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Montag, 19. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Ärzte gegen aktive Sterbehilfe

Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der deutschen Bundesärztekammer
Foto: ÄkNo/Altengarten

“Wir Ärztinnen und Ärzte wollen nicht, dass Sterbehilfe – auch nicht als Beihilfe zur Selbsttötung – erst zur Norm und dann zur Normalität wird”. So kommentierte Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der deutschen Bundesärztekammer (BÄK), eine von der BÄK in Auftrag gegebene Befragung, bei der sich rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte gegen eine Legalisierung der Euthanasie ausgesprochen haben.

Die Studienergebnisse zeigten “Empathie mit Patienten bedeutet nicht Akzeptanz für eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids sowie der aktiven Sterbehilfe”, stellte Hoppe klar. Für zwei Drittel aller Ärzte verstößt es aber gegen den hippokratischen Eid, wenn Ärzte Patienten beim Suizid unterstützen.

Tatsächlich befürchtet aber laut Studie die große Mehrheit der Ärzte (89 Prozent), eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids könne leicht dazu führen, dass sich Menschen um Hilfe beim Sterben bemühen, weil sie sich als Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden.

“Wir wollen nicht, dass Kranke, entgegen ihrem eigentlichen Willen, unter gesellschaftlichen Druck geraten, Sterbehilfe meinen einfordern zu müssen”. Vielmehr müsse der Zugang zu einer modernen palliativmedizinischen Behandlung gefördert werden, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und beschwerdefreies Leben ermöglicht. Ärztliche Aufgabe ist und bleibt es, Sterbenden beizustehen,” erläuterte Hoppe den klaren Standpunkt der deutschen Ärzte.

Nach der Befragung des Allensbach-Instituts ist die große Mehrheit der Ärzte (79 Prozent) davon überzeugt, dass ein Ausbau der Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe verringern würde. Fast ebenso viele (73 Prozent) beklagen aber, die Kapazitäten für die palliativmedizinische Versorgung seien ungenügend. “Dies ist sicher einer der Gründe, warum mittlerweile jeder dritte Arzt im Laufe seines Berufslebens um Hilfe beim Suizid gebeten wird”, sagte Hoppe. Hinzu komme ein schleichender Paradigmenwechsel in der Gesellschaft. Sterben und Tod würden zunehmend tabuisiert. “Macht und Materialismus werden glorifiziert. Wer diesem Zeitgeist nicht mehr folgen kann, empfindet sich oft als Belastung. Wir Ärzte sind es dann, die den Todeswunsch der Patienten erfüllen sollen.”

“Die Studie belegt, dass wir mit unserer ablehnenden Haltung in der Diskussion um eine mögliche Legalisierung der Sterbehilfe die große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte hinter uns haben. Die Ergebnisse lassen aber auch vermuten, dass der schleichende Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft unter Ärzten für Verunsicherung sorgt”, so Hoppe.

Daher müssten Ärzte in Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Umgang mit sterbewilligen Patienten vorbereitet werden. Die Ergebnisse ließen zudem auch darauf schließen, dass noch nicht alle Ärzte ausreichend über die Möglichkeiten der Schmerz- und Symptombehandlung informiert seien. “Wir müssen schwerstkranken und sterbenden Patienten qualifizierte Schmerztherapie und bestmögliche Pflege bieten. Dazu brauchen wir bundesweit palliativmedizinische Versorgungsstrukturen. Erst wenn dies erreicht ist und die Menschen über diese Angebote informiert sind, dann wird auch der Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen”, erklärte Hoppe abschliessend.

Die Ergebnisse der Befragung können auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden.

Donnerstag, 20. Dezember 2007, von Elmar Leimgruber

Die Wahrheit über die Zweiklassenmedizin

Warum nur sagt niemand, was Sache ist?

Die Rede ist von der mühseligen Diskussion in Österreich bezüglich der sogenannten Zweiklassenmedizin. Dabei ist der Sachverhalt ganz emotionslos sehr einfach und für fast jedermann nachvollziehbar erklärt:

Ja, es gibt zwei Klassen: es gibt die allgemeine Gebührenklasse und es gibt die Sonderklasse. Dagegen spricht überhaupt nichts. Warum?

Es ist Aufgabe des Staates bzw. der öffentlichen Krankenkassen eine medizinische Grundversorgung zu garantieren. Das heisst: Jeder Bürger hat das Recht und den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen aus den öffentlichen Mitteln, also aus dem Sozialversicherungstopf, in den alle einzahlen. Und das ist gut so.

Wem diese Leistungen nicht genügen, der muss zuzahlen, entweder durch eigene Geldmittel oder über eine private Zusatzversicherung. Und dafür erhält er zusätzliche medizinische Leistungen, die die staatliche Sozialversicherung nicht deckt. Auch dagegen spricht nichts. Genauso wie nichts dagegen spricht, wenn jemand zusätzlich zur staatlichen Pensionsversicherung auch noch Geld über eine private Zusatzversicherung anspart für die Rente. Darüber sollte man nicht diskutieren und erst recht nicht streiten müssen.

Was hingegen absolut nicht geht und auch nicht toleriert werden darf und wogegen die Ärztekammer auch angekündigt hat scharf vorzugehen ist: Korruption im Ärztebereich: Bestechungen in Form von illegalen finanziellen “Spenden” anzunehmen, widerspricht zutiefst dem ärztlichen Berufsethos und ist moralisch höchst verwerflich.

Korruption und Zweiklassenmedizin im eigentlichen -auch historischen Sinn- sind also grundverschieden und sollten daher auch nicht vermischt werden.

Also liebe Beteiligte am öffentlichen um den heissen Brei Herumreden: sprechts Klartext und seid konsequent. Dann verstehts auch zumindest fast jeder.