Mit ‘Urheberschutz’ getaggte Artikel

Freitag, 25. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe

Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die “Plattform für ein modernes Urheberrecht” feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: “Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,” betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:

“Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.” Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.

“Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte – wie sie heute der Normalfall sind – und keine ständigen Umsatzsteigerungen und Gewinne im Elektrohandel.” Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.

Für Konsumenten ist es “nicht einzusehen, dass man doppelt und dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,” lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:

„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört auch, dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen Instanz festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom bestimmt werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des Urheberrechts.

IG Autoren dazu: “Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe “doppelt”. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.” Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um “über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens” zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.

Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: “Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber”, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen 20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.

Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche hier abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet hier einen Ratgeber zum Thema “geistiges Eigentum und Verbraucherschutz” im kostenlosen Download

Dienstag, 24. April 2012, von Elmar Leimgruber

Journalistenverband fordert besseren Urheberschutz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert mehr Rechte für die eigentlichen Urheber und Autoren  von Werken: Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.  Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV am gestrigen Montag in Würzburg einstimmig verabschiedet hat.

In dem Papier unterstreicht Deutschlands größte Journalistenorganisation neben dem Änderungsbedarf im Urheberrecht die Bedeutung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien die Verwertungsgesellschaften unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter Werke wie etwa die so genannte Kulturflatrate werden in der DJV-Stellungnahme hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne. Allein mit einer Kulturflatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Die DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht ist in der Infothek auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html zu finden.

Sonntag, 12. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

ÖJC: ACTA ist autoren- und internetfeindlich

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) als “internet- und autorenfeinlich” ab. Der ÖJC kritisiert zudem “zu schwammige Formulierungen und rein unternehmensorientiertes Denken”, das den Entwürfen zugrundeliege und fordert daher die österreichischen Abgeordneten auf, gegen das Anti-Piraterie-Abkommen zu stimmen.

Kritik an der “Heimlichtuerei” rund um die amerkanischen Gesetzesvorschläge für Europa kommt auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV): “Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und Journalisten die berufliche Perspektive entzogen,” mahnt DJV-Präsident Michael Konken: Mit der Heimlichtuerei habe man aber Proteste gegen ACTA provoziert und den berechtigten Urheberinteressen einen Bärendienst erwiesen. Die deutsche Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ihre Unterschrift unter ACTA verweigert.

“ACTA ist einseitig, schwammig  und  unsachlich und gegen die Rechte der Autoren formuliert”, erklärt ÖJC-Präsident Fred Turnheim , der bereits in den vergangenen Jahren mehrfach EU-Parlamentarier vor dem starken Einfluss der Unternehmenslobbyisten auf die Urheberrechtsgesetzgebung in Brüssel gewarnt hat. “Dieses Abkommen hilft aber nur den Unternehmen und ist ein Copyright-Abkommen im schlechtesten amerikanischen Sinn”: Das Abkommen wurde nur mit den Unternehmen verhandelt, Contentproduzenten waren nicht eingeladen. Weder die Interessen der User, noch die der Autoren werden geschützt, sondern rein die Verkaufsinteressen der Unternehmen, so der ÖJC.

Der ÖJC spricht sich hingegen für klare Urheberechtsregelungen im Rahmen der Europäischen Union (EU) aus: in erster Linie zum Schutz des geistigen Eigentums der Journalistinnen und Journalisten, der Pressefotografen und Kameraleute.  Der ÖJC  spricht sich aber deutlich gegen die Einführung des amerikanischen Copyrights auf dem europäischen Kontinent aus. Dieser ACTA- “Handelspakt” geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück und verfolgt in erste Linie die Interessen der Industrie dieser Staaten. Der ÖJC verlangt eine Fortsetzung der für die Contentproduzenten besseren Regeln im Urheberrecht. “Eine Einschränkung des Internets liegt nicht im Interesse der Journalisten”, sagt ÖJC-Präsident Turnheim.

Der ÖJC ersucht daher die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, diesem Abkommen nicht zuzustimmen. Die Ratifizierung des ACTA-Abkommen in Österreich muss sofort gestoppt werden. Der ÖJC ruft zudem alle Organisationen auf, künftig gemeinsam ihre Interessen in Brüssel zu vertreten, um stärker für die Interessen dieser Berufsgruppen eintreten zu können.

Dienstag, 13. September 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen

Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt

Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des Textautors.

Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar zurückzuholen.

Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.