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Dienstag, 16. April 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert schärferes Vorgehen gegen Menschenhandel

Die EU-Mitgliedstaaten müssen schärfer gegen Menschenhandel vorgehen: Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation sind 880 000 Menschen in der EU Opfer von Zwangsarbeit, einschließlich erzwungener sexueller Ausbeutung. Es gibt also immer mehr Opfer, aber immer weniger Menschenhändler landen hinter Gittern bedauert die EU-Kommission anlässlich der aktuellen Zahlen (Trafficking in human beings):

Im Zeitraum 2008-2010 gab es demnach 23 632 ermittelte oder mutmaßliche Opfer des Menschenhandels innerhalb der EU. Nach diesem Bericht stieg die Zahl der Opfer innerhalb der EU zwischen 2008 und 2010 um 18 %. Die Zahl der Verurteilungen hingegen sank im gleichen Zeitraum um 13 %. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die ehrgeizigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angemessen umgesetzt und angewendet werden, so die EU-Kommission.

Denn trotz dieser beunruhigenden Zahlen haben jedoch bisher erst sechs von 27 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umgesetzt. Drei weitere Länder haben eine teilweise Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Dabei ist die Frist für die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten bereits am 6. April 2013 abgelaufen.

Auch Deutschland hat die Frist für die Umsetzung am 6. April nicht eingehalten. Dabei sank laut jüngstem Bericht in Deutschland die Zahl der verurteilten Menschenhändler zwischen 2008 und 2010 um 15 Prozent von 155 auf 131. EU-weit nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels um fast 200 Personen ab, von 1.534 im Jahre 2008 auf 1.339 im Jahre 2010. Die Zahl der ermittelten und mutmaßlichen Opfer in der EU ist jedoch von 6.309 im Jahre 2008 auf 9.528 im Jahre 2010 angestiegen. In Deutschland waren es 2010 650 Opfer.

Vier Fünftel der Opfer von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen. Die Mehrheit der Opfer (62 Prozent) wird sexuell ausgebeutet, ein Viertel zur Arbeit gezwungen. Die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, unter anderem im Bereich des materiellen Strafrechts, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention.

„Es ist schwer vorstellbar, dass in unserer freien und demokratischen EU zehntausende Menschen ihrer Freiheit beraubt, ausgebeutet und wie Waren zu Profitzwecken gehandelt werden können. Aber es ist die traurige Wahrheit”, bedauert EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström: “Der Menschenhandel gehört zum Alltag und rückt uns näher als wir denken. Ich fordere die Länder, die dies bisher noch nicht getan haben, auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen“, fordert Malmström.