Klage gegen EU-Reformvertrag

Mit dem Inkrafttreten des Lissaboner EU-Reformvertrages, dem kürzlich auch die Regierungen Österreichs und Deutschland zustimmten, würden die Einzelstaaten Europas zu europäischen Bundesstaaten ähnlich den USA. Dies behauptet Franz-Joseph Strauss-Ziehsohn Peter Gauweiler (CSU) und will bei der obersten Gerichtsinstanz Deutschlands, dem Bundesverfassungsgericht, dagegen klagen. Gauweiler hofft darauf, dass seine Klage zum Erfolg führt, weil nach seinen Angaben dieser EU-Vertrag auch zur Auflösung genau dieser Behörde führen würde.
Da es bei der Umwandlung der Bundesrepublik Deutschland in einen europäischen Bundesstaat und bei der Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtes (zugunsten eines zentralen EU-Gerichtshofs) um äußerst entscheidende Verfassungsänderungen geht, bezweifelt Gauweiler die Rechtmäßigkeit einer reinen Regierungsentscheidung ohne Volksabstimmung: Dies stelle eine eklatante Verletzung des unantastbaren Kerns des deutschen Grundgesetzes dar, das es zu verteidigen gelte.
Ich finde diese Klage Gauweilers zwar interessant, die Chancen aber, dass Deutschland oder auch andere EU-Länder wieder aus diesem Vertrag herauskommen, halte ich für äußerst gering, weil letztlich ja genau die großen EU-Mitgliedsstaaten eben diesen Vertrag geplant haben. Daran würde auch ein anderslautendes Urteil der Karlsruher Höchstrichter nichts ändern; dies würde den Prozess der europäischen Zentralisierung höchstens etwas verzögern.
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