Mit ‘sexuelle Ausbeutung von Kindern’ getaggte Artikel

Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber

EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.

Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.

Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.

Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.

Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.

Sonntag, 11. April 2010, von Elmar Leimgruber

EU fordert strengere Gesetze gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch

Die EU-Kommission will strengere Gesetze gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern. In der Begründung hierfür heisst es: Mit Menschenhandel kann sehr viel Geld verdient werden, und Menschenhändler sind oft gut organisierte Verbrecher. Nach wie vor befinden sich die meisten von ihnen in Ländern außerhalb der EU, doch vor allem seit der Osterweiterung wachsen auch die EU-internen Netze. Es gibt wenige zuverlässige Statistiken über die Anzahl der nach Europa oder innerhalb Europas verschleppten Menschen. Wahrscheinlich sind es mehrere Hunderttausend, die zumeist als Prostituierte oder für Dienstbotenarbeiten missbraucht werden. Doch 2006, dem Jahr, für das die jüngsten Zahlen vorliegen, leiteten die Staatsanwälte EU-weit nur 1 500 Gerichtsverfahren über Menschenhandel ein und nur 3 000 Opfer erhielten Unterstützung.

Die Kommission fordert daher eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften. Die EU-Länder sollen ihre Staatsangehörigen auch dann strafrechtlich verfolgen, wenn diese im Ausland Straftaten begangen haben; außerdem werden aggressivere Untersuchungsmethoden für organisierte Kriminalität vorgeschlagen, zum Beispiel das Abhören von Telefonleitungen.

In den Legislativvorschlägen wird ferner auf mehr Kohärenz bei der Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen Mitgliedstaaten und für mehr Schutz und Unterstützung der Opfer gedrungen. Zur Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen unabhängige nationale Stellen eingerichtet werden.

Was die sexuelle Ausbeutung von Kindern anbetrifft, so befürwortet die Kommission eine Kombination aus härteren Strafen und effizienteren Programmen zur Rückfallverhinderung für Straftäter.

Außerdem würden die neuen Gesetze dafür sorgen, dass Straftäter EU-weit von Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit Kindern kommen kann, ausgeschlossen werden. Etwa 20 % der für Sexualstraftaten an Kindern Verurteilten werden rückfällig.

Sperrsysteme, die den Zugang zu Internetseiten kinderpornografischen Inhalts blockieren, sind ebenfalls Gegenstand der Vorschläge.

Studien zufolge sind 10 % bis 20 % der Kinder in Europa in irgendeiner Form Opfer sexuellen Missbrauchs. Einige Formen dieses Missbrauchs sind auf dem Vormarsch, zum Beispiel Kinderpornografie im Internet.