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Donnerstag, 19. August 2010, von Elmar Leimgruber

Liechtenstein: 20 Jahre UNO-Mitgliedschaft

Am 18. September 1990 wurde Liechtenstein als 160. Mitglied in die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen aufgenommen. Zum Anlass der 20-jährigen UNO-Mitgliedschaft wurde auf dem Peter-Kaiser-Platz in Vaduz, der Hauptstadt Liechtensteins, zwischen Landtags- und Regierungsgebäude, ein UNO-Weg realisiert, der die zentrale Bedeutung der UNO für die politische Integration und die Souveränität Liechtensteins verdeutlichen soll. Bis Ende September besteht die Möglichkeit, diesen UNO-Weg zu besichtigen. Durch Volksabstimmung ist Liechtenstein seit 1995 auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Das Liechtensteinische Fürstenhaus zählt zu den ältesten Adelsfamilien Europas. Um 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Träger dieses Namens erwähnt. Er nannte sich nach der Burg Liechtenstein südlich von Wien. Seit 1806 ist Liechtenstein ein unabhängiger Staat und heute eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Als sich Regierung und Fürstentum jahrelang nicht auf eine neue “zeitgemässe” Verfassung einigen konnten, kam es in Liechtenstein 2003 zu einer Volksabstimmung darüber, die zu Gunsten des Fürstenhauses ausging und in dessen Folge unter anderem die direktdemokratischen Rechte der Liechtensteiner Bürger grundlegend erweitert wurden. So können beispielsweise bereits 1.500 Bürger (von insgesamt 37.000 Gesamteinwohnern) Verfassungsänderungen beantragen.

Und die Souveränität Liechtensteins liegt nun sowohl beim Volk als auch beim Fürsten. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 der Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein, die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dessen Sohn, dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein, der seit 2004 national als auch international offiziell die Aufgaben des Staatsoberhauptes des Fürstentums Liechtenstein wahrnimmt. Die Gesetzgebung liegt beim Landesfürsten und beim Landtag, und der Fürst führt auch den Vorsitz des Richtergremiums, während die jeweilige Regierung ausschliesslich Exekutive ist.

Mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen wurde Liechtenstein in seiner Souveränität und territorialen Integrität vertraglich durch die Staatengemeinschaft anerkannt. Die UNO ist die einzige globale Plattform mit universeller Mitgliedschaft und bietet Liechtenstein mit seinem beschränkten Netz an diplomatischen Vertretungen ein ideales Forum zur weltweiten Vernetzung. Die UNO nimmt bei der Sicherung des Weltfriedens, bei der Einhaltung des Völkerrechts, beim Schutz der Menschenrechte und bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit eine zentrale Stellung ein. So spielt die UNO auch für Liechtensteins Aussenpolitik eine bedeutende Rolle.