Mit ‘Unfallversicherung’ getaggte Artikel

Donnerstag, 5. September 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Unfallversicherungen für Schüler ungenügend

Unfallversicherungen für Schüler bieten im Ernstfall wenig Schutz. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI):  Die hierfür angebotenen Polizzen sind zwar günstig, bieten demnach aber keine ausreichende Deckung.

Prinzipiell gilt, dass Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg durch die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gut abgedeckt sind. Ebenso finanziert sind Unfälle bei einer Schulland- oder Schulsportwoche. Nicht versichert sind dagegen Unfälle in der Freizeit, etwa zu Hause oder beim Sport – es sei denn, das Kind verfügt über eine zusätzliche Versicherung.
Zum Semesterbeginn werden in österreichischen Schulen oft Zahlscheine “für die Unfallversicherung” verteilt. Diese kosten meist nur um die fünf Euro, versprochen wird ein erweiterter Versicherungsschutz in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Was dabei genau gedeckt ist, bleibt in der Regel unklar.

VKI-Recherchen ergeben: Der Schutz, der hier von einigen Schüler-Unfallversicherungen angeboten wird, ist aber viel zu gering, um die Folgen eines Unfalls tatsächlich wirksam abzufangen. Bei Dauerinvalidität sind meist Einmalzahlungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro vorgesehen. Dies reicht bei Weitem nicht, um die Kosten für Pflege oder einen umfangreichen Wohnungsumbau abzudecken. Im Ernstfall sind die Leistungen also viel zu gering.

Mehrere Versicherer (beispielsweise Helvetia, Merkur oder Wüstenrot) teilen die kristische Ansicht des VKI und bieten keine solchen Versicherungen an.

Die VKI-Experten empfehlen daher:

- Statt einer Schüler-Unfallversicherung besser einen umfassenden, privaten Unfallschutz mit ganzjähriger, weltweiter Deckung abschließen. Entsprechende Polizzen gibt es für ein zehnjähriges Kind
bereits ab etwa 34 Euro im Jahr.

- Möglicherweise ist auch ein Freizeit-Unfallschutz für die ganze Familie sinnvoll. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass alle Familienmitglieder gleichberechtigt geschützt werden (manche Versicherer sehen zum Beispiel 100 Prozent Deckung für den Familienerhalter vor, für Kinder dagegen deutlich weniger).

Freitag, 3. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Diakonie fordert: Behinderte endlich versichern

Diakonie-Direktor Michael Chalupka
Foto: diakonie.at Barbara Krobath

20.000 Menschen mit Behinderung arbeiten zwar in Österreich, sind jedoch nicht sozialversichert. Auf diesen Misstand weist am heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderung das österreichische evangelische Sozialhilfswerk Diakonie hin: “Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapie Werkstätten arbeiten, gelten immer noch nicht als gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Obwohl sie oft jahrelang beschäftigt und längst erwachsen sind, können sie keinen eigenen Pensionsanspruch erwerben. Das liegt daran, dass diese Menschen in Österreich als “arbeitsunfähig” eingestuft werden und ihre Tätigkeit nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt wird.”, kritisiert Diakonie-Direktor Michael Chalupka.

Die Diakonie hat daher im November 2010 eine österreichweite Kampagne gestartet und ruft dazu auf, ihr Anliegen für Menschen mit
Behinderungen gegenüber Sozialminister Rudolf Hundstorfer zu unterstützen. Aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen am 3. Dezember erinnert Chalupka daran, dass in Österreich immer noch 20.000 Menschen arbeiten, ohne Anspruch auf eine eigenständige Sozialversicherung zu erlangen.

Vor zwei Jahren ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die das Recht auf Arbeit und ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen deklariert. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist eine eigenständige Sozialversicherung für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten vorgesehen.

Chalupka dazu: “Bis jetzt konnte lediglich eine Unfallversicherung erreicht werden. Das ist ein guter erster Schritt, aber es braucht
noch mehr. Menschen mit Behinderung wollen und können in die Arbeitswelt integriert werden, und das muss auch als Erwerbsarbeit
anerkannt werden. Damit sich daraus Arbeitnehmerrechte ableiten lassen, wie sie heute selbstverständlich sind: Kranken- und Pensionsversicherung, Urlaubs- und Gehaltsansprüche, Arbeitsschutzgesetze und gesetzliche Selbstvertretungsrechte.”

Donnerstag, 21. Februar 2008, von Elmar Leimgruber

Ich fordere: Freizeitunfallversicherungspflicht für alle Massensporttreibenden

Ist ja echt der Wahnsinn. Auf den Pisten passieren viel mehr Unfälle als auf den Straßen. 25.000 Unfälle passierten allein in diesem Winter auf Österreichs Pisten. Aber wer kontrolliert und sanktioniert schon wirklich Pistenvergehen?
“Sündige” Verkehrsteilnehmer auf der Straße hingegen werden schonungslos verfolgt, selbst dann, wenn sie keine Unfälle verursachen. Das passt so nicht.
Und was vor allem nicht passt: Obwohl die Krankenkassen verschuldet sind, müssen sie hier zahlen. Dabei ist man in Österreich per Gesetz nicht unfallversichert, ausser während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg zur derselben.
Es muss eine Versicherungspflicht für Massensporttreibende her, damit die Krankenkassen nicht weiter unnötig Defizite machen müssen.