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Mittwoch, 16. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

Europäisches Parlament für strengere Haushaltsdisziplin und gegen Banker-Boni

Geht es nach dem Willen des Europäischen Parlaments (EP), werden Bonus-Zahlungen an Banker künftig eingeschränkt. Am Montag diskutierte der Wirtschaftsausschuss des EP über die Reform des Finanzwesens. Zudem soll eine strengere Kontrolle der Haushalte dert EU-Mitgliedsländer erfolgen und zudem die Kreditnehmer stärker geschützt werden.

Die Eigenkapitalrichtlinie sieht vor, Bonuszahlungen an Bankangestellte zu reduzieren und dadurch die Banken zu stärken. Ein Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde deckte nämlich auf, dass einige Angestellte dank Bonuszahlungen das Zehnfache ihres eigentlichen Gehaltes erhalten. Der österreichische Berichterstatter und EP-Vzepräsident Othmar Karas von der ÖVP (Christdemokraten) verlangt, dass das Verhältnis zwischen Gehalt und Bonus höchstens eins zu eins betragen soll. Die neue Richtlinie verlangt außerdem, dass Banken ihr Eigenkapital erhöhen, um selbst liquide genug zu sein, um Verluste handhaben zu können.

Das Ziel des sogenannten Two Packs ist es, Haushaltsdisziplin zu gewährleisten und Mitgliedsstaaten in schwierigen Lagen zu schützen. Die Verordnung fordert, dass alle Euro-Staaten ihren Haushaltsentwurf zur gleichen Zeit der Kommission vorlegen, damit diese Änderungen vornehmen kann, sollte der Entwurf nicht dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entsprechen. Der Pakt sichert zudem einen Konkursschutz für Mitgliedsstaaten in Schwierigkeiten. Demnach kann ein Land nicht zahlungsunfähig erklärt und die Bonitätsrate nicht geändert werden. Stattdessen muss ein Plan entwickelt werden, um die Schulden zurückzuzahlen.

Eine dritte Richtlinie betrifft Hypotheken und fordert bessere Informationen für die Anleihennehmer. Der spanische Berichterstatter Antolín Sánchez Presedo von den Sozialdemokraten verlangt bessere Finanzinformationen für Verbraucher, damit Kreditnehmer alle Risiken einer Hypothek kennen. Dies würde die Finanzmarktstabilität deutlich fördern.