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Freitag, 3. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Diakonie fordert: Behinderte endlich versichern

Diakonie-Direktor Michael Chalupka
Foto: diakonie.at Barbara Krobath

20.000 Menschen mit Behinderung arbeiten zwar in Österreich, sind jedoch nicht sozialversichert. Auf diesen Misstand weist am heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderung das österreichische evangelische Sozialhilfswerk Diakonie hin: “Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapie Werkstätten arbeiten, gelten immer noch nicht als gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Obwohl sie oft jahrelang beschäftigt und längst erwachsen sind, können sie keinen eigenen Pensionsanspruch erwerben. Das liegt daran, dass diese Menschen in Österreich als “arbeitsunfähig” eingestuft werden und ihre Tätigkeit nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt wird.”, kritisiert Diakonie-Direktor Michael Chalupka.

Die Diakonie hat daher im November 2010 eine österreichweite Kampagne gestartet und ruft dazu auf, ihr Anliegen für Menschen mit
Behinderungen gegenüber Sozialminister Rudolf Hundstorfer zu unterstützen. Aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen am 3. Dezember erinnert Chalupka daran, dass in Österreich immer noch 20.000 Menschen arbeiten, ohne Anspruch auf eine eigenständige Sozialversicherung zu erlangen.

Vor zwei Jahren ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die das Recht auf Arbeit und ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen deklariert. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist eine eigenständige Sozialversicherung für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten vorgesehen.

Chalupka dazu: “Bis jetzt konnte lediglich eine Unfallversicherung erreicht werden. Das ist ein guter erster Schritt, aber es braucht
noch mehr. Menschen mit Behinderung wollen und können in die Arbeitswelt integriert werden, und das muss auch als Erwerbsarbeit
anerkannt werden. Damit sich daraus Arbeitnehmerrechte ableiten lassen, wie sie heute selbstverständlich sind: Kranken- und Pensionsversicherung, Urlaubs- und Gehaltsansprüche, Arbeitsschutzgesetze und gesetzliche Selbstvertretungsrechte.”