Mit ‘Schüler-Unfallversicherung’ getaggte Artikel

Donnerstag, 5. September 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Unfallversicherungen für Schüler ungenügend

Unfallversicherungen für Schüler bieten im Ernstfall wenig Schutz. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI):  Die hierfür angebotenen Polizzen sind zwar günstig, bieten demnach aber keine ausreichende Deckung.

Prinzipiell gilt, dass Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg durch die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gut abgedeckt sind. Ebenso finanziert sind Unfälle bei einer Schulland- oder Schulsportwoche. Nicht versichert sind dagegen Unfälle in der Freizeit, etwa zu Hause oder beim Sport – es sei denn, das Kind verfügt über eine zusätzliche Versicherung.
Zum Semesterbeginn werden in österreichischen Schulen oft Zahlscheine “für die Unfallversicherung” verteilt. Diese kosten meist nur um die fünf Euro, versprochen wird ein erweiterter Versicherungsschutz in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Was dabei genau gedeckt ist, bleibt in der Regel unklar.

VKI-Recherchen ergeben: Der Schutz, der hier von einigen Schüler-Unfallversicherungen angeboten wird, ist aber viel zu gering, um die Folgen eines Unfalls tatsächlich wirksam abzufangen. Bei Dauerinvalidität sind meist Einmalzahlungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro vorgesehen. Dies reicht bei Weitem nicht, um die Kosten für Pflege oder einen umfangreichen Wohnungsumbau abzudecken. Im Ernstfall sind die Leistungen also viel zu gering.

Mehrere Versicherer (beispielsweise Helvetia, Merkur oder Wüstenrot) teilen die kristische Ansicht des VKI und bieten keine solchen Versicherungen an.

Die VKI-Experten empfehlen daher:

- Statt einer Schüler-Unfallversicherung besser einen umfassenden, privaten Unfallschutz mit ganzjähriger, weltweiter Deckung abschließen. Entsprechende Polizzen gibt es für ein zehnjähriges Kind
bereits ab etwa 34 Euro im Jahr.

- Möglicherweise ist auch ein Freizeit-Unfallschutz für die ganze Familie sinnvoll. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass alle Familienmitglieder gleichberechtigt geschützt werden (manche Versicherer sehen zum Beispiel 100 Prozent Deckung für den Familienerhalter vor, für Kinder dagegen deutlich weniger).