Mit ‘Reisevermittler’ getaggte Artikel

Montag, 4. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

Test Reiseportale: Fehlende Transparenz bei Buchung und Preisen

Wer die Angebote der Anbieter bei Reisen vergleicht, kann bis zu 50 Prozent sparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ) im Auftrag von n-tv, das insgesamt 27 Online-Anbieter, darunter 17 Reisevermittler und zehn Reiseveranstalter einem umfassenden Test unterzog. Insgesamt orten die Marktforscher bei Reiseportalen fehlende Transparenz sowohl bei Buchung als auch bei den Preisen: Die Servicequalität war insgesamt nur befriedigend, die Transparenz der Preise sogar mangelhaft:

“Bei mehr als der Hälfte der Unternehmen wurde der Reisepreis während des Auswahlprozesses teurer”, bemängelt Bianca Möller, Geschäftsführerin des Marktforschungsinstituts. “Zudem wurde in 70 Prozent der Fälle der Preis pro Person nicht in der Buchungsmaske ausgewiesen, so dass die Zusammensetzung des Gesamtpreises vor allem für Familien mit Kindern nicht nachvollziehbar war”, fügt Möller hinzu. Ein weiteres Defizit zeigte sich im Buchungsverlauf – so war eine Reiseversicherung in zwei Drittel der Fälle bereits voreingestellt.

Am Telefon beantworteten die Mitarbeiter die Kundenfragen jedoch kompetent, jedoch mussten die Anrufer im Durchschnitt 48 Sekunden auf einen Ansprechpartner warten. Per E-Mail war die Kompetenz dagegen nur ausreichend. Die Hälfte der Antworten war nicht vollständig und wenig verständlich formuliert. Dagegen überzeugten die informativen Internetauftritte und die Datensicherheit im Netz. “So erfolgte die Übertragung persönlicher Daten sowie der Zahlungsdetails stets verschlüsselt”, lobt die Serviceexpertin.

Große Unterschiede zeigten sich beim Vergleich der Konditionen: Im Durchschnitt konnten bei gleichem Reisetermin und Reiseziel sowie identischer Hotelkategorie mehr als ein Drittel des Reisepreises eingespart werden. Den größten Preisunterschied ergab eine einwöchige Reise für eine dreiköpfige Familie in ein 4-Sterne-Hotel nach Korfu – so kostete die Pauschalreise beim teuersten Anbieter mit fast 2.500 Euro doppelt so viel wie beim günstigsten Portal mit rund 1.250 Euro. Die Stornogebühren zehn Tage vor Antritt einer Reise schwankten zwischen 50 und 85 Prozent des Reisepreises.

Testsieger und damit “Bestes Reiseportal 2011″ wurde laut Test Otto-Reisen.de: Der Reisevermittler überzeugte durch eine große Angebotsvielfalt, den besten Internetauftritt und einen guten Service. Alltours.de konnte sich unter den Reiseveranstaltern an die Spitze setzen und punktete mit dem besten Service im Gesamtvergleich. Travel24.com bot die besten Konditionen.

Im Rahmen einer umfangreichen Servicestudie wurden 27 Reiseportale in jeweils zehn Fällen per Telefon und E-Mail verdeckt überprüft. Zudem erfolgte eine genaue Analyse der Internetseiten, des Buchungsverlaufs sowie der Zahlungsbedingungen und der Transparenz. Insgesamt wurden über 830 Servicekontakte ausgewertet. Zudem erhob das Institut bei jedem Anbieter die Preise für je zehn zuvor festgelegte Pauschalreisen.

Montag, 24. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Ryanair darf für Kreditkartenbuchung keine Gebühren verlangen – Buchungsgebühren müssen im Endpreis inklusive sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. “Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet”, so Vorstand Gerd Billen.

Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. “Kostenlos” war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr “auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten” sein.

Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets ausgeschlossen ist. Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Reisevermittler indes müssen Buchungsgebühren immer in den Endpreis der angebotenen Flüge einrechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Vermittler eDreams geklagt hatte. Die Richter stellten klar: Nicht nur Fluggesellschaften, auch Reisevermittler müssen sich an die seit November 2008 geltenden EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet halten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. eDreams hatte auf seiner Internetseite jedoch zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe ihrer persönlichen Daten, erfuhren Kunden den wirklichen Preis. Der enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.