Zeit und daher selbstverständlich.

Ich bin also einerseits für sehr kurze Asylverfahren, auch um die Asylwerber nicht unnötig lang in der Unsicherheit zu lassen, ob sie als Flüchtlinge anerkannt sind oder nicht. Andererseits aber muss auch die Prüfung der Asylwerber noch viel präziser erfolgen, um nachhaltig richtige Entscheidungen zu treffen: hier ist auch mehr (fachkundiges) Personal unbedingt nötig. Wer aus islamistischen, kommunistischen oder anderen totalitären Staaten kommt, verdient grundsätzlich eher Schutz als andere, allerdings muss auch sichergestellt sein, dass diese “Asylanten” nicht bewusst in Österreich eingeschleust werden. Die Sicherheit eines demokratischen Rechtsstaates wie Österreich muss also in jedem Fall gewährleistet sein. Also Menschlichkeit im Sinne einer Aufnahme als Flüchtling ja, aber unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen Kriterien auch erfüllt werden. Dafür ist auch eine intensive uneingeschränkte Zusammenarbeit der Asylwerber mit den Behörden unabdingbar, auch damit eine Integration im Falle eines positiven Asylbescheids auch möglichst gelingt.