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Mittwoch, 23. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer (AK) gegen EU-Parlament: Grundversorgung muss in Öffentlicher Hand bleiben

Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen. Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der Grundversorgung.

In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug. Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen werden.

In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“

Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.

Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.

Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen. Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht hier als Download zur Verfügung.