Mit ‘UN-Resolution’ getaggte Artikel

Mittwoch, 6. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

6. Februar: Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung

Während die deutsche Bundesregierung seit Ende 2012 mit einem eigenen umstrittenen Gesetz die Beschneidung von Jungen grundsätzlich weiterhin ermöglicht, jährt sich am heutigen 6. Februar 2013 der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Internationale Tag „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation) zum zehnten Mal. Im Dezember 2012, hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, in der die Staatengemeinschaft dazu aufgerufen wird, ihre Bemühungen für ein Ende dieser schweren Menschenrechtsverletzung an Millionen Mädchen und Frauen zu verstärken und die Praxis weltweit zu verbieten.

Die Menschenrechtsorganisation Terre De Femmes, welche neben anderen Organisationen -wie berichtet- auch gegen die männliche Beschneidung von Kindern Stellung bezogen hatte,  begrüßt die UN-Resolution als wichtiges Mittel, um von Regierungen Unterstützung für betroffene Frauen und den Schutz gefährdeter Mädchen einzufordern. Terre De Femmes fordert dezidiert von der deutschen Bundesregierung das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Kinder.

„Wir befürchten“, so Irmingard Schewe-Gerigk, Terre De Femmes-Vorsitzende, „dass mit religiösen Argumenten die Null-Toleranz-Haltung der Staatengemeinschaft gegen diese Gewalt an Mädchen und Frauen aufgeweicht werden soll. Ähnliches haben wir in Deutschland letztes Jahr erlebt. Kurz nachdem der Bundestag im Dezember 2012 die Vorhautbeschneidung (Zirkumzision) bei Jungen für straffrei erklärt hat, forderte ein ägyptischer Arzt, der der Weltgesundheitsorganisation nahe steht, die Legalisierung bestimmter Formen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM).“ Und in Indonesien, wo geschätzt mehrere Millionen Betroffene leben, hat die UN-Resolution denn auch den Rat der Muslimgelehrten auf den Plan gerufen. Sie argumentieren, die Praxis sei religiöse Pflicht. Doch weder in der Bibel noch im Koran findet weibliche Genitalverstümmelung Erwähnung.


Dabei werden den Betroffenen meist ohne Narkose und oft unter unhygienischen Bedingungen die Klitoris und Teile der Schamlippen entfernt. Viele Betroffene leiden unter Schmerzen beim Wasserlassen, bei der Menstruation und beim Geschlechtsverkehr. Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt können ebenfalls die Folge sein. Aufgrund des hohen gesellschaftlichen Drucks lassen viele Eltern ihre Töchter nach wie vor beschneiden, da dies in 28 afrikanischen Ländern, im Süden der Arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens häufig als Voraussetzung für die Heirat einer Frau gilt.

Daher setzt sich Terre De Femmes seit Jahren dafür ein, dass weibliche Genitalverstümmelung nicht nur unter gefährliche Körperverletzung fällt, sondern ein eigener Straftatbestand wird und dass gefährdete Mädchen besser geschützt werden. Nach Schätzungen leben in Deutschland über 20.000 bereits beschnittene Frauen und mehr als 6.000 Mädchen sind dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder in den Ferien im Herkunftsland der Eltern genitalverstümmelt zu werden.

Wer sich näher mit dem Thema Genitalverstümmelung beschäftigen möchte, dem sei die Autobiografie “Wüstenblume” von Waris Dirie empfohlen, welche auch grandios verfilmt wurde.

Dienstag, 15. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

15. Mai: Internationaler Tag der Familie

Heute (15. Mai) ist der Internationale Tag der Familie. “Ohne Kinder gibt es keine Zukunft”, schreibt dazu der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) und fordert eine ideelle Aufwertung von Familienarbeit sowie stärkere materielle Unterstützung von Familien: “In Ländern, in denen Kinder nicht nur ein hohes privates Gut sind, sondern wo deren Unterstützung auch als gesellschaftliche Aufgabe gesehen wird, geht es Familien mit Kindern besser,” betont Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs.

Verantwortung für die Familien trägt die gesamte Gesellschaft schreibt der Familienverband und fordert daher die Bundesregierung auf, endlich eine Studie über die monetäre Bewertung der unentgeltlich erbrachten Familienleistungen in Auftrag zu geben. Der Internationale Tag der Familie wurde 1993 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung geschaffen. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schaffen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien zu verstärken.

In der Schweiz wird die Wertschöpfung der Familienarbeit laut KFÖ seit 1997 regelmäßig erfasst. Sie beträgt etwa 50% des herkömmlichen Bruttoinlandsproduktes. Das bedeutet, dass die Hälfte des Wohlstandes der Schweiz durch unbezahlte Arbeit entsteht. Sowohl die Politik, als auch die gesamte Gesellschaft seien gefordert, ihren Beitrag zur Kinder- und Familienfreundlichkeit zu leisten: “Kinder sind ein wunderbares Geschenk, ein großes Glück und eine immense Bereicherung. Kinder brauchen aber auch Zeit und sind eine große Herausforderung für Eltern. Diese übernehmen Verantwortung für eine langjährige Entwicklungsbegleitung und benötigen Anerkennung für ihre Leistung und materielle Unterstützung”, sagt KFÖ-Präsident Trendl. Eine der Ungerechtigkeiten sei es, dass Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld schon seit Jahren nicht mehr der Inflation angepasst und Familienarbeit auch steuerlich kaum berücksichtigt werde.

Die Frage, wie sich Familienleben, Erziehungsaufgaben und Berufstätigkeit unter einen Hut bringen lassen, ist für viele Eltern eine große Herausforderung. Trendl fordert einen umgehenden Paradigmenwechsel: “Familienarbeit und Erwerbsarbeit dürfen einander nicht ausschließen. Wir müssen von einer arbeitsorientierten
Familienwelt zu einer familienorientierten Arbeitswelt kommen.” Familienfreundlichkeit in Unternehmen und Betrieben dürfe nicht der Ausnahmefall sein, sondern müsse vielmehr zum Normalfall werden. “Es ist meine Überzeugung, dass gelebte Familienfreundlichkeit letztendlich allen zugute kommt. Ich fordere insbesondere die Sozialpartner auf, ihre Verantwortung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker als bisher wahrzunehmen”, betont KFÖ-Präsident Trendl.

Wichtige Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien beispielsweise ein gesetzlicher Anspruch auf einen “Papamonat” sowie die Anrechnung von Karenzzeiten als Berufszeiten in sämtlichen Kollektivverträgen. Durch deren Nicht-Anrechnung rücken Frauen bei den Biennalsprüngen nicht im selben Ausmaß wie die Männer vor. Die so entstehenden finanziellen Nachteile können Frauen im weiteren Berufsleben nicht mehr ausgleichen. Das Recht auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr desKindes ist für Trendl eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit, die keineswegs angetastet werden darf.

Wenngleich Familienleben und Familienformen in letzter Zeit gravierende Veränderungen erfahren haben, ist die Sehnsucht nach einem geglückten Zusammenleben bei allen Generationen ungebrochen hoch. “Wir brauchen eine familien- und kinderfreundlichere Gesellschaft, Eltern dürfen nicht bevormundet werden und
unterschiedliche Lebensentwürfe von Frauen und Männern müssen nebeneinander stehen können”, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes. “Eltern mit Kindern brauchen Wahlfreiheit. Sie müssen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, ihr individuelles Lebensmodell gut umzusetzen,” so Trendl abschließend.