Ryanair verstößt gegen EU-Wettbewerbsrecht

Die Ailines schlagen Alarm: Wegen den erhöhten Spritpreisen könnten bald einige von ihnen pleite gehen.
Während aber den Einen (der AUA) geholfen werden könnte, würden sie eine heilende Allianz eingehen (mit der Lufthansa), mache ich mir beim “Billigflieger” Ryanair nicht die geringsten Sorgen:
Man fliegt mit dem Diskounter zwar zuweilen um unter 100 Euro (inkl. Steuern und Gebühren) auch kurzfristig hin und retour, aber beim Gepäck wird der Kunde dann anschließend nochmal massivst zur Kasse gebeten:
Man muss separat das aufzugebende Gepäck anmelden und bezahlen (pro Gepäckstück kostet dies von Wien-Bratislava nach London beispielsweise zusätzlich 30 Euro; bei der Buchung am Flughafen zahlt man sogar noch mehr) und -das ist die Unverschämtheit- wie viele Koffer man auch immer aufgibt (Je-Stück-Bezahlung!): das Maximalgewicht aller Gepäckstücke zusammen darf 15 Kilo nicht überschreiten.
Die Folge dieser neuen Ryanair”bedingung” sind zusätzliche “Zahlschalter” in London Stansted, die vor der Rückreise ins Heimatland eine Strafprämie von 15 Euro pro Kilo “Übergewicht” einkassieren.
Wer also -wie bei längeren Aufenhalten üblich- beispielsweise auch nur einen einzigen Koffer hat (für dessen Transport bereits vorher zusätzlich zu Flug, Steuern und Gebühren gezahlt wurde), der bei der Rückreise 20 Kilo (bei fast allen anderen Fluglinien liegt das meist nicht sanktionierte Höchstgewicht bei 20 kg) wiegt, wird dazu gezwungen, am Flughafen weitere 75 Euro zu bezahlen. Ansonsten wird der Rückflug in die Heimat verweigert bzw. muss der Koffer zurückgelassen werden. Zählt man also 30 Euro für das vorher eingecheckte Gepäck und die “Übergepäck-Strafe” zusammen, liegt man plötzlich bei 105 Euro, die man nun zusätzlich zu den günstig anmutenden “Brutto”-Preisen bezahlen muss.
Ryanair lockt also mit günstigen Preisen, kassiert aber dann kräftigst zusätzlich ab. Für die Zweifelnden: Zum einen habe ich diese Ryanair-Praxis selbst erlitten und sie stimmt auch mit deren aktuellen Beförderungsrichtlinien überein.
Dieses Verhalten des “Billigfliegers” verstößt meines Erachtens gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Und ich wundere mich daher, dass weder andere Fluglinien noch die EU-Wettbewerbsbehörde diesen Misstand unterbinden.

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