Mit ‘Haftpflichtversicherung’ getaggte Artikel

Mittwoch, 24. April 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll

Ein Badestrand auf Ibiza
Foto: © Elmar Leimgruber, kulturia.com

Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll und vor allem Komplettpakete sind automatisch am besten. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seiner neuen Ausgabe des Magazins “Konsument, das am 25.4. erscheint.

“Manchmal genügen schon vorhandene Versicherungen. Wir raten eher zu Einzelverträgen, sich also da zu versichern, wo es tatsächlich ein Risiko gibt. Einzelne Module zu wählen ist bei Reiseversicherung auch meist möglich. Am wichtigsten ist eine ausreichende Reisekrankenversicherung und bei kostspieligen, länger geplanten Reisen eine Stornoversicherung”, informiert Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim VKI.

Eine Checkliste zu Reiseversicherungen und mehr zum Thema gibt es ab dem 25.04. im Mai-KONSUMENT und ab sofort unter www.konsument.at. Weitere Reisethemen in dieser Ausgabe: e-card im Ausland, Pauschal- versus Individualreisen, Reisemängel. Bei Problemen im Urlaub im EU-Ausland gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter
www.europakonsument.at sowie unter der Hotline 0810 810 225 Hilfestellung.

Die e-card (Europäische Krankenversicherungskarte) deckt bei Reisen in bestimmte Länder nur medizinisch notwendige Behandlungen ab, nicht etwa Bergekosten oder Rücktransport. Behandlungen beim Privatarzt und in Privatspitälern sind damit nicht abgedeckt. Daher ist für manche Reiseziele der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ratsam. Vorsicht bei Langzeiturlauben oder Au-pair-Aufenthalten: Viele Reisekrankenversicherungen gelten nur für eine begrenzte Dauer.

Wer einen Last-Minute-Urlaub bucht, braucht kein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Bei einer besonders kostspieligen und lange geplanten Reise kann eine Reisestornoversicherung aber vor schlimmen Enttäuschungen schützen. Doch Vorsicht: Die Reise kann oft kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Unfall, schwere Krankheit oder bei Maturareisen beim Nichtbestehen der Reifeprüfung storniert werden. Zur Sicherheit sollte man sich vorher die Bedingungen durchsehen.

Reisehaftpflichtversicherungen sind dann sinnvoll, wenn keine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht bestehen sollte. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sollte man unbedingt prüfen, ob die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung weltweit Schutz gibt. Sofern das nicht der Fall ist, kann eine Erweiterung beantragen werden.

Viele Versicherungspakete enthalten eine Reiseunfallversicherung. Diese bietet aber wegen umfangreicher Ausschlüsse und niedriger Deckungssummen oft nur wenig Schutz. Empfehlenswerter ist stattdessen eine private Freizeitunfallversicherung, die nicht nur höhere Entschädigungen vorsieht, sondern auch weltweit und rund um die Uhr für alle Arten von Unfällen gilt. In der Regel verzichtbar sind auch Gepäckversicherungen. Wirklich wertvolle Besitzgegenstände werden durch sie kaum ersetzt und auch hier gelten meist umfangreiche Ausschlussgründe.

 

Donnerstag, 23. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Vorsicht: Christbaumbrand – Wertvolle Tipps

Christbaum vor dem Wiener Rathaus

Vorsicht: Weihnachten ist Brandzeit: Mehrere hundert Mal im Jahr brennt es in der Weihnachtszeit in Österreich. Die meisten Brände gehen auf unbeaufsichtigt erleuchtete Adventkränze und Christbäume zurück. Haushalt- und/oder Gebäudeversicherung können zwar den finanziellen Schaden in Grenzen halten, trotzdem ist Vorsicht geboten:

Denn auch wenn grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, sollten beim Hantieren mit brennenden Kerzen gewisse Vorsichtsmaßnahmen stets beachtet werden. Bei Nachweis von “grober Fahrlässigkeit” – etwa weil der erleuchtete Baum unbeaufsichtigt war und Feuer fing- kann die Versicherung leistungsfrei werden.

Mehrere hundert Brände fallen laut Versicherungsverband jährlich in die Jahreswechsel-Zeit zwischen 24.12. und 6.1. des darauf folgenden Jahres. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Feuerwehr anrücken muss, ist demnach verglichen mit dem Rest des Jahres, viermal höher. Christbäume und Adventkränze trocknen in geheizten Räumen schnell aus und fangen dann besonders schnell Feuer. Einfache Sicherheitsvorkehrungen schützen vor verheerenden Schäden.

Sachschäden, die durch Adventkranz- oder Christbaumbrände verursacht werden können, sind meist in der Haushalt- oder Gebäudeversicherung gedeckt. In der Haushaltversicherung ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung u.a. gegen Brände versichert. Auch mit
dem Brand zusammenhängende Aufräum-, Reinigungs- und Löschkosten werden (bis zu einer vereinbarten Summe) ersetzt. Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich zum “Neuwert” (= Wiederbeschaffungswert) versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sachen noch in
Gebrauch und mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises wert waren. Sonst ersetzt die Versicherung den “Zeitwert”, der sich nach
Zustand, Alter und Abnützung der Sachen richtet. Beschädigte Tapeten, Malerarbeiten und Bodenbeläge werden immer zum Zeitwert ersetzt. Für
Sachen, die repariert werden können, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten.

Haushaltsversicherungen enthalten ergänzend zum versicherten Hausrat meist auch privaten Haftpflichtversicherungs-Schutz. Dieser deckt etwa Brandschäden, die der Versicherte oder dessen Kinder als Gäste in einem fremden Haushalt oder Gebäude – nicht vorsätzlich – verursachen.

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus selbst, etwa an der Fassade oder im Stiegenhaus. Auch wenn ein Gebäude durch einen Brand
im Nebenhaus beschädigt wird, sollte dieser Umstand dem eigenen Gebäudeversicherer gemeldet werden, da etwa der Neuanstrich einer
Fassade Sache der Gebäudeversicherung des Hausbesitzers ist.

Sicherheitstipps des Versicherungsverbandes:

- Der Christbaum sollte möglichst frisch gekauft, kühl gelagert und vor dem Austrocknen geschützt werden. Trockene Nadeln fangen schneller Feuer.
- Am sichersten ist die Verwendung elektrischer Christbaumbeleuchtung. Wenn man auf Wachskerzen nicht verzichten  möchte, den hinteren, schlecht einsehbaren Teil des Christbaumes nicht mit Kerzen schmücken und den Baum nicht zu dicht an Vorhänge oder Wände stellen.
- Den erleuchteten Baum nie unbeaufsichtigt lassen.
- Christbaumbehang nicht zu dicht an die Kerzen hängen.
- Der Baum sollte in einen möglichst wasserbefüllten Ständer gestellt und so fixiert werden, dass er nicht z.B. von Kindern oder Haustieren umgeworfen werden kann. Erwachsene sollten darauf achten, Kinder nicht alleine in die Nähe von brennenden Kerzen kommen zu lassen.
- Bei der Verwendung von Kerzenhaltern sollte darauf geachtet werden, dass diese aus einem nicht-brennbaren Material bestehen. Außerdem muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gelenke der Kerzenhalter noch ausreichend fixiert sind. Es gibt im Fachhandel mittlerweile auch selbstlöschende Kerzen mit speziellen Dochthalterungen zu kaufen.
- In der Nähe des Baums sollte ein Feuerlöscher oder zumindest ein Eimer Wasser greifbar sein.
- Wenn der Brand nicht mehr gelöscht werden kann, den Raum schnell verlassen, Türen zum Brandraum schließen, die Feuerwehr alarmieren und beim Haustor warten