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Montag, 26. Mai 2008, von Elmar Leimgruber

Österreichische Parlamentarier dürfen korrupt sein

Seit Dezember 2007 gibt es in Österreich ein Antikorruptionsgesetz, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Die neuen strafrechtlichen Bedingungen gelten laut Beamtenministerin Doris Bures (SPÖ) für alle 400.000 Vertragsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst, auch für Politiker.

Verzeihung: Dieses Antikorruptionsgesetz, das schwere Strafen für Geldannahmen und Geschenke im Wert von über 100 Euro vorsieht, gilt doch nicht für alle Staatsbediensteten: Ausgenommen davon sind Nationalrats-, Bundesrats- und Landtagsabgeordnete sowie Gemeinderäte: Diese sind auf Wunsch und nach Definition des Parlaments, das dieses Gesetz beschlossen hat, keine “Amtsträger”, für welche dieses Gesetz gelten würde. Abgeordnete machen sich so also keines Vergehens schuldig, wenn sie sich durch Geschenke oder Geld bestechen lassen.

Dadurch aber wird das gesamte Anti-Korruptionsgesetz zur Farce und unglaubwürdig.

Diese ungerechten “Privilegien” für Abgeordnte sind ein Skandal, der beseitigt werden muss: Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle, vor allem, wenn es um so ein sensibles Thema geht. In punkto Korruption ist Österreich laut Transparency International heuer übrigens auf den 15. Platz abgerutscht und hat sich daher dramatisch verschlechtert (Vorjahr: 11. Platz). Alle Daten dazu hier.

Justizministerin Berger und Parlamentspräsidentin Prammer (beide SPÖ) aber verteidigen das neue Gesetz und vermuten nur “Missverständnisse”. Ein Schelm, der da was ganz anderes denkt.