Mit ‘Korruption’ getaggte Artikel

Dienstag, 11. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Press Freedom Award 2010 für mutigen Journalismus in Russland ausgeschrieben

Seit dem Jahr 2000 blieben in Russland 18 Journalistenmorde unaufgeklärt. Allein im vergangenen Jahr kamen drei Reporter gewaltsam zu Tode. Angesichts der Gefahr, in der russische Journalisten und Journalistinnen immer noch arbeiten, schreibt Reporter ohne Grenzen (ROG) in diesem Jahr den Press Freedom Award für mutigen Journalismus in diesem Land aus. Die Verleihung findet am 7.Oktober, dem Jahrestag der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politowskaja, unter Ehrenschutz der Österreichischen UNESCO-Kommission statt.

Ausgezeichnet werden laut Ausschreibung kritische bzw. aufklärende sowie investigative Publikationen zu Themen der Demokratiepolitik, Pressefreiheit und Meinungsvielfalt, Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Sozialkritik, Gesellschaftspolitik oder anderen verwandten Inhalten. Zielgruppe des Awards sind prinzipiell alle Publizisten, unabhängig von Status und Alter. Angenommen werden nur Beiträge, die 2009 veröffentlicht wurden.

Ende der Einreichfrist ist der 31. Juli 2010. Der PRESS FREEDOM AWARD 2010 ist mit 8000 Euro dotiert und wird in diesem Jahr erstmals an einen einzelnen Preisträger vergeben.

Verliehen wird der Preis in den Kategorien:

- Printmedien
- Elektronische Medien
- Serien, Bücher, Lebenswerk

Näheres zum Press Freedom Award finden Sie hier.

Weitere Meldungen zum Thema Pressefreiheit:

- dpa-Chefredakteur will mehr Qualität im Journalismus

- Online-Videos als Quelle für Journalisten?

- Zum internationalen Tag der Pressefreiheit

- Deutscher Journalistenverband ortet Gefährdung des Journalistenberufs

- Journalistische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge

- Zeitungskongress diskutiert Zukunft der Medien

- Journalisten sind inkompetent, lügen und manipulieren

- ORF hat eine neue rotdominierte rot-schwarze Regierung

- ORF-Publikumsrat wählt rote Führung

- ORF Publikumsrat wird dank des Bundeskanzlers Eingreifen tiefrot

- Deutsche Presse Agentur (dpa) verklagt Verkehrsministerium wegen Nichtrausrücken von Informationen

- Online-Journal für Freie Medien gegründet

- Über den Südtiroler Journalisten Hans Karl Peterlini und die Südtiroler Heldenpsyche

- Reporter ohne Grenzen bietet Hilfe für “Journalisten in Not”

- Was macht einen Terroristen aus?

- Alarmsignal: 76 ermordete Journalisten 2009

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit


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Montag, 26. Mai 2008, von Elmar Leimgruber

Österreichische Parlamentarier dürfen korrupt sein

Seit Dezember 2007 gibt es in Österreich ein Antikorruptionsgesetz, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Die neuen strafrechtlichen Bedingungen gelten laut Beamtenministerin Doris Bures (SPÖ) für alle 400.000 Vertragsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst, auch für Politiker.

Verzeihung: Dieses Antikorruptionsgesetz, das schwere Strafen für Geldannahmen und Geschenke im Wert von über 100 Euro vorsieht, gilt doch nicht für alle Staatsbediensteten: Ausgenommen davon sind Nationalrats-, Bundesrats- und Landtagsabgeordnete sowie Gemeinderäte: Diese sind auf Wunsch und nach Definition des Parlaments, das dieses Gesetz beschlossen hat, keine “Amtsträger”, für welche dieses Gesetz gelten würde. Abgeordnete machen sich so also keines Vergehens schuldig, wenn sie sich durch Geschenke oder Geld bestechen lassen.

Dadurch aber wird das gesamte Anti-Korruptionsgesetz zur Farce und unglaubwürdig.

Diese ungerechten “Privilegien” für Abgeordnte sind ein Skandal, der beseitigt werden muss: Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle, vor allem, wenn es um so ein sensibles Thema geht. In punkto Korruption ist Österreich laut Transparency International heuer übrigens auf den 15. Platz abgerutscht und hat sich daher dramatisch verschlechtert (Vorjahr: 11. Platz). Alle Daten dazu hier.

Justizministerin Berger und Parlamentspräsidentin Prammer (beide SPÖ) aber verteidigen das neue Gesetz und vermuten nur “Missverständnisse”. Ein Schelm, der da was ganz anderes denkt.

Donnerstag, 20. Dezember 2007, von Elmar Leimgruber

Die Wahrheit über die Zweiklassenmedizin

Warum nur sagt niemand, was Sache ist?

Die Rede ist von der mühseligen Diskussion in Österreich bezüglich der sogenannten Zweiklassenmedizin. Dabei ist der Sachverhalt ganz emotionslos sehr einfach und für fast jedermann nachvollziehbar erklärt:

Ja, es gibt zwei Klassen: es gibt die allgemeine Gebührenklasse und es gibt die Sonderklasse. Dagegen spricht überhaupt nichts. Warum?

Es ist Aufgabe des Staates bzw. der öffentlichen Krankenkassen eine medizinische Grundversorgung zu garantieren. Das heisst: Jeder Bürger hat das Recht und den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen aus den öffentlichen Mitteln, also aus dem Sozialversicherungstopf, in den alle einzahlen. Und das ist gut so.

Wem diese Leistungen nicht genügen, der muss zuzahlen, entweder durch eigene Geldmittel oder über eine private Zusatzversicherung. Und dafür erhält er zusätzliche medizinische Leistungen, die die staatliche Sozialversicherung nicht deckt. Auch dagegen spricht nichts. Genauso wie nichts dagegen spricht, wenn jemand zusätzlich zur staatlichen Pensionsversicherung auch noch Geld über eine private Zusatzversicherung anspart für die Rente. Darüber sollte man nicht diskutieren und erst recht nicht streiten müssen.

Was hingegen absolut nicht geht und auch nicht toleriert werden darf und wogegen die Ärztekammer auch angekündigt hat scharf vorzugehen ist: Korruption im Ärztebereich: Bestechungen in Form von illegalen finanziellen “Spenden” anzunehmen, widerspricht zutiefst dem ärztlichen Berufsethos und ist moralisch höchst verwerflich.

Korruption und Zweiklassenmedizin im eigentlichen -auch historischen Sinn- sind also grundverschieden und sollten daher auch nicht vermischt werden.

Also liebe Beteiligte am öffentlichen um den heissen Brei Herumreden: sprechts Klartext und seid konsequent. Dann verstehts auch zumindest fast jeder.