Mit ‘Verfassungsgerichtshof’ getaggte Artikel

Mittwoch, 11. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Südtiroler Landesregierung: Nein zu römischem Spardiktat

Österreichs Staatsoberhaupt Heinz Fischer mit Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder
Foto: LPA

Nachdem mit dem jüngsten Dekret der römischen Regierung das Land Südtirol weitere 80 Millionen Euro einsparen muss, geht dessen Landeshauptmann Luis Durnwalder jetzt in die Offensive: „Die Einschnitte und Vorgaben Roms können wir nicht mehr hinnehmen. Wie ich schon etliche Male betont habe, wollen auch wir unseren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes beitragen, aber wie und in welchen Bereichen wir Kürzungen vornehmen, das wollen wir im Rahmen unser autonomen Zuständigkeiten selbst entscheiden.“

Durnwalder, der am 5. September auf Schloss Tirol in Südtirol die Staatsoberhäupter Italiens und Österreichs, Giorgio Napolitano und Heinz Fischer mit dem Großen Verdienstorden des Landes Südtirol auszeichnen will,  fordert nun als ersten Schritt eine sofortige Aussprache mit der Regierung Monti.

Südtirols Landesregierung geht nun also in die Offensive gegen das Spardiktat des italienischen Regierungschefs Mario Monti: „Tag für Tag überrascht uns die Regierung mit neuen Forderungen oder Kürzungen. Wir werden nicht länger hinnehmen, dass Rom über unsere Köpfe und die Autonomiebestimmungen hinweg sein Sparprogramm durchdrückt“, betonte Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung. Heute, Mittwoch, beraten die Landesregierungen Südtirols und des Trentino sowie die Regionalregierung über das weitere Vorgehen.

Zwar habe man zuletzt von der Bereitschaft der Regierung gehört, mit dem Land über die Einsparungen zu verhandeln, offizielle Mitteilung sei aber keine eingetroffen. Über die Marschrichtung gegenüber Rom ließ Durnwalder keine Zweifel: „Wir wollen von der Regierung sofort angehört werden. Unsere Forderung ist klar: Wir wollen gemeinsam mit der Regierung definieren, wie viel gespart werden muss, wollen dann aber selbst entscheiden, wie wir die geforderten Mittel einsparen. Die Autonomie und die damit zusammenhängenden Sonderbestimmungen müssen einfach eingehalten werden. Außerdem sind wir der Meinung, dass der Stabilitätspakt der besonderen Situation unserer autonomen Länder angepasst werden muss.“

Der Stabilitätspakt schreibt dem Land vor, rund 300 Millionen Euro nicht auszugeben. Insgesamt beläuft sich der Beitrag zur Sanierung des römischen Haushalts für alle autonomen Länder auf 860 Millionen Euro. Der Anteil des Landes Südtirol beträgt etwa 120 Millionen Euro und die Gemeinden werden mit noch einmal rund 60 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Dazu kommen noch die 80 Millionen Euro aus dem jüngsten Regierungsdekret.

Weiters ist auch noch der Anteil des Landes an den Sondersteuern des Staates zu klären. “Uns stehen 90 Prozent aller in Südtirol eingehobenen Steuern zu, wenn der Staat also die Steuersätze erhöht, müssten uns auch davon 90 Prozent zustehen”, so der Landeshauptmann. Schließlich sei auch in Südtirol das Wirtschaftswachstum nicht mehr so hoch wie noch vor einigen Jahren und somit müsse das Land neben den Haushaltskürzungen auch mit niedrigeren Steuereinnahmen auskommen.

Das Land hat zwar alle autonomiewidrigen Bestimmungen der Regierung in Rom vor dem Verfassungsgericht angefochten, doch das sei nur mittelfristig eine Lösung, weil sich die Verfahren in die Länge zögen, so der Landeshauptmann: „In dieser Situation nur vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen, ist zu wenig. Wir müssen schließlich den Haushaltsplan für das nächste Jahr aufstellen und da können wir nicht zuwarten, bis uns das Verfassungsgericht Recht gibt.“ Um die derzeitige Situation zu überbrücken werden die einzelnen Ressorts „aus Sicherheitsgründen“ weitere drei Prozent der Haushaltsmittel blockieren. Bereits zu Jahresbeginn hatten die Landesräte beschlossen, in ihren Ressorts fünf Prozent der zugewiesenen Haushaltsmittel einzufrieren.

Sonntag, 10. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Asylfall Arigona Zogaj: Sachlichkeit ist gefragt

Ich habe mir lange überlegt, ob ich zu solch einem emotional so hochgeladenen Thema überhaupt Stellung beziehen soll. Da es aber dermassen die Gemüter auf beiden Seiten (“Gutmenschen” und Hardliner) erhitzt, halte ich es für angebracht, auch meinen Senf dazu abzugeben: Ich schicke voraus, dass ich grundsätzlich ein Befürworter des “humanitären Bleiberechts” bin: aber so wie in diesem konkreten Fall gehts absolut nicht:

Weil viele, die jetzt darüber diskutieren, offenbar nicht darüber informiert sind: zur Geschichte der Zogajs in Kürze (in Ausklammerung jener Menschen, die sich aus emotionalen Gründen für oder gegen deren Bleiberecht aussprechen): Arigona Zogajs Vater kam (nachdem er laut “News” unrechtmässig den LKW seines Arbeitgebers im Kosovo verkauft hatte) 2001, also zu einem Zeitpunkt, wo der Krieg im Kosovo schon längst zu Ende war, illegal (!) nach Österreich und suchte anschliessend um Asyl an. Obwohl sein Asylantrag bereits im Mai 2002 abgelehnt wurde, kamen im Herbst desselben Jahres auch seine Frau und seine fünf Kinder (ebenfalls illegal durch Schlepper) nach Österreich. Sowohl der Rekurs im Asylverfahren als auch der Antrag auf Erstniederlassung gingen für die Zogajs negativ aus und so wurde 2007 deren Ausweisung beschlossen. Und dem stimmte auch die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNO), die für den Kosovo, der inzwischen übrigens sogar von der EU als selbständiger Staat anerkannt wird, zuständig war, zu.

Als die Polizei die Familie abholen wollte, liess Arigona ihre Familie im Stichund floh. Ihre Geschwister und ihr Vater wurden ausgewiesen und ihre Mutter durfte vorerst in Österreich verbleiben, um ihre Tochter zu suchen. Anstatt sich jedoch später wieder ihrer Familie anzuschliessen, wandte sie sich unter anderem in Form einer Videobotschaft mit Selbstmorddrohungen an die Öffentlichkeit und wollte so die Rückkehr ihrer Angehörigen nach Österreich erpressen, was zu mehreren Aufschüben ihrer Ausweisung führte.

Durch den öffentlichen massiven Druck bedingt durfte Arigona anschliessend bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in ihrer Causa zusammen mit ihrer Mutter in Österreich bleiben. Ende 2007 bestätigte das Höchstgericht die bisherigen Urteile und entschied gegen ein Bleiberecht der Familie und so sollten auch Arigona und ihre Mutter (nicht sofort, sondern) nach Ende der Pflichtschule im Sommer 2008 ausgewiesen und wieder mit ihren Angehörigen im Kosovo zusammengeführt werden.

Mutter Zogaj unternahm dann 2008 einen Selbstmordversuch, was zu psychiatrischer Behandlung führte und Vater Zogaj verliess seine bisher mit ihm lebenden Kinder im Kosovo. Diese liessen sich durch Schlepper nach Ungarn bringen, stellten dort -nachdem sie von der Polizei aufgegriffen worden waren- einen Asylantrag und drei davon reisten daraufhin im Dezember 2008 wiederum illegal in Österreich ein. Innenministerin Fekter prüfte indes, ob aufgrund des Dublin-Abkommens eine Zusammenführung in Ungarn möglich wäre. Die zwei älteren Brüder Arigonas kündigten an, freiwillig in den Kosovo zurückzukehren und bei einem wurde bei der Ausreise ein Schlagring vorgefunden, der in Österreich unter das Waffengesetz fällt und wofür er bis zu einem Jahr Haft erhalten könnte. Und schon kurz darauf wurden die beiden erneut ein Österreich aufgegriffen und stellten wiederum einen Asylantrag; sie kamen daufhin in Schubhaft und reisten anschliessend freiwillig zurück in den Kosovo.

Im November 2009 kam dann der endgültige negative Asylbescheid für Arigona und der damit verbundene endgültige Abschiebebefehl. Und wieder gab es Selbstmorddrohungen von Seiten Arigonas.

Und nun zu meinem Standpunkt in dieser Causa: Ich bin im Grunde Befürworter eines “humanitären Bleiberechts”, aber nicht im Fall von Arigona Zogaj. Und voll allem ist sie keinesfalls -wie vom Magazin “profil” betitelt – “Mensch des Jahres 2008″: Was hat sie 2008 oder auch die Jahre vorher an Positivem für die Allgemeinheit, speziell für Österreich geleistet, um diese Auszeichnung zu verdienen?

In ihrem Fall bzw. bei ihrer Familie gab es im Gegenteil Jahr für Jahr neue Erpressungsversuche und ständig neue öffentlichkeitswirksame Aktionen, um anders behandelt zu werden als andere Asylwerber. Ohne diese vollkommen unnötigen Aktionen würde Arigona vermutlich schon lange ein humanitäres Bleiberecht in Österreich geniessen. Und dies, obwohl auch das diskriminierend gegenüber all jenen Asylwerbern wäre, die ein Bleiberecht vielleicht mehr verdienen, weil sie beispielsweise aus einem aktuellen Kriegsgebiet oder einem Land kommen, in dem nachweislich politisch verfolgt wird. Diese sind übrigens auch die einzigen Gründe, die nach aktuellem österreichischen Asylgesetz auch tatsächlich zu einem positiven Asylbescheid führen.

Die Schlussfolgerung muss also lauten: Die Republik Österreich darf sich auf keinem Fall, auch nicht in Asylfragen erpressen lassen. Und wenn man zudem bedenkt, dass Österreich aktuell europaweit laut eurostat nicht rigoros entscheidet, sondern im Gegenteil bei der Flüchtlingsanerkennungsrate (mit 62 Prozent Ja bereits in erster Instanz) im Spitzenfeld steht und die Zogajs daher wohl aus guten Gründen in allen Distanzen das Verfahren verloren haben, muss die Abschiebung der Zogajs nun auch umgesetzt werden, will man Justiz und Rechtsstaat nicht der Lächerlichkeit preis geben.

Es wäre zudem höchst an der Zeit, alles daranzusetzen, dass Asylverfahren nicht mehr jahrelang dauern und alle Beteiligten quälen, sondern rasch und zügig abgeschlossen werden. So wird jenen Asylwerbern, gegen deren Aufnahme entschieden werden muss, nicht unnötig lange Hoffnung gemacht, dass es klappen könnte. Und jene Einwanderer, die einen positiven Bescheid erhalten, könnten sich sofort in die österreichische Gesellschaft integrieren. Dazu ist es aber nötig, dass sie neben ihrer Aufenthaltsbewilligung auch sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Zum Thema Asyl in Österreich habe ich übrigens schon kürzlich hier schon geschrieben.