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Samstag, 15. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Privatsurfverbot nur in jedem vierten Unternehmen

Nur in jedem vierten Grossunternehmen in Deutschland gilt ein strenges Privatinternetverbot, während die Mehrheit der deutschen Großunternehmen private Internet- und Telefonnutzung mit Auflagen erlaubt. Und die Regelungen hierzu  sind oft auch unverbindlich. Dies geht aus einer TNS-Emnid-Umfrage für die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hervor, an der sich 230 Datenschutzbeauftragte der 1.000 größten deutschen Unternehmen beteiligten. Besonders strikt sind demnach Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland aktiv sind: von denen untersagen 40 Prozent jegliche private Nutzung von Computer und Telefon.

E-Mail und Internet sind am Büroarbeitsplatz längst so selbstverständlich wie der Telefonanschluss. Die meisten Großunternehmen in Deutschland tolerieren deshalb, dass Arbeitnehmer die Technik gelegentlich auch für private Zwecke nutzen. Nur in jedem vierten Betrieb sind Privattelefonate über den Firmenanschluss ebenso verboten wie das Aufrufen von Internet-Seiten, die für die Arbeit nicht unmittelbar relevant sind.

Die große Mehrheit der Betriebe zeigt sich jedoch großzügiger. In 20 Prozent der Unternehmen dürfen die Beschäftigten Internet und Telefon ohne Einschränkungen nutzen. Knapp jeder zweite Arbeitgeber (48 Prozent) gestattet zwar private E-Mails oder Telefonate, stellt aber Regeln für die nicht-dienstliche Nutzung auf.

“Problematisch ist allerdings, dass diese Verhaltensregeln in jedem vierten Unternehmen nur mündlich oder durch ‘betriebliche Übung’ weitergegeben werden. Um arbeits- und haftungsrechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden, sollten die Arbeitgeber klare Regeln für die private Nutzung in einer Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung schriftlich niederlegen”, kommentiert Birthe Görtz, Datenschutzexpertin bei PwC.

Dies gilt besonders für die Unternehmen, in denen der Umgang mit Telefon und Internet überhaupt nicht reglementiert ist. So ist die Privatnutzung immerhin in jedem zehnten kleineren Großunternehmen (Jahresumsatz unter 500 Millionen Euro) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.

Die vollständige Studie ist hier kostenlos erhältlich.