Mit ‘Verfassung’ getaggte Artikel

Mittwoch, 7. August 2013, von Elmar Leimgruber

ROG: Türkei agiert gegen Meinungs- und Pressefreiheit

Der Ergenekon-Prozess offenbart Mängel bei Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Zu diesem Schluss kommt “Reporter ohne Grenzen”. Beim Prozess waren nicht nur ranghohe Militärs (darunter der ehemalige Generalstabchef), welche seit Gründung der Partei Wächter einer laizistischen Türkei sein sollten, wegen (angeblichem) Putschversuchs gegen den islamistischen Premier Erdogan zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, sondern unter anderem auch Journalisten:
Die langjährigen Haftstrafen gegen mindestens zwölf Journalisten im Rahmen des Ergenekon-Prozesses werfen laut ROG ein Schlaglicht auf die ungelösten Probleme der Türkei mit Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit. „Der Prozess hat einmal mehr gezeigt, wie nötig grundlegende Justizreformen in der Türkei sind“, sagte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. „Überlange Untersuchungshaft, unklare Anschuldigungen und fragwürdige Beweise kennzeichnen auch viele andere Verfahren gegen Journalisten, die etwa wegen ihrer Arbeit für pro-kurdische Medien verfolgt werden.“

Als Beweismaterial in dem am Montag zu Ende gegangenen Prozess dienten unter anderem illegal abgehörte Telefonate sowie Aussagen anonymer Zeugen. Zwei der nun verurteilten Journalisten, Mustafa Balbay und Tuncay Özkan, verbrachten während des Prozesses vier bzw. fünf Jahre in Untersuchungshaft. Zwei Tage vor der Urteilsverkündung wurden laut ROG zudem in Istanbul die Wohnungen mehrerer Journalisten durchsucht, darunter Ilker Yücel und Osman Erbil von der Zeitung Aydinlik sowie Mustafa Kaya und Mehmet Kivanc vom nationalistischen Sender Ulusal Kanal. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte sie, zu Demonstrationen gegen den Ergenekon-Prozess aufgerufen zu haben, die „die Verfassungsordnung gefährden“ und die Geschworenen bei der Urteilsfindung unter Druck setzen könnten.

Verurteilt wurde nun unter anderem Mustafa Balbay, früherer Kolumnist der Zeitung Cumhuriyet und Parlamentsabgeordneter der Republikanischen Volkspartei CHP. Er erhielt 34 Jahre und acht Monate Haft. Der ebenfalls politisch aktive frühere Besitzer des Fernsehsenders Biz TV, Tuncay Özkan, wurde zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung verurteilt. Mehmet Haberal, Eigentümer des Senders Baskent TV, erhielt eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren, die wegen der langen Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wird. Deniz Yildirim, ehemals leitender Aydinlik-Redakteur, erhielt 16 Jahre und zehn Monate Haft.

Der Aydinlik-Journalist Hikmet Cicek, der zugleich eine führende Figur der Arbeiterpartei ist, wurde zu 21 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Journalist Vedat Yenener erhielt siebeneinhalb Jahre Haft, ebenso der frühere Chef von Ulusal Kanal, Serhan Bolluk. Dessen Nachfolger Adnan Türkkan bekam eine zehneinhalbjährige Haftstrafe. Der Fernsehjournalist Turan Özlü erhielt neun Jahre Haft, der frühere Kolumnist Güler Kömürcü Öztürk sieben Jahre und Ünal Inanc vom Nachrichtenportal Aykiri Haber 19 Jahre und einen Monat. Der Journalist Caner Taspinar ist einer der 21 Freigesprochenen in dem Mammut-Prozess mit insgesamt 275 Angeklagten.

Unabhängig von den nun verhängten Urteilen geht der Prozess gegen 13 Angeklagte weiter, denen vorgeworfen wird, sie hätten durch Bücher und Veröffentlichungen auf der Webseite des oppositionellen Online-Fernsehens Oda TV das Ergenekon-Netzwerk unterstützt und dessen juristische Verfolgung diskreditiert. Unter ihnen sind die bekannten Investigativjournalisten Ahmet Sik und Nedim Sener. Sik gehörte zu den Reportern des Magazins Nokta, die den Ergenekon-Geheimbund aufdeckten und damit ihre strafrechtliche Aufarbeitung erst ermöglichten. Sener machte sich einen Namen als Enthüller von Korruptionsfällen, bevor er intensiv zum Mord an Hrant Dink recherchierte. Die Vorwürfe gegen beide sind äußerst vage. In ihren Verhören wurde deutlich, dass sich die Anschuldigungen der Strafverfolger vor allem auf ihre journalistischen Recherchen zum Ergenekon-Komplex stützen.

Einen ausführlichen Bericht zum Verfahren gegen Ahmet Sik und Nedim Sener ist hier abrufbar, allgemeine Informationen zur Lage der Pressefreiheit in der Türkei sind hier.

Donnerstag, 6. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Neuerungen der Öffentlichen Verwaltung sind online

Wer wissen will, wie viel beispielsweise ein neues Visum in Österreich kostet oder welche Förderung es künftig für thermische Sanierungen geben wird, was die politischen Parteien an öffentlichen Förderungen erhalten, kurz, was es Neues in der Öffentlichen Verwaltung gibt, kann dies heuer erstmals auch unkompliziert und zuverlässig online recherchieren. Die Redaktion des elektronischen Amtshelfers HELP.gv.at hat eine Übersicht jener Änderungen erstellt, die 2011 in den Bereichen Verfassung, Verwaltung, Medien, Internationales, Justiz, Finanzen, Inneres, Landesverteidigung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Dienst- und Besoldungsrecht, Gesundheit, Familie, Umwelt sowie Verkehr und Innovation anfallen werden. Mit dieser Initiative können Informationen über geänderte Gesetzeslagen transparent und bürgernah dargestellt und abgerufen werden. Die
thematisch strukturierten Inhalte betreffen nicht nur Neuerungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes, sondern beispielsweise auch zahlreiche Hinweise für Familien, für Konsumentinnen und Konsumenten. Der Überblick aller Neuerungen der öffentlichen Verwaltung findet sich auf: http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.340606841.html .

Mittwoch, 20. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub fordert Transparenz bei politisch beauftragten Inseraten

Die Forderung des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) für mehr Transparenz bei Inseraten der Bundesregierung ist begrüßenswert, aber nur ein inkonsequenter, erster Schritt in die richtige Richtung. “Der Österreichische Journalisten Club fordert bereits seit längerem die Offenlegung aller politisch motivierten Inserate und deren Kosten. Dabei ist unerheblich, ob diese Inserate von der Bundesregierung, von Landtagen, Gemeinderäten, politischen Parteien oder den Sozialpartnern direkt in Auftrag gegeben wurden”, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim. Steuergelder werden in allen Fällen verwendet und
daher hat der Steuerzahler auch das Recht zu wissen, welches Medium wie viel Geld von der öffentlichen Hand bekommt.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), mit rund 6.500 Journalistinnen und Journalisten die nach eigenen Angaben größte Journalistenorganisation in Österreich, fordert die Bundesregierung und alle im Nationalrat vertretenen Parteien zudem dringend auf, ein neues Medienrecht zu schaffen. Dies soll ein umfassendes Gesetz werden, dass im Verfassungsrang steht. “Damit wollen wir einen eindeutigen Schutz der Journalisten und ihrer Informanten erreichen”, sagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim am Samstag zur aktuellen Diskussion über die Pressefreiheit in Österreich.

Samstag, 11. September 2010, von Elmar Leimgruber

Deutsche Kanzlerin plädiert für Selbstbewusstsein, Toleranz, Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit

Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel zeichnet den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard aus
Foto: REGIERUNGonline/Hanschke

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat anlässlich der Verleihung des Medienpreises “M 100 Sanssouci Colloquium”an den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard die Bedeutung von Presse- und Meinungsfreiheit hervorgehoben. Dieser muss für seine Mohammed-Karikaturen seit 2005 um sein Leben bangen. “Europa ist ein Ort, in dem ein Zeichner so etwas zeichnen darf. Das ist im Übrigen kein Widerspruch dazu, dass Europa auch ein Ort ist, in dem die Freiheit des Glaubens und der Religion sowie der Respekt vor Glaube und Religion ein hohes Gut sind”, sagte Merkel. “Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.” Dieser Satz von Perikles sei heute noch genauso aktuell wie im 5. Jahrhundert vor Christus. “Freiheit zu leben, erfordert Mut, und zwar jeden Tag aufs Neue, im Kleinen wie im Großen,” betonte die deutsche Kanzlerin.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich indes gegen die laut gewordene Kritik von Moslem-Organisationen an der Ehrung des dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard gewandt. “Satire und Karikatur sind ironische Stilmittel der Pressefreiheit“, stellte der DJV-Vorsitzende Michael Konken klar: “Sie zu akzeptieren, selbst wenn man sich angegriffen fühlt, ist demokratisches Prinzip.“

redakteur.cc dokumentiert in Ausschnitten die beeindruckende und bedenkenswerte Jahrhundertrede von Angela Merkel zur Verleihung des Medienpreises am 8. September 2010 in Potsdam:

Die Wirkung der präzisen Frage zum richtigen Zeitpunkt, die Freiheit, sie stellen zu können, und vor allem die Freiheit, über die Antwort zu berichten, und zwar ungekürzt, unverändert, unverzüglich – welch hohes Gut. Niemals dürfen wir dieses hohe Gut als selbstverständlich ansehen – auch bei Themen nicht, die nicht sofort die Welt verändern, sondern Fragen des Alltags berühren…

Reden wir also Klartext… Aussagen, zum Beispiel von mir, münden in eine Debatte, eine breite Debatte um Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Er lautet: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” – So weit Artikel 5. Er ist es wert, gerade bei einer solchen Tagung zum Thema “Freiheit und Pressefreiheit” in Gänze vorgetragen zu werden. Er ist das auch wert, weil er neben Artikel 1 zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Artikel 2 zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und Artikel 4 zur Freiheit des Glaubens für mich zu den größten Schätzen unserer Gesellschaft gehört…

Das Thema Sarrazin ist aber gerade kein Thema der Gefährdung der Meinungsfreiheit, sondern es geht darum, ob und gegebenenfalls welche Folgen zum Beispiel ein Buch für einen Autor in einer besonders wichtigen öffentlich-rechtlichen Institution haben kann oder nicht…

Der heutige Tag kann uns für unser Thema “Pressefreiheit in Europa” – da bin ich mir sicher – Orientierung geben. Bei dem Mann, den Sie heute auszeichnen, dem dänischen Zeichner und Karikaturisten Kurt Westergaard, geht es um die Meinungs- und Pressefreiheit. Bei ihm geht es darum, ob er in einer westlichen Gesellschaft mit ihren Werten seine Mohammed-Karikaturen in einer Zeitung veröffentlichen darf, ja oder nein; egal, ob wir seine Karikaturen geschmackvoll finden oder nicht, ob wir sie für nötig und hilfreich halten oder eben nicht. Darf er das? Ja, er darf. Er ist ein Zeichner, wie es in Europa viele gibt. Europa ist ein Ort, in dem ein Zeichner so etwas zeichnen darf. Das ist im Übrigen kein Widerspruch dazu, dass Europa auch ein Ort ist, in dem die Freiheit des Glaubens und der Religion sowie der Respekt vor Glaube und Religion ein hohes Gut sind. Wenn ein fundamentalistischer evangelikaler Pastor in Amerika am 11. September den Koran verbrennen will, so finde ich das deshalb – kurz gesagt – schlicht respektlos, sogar abstoßend und einfach falsch.

In der Diskussion um die Veröffentlichung der so genannten Mohammed-Karikaturen geht es also genau darum, ob wir in Europa mit unseren Werten – Sie haben die von mir genannten ersten fünf Artikel unseres Grundgesetzes sicher noch im Ohr – aus Angst vor Gewalt und Massendemonstrationen davon absehen, die Zeichnungen dieses Karikaturisten zu veröffentlichen oder nicht, ob sie auch in anderen Zeitungen nachgedruckt werden oder nicht und, wenn nein, warum nicht.

Denen, die das seinerzeit aus welchen Gründen auch immer nicht gemacht haben, werfe ich nichts vor. Jeden Tag stehen Sie bei Ihrer Berichterstattung vor Abwägungsfragen; sie gehören zur Verantwortung der Medien in Ausübung ihrer Pressefreiheit ganz selbstverständlich dazu. Ich kenne solche Abwägungsfragen auch selbst: Soll die deutsche Bundeskanzlerin die Hauptrede anlässlich dieser Veranstaltung halten? Soll sie den Dalai Lama empfangen? Soll sie Briefe, die sie zum Beispiel von “Reporter ohne Grenzen” bekommt, ernst nehmen und den neuen ukrainischen Präsidenten bei seinem ersten Besuch in Berlin auf die Einschränkungen der Pressefreiheit in seinem Land ansprechen oder damit besser bis zur zweiten Begegnung warten?

Wie also verhält es sich mit den Werten und den Interessen, den politischen wie wirtschaftlichen, die für unser Land wichtig sind – für Sie wie für mich? Ich habe für mich die genannten drei Fragen drei Mal mit Ja beantwortet, und zwar aus einem einzigen Grund, der mich seit Beginn meiner politischen Arbeit leitet: Deutsche Politik vertritt ihre Interessen wertegebunden – nach innen wie nach außen. Werte und Interessen gehören zusammen. Wer einen Gegensatz aufmacht, hat sich bereits aufs Glatteis führen lassen…

Ja, geben wir den Menschen eine Stimme – in politischen Parteien genauso wie in den Medien. Aber überzeugen wir sie gleichzeitig, dass es in unserem Land am wenigsten darum geht, was gesagt werden darf. Richtige Entscheidungen, Taten statt Worte – das hingegen führt zum Kern dessen, was notwendig ist, zum Beispiel damit Integration gelingt und nicht scheitert, damit Parallelgesellschaften verhindert und nicht auch noch gefördert werden, damit jugendliche Gewalt eingedämmt und nicht hingenommen wird, damit der Sozialstaat denen hilft, die ihn brauchen, und nicht denen, die ihn missbrauchen, und vieles mehr…

Erstens: Freiheit ist nicht bindungslos. Das gilt für unser persönliches Leben, das gilt in der Politik, das gilt für die Verantwortung der Medien, das gilt für uns alle. Freiheit ist stets und für alle mit Verantwortung verbunden. Freiheit steht nie nur für sich. Sie ist eine Medaille mit zwei Seiten: Auf der einen Seite steht die Freiheit von etwas, auf der anderen Seite die Freiheit zu etwas. Wenn wir also von Freiheit sprechen, dann sprechen wir tatsächlich immer auch von der Freiheit des anderen. Was uns in Deutschland wie Europa auszeichnet, das ist der Umgang mit unserer Vielfalt, unserer Freiheit und der Freiheit der anderen. Wir Deutsche und Europäer haben in unserer Geschichte gelernt, aus der Vielfalt das Meiste zu machen. Die Eigenschaft, die uns dazu befähigt, ist die Toleranz.

Zweitens: Die Toleranz ist eine anspruchsvolle Tugend. Sie braucht das Herz und den Verstand. Aber sie ist nicht mit Standpunktlosigkeit und Beliebigkeit zu verwechseln. Sie hat niemals das geringste Verständnis für Intoleranz, für Gewalt von Links- und Rechtsextremismus oder für Gewalt im Namen einer Religion. Die Toleranz ist ihr eigener Totengräber, wenn sie sich nicht vor Intoleranz schützt. Religionsfreiheit meint eben nicht, dass im Zweifelsfall die Scharia über dem Grundgesetz steht. Toleranz meint nicht Wegsehen oder das Messen mit zweierlei Maß. Und Respekt bedeutet nicht Unterwerfung.

Drittens: Freiheit in Verantwortung – das gilt auch für die Wirtschaft. Eine auf Freiheit beruhende Soziale Marktwirtschaft bietet die Spielräume, damit Menschen verantwortlich handeln können. Die Lektion, die uns die Finanz- und Wirtschaftskrise schmerzhaft erteilt hat, muss überall ankommen. Seit Ludwig Erhard gilt, dass der Staat der Hüter der Ordnung unserer Sozialen Marktwirtschaft ist.

Viertens: “Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.” Dieser Satz von Perikles ist heute noch genauso aktuell wie im 5. Jahrhundert vor Christus. Freiheit zu leben, erfordert Mut, und zwar jeden Tag aufs Neue, im Kleinen wie im Großen – wenn ein Jugendlicher nicht mehr mitmacht beim Mobbing eines Klassenkameraden und den Ausschluss aus der Gruppe riskiert, wenn ein Manager nicht mehr mitmacht bei unlauteren Unternehmenspraktiken und dafür seine Karriere riskiert, wenn man in einer Diktatur versucht, jeden Tag in den Spiegel schauen zu können… Ja, so ist es: Mut fängt mit der Überwindung der eigenen Verzagtheit an…


Fünftens: Die Freiheit wird durch die schier unbegrenzten Möglichkeiten der digitalen Revolution geradezu herausgefordert. Auch ich bin fasziniert von den Möglichkeiten des World Wide Web. Trotzdem werden Sie keine Fotos von meiner letzten Geburtstagsfeier im Internet finden – zumindest keine, die ich selbst eingestellt hätte. Im Ernst: Es macht mir Sorgen, wie leichtfertig Menschen ihre Privatsphäre, den Hort individueller Freiheit, aufgeben und im Internet sensible persönliche Daten preisgeben. Gänzlich unverständlich ist mir das, wenn man bedenkt, wie erbittert wir in Deutschland über die Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder eine Volkszählung streiten können. Politik und Medien müssen hier weiter Aufklärungs- und – ja, ich sage – Bildungsarbeit leisten, um in diesem Bereich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Freiheit zu kommen.

Sechstens: Auch unsere Außenpolitik ist wertegebunden. Ich sehe mit Sorge, dass Diktaturen und autokratische Staaten den Freiheits- und Toleranzbegriff missbrauchen. Denken wir zum Beispiel an die dritte Konferenz der Vereinten Nationen gegen Rassismus im Jahre 2001. Diese Anti-Rassismus-Konferenz und ihre Nachfolgetreffen wurden leider von Abgesandten aus Diktaturen und autoritär regierten Ländern bestimmt, die den Gedanken dieser Konferenzen in ihr Gegenteil verkehrt haben.

In Zusammenhängen wie diesen wird oft gefragt: Ist es nicht eine kulturelle, westliche, europäische, christliche Anmaßung, dass wir unsere Werte und Freiheitsrechte für universal gültig halten? Meine Antwort ist eindeutig: Nein, es ist keine Anmaßung. Fast alle Staaten sind Mitglieder der Vereinten Nationen und haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkannt. Die großartigen 30 Artikel der Menschenrechtserklärung machen deutlich: Wer diese Rechte bestreitet, hat nicht das Wohl der Menschen im Blick. Kein kultureller Unterschied kann die Missachtung dieser Rechte rechtfertigen.

Ich bin im Übrigen überzeugt: Wenn wir selbstbewusst zu unseren Werten stehen, verschafft uns das weltweit mehr Respekt und Anerkennung, als wenn wir es nur verschämt tun.

Meine Damen und Herren, Freiheit – ich habe es schon oft gesagt – ist für mich persönlich die glücklichste Erfahrung meines Lebens. Auch bald 21 Jahre nach dem überwältigenden Geschenk der Freiheit mit dem Fall der Mauer und 20 Jahre nach der Vollendung der Einheit Deutschlands gibt es noch immer nichts, das mich mehr begeistert, nichts, das mich mehr anspornt, nichts, das mich stärker mit positiven Gefühlen erfüllt als die Kraft der Freiheit.

Dienstag, 24. August 2010, von Elmar Leimgruber

Schweiz setzt bilaterale Zusammenarbeit mit EU fort

Foto: © Leimgruber

Die Schweiz soll ihr Verhältnis zur EU weiterhin auf der Grundlage von bilateralen sektoriellen Abkommen gestalten. Dies hat der Schweizer Bundesrat (ist die Schweizer Regierung mit Gesetzgebungsfunktion) auf seiner Europaklausur entschieden. Um mit der EU Lösungsansätze für institutionelle Fragen auszuarbeiten, setzt der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Departemente ein. Im Rahmen seiner Europaklausur hat der Bundesrat verschiedene Szenarien und Instrumente für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz erörtert. Der Bundesrat ist demnach der Überzeugung, dass der bilaterale Weg aussenpolitisch gangbar ist und im gegenwärtigen Zeitpunkt das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik bleibt.

Zwar sei die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden. So vertrete die EU in zunehmendem Mass den Standpunkt, dass die Abkommen mit der Schweiz auf der ausnahmslosen Übernahme ihres massgeblichen Rechtsbestands und dessen Weiterentwicklung beruhen müssten. Um Lösungen, die vom EU-Rechtsbestand abweichen, müsse deshalb in bilateralen Verhandlungen immer wieder hart gerungen werden. Dennoch hätten nach Einschätzung des Bundesrates die Schweiz und die EU angesichts ihrer äusserst engen Beziehung ein gemeinsames Interesse, mittels spezifischer Abkommen in zahlreichen Bereichen Lösungen zu finden. Der bilaterale Weg sei daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates am besten geeignet, die notwendige Konvergenz der Interessen der Schweiz und der EU sicherzustellen.

Bei der Weiterführung des bilateralen Wegs orientiert sich der Schweizer Bundesrat laut Beschluss an folgenden Eckpunkten:

* Die Souveränität beider Parteien und das gute Funktionieren ihrer Institutionen werden gegenseitig respektiert. Die verfassungsmässigen Entscheidverfahren der Schweiz werden eingehalten. Namentlich eine automatische Übernahme neuer EU-Rechtsentwicklungen in den von den Abkommen geregelten Bereichen ist für die Schweiz ausgeschlossen;
* institutionelle Mechanismen sollen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern;
* das Gleichgewicht der Interessen beider Parteien bleibt gewahrt, insbesondere durch die Vermeidung neuer Zugangshürden zu den Märkten sowie durch gleichwertige Rahmenbedingungen für beide Partner;
* die Schweiz leistet einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa. In diesem Rahmen führt sie ihre Politik der Friedenssicherung, der nachhaltigen Lösungen (bspw. in der Verkehrspolitik) sowie der Bewahrung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung weiter.

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass bilateral-sektorielle Abkommen den Interessen beider Seiten (der Schweiz und der EU) Rechnung tragen können und die Beziehungen insgesamt bereichern. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Tragfähigkeit des Weges im Lichte der Verhandlungsergebnisse beurteilt werden muss. Selbstverständlich werden die anderen europapolitischen Instrumente wie bisher einer ständigen Überprüfung unterzogen, damit je nach Entwicklung Anpassungen vorgenommen werden können.

Donnerstag, 19. August 2010, von Elmar Leimgruber

Liechtenstein: 20 Jahre UNO-Mitgliedschaft

Am 18. September 1990 wurde Liechtenstein als 160. Mitglied in die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen aufgenommen. Zum Anlass der 20-jährigen UNO-Mitgliedschaft wurde auf dem Peter-Kaiser-Platz in Vaduz, der Hauptstadt Liechtensteins, zwischen Landtags- und Regierungsgebäude, ein UNO-Weg realisiert, der die zentrale Bedeutung der UNO für die politische Integration und die Souveränität Liechtensteins verdeutlichen soll. Bis Ende September besteht die Möglichkeit, diesen UNO-Weg zu besichtigen. Durch Volksabstimmung ist Liechtenstein seit 1995 auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Das Liechtensteinische Fürstenhaus zählt zu den ältesten Adelsfamilien Europas. Um 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Träger dieses Namens erwähnt. Er nannte sich nach der Burg Liechtenstein südlich von Wien. Seit 1806 ist Liechtenstein ein unabhängiger Staat und heute eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Als sich Regierung und Fürstentum jahrelang nicht auf eine neue “zeitgemässe” Verfassung einigen konnten, kam es in Liechtenstein 2003 zu einer Volksabstimmung darüber, die zu Gunsten des Fürstenhauses ausging und in dessen Folge unter anderem die direktdemokratischen Rechte der Liechtensteiner Bürger grundlegend erweitert wurden. So können beispielsweise bereits 1.500 Bürger (von insgesamt 37.000 Gesamteinwohnern) Verfassungsänderungen beantragen.

Und die Souveränität Liechtensteins liegt nun sowohl beim Volk als auch beim Fürsten. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 der Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein, die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dessen Sohn, dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein, der seit 2004 national als auch international offiziell die Aufgaben des Staatsoberhauptes des Fürstentums Liechtenstein wahrnimmt. Die Gesetzgebung liegt beim Landesfürsten und beim Landtag, und der Fürst führt auch den Vorsitz des Richtergremiums, während die jeweilige Regierung ausschliesslich Exekutive ist.

Mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen wurde Liechtenstein in seiner Souveränität und territorialen Integrität vertraglich durch die Staatengemeinschaft anerkannt. Die UNO ist die einzige globale Plattform mit universeller Mitgliedschaft und bietet Liechtenstein mit seinem beschränkten Netz an diplomatischen Vertretungen ein ideales Forum zur weltweiten Vernetzung. Die UNO nimmt bei der Sicherung des Weltfriedens, bei der Einhaltung des Völkerrechts, beim Schutz der Menschenrechte und bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit eine zentrale Stellung ein. So spielt die UNO auch für Liechtensteins Aussenpolitik eine bedeutende Rolle.

Donnerstag, 12. August 2010, von Elmar Leimgruber

Jugendrotkreuz macht sich für Kinder stark

Heute ist der Tag der Jugend. Das österreichische Jugendrotkreuz hat hierzu an seine Kindercharta erinnert. Darin sind zehn Anliegen von Kindern vor allem für Eltern formuliert. Von richtiger Ernährung über lustvolles Lernen bis zum Zusammensein mit den Eltern werden Bedürfnisse genannt und deren Erfüllung gefordert: “So wie ich bin, bin ich gut”, ist gleich die erste Aussage und eine 35-Stundenwoche für Kinder ist ebenfalls vorgesehen. Ein Satz gibt der Charta den Zusammenhalt: “Lasst uns Kinder sein”.

“Wir geben Kindern und Jugendlichen in Österreich eine Stimme und machen uns für sie stark”, sagt Karl Zarhuber, Generalsekretär des Österreichischen Jugendrotkreuzes. “Aus einer Studie wissen wir, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft massiven Druck verspüren:

75 Prozent der Kinder in Österreich geben an, dass der größte Druck in ihrem Leben in der Schule entsteht. 73 Prozent fühlen sich von der hohen Erwartungshaltung der Eltern überfordert”, erklärt Zahuber. Die Kindercharta ist aus der Sicht von Kindern formuliert -Die zehn Punkte sind das Ergebnis der internationalen Kampagne “Deine Stärken. Deine Zukunft. Ohne Druck.”.

Viele Punkte haben klare Adressaten: Das sind einerseits die Eltern, wenn es um Forderungen geht wie: “Schenk mir deine Zeit! Nicht nur dein Geld!”, “Ich will essen, was gut für mich ist” oder ganz direkt: “Ich brauche Eltern, die wissen, was sie tun”. Aber auch die Pädagogen sind angesprochen in Punkten wie “Zeig mir meine Stärken. Hilf mir, wo ich schwach bin!” und “Lernen macht mit Spaß. Verdirb ihn mir nicht.”

“Die klassischen Kinderrechte – die in der österreichischen Verfassung nach wie vor nicht verankert sind – sichern vorrangig die persönliche Integrität von Kindern und ihre grundlegenden Lebens- und Überlebensbedürfnisse. Wir gehen in unserer Charta weiter: in zehn Forderungen haben wir Anliegen und Wünsche wie Zeit, Selbstwert, Zuwendung, Bildung und Ernährung festgehalten”, erläutert Zarhuber.

Die Jugendrotkreuz-Kindercharta ist als Poster online abrufbar.

Sonntag, 11. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Liebe Bundesregierung: Die Wahrheit ist zumutbar!

Der Entwurf für das Bundes-Budget 2011 muss laut österreichischer Verfassung bis zum 22. Oktober vorgelegt werden. Die Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP aber weigert sich nach wie vor beharrlich, diesen vorgeschriebenen Termin auch einzuhalten. Als Begründung für diese Verzögerungstaktik heisst es von Seiten der Regierung, man werde das Budget deshalb erst im Dezember vorlegen, weil man erst bis dahin die genaue wirtschaftliche Entwicklung kennen werde und so konkret wie möglich reagieren wolle. Also bitte: so gehts wirklich nicht!

Die wichtigen österreichischen Landtagswahlen in der Steiermark finden voraussichtlich (Stichtag der Bekanntgabe: 20. Juli) am 26. September statt, jene in Wien, wie seit einigen Tagen offiziell bekannt ist, am 10. Oktober. Es ist zu offensichtlich, was hier gespielt wird und es ärgert mich, dass der nach eigenen Angaben so “unabhängige” Bundespräsident Heinz Fischer zwar klare Worte (vollkommen zu Recht!) bezüglich der Kärntner Ortstafelfrage findet und hier den langjährigen SPÖ-Standpunkt (also den Standpunkt seiner Partei) einnimmt, jedoch offenbar kein Problem mit dem geplanten Verfassungsbruch der Regierung hat. Das ist ungeheuerlich und unzumutbar.

Um die eigenen Wähler mit unangenehmen Themen wie Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich nicht unnötig zu “verunsichern”, verschiebt man das ganze leidige Thema einfach auf die Zeit nach den Wahlen. Zu verlieren haben in der Tat beide Regierungsparteien:

Die SPÖ unter Kanzler Faymann will -koste es, was es wolle- ihre beiden Landshauptleute Häupl in Wien und Voves in der Steiermark unbedingt halten und es wäre eine Katastrophe für die SPÖ, würde sie auch nur einen der beiden als Landeschef verlieren. Und die ÖVP unter Vizekanzler Pröll möchte zumindest den vor Jahren an die SPÖ verlorenen Landeshauptmannsitz in der Steiermark zurückerobern, was vor allem dann fraglich wäre, wenn er seine Stammwähler mit neuen Steuern und Sozialkürzungen verärgern würde.

Was die beiden Parteien aber offenbar nicht bewusst ist: die Menschen lassen sich in diesem konkreten Fall mal glücklicherweise nicht für dumm verkaufen!

Würde heute auch auch nur einer der beiden versprechen, dass es keine neuen Steuern geben wird und dass es im Sozialbereich zu keinen Kürzungen kommen wird: er würde öffentlich als Lügner dastehen und er würde -davon bin ich überzeugt- auch von den Wählern abgestraft. Das wagt man ja auch wieder nicht anzukündigen. Aber wenn es schon so ist und wenn schon jeder in Österreich weiss: Der Solidarbeitrag für Griechenland, die Finanzspritzen für die Banken und die politische Arbeit für die Zukunft kosten nun mal Geld.

Ihr Leute in der Regierung: Wir wissen, dass Grosses und Schmerzhaftes auf uns zukommt. Und daher: Sagt uns endlich, was Sache ist! Sagt jetzt (es ist eh Sommerloch) , was an neuen Steuern auf uns zukommt und welche Einschnitte es im Sozialbereich geben wird.

Dann reden wir darüber, ob es ausgewogen ist, was ihr euch überlegt habt. Und dann reden wir darüber und dann raufen wir (bzw. alle unsere gewählten Vertreter im Parlament) uns zusammen. Und dann beschliesst ihr das neue Budget, das möglichst ausgewogen sein möge. Dann können wir (weil auf möglichst breitem Konsens beruhend) auch dahinter stehen, obwohl es schmerzhaft ist.

Aber diese aktuelle Verlogenheit und Mutlosigkeit kotzt uns einfach nur an!

Und ich bin froh, dass die sonst sehr entgegengesetzt denkende Opposition (FPÖ, Grüne, BZÖ) da einer Meinung mit grossen Teilen der Bevölkerung (aus allen Parteien ist: Laut einer Umfrage für die Samstag-Ausgabe der Tageszeitung “Österreich” (400 Befragte, Zeitraum 8./9. Juli) sind 85 Prozent dafür, dass Österreichs Regierung das Budget bis zum verfassungsmäßig vorgeschriebenen Termin im Oktober fertigstellt. Die Regierungsmitglieder und Parlamentarier sollen dafür im Sommer durcharbeiten und auf ihre Ferien verzichten. Diese Forderung findet auch bei Anhängern der Regierungsparteien Zustimmung: 75 Prozent der SPÖ- und 80 Prozent der ÖVP-Wähler sind dafür.

Und auch wenn ich Umfragen von “Österreich” ansonsten nicht sehr ernst nehme: in diesem Fall bin ich davon überzeugt: Bei jeder einigewrmassen seriös durchgeführten Umfrage kommt ein ähnliches Ergebnis zustande: Die Bevölkerung will -zumindest in diesem Fall mal- nicht belogen und betrogen werden, sondern sie will die Wahrheit wissen: Was kommt konkret auf uns zu?

Und wer weiss, vielleicht gewinnen ja diesmal sogar jene Parteien, die es wagen, die Wahrheit zu sagen. Vielleicht werden die Regierungsparteien ja auch reichlich belohnt bei den Landtagswahlen, wenn sie es wagen, wirklich die Wahrheit zu sagen. Und zwar schon vor den Wahlen. Die Wahrheit ist uns und auch euch zumutbar!

Ich wünsche allen Politikern, vor allem den Regierenden, diesen Mut zur Wahrheit und zur Offenheit von ganzem Herzen. Für Österreich.

Mittwoch, 24. März 2010, von Elmar Leimgruber

Caritas und Hospizbewegung fordern: Sterbehilfeverbot in die Verfassung

Caritasdirektor Michael Landau<BR>Foto: Wilke
Wiens Caritasdirektor Michael Landau
Foto: Wilke

Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau und die Präsidentin des Dachverbandes “Hospiz Österreich” Waltraud Klasnic fordern die Verankerung des Euthanasieverbots in der österreichischen Verfassung: “Der Mensch soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen”, erinnerte Landau kürzlich an die Worte Kardinal Königs:

“Der Umgang mit Menschen am Ende des Lebens ist entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ein klares Zeichen für ein Nein zur Euthanasie zu setzen und ein klares Ja zur Hospizarbeit zu sagen. Wer aktive Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung Sorge tragen”, betonten Landau und Klasnic übereinstimmend.

“Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Das schließt den Anspruch auf Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung mit ein. Das Recht, in Würde zu sterben und das Verbot der Tötung auf Verlangen müssen endlich in der Bundesverfassung explizit verankert werden”, ergänzte Klasnic. Schon 2001 habe der Nationalrat einstimmig einen umfassenden Entschließungsantrag zum Thema Hospizarbeit und Sterbebegleitung angenommen. Mit diesem verbindlichen Rahmen sollte sichergestellt werden, dass es auch künftig in Österreich keinen Raum für aktive Sterbehilfe geben soll.

“Ein in der Verfassung verankertes Verbot der Euthanasie wäre nicht nur ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus”, betonten Landau und Klasnic. Die öffentliche Hand müsse ihre Verantwortung wahrnehmen und zusätzlich für den raschen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung (mobil, teilstationär und stationär) sowie für eine gesicherte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Der Dachverband “Hospiz Österreich” vertritt mehr als 200 Hospiz- und Palliative Care-Einrichtungen in Österreich. Das Mobile Caritas Hospiz ist seit rund 20 Jahren für Menschen am Ende des Lebens im Einsatz. Die Nachfrage nach den Hospizdiensten steigt kontinuierlich an.

Diesem Anliegen, den Wünschen und Forderungen Landaus und Klasnics schliesse ich mich vollinhaltlich an.

Donnerstag, 14. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler: Willkommen?

Seit die italienische Regierung gegen Ende letzten Jahres die längst fällige Aufhebung faschistischer Gesetze in Bezug auf die Südtirolfrage im letzten Moment verweigert hat und das offizielle Österreich die Sorgen der Südtiroler Bevölkerung ignoriert, gehen die politischen Wogen südlich des Brenners hoch:

Die regierende Südtiroler Volkspartei (SVP) fordert einmal mehr eine Verankerung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in der österreichischen Verfassung und hat hierbei auch die Rückendeckung durch die deutschsprachige Opposition und selbst durch einige politische Vertreter Österreichs. Italien lehnt dies allerdings strikt ab.

Andererseits -und so sehe ich das- solange es das offizielle Österreich -aus diplomatischer Freundschaft zu Italien- nicht einmal in der Ortsnamenfrage (mir geht es hier nicht darum, die im 20. Jh. im Faschismus in Südtirol eingeführten italienischen Ortsnamen abzuschaffen, sondern den seit über 1200 Jahren bestehenden deutschen Ortsnamen nicht die rechtliche Grundlage zu entziehen; siehe dazu auch die Stellungnahme von Massimo Spinetti, des italienischen Botschafters in Wien) wagt, sich für die Anliegen der Südtiroler einzusetzen würde auch eine Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung Südtirol nicht wirklich viel bringen.

Und dieselbe SVP will nun auch eine Volksabstimmung in Südtirol darüber abhalten lassen, ob -wie von ihr vorgeschlagen- die Doppelstaatsbürgerschaft (italienische und österreichische) kommen soll. Dieser Idee können selbst die Grünen -die politisch sowohl die deutsche als auch die italienische Sprachgruppe in Südtirol vertreten und für deren friedliches Zusammenleben stehen- was Positives abgewinnen: “Die doppelte Staatsbürgerschaft in Grenzregionen ist ein guter Ansatz und eine durchaus europäische Lösung, um Grenzen durchlässiger zu machen und mit erweiterten Staatsbürgerrechten auch plurale Identitäten zu fördern”.

Und auch wenn sich das offizielle Österreich diesbezüglich derzeit kaum und wenn doch, eher skeptisch dazu äussert: Wie auch immer diese Abstimmung in Südtirol ausfällt: sie könnte der “Schutzmacht Österreich” eine wertvolle “Orientierungshilfe” in der Südtirol-Frage sein. Auch von daher ist eine solche Volksabstimmung sehr zu begrüssen.

Es geht ja auch nicht darum, dass jeder Südtiroler nach einer Volksabstimmung zugunsten der Doppelstaatsbürgerschaft auch automatisch auch österreichischer Staatsbürger werden müsste, aber die Wahlmöglichkeit, die Freiheit dazu sollte gegeben sein. Und eigentlich würde in einem vereinten Europa die Vergabe der Doppelstaatsbürgerschaft an Südtiroler weder Österreich noch Italien schaden: es spricht also im Grunde nichts dagegen.

Der Nachrichtendienst “Südtirolnews” hat heute übrigens eine Onlineabstimmung zu diesem Thema gestartet.