Mit ‘Europäische Union (EU)’ getaggte Artikel

Dienstag, 28. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

2,4 Millionen Unterschriften gegen ACTA

Kritiker: ACTA bringt eine vollständige Internet-Überwachung, ist gegen die Meinungsfreiheit und schützt Großkonzerne.
Foto: avaaz.org

Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben nach Angaben des EU-Parlaments eine Petition gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA unterschrieben, die am heutigen  28. Februar im EU-Parlament eingereicht wird. Die Unterstützer der Petition fürchten, ACTA könnte die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden. Der Petitionsausschuss kann nun entweder einen Bericht zur Abstimmung in der Plenartagung des EU-Parlaments vorbereiten oder die EU-Kommission auffordern, auf die Einwände der Bürger einzugehen. Neben verschiedenen NGOs engagieren sich unter anderem auch Journalistenverbände gegen ACTA.

Erminia Mazzoni, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, sagte, sie halte es für die Pflicht der Abgeordneten, in Krisenzeiten zu beweisen, dass die EU auf die Sorgen der Bürger reagiert. ACTA werde nun im Europäischen Parlament genauestens untersucht, erklärte Mazzoni vor der Übergabe der Petition. Es komme nun darauf an, Freiheit im Internet und den Kampf gegen Produktpiraterie zu verbinden, versprach Mazzoni.

In einem knappen Monat sammelte allein die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Am Dienstag (28.02.2012, 12:30 Uhr) werden die Unterschriften dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht. Der Petitionsausschuss wird die Eingabe prüfen und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Die Überprüfung dauert normalerweise ein bis zwei Monate, kann in Ausnahmefällen aber schneller erfolgen. Abgelehnt werden Petitionen beispielsweise, wenn sie nicht unter die Kompetenzen der EU fallen.

Der Petitionsausschuss selbst hat zwar keine rechtlichen Vollmachten und versucht daher, Probleme außergerichtlich und in Zusammenarbeit mit lokalen oder nationalen Behörden zu lösen. Akzeptiert der Ausschuss aber die Petition, können die Abgeordneten auch die EU-Kommission um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht bitten. Der Petitionsausschuss kann auch andere relevante Ausschüsse des EU-Parlaments einbeziehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Petitionsausschuss auch dem Plenum des Parlaments einen ausführlichen Bericht zur Abstimmung vorlegen. Die EU-Kommission hat dahingehend bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt.

Das Anti-Piraterieabkommen ACTA soll Urheberrechte international besser schützen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch Verbraucherrechte zugunsten weniger Großunternehmen eingeschränkt werden. Auch gefährde die Anwendung der ACTA-Regeln im Internet Meinungsfreiheit und andere Grundrechte. Das EU-Parlament steht derzeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, da ACTA nur mit Zustimmung der EU-Abgeordneten rechtskräftig wird.

Sonntag, 12. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

ÖJC: ACTA ist autoren- und internetfeindlich

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) als “internet- und autorenfeinlich” ab. Der ÖJC kritisiert zudem “zu schwammige Formulierungen und rein unternehmensorientiertes Denken”, das den Entwürfen zugrundeliege und fordert daher die österreichischen Abgeordneten auf, gegen das Anti-Piraterie-Abkommen zu stimmen.

Kritik an der “Heimlichtuerei” rund um die amerkanischen Gesetzesvorschläge für Europa kommt auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV): “Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und Journalisten die berufliche Perspektive entzogen,” mahnt DJV-Präsident Michael Konken: Mit der Heimlichtuerei habe man aber Proteste gegen ACTA provoziert und den berechtigten Urheberinteressen einen Bärendienst erwiesen. Die deutsche Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ihre Unterschrift unter ACTA verweigert.

“ACTA ist einseitig, schwammig  und  unsachlich und gegen die Rechte der Autoren formuliert”, erklärt ÖJC-Präsident Fred Turnheim , der bereits in den vergangenen Jahren mehrfach EU-Parlamentarier vor dem starken Einfluss der Unternehmenslobbyisten auf die Urheberrechtsgesetzgebung in Brüssel gewarnt hat. “Dieses Abkommen hilft aber nur den Unternehmen und ist ein Copyright-Abkommen im schlechtesten amerikanischen Sinn”: Das Abkommen wurde nur mit den Unternehmen verhandelt, Contentproduzenten waren nicht eingeladen. Weder die Interessen der User, noch die der Autoren werden geschützt, sondern rein die Verkaufsinteressen der Unternehmen, so der ÖJC.

Der ÖJC spricht sich hingegen für klare Urheberechtsregelungen im Rahmen der Europäischen Union (EU) aus: in erster Linie zum Schutz des geistigen Eigentums der Journalistinnen und Journalisten, der Pressefotografen und Kameraleute.  Der ÖJC  spricht sich aber deutlich gegen die Einführung des amerikanischen Copyrights auf dem europäischen Kontinent aus. Dieser ACTA- “Handelspakt” geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück und verfolgt in erste Linie die Interessen der Industrie dieser Staaten. Der ÖJC verlangt eine Fortsetzung der für die Contentproduzenten besseren Regeln im Urheberrecht. “Eine Einschränkung des Internets liegt nicht im Interesse der Journalisten”, sagt ÖJC-Präsident Turnheim.

Der ÖJC ersucht daher die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, diesem Abkommen nicht zuzustimmen. Die Ratifizierung des ACTA-Abkommen in Österreich muss sofort gestoppt werden. Der ÖJC ruft zudem alle Organisationen auf, künftig gemeinsam ihre Interessen in Brüssel zu vertreten, um stärker für die Interessen dieser Berufsgruppen eintreten zu können.