Mit ‘Telekom’ getaggte Artikel

Donnerstag, 15. Juni 2017, von Elmar Leimgruber

Seit heute (15.6.2016) ist (fast) Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU

Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen.

Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl mehr bezahlen. Außerdem wird befürchtet, dass die Inlandstarife durch die Mobilfunkbetreuer erhöht werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst die wichtigsten Punkte zum neuen EU-Grundsatz „Roam like at Home“ zusammen:

1.       Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland (siehe Punkt 2.) nach Österreich aber schon.

2.       Die neue Roaming-Regelung gilt für die EU und für Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Neuregelung gilt aber NICHT in der Schweiz oder in der Türkei und genausowenig in den USA oder anderen Staaten. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht, es können hier daher enorme Kosten entstehen.

3.       Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an (maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden).

4.       Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.

5.       Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.

6.       Die “Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roamingdiensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z. B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

7.       Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.

Montag, 6. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission bremst Österreichische Telekom-Regulierungsbehörde RTR

EU-Kommissions-Vizepräsidentin Neelie KroesDie österreichische Regulierungsbehörde für Telekommunkation RTR plant offenbar ab Juli 2013 neue rechtliche Vorgaben (Regulierungen) beziehungsweise Einschränkungen für Telekommunikationsanbieter am Breitbandsektor (mit mehr als 34 Mbit/s). Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission vermutet hinter der Maßnahme eine Marktstärkung der Telekom Austria (A1), welche bislang auf diesem Sektor lediglich einen Marktanteil von weniger als 15 Prozent innehat: „Die Unternehmen der EU sollten die jeweils besten Angebote mehrerer Wettbewerber wahrnehmen können. Ich fordere die RTR dringend auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der allen Betreibern gleiche Wettbewerbsbedingungen sichert.“

Kroes, der beste Beziehungen zum Telekom-Großkonzern Liberty Global (mit seinen UPC-Töchtern) nachgesagt werden, hatte bereits im Zusammenhang mit der Übernahme von Orange durch Drei Zugeständnisse an UPC erwirkt und setzt nun seitens der EU-Kommission einen weiteren Schritt zur Stärkung von Marktführer UPC, welcher in Österreichs Städten, vor allem in Wien, mit seinem Breitband-Angebot ein defakto-Monopol beherrscht: Im Versorgungsgebiet von UPC Austria liegen rund neunzig Prozent aller österreichischen Haushalte und Unternehmen mittels eigener Kabelnetzinfrastruktur, entbündelter Leitungen oder ADSL-Dienstleistungen. Bereits zum Stand 31. Dezember 2011 versorgte UPC in Österreich rund 700.000 Kunden mit ungefähr 1,2 Millionen Diensten (zirka 511.000 Fernseh-, 445.000 Breitband-Internet- und rund 350.000 Festnetztelefon-Kunden).

Die amerikanische Muttergesellschaft von UPC, Liberty Global, ist mit -nach eigenen Angaben- 20 Mio. Kunden in 13 Ländern -außerhalb der USA- der bedeutendste Kabel-Breitband-Internet-Anbieter der Welt: Liberty Global ist in 11 Ländern in Europa vertreten und der größte Kabelnetzbetreiber in Polen, Schweiz, Belgien, Österreich, Slowakei, Ungarn und Tschechien. Am 5. Februar 2013 wurde bekannt, dass Liberty Global zudem Virgin Media kaufen möchte. Virgin Media ist das größte Breitband-Unternehmen der Welt, und außerdem der größte Kabelnetzbetreiber in Großbritannien.

Die Wiedereinführung von Regulierungsmaßnahmen nach mehreren Jahren in Österreich, in denen auf dem Vorleistungsmarkt für Mietleitungen Wettbewerbsbedingungen herrschten, könnte sich laut Kroes in erheblichem Maße negativ auf die Geschäftspläne der alternativen Betreiber auswirken, die dann gezwungen wären, attraktivere Zugangsbedingungen als die regulierten Dienste des etablierten Betreibers anzubieten, was die EU-Kommission so nicht akzeptiert. Die RTR hat nun zwei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Die Umsetzung des Vorschlags wird währenddessen ausgesetzt.

Die Europäische Kommission hat ernsthafte Zweifel an einem von der österreichischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RTR) notifizierten Maßnahmenentwurf zum Vorleistungsmarkt für Abschluss-Segmente von Mietleitungen – dem letzten Teil des Netzes – geäußert. Mietleitungen (Leased Lines) sind (private) Standleitungen für die Sprach- und Datenübertragung, mithilfe deren Netzbetreiber Telekommunikationsdienste bereitstellen, die normalerweise von Unternehmen zur Verbindung räumlich weit voneinander entfernter Unternehmensteile genutzt werden. Nach dem Vorschlag der RTR sollten Mietleitungen mit hohen Bandbreiten, u. a. diejenigen, die bisher unter Wettbewerbsbedingungen in den Städten Wien, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck, Wels, Feldkirch, Steyr, Klagenfurt, Dornbirn, Bregenz und Hallein bereitgestellt wurden, ab Juli 2013 reguliert werden. Davon sind insbesondere Mietleitungen mit hohen Bandbreiten (mehr als 34 Mbit/s) des etablierten Betreibers, der A1 Telekom Austria betroffen.

Hintergrund:

Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Wettbewerbsproblemen auf den betreffenden Märkten einführen wollen.

Darüber hinaus kann die EU-Kommission nach den neuen Vorschriften weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen erlassen, falls Ungereimtheiten zwischen den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden (z. B. bei Abhilfemaßnahmen) in der EU längerfristig fortbestehen.

Samstag, 12. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

For Media- and Tech-Freaks only: Sender Kahlenberg

Die Sendeanlagen (Radio, Fernsehen, Telekom…) am Wiener Kahlenberg mit Stephaniewarte und Klosterneuburg.
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