Mit ‘Beschneidungsurteil’ getaggte Artikel

Montag, 16. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Beschneidung: Pro und Contra

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Rituelle islamische Kindes-Beschneidung in Deutschland
Foto: CC Matthias Schreiber

Seit das Kölner Landesgericht die Beschneidung (Zirkumzision) von Buben aus religiösen Gründen als Körperverletzung verurteilte, gehen sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Wogen hoch:

Konfessionslose und Gegner von “Privilegien” für Glaubensgemeinschaften haben genauso wie viele gläubige Christen keinerlei Verständnis dafür, dass ohne medizinische Notwendigkeit Jungen im Judentum und im Islam in der heutigen Zeit noch die Vorhaut ihres Penis abgetrennt wird und begründen dies mit dem Grundgesetz, wonach es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen gibt. Neben direkt betroffnenen jüdischen und islamischen Verbänden sehen hingegen die deutsche Bischofskonferenz und auch Wiens Erzbischof Kardinal Schönborn durch dieses Urteil die Religionsfreiheit, welche ebenfalls das Grundgesetz garantiert, gefährdet:

Schönborn schreibt in einem Kommentar für die Zeitung “heute” von einem  “besorgniserregenden Signal”: Es wäre ein “Akt der Gewalt”, würde man Eltern das Recht absprechen, “ihre Kinder selber und nach ihren eigenen Wertmaßstäben zu erziehen”. Für Juden sei die Beschneidung “von grundlegender religiöser Bedeutung” und “geradezu ein Identitätsmerkmal der Zugehörigkeit zum Judentum”, erklärt der Kardinal. Im Islam sei die Beschneidung eine fest verankerte Tradition. In vielen Teilen der Welt werde zudem die Beschneidung aus hygienischen Gründen praktiziert, so Schönborn.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes hingegen, die sich seit Langem gegen die Beschneidung von Mädchen vor allem in islamischen Ländern einsetzt, begrüßt hingegen das “wegweisende Urteil” des Landgerichts Köln: “Es zeigt deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf,” betont Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von Terre des Femmes.

Wie das österreichische Nachrichtenmagazin “profil” in seiner am heutigen Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, sind 46% der Österreicher dafür, die rituelle Beschneidung von Buben zu verbieten. 40% wollen laut der im Auftrag von “profil” vom Meinungsforschungsinstitut Karmasin Motivforschung durchgeführten Umfrage, dass Beschneidungen wie bisher erlaubt bleiben. 14% wollten sich zu dem Thema nicht äußern.

Das Landesgericht Köln wertete die Beschneidung aus religiösen Gründen, wie sie im Judentum und im Islam seit Jahrtausenden praktiziert wird, als Körperverletzung. Anlass für das Urteil war die Beschneidung eines 4-Jährigen, die zu schweren Komplikationen, darunter Nachblutungen noch Tage später, geführt hatte.