Mit ‘Urheberrechte’ getaggte Artikel

Dienstag, 26. April 2016, von Elmar Leimgruber

ÖJC: TTIP gefährdet Verbraucher- und Urheberrechte

Während US-Präsident Barack Obama bei seinem Deutschland-Besuch für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und Europa wirbt – weil ja auch vor allem die USA davon profitieren, gingen allein jetzt in Deutschland 35.000 Menschen gegen diesen Vertrag auf die Straße. Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) erinnert in diesem Zusammenhang erneut an seinen Standpunkt: “Geheime transatlantische Vereinbarungen zerstören soziale Standards und damit auch das Überleben von Journalisten und Autoren”, befürchtet ÖJC-Präsident Fred Turnheim:

US-Präsident Barack Obama wirbt bei seinem Deutschland-Besuch für einen raschen Abschluss der noch immer streng geheimen Verhandlungen über TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) bis Ende des heurigen Jahres. „Warum drängt der amerikanische Präsident so auf einen Abschluss und warum sollen die Völker Europas einen Vertrag zustimmen, der streng geheim ist“, fragt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) Fred Turnheim, in einer Aussendung.

Hier werde von den Amerikanern “ein trojanisches Pferd nach Europa geschmuggelt: „Sonderrechte für Konzerne, auch für Medienkonzerne, bringen eine weitere Amerikanisierung in den Medien nach Europa und gefährden so zigtausende Arbeitsplätze für Journalisten und Künstler in den EU-Mitgliedsstaaten“, zeigt sich Turnheim überzeugt: “TTIP gefährdet Verbraucherrechte und Urheberrechte in Europa.”

Bei den in New York beginnenden Gesprächen gehe es nach Angaben der EU-Kommission, um den Marktzugang und um Regulierungsfragen. Weiter unverhandelt blieben jedoch die umstrittenen privaten Schiedsgerichte, die hebelten die nationalen Gerichtsbarkeiten genau so aus, wie die Umwandlung des europäischen Urheberrechts in das US-amerikanische Copyright, so Turnheim. Völlig falsch liege auch US-Handelsministerin Penny Pritzker, wenn sie meine, dass so ein Vertrag „Diskretion“ brauche:

„Wir Bürger und besonders wir Journalisten müssen wissen, was in diesem Vertrag steht, bevor wir zustimmen können“, sagt der ÖJC-Präsident, der in der Meinung der amerikanischen Handelsministerin ein undemokratisches Rechtsverständnis sieht. Die Wünsche des amerikanischen Präsidenten sind voll verständlich, haben doch nur die US-Amerikaner und ihre Wirtschaft wirklich etwas von TTIP. Die österreichische Bundesregierung und die Abgeordneten zum National- und Bundesrat und zum Europaparlament werden dringend aufgefordert, den derzeitigen Verhandlungsstand und den TTIP-Vertrag vollständig der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Freitag, 17. April 2015, von Elmar Leimgruber

18. April: Weltweiter Aktionstag gegen TTIP

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein weltweiter Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. Nähere Infos zum Aktionstag gibts online. Und die Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online abrufbar.


Foodwatch sieht in TTIP einen massiven “Angriff auf die Demokratie” und lädt zu einer Online-Aktion ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: “Ist Ihnen bewusst, dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?”. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller “Die Freihandelslüge”) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:

“1. Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft! Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit eigenständig und mutig weiterentwickeln können.

2. Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten “TTIP-kompatibel” sein, dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen. Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, “dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen eingeschränkt werden kann.”” (foodwatch)

Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen “Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus” (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. “Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz basieren”, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Während Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen, wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften spezialisierten Anwaltsfirmen.

Gewerkschaften kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den Freihandelsabkommen ausgenommen sind.

Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:

  • Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)
  • Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.
  • Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen
  • Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat
  • Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor
  • Keine Geheimverhandlungen.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. “Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen”, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische Copyright. “Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen Wissenstransfer von Europa in die USA”,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. “Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider Rechtssysteme nicht möglich”, so Turnheim.

Freitag, 26. April 2013, von Elmar Leimgruber

Deutscher Musikautorenpreis 2013 für Klaus Huber, Die Toten Hosen und Deichkind

Der Schweizer Komponist und Kompositionslehrer Klaus Huber wurde gestern (25. April 2013) Abend mit dem deutschen Musikautorenprteis 2013 für sein Lebenswerk geehrt, der in seinen Werken vom Glauben an die Möglichkeit einer anderen, besseren Welt angetrieben war und ist. Die Auszeichnung bildete einen der Höhepunkte der festlichen Preisverleihung am 25. April in Berlin.

Unter dem Motto “Autoren ehren Autoren” wurden vor rund 300 Gästen aus Kultur, Wirtschaft und Politik u.a. Die Toten Hosen, Deichkind, Jörg Widmann, Annette Focks und Rainer Rubbert ausgezeichnet. Auch in diesem Jahr übernahm Staatsminister Bernd Neumann MdB, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Schirmherrschaft.

Der Deutsche Musikautorenpreis ehrt Komponisten und Textdichter für die Qualität ihrer Werke – unabhängig von Chart-Platzierungen und musikalischem Genre. Auch in diesem Jahr wird der Preis in zehn Kategorien vergeben. Der von der GEMA initiierte Deutsche Musikautorenpreis ist Teil des Kulturauftrags der Verwertungsgesellschaft. Mit dem Preis, der seit 2009 jährlich verliehen wird, werden Komponisten und Textdichter für die herausragende Qualität ihrer Werke ausgezeichnet.

Das zutiefst humanistische Komponieren von Klaus Huber bezieht europäische Traditionen ebenso ein wie Elemente außereuropäischer Musik, z.B. arabische Skalenbildungen, und kommt zu einer eigenständigen gestischen und kommunikativen Musiksprache, die ihre widerständige Dimension aus konstruktiver Durcharbeitung und erschütternder Ausdrucksstärke gewinnt. Die Jury würdigt mit ihrer Entscheidung dieses verantwortungsvolle Komponieren von großer Komplexität und Offenheit, das auf der Bedeutung der Kunst und besonders der Gegenwartsmusik in der Gesellschaft beharrt und sich mutig und ergreifend Gewalt und Krieg widersetzt.

Am heutigen (26. April) Welttag des geistigen Eigentums tagt die Akademie Deutscher Musikautoren. Mitglieder der Akademie sind alle bisherigen Preisträger des Deutschen Musikautorenpreises, die Autorenvertreter im GEMA-Aufsichtsrat, der Vorsitzende der Berufsgruppe Musikverleger im GEMA-Aufsichtsrat und ein weiterer Vertreter der Musikverleger sowie der Vorstandsvorsitzende der GEMA. Die Akademie wählt die Jury des Deutschen Musikautorenpreises 2014. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Die Preisträger des Deutschen Musikautorenpreis 2013 im Detail:

Kompositon Rock/Pop:
Die Toten Hosen
(Michael Breitkopf, Andreas Frege, Andreas von Holst, Andreas Meurer, Stephen George Ritchie)

Text Pop:
Stefan Stoppok

Komposition Sinfonik:
Jörg Widmann

Komposition Dance/Elektro:
Yann Peifer & Manuel Reuter

Komposition Kunstlied:
Rainer Rubbert

Komposition Filmmusik:
Annette Focks

Text Hip-Hop:
Deichkind (Henning Besser, Sebastian Dürre, Philipp Grütering, Sascha Reimann)

Nachwuchsförderung:
Torsten Goods & Jan Miserre

Erfolgreichstes Werk:
„Tage wie diese“ Die Toten Hosen (Andreas Frege, Andreas von Holst, Birgit Minichmayr)

Lebenswerk:
Klaus Huber

Der GEMA-Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Enjott (Norbert) Schneider fasste den Abend zusammen: “Musikautoren stehen traditionell als no names im Schatten der Sänger, Interpreten, Bands oder Dirigenten: sie heute zu feiern ist Ehrensache, denn sie sind die Schöpfer und Ideengeber!” Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, betonte: “Autoren ehren Autoren – das ist es, was den Deutschen Musikautorenpreis so besonders macht. Hier zählt nicht nur der kommerzielle Erfolg, hier wird der künstlerische Wert des kompositorischen Schaffens und der textlichen Qualität in seiner Bandbreite gewürdigt.”

Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB unterstrich: “Damit Komponisten, Textdichter – aber auch alle ausführenden Künstler – für ihre geistige Arbeit angemessen vergütet werden, brauchen wir starke Verwertungsgesellschaften. Die für den Musikautorenpreis der GEMA nominierten Künstler stehen für die gesamte Bandbreite des musikalischen Schaffens in Deutschland. Zu den wichtigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit, für die wir sorgen müssen, gehört mehr denn je ein wirksames Urheberrecht!”

Dienstag, 28. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

2,4 Millionen Unterschriften gegen ACTA

Kritiker: ACTA bringt eine vollständige Internet-Überwachung, ist gegen die Meinungsfreiheit und schützt Großkonzerne.
Foto: avaaz.org

Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben nach Angaben des EU-Parlaments eine Petition gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA unterschrieben, die am heutigen  28. Februar im EU-Parlament eingereicht wird. Die Unterstützer der Petition fürchten, ACTA könnte die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden. Der Petitionsausschuss kann nun entweder einen Bericht zur Abstimmung in der Plenartagung des EU-Parlaments vorbereiten oder die EU-Kommission auffordern, auf die Einwände der Bürger einzugehen. Neben verschiedenen NGOs engagieren sich unter anderem auch Journalistenverbände gegen ACTA.

Erminia Mazzoni, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, sagte, sie halte es für die Pflicht der Abgeordneten, in Krisenzeiten zu beweisen, dass die EU auf die Sorgen der Bürger reagiert. ACTA werde nun im Europäischen Parlament genauestens untersucht, erklärte Mazzoni vor der Übergabe der Petition. Es komme nun darauf an, Freiheit im Internet und den Kampf gegen Produktpiraterie zu verbinden, versprach Mazzoni.

In einem knappen Monat sammelte allein die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Am Dienstag (28.02.2012, 12:30 Uhr) werden die Unterschriften dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht. Der Petitionsausschuss wird die Eingabe prüfen und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Die Überprüfung dauert normalerweise ein bis zwei Monate, kann in Ausnahmefällen aber schneller erfolgen. Abgelehnt werden Petitionen beispielsweise, wenn sie nicht unter die Kompetenzen der EU fallen.

Der Petitionsausschuss selbst hat zwar keine rechtlichen Vollmachten und versucht daher, Probleme außergerichtlich und in Zusammenarbeit mit lokalen oder nationalen Behörden zu lösen. Akzeptiert der Ausschuss aber die Petition, können die Abgeordneten auch die EU-Kommission um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht bitten. Der Petitionsausschuss kann auch andere relevante Ausschüsse des EU-Parlaments einbeziehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Petitionsausschuss auch dem Plenum des Parlaments einen ausführlichen Bericht zur Abstimmung vorlegen. Die EU-Kommission hat dahingehend bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt.

Das Anti-Piraterieabkommen ACTA soll Urheberrechte international besser schützen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch Verbraucherrechte zugunsten weniger Großunternehmen eingeschränkt werden. Auch gefährde die Anwendung der ACTA-Regeln im Internet Meinungsfreiheit und andere Grundrechte. Das EU-Parlament steht derzeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, da ACTA nur mit Zustimmung der EU-Abgeordneten rechtskräftig wird.

Dienstag, 13. September 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen

Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt

Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des Textautors.

Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar zurückzuholen.

Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.

Dienstag, 26. April 2011, von Elmar Leimgruber

26. April: Welttag des geistigen Eigentums

Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums am 26. April fordern der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Verlage und Rundfunkunternehmen als unmittelbare Nutzer journalistischer Leistungen auf, die Urheberrechte ihrer Autoren zu respektieren. Texte zum Preis eines Butterbrots, Hörfunkbeiträge für einen Apfel und ein Ei, Fotos und Videos gratis, dazu alle Rechte ausschließlich und inklusive: Solche Zumutungen der Medienunternehmen trocknen den professionellen und kreativen Journalismus aus und schaden massiv der Medienfreiheit, schreibt der DJV.

„Wer für die Medien am Input spart, sollte sich nicht wundern, wenn der Output Qualitätsmaßstäben nicht standhält“, erklärte dazu der DJV-Vorsitzende Michael Konken. „Nicht zuletzt von journalistischer Qualität lebt aber die Demokratie“, ergänzt der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachbereichsleiter Medien in ver.di Frank Werneke: Leistungen sind zu bezahlen – aufwandsgerecht und fair.

Die öffentliche Meinung fußt auf verlässlich recherchierten und verständlich verfassten Nachrichten und Berichten in Wort, Bild und Ton, auf Einschätzungen und Kommentaren, auf Features und Hintergrundinformationen. Diese professionellen Leistungen von Journalisten sind weder zum Nulltarif zu haben noch durch Enteignung der Urheber zu erlangen. Immerhin lebten die Urheber von ihren Rechten.

Dumpingpreise und rechtswidrige Geschäftsbedingungen mögen mancherorts zwar branchenüblich sein, sie sind aber weder wirtschaftlich noch ethisch gerechtfertigt und gefährden auf Dauer die Qualität des Journalismus, erklärt der DJV. Verträge dürfen demnach nicht nur abgeschlossen werden, sie sind auch umzusetzen, gleich ob es sich um Tarifverträge oder um gemeinsame Vergütungsregeln handelt, etwa um die vom DJV und der dju in ver.di mit den Zeitungsverlegern vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen. DJV und dju rufen daher die Medienunternehmen auf, endlich eine angemessene Balance zwischen ihren Vergütungen und den Leistungen und Rechten ihrer Autoren zu akzeptieren.

Der von den Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 2000 ausgerufene Tag des geistigen Eigentums wird seither jährlich am 26. April begangen.

Dienstag, 11. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Eiszeit zwischen GEMA und YouTube (Info und Kommentar)

GEMA-Chef Harald Heker
Foto: Jochen Zick, gema.de

Seit einem Jahr gibts nun schon andauernden Streit zwischen der deutschen Autorengesellschaft GEMA und dem zu Google gehörenden Videoportal YouTube. Die Urheber musikalischer Werke, die von YouTube genutzt werden, erhalten daher laut GEMA seit April 2009 keine Tantiemen mehr hierfür. Die GEMA hat nun die Verhandlungen über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland abgebrochen. Im Verbund mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften möchte die GEMA ein Zeichen setzen: Musik hat ihren Wert.

Die GEMA fordert daher, begleitend zum Abbruch der Verhandlungen, gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Der internationale Verbund der Musikautorengesellschaften könnte sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn er dies wollte. Darauf wird aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet:

Die Rechteinhaber möchten nach eigenen Angaben schon, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird – aber nur, sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist. Das eigentliche Ziel ist also, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist. “Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden”, betont Harald Heker.

Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds mit der GEMA gehören u. a. auch die österreichische AKM, die Schweizer SUISA, die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien). Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires.

YouTube, dem gegenüber sich die GEMA, was die preislichen Absprachen betrifft, zu Stiellschweigen verpflichtet hat, sieht dies natürlich anders: Man sieht sich enttäuscht, beklagt die zu hohen Preisvorstellungen der GEMA, und will keinesfalls pro Seitenabruf bezahlen. Es könne nicht sein, dass man bei jedem Videoabruf Geld verliere anstatt zu verdienen.

Mit meinem eigenen Label elmadonmusic.com, als Autor und Komponist bin ich auch direkt betroffen von dem, was die Urhebergesellschaften und YouTube miteinander vereinbaren. Und trotzdem. Das Ganze finde ich einfach nur kindisch und kleinlich: Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass YouTube den Musikverkauf fördert und unterstützt, genauso wie es übrigens auch bei Musik-TV-Sendern der Fall ist. Ich bin schon dafür, dass YouTube auch für die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Videoss an die Urheberrechtsgesellschaften bezahlt. Natürlich. Aber es ist im Sinne jener, die Musik machen und die Musikvideos produzieren, dass ihre Vidoes von möglichst vielen gesehen werden und nach Möglichkeit auch gekauft werden.

Mal abgesehen davon, dass vom Konsumenten für jedes Fernsehgerät, jedes internetfähige Gerät, jeden Rohling und ejden Brenner sowieso Urheberrechtsabgaben bezahlt werden: Auch ich lerne über YouTube immer wieder Songs und Interpreten kennen, die mir bislang unbekannt waren. Und wenn sie mir gefallen, kaufe ich mir deren CDs. Und ich ärgere mich umso mehr, wenn ich das neueste offizielle Musikvideo einer meiner Lieblingsformationen wegen solchen Streitigkeiten wie der aktuellen, nicht auf YouTube finde. Wenn die Musikindustrie inklusive Autorengesellschaften weiter auf stur schalten, dürfen sie sich nicht wundern, wenn ihr trauriges Dauerproblem mit Raubkopien und illegalen Downloads weitere Höhepunkte erlebt.

Ich bin daher für einen “Kompromiss”: Die im letzten Jahr ausgelaufenen Verträge zwischen Urheberrechte-Verwaltern und YouTube sollten einfach ohne Abänderungen, aber mit jährlichen Inflationsanpassungen auf unbegrenzte Zeit verlängert werden; Thema erledigt. Meine Meinung.

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Donnerstag, 22. April 2010, von Elmar Leimgruber

Journalisten sind Lügner, inkompetent und manipuliert – Glaubwürdigkeit ist gefragt

Journalistenkammer Trentino/Südtirol: Präsident Fabrizio Franchi (links) und Vizepräsident Willy Vontavon (rechts)
Foto: Leimgruber

Die Glaubwürdigkeit im Journalismus war das Hauptthema der Jahresversammlung der Journalistenkammer der Region Trentino Südtirol letzthin in Trient. Es stimme bedenklich, dass der Berufsstand der Journalisten einen so schlechten Ruf bei der Bevölkerung habe, sagte Präsident Fabrizio Franchi. Es müsse dringend an der Glaubwürdigkeit gearbeitet werden: Dazu gehöre auch eine umfassende Journalisten-Aus- und Weiterbildung, die bislang fehle, sagte Vizepräsident Willy Vontavon.

Bei einer repräsentativen Umfrage von Astra Ricerche in Zusammenarbeit mit Lexis in der Lombardei betitelten 68 Prozent der Befragten Journalisten als Lügner, die nicht die Wahrheit sagen. 60 Prozent empfinden Journalisten als unwissend und inkompetent, 59 Prozent halten sie für “Nachrichten-Aufpauscher” und Dramatisierer, 52 Prozent halten sie für nicht unabhängig, sondern gewisse Interessen vertretend, 48 Prozent empfinden sie als Position für die eigene Partei ergreifend, 40 Prozent als korrupt und kaufbar, 30 Prozent als selbstverliebt und arrogant und ebenfalls 30 Prozent als einfach unsympathisch. Die Umfrage kam durch Befragung von 2004 Menschen aus allen Branchen und jeden Alters über 15 Jahren zustande.

Die italienischen Umfrageergebnisse sind hier (italienisch) downloadbar.

Der Beruf des Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland hat zwar ein hohes Ansehen, doch an der Unabhängigkeit der Journalisten hat die Mehrheit der Deutschen ihre Zweifel. Dies zeigen die Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Befragung “Journalismus 2009“, die vom Kölner Markt- und Organisationsforschungsinstituts YouGovPsychonomics in Kooperation mit der Macromedia Hochschule für Medien- und Kommunikation, München, durchgeführt wurde.

Demnach meinen 54 Prozent der Befragten, dass Journalisten “nicht wahrheitsgemäß” berichten, 59 Prozent vermuten Beeinflussbarkeit durch Wirtschaft und Politik. Dass Journalisten an einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung interessiert sind, glauben lediglich 46 Prozent der Bundesbürger, ein Anteil von 55 Prozent widerspricht. Andererseits gibt sich die Mehrheit überzeugt, dass Journalisten für ihre Artikel “gewissenhaft recherchieren”, auch wenn der Beruf nicht wirklich als anstrengend empfunden wird.

Was die Glaubwürdigkeit einzelner Medien betrifft, äußern die Befragten gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“ die wenigsten Vorbehalte: 82 Prozent halten ihn für glaubwürdig. Den zweiten Platz belegt mit 80 Prozent die Zeitung „Die Zeit“, den dritten die Frankfurter Allgemeine Zeitung (76 Prozent). Die auflagenstärkste deutsche Tageszeitung “Bild“ landet mit acht Prozent Zustimmung in Sachen Glaubwürdigkeit weit abgeschlagen auf dem letzten Platz aller Medien. Insgesamt wurden repräsentativ 1.000 Personen aus der deutschen Bevölkerung befragt.

Vom 16.-18. April fand die internationale Tagung der Europäischen Journalisten Federation in Istanbul statt

Die vollständige Studie ist hier downloadbar.

Die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) indes wird eine Charta zur Glaubwürdigkeit des Journalismus in Europa erarbeiten. Dies beschloss die Generalversammlung der EJF auf Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes und der dju in ver.di. Ziele der Charta sind unter anderem die klare Abgrenzung des Journalismus von Marketing und Werbung, die Sicherung von journalistischer Qualität und Urheberrechten sowie die Überprüfung der Arbeitsverhältnisse von fest angestellten und freien Journalisten insbesondere in Osteuropa und bei Online-Medien.

Der Deutsche Journalisten-Verband hat ausserdem die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, ihre zum Teil restriktive Haltung gegenüber der Live-Berichterstattung aus den Ausschüssen des Parlaments aufzugeben. Anlass ist das gegenüber dem Sender Phoenix ausgesprochene Fernsehverbot, das die Sondersitzung des Verkehrsausschusses am Dienstag dieser Woche und die Sitzung des Kundus-Untersuchungsausschusses am heutigen Donnerstag betraf. Wie der Sender dem DJV gegenüber bestätigte, waren Übertragungsanfragen von Phoenix in beiden Fällen von den Politikern der Ausschüsse mehrheitlich abgelehnt worden.

“Wie die Minister Ramsauer und zu Guttenberg die Fragen der Ausschussmitglieder zur Flugasche und zum Kundus-Bombardement beantworten, ist von großem öffentlichen Interesse”, sagte hingegen DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Deshalb sei es völlig unverständlich, warum die Ausschüsse keine Live-Berichterstattung zuließen.