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Freitag, 17. April 2015, von Elmar Leimgruber

18. April: Weltweiter Aktionstag gegen TTIP

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein weltweiter Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. Nähere Infos zum Aktionstag gibts online. Und die Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online abrufbar.


Foodwatch sieht in TTIP einen massiven “Angriff auf die Demokratie” und lädt zu einer Online-Aktion ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: “Ist Ihnen bewusst, dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?”. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller “Die Freihandelslüge”) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:

“1. Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft! Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit eigenständig und mutig weiterentwickeln können.

2. Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten “TTIP-kompatibel” sein, dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen. Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, “dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen eingeschränkt werden kann.”” (foodwatch)

Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen “Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus” (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. “Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz basieren”, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Während Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen, wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften spezialisierten Anwaltsfirmen.

Gewerkschaften kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den Freihandelsabkommen ausgenommen sind.

Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:

  • Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)
  • Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.
  • Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen
  • Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat
  • Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor
  • Keine Geheimverhandlungen.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. “Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen”, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische Copyright. “Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen Wissenstransfer von Europa in die USA”,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. “Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider Rechtssysteme nicht möglich”, so Turnheim.

Dienstag, 20. Januar 2015, von Elmar Leimgruber

foodwatch fordert Verkaufsverbot von Energydrinks an Kinder und Jugendliche

Grafik: foodwatchEine aktuelle Studie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bestätigt: Vor allem Jugendliche nehmen durch Energy Drinks gefährlich viel Koffein auf. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher nun den deutschen Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, die Warnungen aus der Wissenschaft endlich ernst zu nehmen und den Verkauf der umstrittenen Wachmacher an Kinder und Jugendliche zu untersagen. Zudem sollen durch eine Email-Kampagne die verantwortlichen Politiker aufgerüttelt werden.

Energy-Getränke – vor allem die hochkonzentrierten Energy Shots – stehen laut foodwatch im Verdacht, Herzrhythmusstörungen, Nierenversagen, Krampfanfälle und sogar Todesfälle zu verursachen.  Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen daher schon länger, den Verkauf an Kinder und Jugendliche einzuschränken. “Die EU-Lebensmittelbehörde sowie die zuständige deutsche Behörde warnen vor Risiken der Energy Drinks, Experten der Weltgesundheitsorganisation empfehlen einen Verkaufsstopp an Minderjährige – aber Bundesernährungsminister Schmidt ignoriert beharrlich alle Warnungen”, kritisiert Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation foodwatch.

Die aktuelle Studie der EFSA zeigt, dass Jugendliche, die besonders oft zu Energy Drinks greifen, zu viel Koffein zu sich nehmen. Im Rahmen einer aktuellen Risikobewertung hatte die Behörde vergangene Woche erstmals einen Höchstwert für Koffein ermittelt: Bei einer Dosis von drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht hätten Erwachsene keine Nebenwirkungen durch Koffein zu erwarten, so die Studie. Auch für Kinder und Jugendliche könnten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als Orientierungswert dienen. Ein 12-jähriger Junge mit 50 kg Körpergewicht überschreitet nach dieser Rechnung aber bereits mit einer 0,5 L Dose eines Energy Drinks diese Grenze. Millionen Jugendliche in Europa konsumieren allerdings regelmäßig deutlich mehr der Getränke: In fünf von 13 EU-Mitgliedstaaten, die die EFSA-Forscher untersucht hatten, nehmen Jugendliche mehr Koffein auf als empfohlen. In Deutschland gelten bis zu 6,6 Prozent der Jugendlichen als “Hochverzehrer” und überschreiten die EFSA-Höchstmengen für Koffein. Als wesentliche Quelle für die Koffeinaufnahme unter Jugendlichen nennt die EFSA Energy Drinks.

Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: Einer früheren EFSA-Studie zufolge greifen 68 Prozent der Teenager zu diesen Getränken. Davon sind laut EFSA 12 Prozent “high cronic consumers” (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent “high acute consumers” (mehr als ein Liter pro Konsum). Hochverzehrer sind besonders gefährdet, Nebenwirkungen wie Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen zu erleiden. Die aktuelle EFSA-Studie ist hier abrufbar.

Das deutsche Lebensmittelrecht gebietet es, “den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen” (LFGB, § 1 (1)). Vorsorgliche Maßnahmen gebietet auch das übergeordnete europäische Lebensmittelrecht. Dieses sei daher umzusetzen, so foodwatch.

Ende 2014 hatte Litauen als weltweit erstes Land ein Abgabeverbot von Energy Drinks an Kinder und Jugendliche in Kraft gesetzt.

Montag, 2. September 2013, von Elmar Leimgruber

Gesundheitsschädlich: Konsumentenschutz für Verbot von Energy-Shots

Bereits übliche Energy Drinks stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen. Bei den Shots ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher aufgrund ihrer Gesundheitssschädlichkeit ein Verbot sogenannter „Energy Shots“.

„Für Red Bull und Co. sind die bei Jugendlichen sehr beliebten Energy Shots ein Riesengeschäft – für die Gesundheit der Kunden womöglich eine Riesengefahr“, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Ein Energy Shot von 60 Milliliter enthält die gleichen Mengen Koffein und Taurin wie eine normale Red-Bull-Dose – allerdings in vierfacher Konzentration. „Insbesondere beim Sport oder in Kombination mit Alkohol warnen Wissenschaftler vor möglichen Nebenwirkungen”, so Wolfschmidt. “Trotzdem bewirbt Red Bull die Getränke mit jungen, angesagten Extremsportlern für angeblich ‚erhöhte Leistungsfähigkeit‘. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen Energy Shots verboten werden.“

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stufte laut foodwatch bereits im Dezember 2009 in einer Untersuchung für das Bundesverbraucherministerium Energy Shots als „nicht sicher“ ein und sprach sich für ein Verbot aus: Da ein Warnhinweis auf der Packung nicht ausreiche, um eine Überdosierung auszuschließen, empfahlen die Wissenschaftler „das Inverkehrbringen von ‚Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“. Auch die französische Lebensmittelbehörde ANSES warnte 2013, dass die Sicherheit der Produkte nicht garantiert werden könne. In den USA ermittelt derzeit zudem die zuständige Food and Drug Administration (FDA), ob mehrere Todesfälle durch Energiegetränke ausgelöst wurden. Problematisch ist dabei nicht allein der erhöhte Koffeingehalt. Die gesundheitlichen Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit dem hochkonzentriert zugesetzten Inhaltsstoff Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.

Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energy Drinks, besonders beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Davon sind 12 Prozent „high cronic consumers“ (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent „high acute consumers“ (mehr als ein Liter pro Konsum).

foodwatch fordert daher ein generelles Verkaufsverbot der hochkonzentrierten Shots. Zudem sollen herkömmliche Energy Drinks deutliche Warnhinweise auf der Verpackung tragen und nur noch ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-energyshots können Verbraucher diese Forderung an die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) unterstützen.

Das Bundesverbraucherministerium hat im Mai 2012 zwar Höchstwerte für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks erlassen. Diese gelten jedoch nur für Lebensmittel – Red Bull (wie andere Hersteller von Energy Shots genauso) umgeht diese Regelung einfach, indem der Hersteller die Shots offiziell als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert: Der Red Bull Energy Shot enthält mehr als viermal so viel Koffein und Taurin pro Liter als für Energy Drinks erlaubt ist.

Auf Anfrage von foodwatch bestätigte das BfR im Januar 2013 seine grundsätzlich kritische Einschätzung zu den Produkten – wich aber dennoch von seiner ursprünglichen Forderung nach einem Verbot der „Shots“ ab und empfahl stattdessen lediglich „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“.

foodwatch-Experte Matthias Wolfschmidt: „Noch 2009 lautete die Handlungsempfehlung der staatlichen Risikoprüfer an Verbraucherministerin Ilse Aigner ganz klar: Energy Shots verbieten. Doch Frau Aigner hat die wissenschaftliche Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, drei Jahre lang einfach ignoriert – obwohl sie bei drohenden Gesundheitsgefahren nicht auf Brüssel warten muss, sondern selber aktiv werden kann. Ohne weitere Begründung rückt das Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt plötzlich von seiner Empfehlung für ein Verbot ab – und die Politik bleibt weiter tatenlos.“

Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Kostenlose APP: Passagier-Rechte in der EU

Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische  Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung  (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen  müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht  befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.

Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.

Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der  Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.

Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:

• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur  wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.

Freitag, 17. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Dreisteste Werbemasche bei Kindern: Goldener Windbeutel 2013 für Capri Sonne

Der ultrasüße Softdrink Capri-Sonne erhält den Goldenen Windbeutel 2013. Rund 120.000 Verbraucher haben in den vergangenen vier Wochen online auf www.goldener-windbeutel.de unter fünf Kandidaten abgestimmt, welcher Hersteller am schlimmsten Kinder verführt. Eindeutiger “Sieger” mit mehr als 50.000 Stimmen: Die Wild-Gruppe/SiSi-Werke mit ihrem zuckrigen Getränk Capri-Sonne. Mit aggressivem Marketing gezielt an Kinder versuchen Unternehmen, den Verkauf von Junkfood und Soft Drinks anzuheizen. Bei der von foodwatch ausgerufenen Online-Wahl zum Goldenen Windbeutel auf www.goldener-windbeutel.de haben sich vom 18. April bis zum 15. Mai 2013 insgesamt 119.835 Verbraucher beteiligt.

“Ich will keine Kinder mehr verführen” – mit diesem Demonstrationsschild protestierte eine zwei Meter große, wandelnde Capri-Sonne an der Zentrale von Hersteller Wild (Deutsche SiSi-Werke). “Lasst die Kinder mit eurem Zuckerbomben-Marketing in Ruhe”, steht auf einem Transparent vor dem Firmengelände – und auf der Straße vor der Pforte, gesprüht mit Kreide-Spray. Mit dieser Aktion in Eppelheim bei Heidelberg haben Aktivisten der Verbraucherorganisation foodwatch am 16. Mai den Goldenen Windbeutel 2013 verliehen, den Negativpreis für die dreisteste Werbemasche des Jahres bei einem Kinderlebensmittel. Die Annahme des Preises wurde verweigert.

Capri-Sonne (in der Geschmacksrichtung Orange) enthält pro 200-Milliliter-Beutel umgerechnet sechseinhalb Stück Würfelzucker und damit mehr als ein gleich großes Glas Fanta Orange. Eine ganze Reihe von Marketingaktivitäten für Capri-Sonne zielen direkt auf Kinder: Capri-Sonne tritt als Sponsor und Veranstalter von Kinder-Sportevents auf, betreut Kinder in Hotelanlagen, spricht diese gezielt mit einer Internetseite an und macht sie über ihre facebook-Seite zu Markenbotschaftern. Bis Anfang Mai verbreitete der Hersteller zudem werbliches Unterrichtsmaterial an Grundschullehrer, in dem Kindern die Ernährungsempfehlung ausgesprochen wurde, “viel” Capri-Sonne zu verzehren. Nach der foodwatch-Kritik stoppte Wild die Verbreitung des Materials – ein erster, kleiner Erfolg des Goldenen Windbeutels 2013.

“Capri-Sonne & Co. sind Dickmacher ersten Ranges, das ist wissenschaftlich erwiesen. Dennoch fixt Wild Kinder auf allen Kanälen an, immer noch mehr Zuckergetränke zu konsumieren – im Internet, Fernsehen, in der Schule, bei Sportveranstaltungen und sogar als Kinderbetreuer in Ferienanlagen”, kritisiert Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei foodwatch. In einer ganzen Reihe von Studien ist der Zusammenhang zwischen Soft-Drink-Konsum und dem Risiko für die Bildung von Übergewicht belegt. In Deutschland gelten 15 Prozent der Kinder als übergewichtig, 6 Prozent sogar als fettleibig (adipös).

“Wild gehört zu den Lautesten, wenn es darum geht, schon kleinen Kindern in Schulen und bei Freizeitveranstaltungen seinen zuckrigen Drink aufzudrängen – bei der Kritik von mehr als 50.000 Verbrauchern stellt sich das Unternehmen aber auf taub. Wir fordern, dass Capri-Sonne alle Marketingaktivitäten einstellt, die sich direkt an Kinder richten.” foodwatch fordert daher ein grundsätzliches Verbot der Bewerbung unausgewogener Produkte direkt an Kinder.

Die Verbraucherschutz-Organisation foodwatch fordert nun die Konsumenten auf ihrer Webseite zum Protest: “Schreiben Sie daher jetzt persönlich an Dr. Hans-Peter Wild, den Chef von Capri-Sonne: Fordern Sie den Windbeutel-Gewinner auf, das Verbrauchervotum ernst zu nehmen und sämtliche Marketing-Maßnahmen einzustellen, die sich gezielt an Kinder richten! Lass die Kinder in Ruhe, Herr Capri-Sonne!”

Das Wahl-Ergebnis im Detail:

1. Capri-Sonne von Wild/SiSi-Werke: 51.054 Stimmen / 42,6 %
2. Paula von Dr. Oetker: 26.231 Stimmen / 21,9 %
3. Kosmostars von Nestlé: 24.710 Stimmen / 20,6 %
4. Monsterbacke Knister von Ehrmann: 11.580 Stimmen / 9,7 %
5. Pom-Bär von funny-frisch (Intersnack): 6.260 Stimmen / 5,2 %

Anders als in den Vorjahren hatte foodwatch beim Goldenen Windbeutel 2013 nicht die Werbelüge des Jahres, sondern die dreisteste Werbemasche bei einem Kinderprodukt gesucht. Nachdem in den Jahren 2009 bis 2012 das Thema Etikettenschwindel im Blickpunkt stand, möchte foodwatch nun das Problem der Fehlernährung bei Kindern und die Verantwortung der Lebensmittelindustrie in den Fokus rücken.

Bei einem Marktcheck mit mehr als 1.500 Produkten hat foodwatch 2012 belegt, dass drei Viertel der direkt an Kinder vermarkteten Lebensmittel zur Kategorie der süßen oder fettigen Snacks gehören. Das Angebot folgt einer ökonomischen Logik: Während die Gewinnmargen bei Obst und Gemüse unter 5 Prozent liegen, betragen sie bei Junkfood, Soft-Drinks und Süßwaren bis zu 18 Prozent. Lebensmittelhersteller haben daher ein finanzielles Interesse daran, möglichst viele unausgewogene Kinderprodukte zu verkaufen.

Freitag, 10. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert Gratis-Konto

Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben,  hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.

Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:

Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:

  1. Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
  2. Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
  3. Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.

Bankkonten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission: ohne sie können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online einkaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges Einkommen, haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Viele Bürger haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.

Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können.” Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”

Freitag, 25. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe

Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die “Plattform für ein modernes Urheberrecht” feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: “Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,” betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:

“Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.” Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.

“Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte – wie sie heute der Normalfall sind – und keine ständigen Umsatzsteigerungen und Gewinne im Elektrohandel.” Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.

Für Konsumenten ist es “nicht einzusehen, dass man doppelt und dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,” lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:

„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört auch, dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen Instanz festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom bestimmt werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des Urheberrechts.

IG Autoren dazu: “Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe “doppelt”. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.” Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um “über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens” zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.

Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: “Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber”, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen 20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.

Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche hier abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet hier einen Ratgeber zum Thema “geistiges Eigentum und Verbraucherschutz” im kostenlosen Download

Mittwoch, 23. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer (AK) gegen EU-Parlament: Grundversorgung muss in Öffentlicher Hand bleiben

Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen. Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der Grundversorgung.

In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug. Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen werden.

In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“

Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.

Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.

Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen. Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht hier als Download zur Verfügung.

Freitag, 5. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Aktionswoche gegen illegale Arzneimittel

Foto: © Elmar Leimgruber, redakteur.cc

Gleich drei österreichische Ministerien (BMF, BMG und BM.I) beteiligten sich gemeinsam an der Operation “Pangea V” im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet: “Oft sind sich die Kunden nicht über die möglichen Gesundheitsschäden bewusst”, warnt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 verbietet daher Privatpersonen sowohl die Bestellung von Medikamenten im Internet als auch die anschließende Einfuhr. Diese Verstöße wurden bei den Verwaltungsstrafbehörden zur Anzeige gebracht. Allgemein ist der Vertrieb von illegalen Arzneimitteln via Internet, unter dessen Begriff unter anderem auch Doping- und Potenzmittel im Steigen. Insgesamt schlossen sich im Zeitraum von 25. September bis 02. Oktober 2012 weltweit 100 Länder der Operation “Pangea V” an.

Schwerpunkt des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) waren heuer diverse dubiose Internetbezugsquellen. Insgesamt überwachte das BASG 21 Websites solcher zweifelhaften Anbieter, über die Verdachtsarzneimittel und Arzneimittelfälschungen vertrieben wurden. “Es gelang uns, Arzneimittelfälschungen im Wert von 33.000 Euro sicherzustellen. In erster Linie wurden Potenzmittel angeboten. Die Betreiber dieser illegalen Verkaufsseiten verwendeten eine österreichische Apotheke als fiktiven Absender, um derart den Käufer in vermeintliche Sicherheit zu wiegen”, so Marcus Müllner, Leiter des BASG. Rund 1.000 Packungen Cialis und Viagra wurden vom BASG beschlagnahmt. Müllner: “Das BASG warnt Konsumenten dringend vor dem Kauf von Arzneimitteln aus dubiosen Internetquellen.”

Der Österreichische Zoll, die AGES-Medizinmarktaufsicht und das Bundeskriminalamt beteiligten sich gemeinsam an der diesjährigen international organisierten Aktionswoche im Kampf gegen den Verkauf illegaler Medikamente im Internet. Alle beteiligten Ressorts und Organisationen zeigten sich mit dem Ergebnis der Aktionswoche, vor allem aber mit der guten Zusammenarbeit untereinander zufrieden. Im Finanzministerium legte der österreichische Zoll den Fokus in der Aktionswoche auf die Kontrolle von Einfuhren von illegalen und gefälschten Medikamenten, die nach Internetbestellungen im Postverkehr geliefert wurden. Da die meisten Käufe illegaler Medikamente über das Internet erfolgen, gelangen sie via Postsendung
nach Österreich. Die österreichischen Zollbehörden konzentrierten sich bei ihren Kontrollen auf die Zollstelle des Postverteilerzentrums Wien-Inzersdorf. In diesem Verteilzentrum
langen jede Woche ca. 20.000 Briefe und Pakete aus Nicht-EU-Staaten ein, die von Bediensteten des Zollamtes Wien in Bezug auf zollpflichtige und verbotene Waren kontrolliert werden.
Risikoorientierte Stichprobenkontrollen sollen dabei eine möglichst treffsichere Fallauswahl ermöglichen.

Auf diese Weise wurden vom Zoll im Aktionszeitraum ungefähr 3.900 Briefe und Pakete kontrolliert. Dabei wurden vom Zollamt Wien 27 Sendungen mit 984 illegalen Medikamenten aufgegriffen. 17 dieser Sendungen enthielten 792 gefälschte Pillen, hauptsächlich Potenzmittel. Alle diese Medikamente wurden beschlagnahmt. Diese Verstöße wurden bei den Verwaltungsstrafbehörden zur Anzeige gebracht. Bei den Sendungen mit den Medikamentenfälschungen wurde zusätzlich auch ein Verfahren nach der EG-Produktpiraterie-Verordnung eingeleitet.

“Der österreichische Zoll geht sehr aktiv gegen illegale Machenschaften organisierter Krimineller vor, gerade wenn es um das Wohlergehen der Bevölkerung geht”, untermauerte Finanzministerin Maria Fekter die Wichtigkeit solcher gemeinsamen Aktionswochen. “Fälschungen aus dem Internet enthalten oft falsche oder falsch dosierte Wirkstoffe, die nicht abschätzbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Durch die Aufgriffe von gefälschten Medikamenten und deren Vernichtung werden die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt.”

Gesundheitsminister Alois Stöger wies auf die ausgezeichnete Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich hin.  “Beim Kauf von dubiosen Internetanbietern, weiß man nie, welche Qualität die Arznei hat und ob sie überhaupt wirkt. Schlimmstenfalls kann die Einnahme gefälschter Arzneimittel auch zum Tod führen”, warnt der Gesundheitsminister. Einen weiteren Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit wird die geplante AMG-Novelle zur Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie bringen. “Damit wird den Arzneimittelfälschern der Kampf angesagt und der illegale Internethandel erschwert. Im Gegenzug dazu wird der legale Internetkauf für die Bevölkerung sicherer gemacht. So soll es in Österreich künftig nur Apotheken erlaubt sein, Arzneimittel online zu versenden, wenn diese die dafür vorgesehenen strengen Anforderungen erfüllen”, erläutert Stöger.

Dienstag, 19. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Hipp erhält den Goldenen Windbeutel 2012 für die dreisteste Werbelüge des Jahres

Firmenchef Claus Hipp bürgt in der Werbung  für die Qualität seiner Produkte “mit seinem Namen”. Dennoch wurden seine Instant-Tees für Kinder mit über 44.000 Stimmen von Konsumentenschützern zur “Dreistesten Werbelüge des Jahres” gekürt. Hipp erhielt für dieses Produkt daher (Preisannahme verweigert) den von der Konsumentenschutzorganisation foodwatch alljährlich vergebenen “Goldenen Windbeutel”. An zweiter Stelle der Werbelügen-Charts steht die “Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung” von Netto, gefolgt von Becel pro.activ von Unilever.

“Zuckrige Instant-Tees bewirbt Hipp -trotz des Zuckergehalts von umgerechnet zweieinhalb Stück Würfelzucker pro fertiger 200-Milliliter- Tasse- als geeignete Getränke für Kleinkinder schon ab dem 12. Monat: diese Irreführungskampagne haben Zehntausende Verbraucher zur dreistesten Werbelüge des Jahres gewählt,” schreibt foodwatch dazu: “Zuckergranulat mit Wasser aufgegossen: Eltern ein solches Produkt für Kleinkinder zu empfehlen ist unverantwortlich und passt in keiner Weise zu dem so oft betonten Anspruch von Hipp, ,kindgerechte’ und ,gesunde’ Produkte anzubieten, so Oliver Huizinga von foodwatch. Experten hingegen empfehlen, kleinen Kindern nur ungesüßte Getränke zu geben.

Das Ergebnis der Werbelügenwahl 2012 im Detail:

  1. Platz: Instant-Tees ab dem 12. Monat von Hipp (44.013 Stimmen/34,1 Prozent)
  2. Platz: Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung mit pflanzlichem Eiweiß von Netto-Markendiscount (35.549 Stimmen/27,5 Prozent)
  3. Platz: Becel pro.activ von Unilever (28.686 Stimmen/22,2 Prozent)
  4. Platz: Clausthaler von Radeberger (13.104 Stimmen/10,1 Prozent)
  5. Platz: Landlust Mirabelle & Birne von Teekanne (7.877 Stimmen/6,1 Prozent)

Bereits im Mai 2012 hatte foodwatch die Hipp-Tees kritisiert und eine E-Mail-Aktion an den Hersteller gestartet. Mehr als 10.000 Verbraucher beschwerten sich draufhin laut foodwatch direkt bei Unternehmenschef Claus Hipp. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, seine Zuckergranulat-Tees nicht länger als “Durstlöscher” zu bewerben. In einer Antwort an Verbraucher bezeichnete sie Hipp stattdessen als “Genussmittel”, die “gut für die Seele” der Kinder seien. Nach Bekanntgabe der Nominierung für den Goldenen Windbeutel versprach der Hersteller, die Produkte bis Ende des Jahres durch neue Produkte ohne Zuckerzusatz ersetzen zu wollen.

“Vom vermeintlich gesunden Durstlöscher zum Genussmittel für die Seele – diese bemerkenswerte Umdeutung zeigt, dass die Unternehmen offenbar nur durch den öffentlichen Druck der Verbraucher reagieren”, sagte Oliver Huizinga von foodwatch. Es sei richtig, die völlig überflüssigen und für Kleinkinder ungeeigneten Zuckergranulat-Tees aus dem Sortiment zu nehmen.

Inwieweit die Nachfolgeprodukte dem Hipp-Anspruch von “kindgerechten” und “gesunden” Produkten genügen werden und ob der Protest wirklich einen Fortschritt für die Verbraucher bringt, lasse sich jedoch noch nicht beurteilen: Das Unternehmen hat die Zusammensetzung der Ersatzprodukte noch nicht bekannt gegeben. “Eigentlich gibt es keine Notwendigkeit, andere Produkte zu entwickeln, denn Hipp hat geeignete Kleinkind-Getränke längst im Sortiment: die guten alten Teebeutel”, so Oliver Huizinga. Bis zur Markteinführung der Ersatzprodukte will Hipp seine Zucker-Instant-Tees offenbar weiterhin wider besseres Wissen im Kleinkind-Sortiment und mit der Empfehlung ab dem 12. Lebensmonat verkaufen, so foodwatch.

Die Wahl zum Goldenen Windbeutel lief vom 22. Mai bis zum 18. Juni 2012 auf www.abgespeist.de. Insgesamt haben sich laut eigenen Angaben am foodwatch-Portal gegen Etikettenschwindel, 129.229 Verbraucher an der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2012 beteiligt. foodwatch vergab den Preis 2012 für die dreisteste Werbelüge des Jahres bereits zum vierten Mal. 2011 wählten die Verbraucher die “Milch-Schnitte” von Ferrero zum Windbeutel-Sieger, 2010 erhielt die Molkerei Zott die Negativ-Auszeichnung für ihren “Monte Drink”, 2009 Danone für seinen probiotischen Joghurt “Actimel”.