Mit ‘ÖJC’ getaggte Artikel

Dienstag, 9. März 2010, von Elmar Leimgruber

Online-Journal für freie Medien gelauncht

Unter dem Motto “Ein guter Tag beginnt mit einem neuen Medium” hat der Österreichische Medienverband das Österreichische Medienjournal gelauncht. Das Online-Fachmagazin bietet nach eigenen Angaben Informationen für und über die Medienbranche mit einem Spezialfokus auf Freie Medien.

Das Journal ist in die Rubriken “Freie Medien”, “Medienkaleidoskop” und “Hinter den Kulissen” unterteilt und verspricht “mehr Informationen zu den Freien Medien zu publizieren, die Vernetzung unter den Medien zu fördern und zudem Auskunft über aktuelle Trends, die die Österreichische Medienlandschaft an sich betreffen, zu geben”, erläuterte Victoria Zedlacher, Chefredakteurin des Neuen Österreichischen Medienjournals: “Somit erhoffen wir uns auch, Raum für Diskussionen und eine kritische Auseinandersetzung mit Medien zu schaffen,” so Zedlacher.

Die derzeitigen Medienförderungen sind “Gießkannenförderungen, die sich nicht an Kernaufgaben wie Medieninnovation oder Partizipation orientieren,” kritisierte Martin Aschauer, Präsident des Österreichischen Medienverbandes: “Inhalte der Gegenwart in Medien der Zukunft dürften nicht an Strukturen der Vergangenheit scheitern”.

Der Österreichische Medienverband sieht sich als Interessensvertretung freier unabhängiger Medien und tritt für eine vielfältigere Medienlandschaft ein. Neben Vernetzung von Medienmachern und -interessierten hat der Verband die Information der Öffentlichkeit über die Medienlandschaft Österreichs zum Ziel. Wichtigste Veranstaltung im Jahr 2010 ist der “Tag der Freien Medien”, der im Oktober stattfindet und unter dem Motto “Freie Medien: das Konzept der Zukunft? Produzenten brauchen keine Sender” steht. In Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Journalistenclub (ÖJC) bietet der Medienverband zudem in Zukunft Presseausweise an, um den vielen JournalistInnen der Freien Medien ihre Arbeit zu erleichtern.

Dienstag, 23. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Elisabeth Wasserbauer ist neue Geschäftsführerin des Kuratoriums für Journalistenausbildung

Elisabeth Wasserbauer
Foto: kfj.at

Elisabeth Wasserbauer wurde zur neuen Geschäftsführerin des Kuratoriums für Journalistenausbildung (KfJ) ernannt. Wasserbauer ist damit Nachfolgerin von Meinrad Rahofer, der vor Kurzem verstarb.

Die 33-jährige Oberösterreicherin ist seit 2000 im KfJ tätig. Journalistische Erfahrung sammelte sie im ORF Landesstudio in Salzburg, bei der ehemaligen “Oberösterreichischen Rundschau” und beim “Tagesanzeiger” in Zürich. “Das KfJ hat mit dem tragischen Ableben von Meinrad Rahofer einen schweren Verlust erlitten. Das Team wird aber den erfolgreichen Weg beherzt weitergehen”, sagt Wasserbauer.

Meinrad Rahofer + 2010
Foto: kfj.at

“Bisherige Kooperationen bleiben aufrecht. Wir werden weiter für die journalistische Aus- und Weiterbildung und für hochwertigen, erfolgreichen Journalismus kämpfen. Das KfJ bleibt ein Seismograf für die Herausforderungen an die Medienwelt und ein offenes Haus für den journalistischen Austausch.” Das fünfköpfige KfJ-Team werde unter ihrer Leitung bewährte Workshops und Seminare beibehalten und gemeinsam neue Konzepte und Seminardesigns entwickeln, kündigte Wasserbauer an.

Rahofer war mehr als 20 Jahre für das KfJ tätig und hat in dieser Zeit mehrere Journalistengenerationen geprägt. Er festigte die
Stellung des KfJ als führende Ausbildungsinstitution im Medienwesen, wobei sein Blickwinkel stets auch auf künftige Entwicklungen der Medienwelt gerichtet war. Unzählige Persönlichkeiten und Vereine aus dem journalistischen und öffentlichen Leben würdigten in Stellungnahmen den grossen Förderer des Qualitätsjournalismus, darunter APA-Chefredakteur Michael Lang und APA-Geschäftsführer Peter Kropsch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC), Regisseur Reinhard Schwabenitzky, Chefredakteur Gerhard Rettenegger (ORF Salzburg) und Kurier Chefredakteur Christoph Kotanko.

Donnerstag, 4. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Privatradios: Wer Qualität bringt, wird gefördert

Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der RTR
Foto: © Leimgruber

Wer in Österreich ein privates kommerzielles Radio betreibt und auch redaktionellen Content produziert und ausstrahlt, erhält Förderungen. Dasselbe gilt auch für kommerzielle TV-Stationen. Dies kündigte Alfred Grinschgl, der Geschäftsführer des Bereichs Rundfunk in der Radio- und Telekommunikations-Regulierungsbehörde (RTR) beim gestrigen Radiotreffpunkt an. Je kleiner die Reichweite eines Senders ist, desto mehr erhält er künftighin demnach prozentuell, denn: Regional- und Lokalradios sind identitätsstiftend.

Kommerzielle Sender erhalten bis zu 80 Prozent ihrer Content-Ausgaben erstattet, Freie Radios werden bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben zurückerstattet. Dies alles gilt allerdings nur für terrestrische Radios, nicht aber für Webradios, antwortete Grinschgl auf meine entsprechende Anfrage.

Cornelia Breuß, Mitglied des Rundfunkbeirats und AK-Pressesprecherin
Foto: © Leimgruber

Ihr sei es besonders wichtig, dass vor allem Qualität gefördert wird und dass Mitarbeiter von privaten Radios zu fairen Bedingungen engagiert würden, sagte Cornelia Breuß Mitglied des zuständigen Fachbeirats und Pressesprecherin der Arbeiterkammer (AK). ÖJC-Präsident Fred Turnheim forderte hierzu, nicht “Musikabspielmaschinen” zu fördern, sondern Journalismus. Dies sei in den Förderkriterien schon so vorgesehen und natürlich seien korrekte Kollektivverträge für Radiomitarbeiter wichtig, betonte Grinschgl.

Auf das Thema möglicher Werbebeschränkungen des ORF angesprochen, sagte Grinschl, dass man nicht davon ausgehen könne, dass freie Werbe-Minuten eins zu eins an private Stationen gingen, es daher dem einen schade und den anderen nichts bringe. Der RTR-Radio-Chef regte zudem an, künftig nicht nur den terrestrischen Bereich sondern auch Webradios und Podcasts zu fördern.

Insgesamt stehen heuer für Freie Stationen 1,7 Mio. Euro bereit, für kommerzielle Privatradios 10 Mio. Dabei entfallen 60% der Fördergelder auf TV-Stationen und 40% auf Radios. Die Formulare für die Ansuchen gibt es zwar noch nicht, Die Antrge müssten aber bis zu einem noch zu nennenden Tag Ende März eingereicht werden, erläuterte Grinschgl.

Am 8. Jänner hatte ich übrigens schon mal über dieses Thema hier berichtet.

Mittwoch, 20. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Ö1 kontra Privatradios: Alles “Lu Lu” ausser Ö1. Und: Aktive Politiker zurück in den ORF

Ö1-Chef Alfred Treiber
Foto: Elmar Leimgruber

Für mich als bekennenden (fast nur) Ö1-Hörer überraschend spannend fiel die gestrige Podiumsdiskussion “Privatradio contra öffentlich/rechtliches Radio: Hat Qualitätsradio im Internetzeitalter noch eine Zukunft?” des Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) aus: Die Fronten zwischen Ö1-Chef Alfred Treiber und dem Vorsitzenden des Verbandes Österreichischer Privatsender Christian Stögmüller blieben bis zum Schluss -ausser im Bereich Internet, das beide vor allem als Ergänzung zum UKW-Programm als Mittel der Kundenbindung für äusserst nützlich halten- verhärtet:

Dem ORF gehe es überhaupt nicht darum, “Kohle zu machen”, während die Privatsender nur aus Profitgründen bestünden, was er gänzlich ablehne, provozierte Treiber: “Das alles interessiert mich einfach nicht, das ist alles Lu Lu” und Ö3 sichere halt als kommerziell erfolgreichster Sender die Finanzierung von Ö1. Und der ORF verschwende schon lange kein Geld mehr, sondern im Gegenteil: Er finde es sogar “unsittlich”, wenn manche junge ORF-Mitarbeiter nur 700-800 Euro pro Monat verdienten, erklärte der Ö1-Chef.

Christian Stögmüller, Vorsitzender der Privatradios
Foto: Elmar Leimgruber

Niemand von den Eigentümern der Privatsender verdiene grosses Geld und deren Gründung hatte auch in erster Linie demokratiepolitische Gründe, entgegnete Stögmüller. Und laut Rechnungshof betrage das Durchschnittsgehalt eines ORF-Mitarbeiters 100.000 Euro.

Und die Redakteure im Privatradiobereich verdienten auch ein gutes Gehalt, weil “die schlechten nimmt niemand und die guten würden sonst abgeworben”, sagte Stögmüller. Er befürworte zudem die Vollfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Radios durch Gebühren. Aber beispielsweise das Programm von Ö3 entspreche abgesehen von den Nachrichtenjournalen keineswegs dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und daher müsste dieses Programm denselben finanziellen Voraussetzungen unterliegen wie private Programme, erklärte der Vertreter der Privatradios.

Kommerzielle Radios hätten nirgendwo Überlebensprobleme, Kulturradios hingegen schon und auch Ö1 müsse derzeit schon Kosten einsparen, was er bedauere, weil ein hochwertiges Programm nur mit einem gewissen Budget machbar sei, betonte Treiber. “Aber das duale System ist ein Blödsinn. Denn gute Information ist auch Unterhaltung.” Natürlich sei es aber notwendig, die Strukturen zu überdenken und publikumswirksamer zu agieren, erklärte der Ö1-Chef. “Trimedial ist sinnvoll”, entgegnete Stögmüller. In jedem Fall seien Unterhaltung und Information notwendig: “Wir leben von Lokalinformation,die wir bieten”.

Alfred Treiber kritisierte bei der gestrigen Podiumsdiskussion auch die sogenannte “Entpolitisierung” des ORF als reine Kosmetik: Die aktiven Politiker hätten den ORF zwar offiziell verlassen, doch an deren Stelle sässen nun Marionetten, die bei allen Entscheidungen bei den aktiven Politikern nachfragen müssten: dies mache schnelle Entscheidungen unmöglich. Er wünsche sich daher die Rückkehr der aktiven Politiker in den Stiftungsrat des ORF, erklärte der Ö1-Chef.

Die über zwei Stunden andauernde Podiumsdiskussion unter der Leitung von ÖJC-Präsident Fred Turnheim ist übrigens auch als Videopodcast online.

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.

Donnerstag, 15. Mai 2008, von Elmar Leimgruber

Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit

Es war äusserst interessant, der Festrede von Österreichs Medienministerin Doris Bures bei der diesjährigen ÖJC-Soiree auf Schloss Belvedere in Wien zu lauschen: Eindringlich appellierte sie dafür, dass es in Österreich doch wieder eine selbstverordnete Zensur der Medien geben möge, die auf Ethik und Moral beruht.

Ich sage dazu: Nein, danke.

Fred Turnheim, Präsident des ÖJC (Österreichischer Journalistenclub) sprach in seiner anschließenden Rede im altehrwürdigen Marmorsaal des historisches Schlosses das aus, was sich wohl auch viele anwesende Journalisten dachten: Presserat gut und schön, aber eine solche Zensur- und Moralinstanz hätte keinen Sinn, wenn sie ausschließlich aus dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) bestehen würde. Hier hätten nämlich genau jene keine Stimme, die gerügt werden könnten, nämlich die Journalisten.

Und so forderte Turnheim, dass bei allfälligen Verhandlungen einer Neugründung des Presserates der ÖJC als größte Journalistenorganisation des Landes mitbeteiligt werden müsste, um die durch Gesetze der letzten Jahre immer wieder eingeschränkte Pressefreiheit weiter zu garantieren.

Ich bin für einen Ehrenkodex und für Verantwortungsbewusstsein im Journalismus -beides sollte selbstverständlich sein- (siehe dazu meinen Kommentar vom 29.4.2008 hier auf meinsenf.net) und auch für ein -allerdings objektives- Gremium, das dessen Einhaltung überwacht und bei schweren Übertretungen auch rügt. Aber in dieser Institution müssen vor allem jene vertreten sein, die recherchieren und berichten, eben die Journalisten selbst und Vertreter möglichst aller Medien des Landes, keinesfalls jedoch Politiker.

Die moralisch-ethischen Kriterien müssen zudem von vorne herein so definiert werden, dass die Pressefreiheit keinesfalls eingeschränkt wird und dass auch klar und unmissverständlich feststeht, welches Verhalten konkret als untragbar gilt und daher gerügt werden muss. Und diese Vereinbarungen müssen auch von möglichst allen Medien unterzeichnet werden, um die gemeinsame Bereitschaft zu bezeugen, sich freiwillig ethischen Kriterien im Journalismus zu unterwerfen.

Der Presserat in Deutschland besteht übrigens aus vier Organisationen: dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Journalistenverband und dem verdi-Fachbereich Medien (Gewerkschaft). Dessen oberste Ziele sind das Eintreten für die Pressefreiheit aber auch die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse beispielsweise durch öffentliche Rügen.

Im alten österreichischen Presserat, der bis 2002 in dieser Form existierte und zu ständigem Streit und letztlich zur Auflösung führte, waren der VÖZ, die Journalistengewerkschaft, sowie Entsandte des Presseclub Concordia und des Zeitschriften-Fachverbandes vertreten.