Mit ‘Pressefreiheit’ getaggte Artikel

Sonntag, 10. Dezember 2017, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Dr. Karl Renner Solidaritätspreis für Deniz Yücel und Mesale Tolu

Seit nunmehr 300 Tagen sitzt der deutschtürkische Autor und Journalist Deniz Yücel ohne Anklage in der Türkei in Haft. Anlässlich des heutigen UN-Tag der Menschenrechte gab der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) heute, Sonntag, bekannt, dass er und seine Kollegin Mesale Tolu den diesjährigen Dr. Karl Renner Solidaritätspreis erhalten. Menschenrechtsverletzungen in vielen Ländern der Erde nehmen zu – Weltweit wurden heuer 280 Menschenrechtsaktivisten ermordet.

Der 44 -Jährige Korrespondent der in Berlin erscheinenden deutschen Tageszeitung „DIE WELT“ und des TV-Nachrichtensenders „N24“, Deniz Yücel, 300 Tage in Einzelhaft im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. Seit wenigen Tagen nicht mehr in Isolationshaft. Seine Zelle ist 4,18 mal 3,10 Metern groß. Offiziell wirft ihm die Türkei „Terrorpropaganda und Volksverhetzung“ vor. Eine offizielle Anklageschrift gibt es bis heute nicht. Yücel ist aber bereits vorverurteilt durch den türkischen Präsidenten, der den Korrespondenten und die ebenfalls inhaftierte deutsche Journalistin Mesale Tolu als Faustpfand für einen „Gefangenenaustausch“ sieht. Erdogan möchte die unschuldig inhaftierten Deutschen gegen türkische Offiziere austauschen, die nach dem Putschversuch aus der Türkei geflohen sind und in Deutschland um Asyl angesucht haben.

Die 1984 im süddeutschen Ulm geborene, deutsche Staatsbürgerin, Mesale Tolu arbeitet für den privaten Radiosender „Özgür Radyo“ in Istanbul. Der Sender wurde nach dem Putschversuch im Juli 2016 per Regierungsdekret geschlossen. Außerdem war sie als Übersetzerin für die Nachrichtenagentur „Etkin Haber Ajansı (ETHA)“ tätig. Sie hat einen zweijährigen Sohn, der monatelang mit ihr inhaftiert wurde. Das Kleinkind ist erst seit wenigen Wochen bei seinen Großeltern in Deutschland. Gegen Tolu wurde der Prozess bereits eröffnet, die nächste Verhandlung findet am 18. Dezember 2017 statt.
Allein in der Türkei sind rund 150 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert. Weltweit wurden heuer 66 Journalisten ermordet und 318 sitzen in den Gefängnissen.

Ihnen allen ist der heurige ‚Dr. Karl Renner-Solidaritätspreis’ gewidmet, der am Dienstag, 19. Dezember 2017 im Wiener Rathaus an Mesale Tolu und Deniz Yücel vergeben und an deren Vertreter überreicht wird.

Mittwoch, 3. Mai 2017, von Elmar Leimgruber

ROG/Amnesty: Türkei ist “Weltmeister” im Verfolgen von Journalisten

Die Türkei ist unwürdiger “Weltmeister” in der Verfolgung von Journalisten: In keinem anderen Land weltweit befinden sich derzeit so viele Journalisten in Haft wie in der Türkei. Daran erinnert die internationale Journalistenorganisation “Reporter Ohne Grenzen” (ROG) am heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit.

Mehr als 120 von ihnen wurden demnach nach Angaben der Medienplattform P24 allein nach dem Putschversuch inhaftiert. Medienschaffende sind zur Zielscheibe einer massiven Kampagne gegen die Meinungsfreiheit geworden. Etwa 160 Medien wurden laut P24 geschlossen, tausende Journalisten haben ihre Arbeit verloren. Nach dem gescheiterten Putschversuch hat die Regierung im Juli 2016 den Ausnahmezustand ausgerufen – er gilt bis heute. Insbesondere im Vorfeld des Verfassungsreferendums wurden unabhängige Medien zum Schweigen gebracht und eine freie öffentliche Debatte unterbunden.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und Reporter ohne Grenzen fordern daher die sofortige Freilassung aller Journalistinnen und Journalisten aus der Untersuchungshaft in der Türkei.

Weltweite Twitteraktion: Gemeinsam mit Amnesty und Reporter ohne Grenzen solidarisieren sich bereits seit Wochen weltweit Organisationen und Menschen unter dem Hashtag #FreeTurkeyMedia mit den inhaftierten Journalisten in der Türkei. Mehrere tausend Menschen haben sich bereits an einer Appell-Aktion von Amnesty International an den türkischen Justizminister beteiligt.

Dienstag, 26. Juli 2016, von Elmar Leimgruber

ÖJC zu Journalistenverhaftungen in Türkei: EU und UNO müssen aktiv werden

EU-Gremien, Vereinte Nationen, Europarat und OSZE müssen aktiv werden, reagiert der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) auf 42 Haftbefehle gegen Journalisten in der Türkei.  Schon vor der Verhaftungswelle war 24 Radio- und Fernsehstationen die Sendelizenzen entzogen worden. Erdogan muss daher den “Ausnahmezustand sofort wieder beenden und zur Demokratie zurückkehren”, fordert ÖJC-Präsident Fred Turnheim:

„Die Türkei entwickelt sich immer mehr zu einem autokratischen, faschistischen Staat, der unter diesen Bedingungen kein Partner für die Gremien der Europäischen Union ist“, ist Turnheim überzeugt und fordert eine sofortige Aufhebung aller politisch motivierten Haftbefehle in der Türkei. Auf dem neuen Pressefreiheitsindex steht die Türkei nur noch auf Platz 151.

Nun sind alle zuständigen Weltorganisationen, wie die Vereinten Nationen, der Europarat, die OSZE und natürlich die Gremien der EU gefordert, die Menschenrechte in der Türkei zu schützen.

 

 

Dienstag, 3. Mai 2016, von Elmar Leimgruber

Tag der Pressefreiheit: ROG fordert UN-Sonderbeauftragten für Journalisten

Anlässlich des heutigen internationalen Tag der Pressefreiheit fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) einen UN-Soderbeauftragten für Journalisten. “Pressefreiheit darf nicht nur in Sonntagsreden hochgehalten werden. Wo Journalisten wegen ihrer Arbeit um Leib und Leben fürchten müssen, nehmen Zensur und Desinformation überhand“, betont ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.  “Ein UN-Sonderbeauftragter mit einem starken Mandat würde den Schutz von Journalisten international zur Chefsache machen”. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen werden daher aufgerufen, schnellstmöglich einen UN-Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalisten einzusetzen.In einem Brief an alle UN-Botschafter wirbt die Organisation für einen Mechanismus, um die Staaten endlich wirksam zur Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Pflicht zum Schutz von Journalisten vor Gewaltverbrechen anzuhalten. Ziel ist es, endlich die seit Jahren konstant hohen Zahlen getöteter Medienschaffender zu senken. Internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Medien sind aufgerufen, den Aufruf ebenfalls zu unterstützen.

Der Initiative von Reporter ohne Grenzen haben sich jetzt Menschenrechtsorganisationen, Medien- und Journalistenverbände sowie namhafte Medienunternehmen von allen Kontinenten angeschlossen, darunter der Weltzeitungsverband WAN-IFRA, Human Rights Watch, das Committee to Protect Journalists und viele weitere Nichtregierungsorganisationen, die sich für Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen. Auch viele Zeitungen wie die New York Times, The Hindu und Bangkok Post sowie Mediengruppen wie ABP (Indien) und Grupo RBS (Brasilien) unterstützen den Aufruf.

Trotz zahlreicher UN-Beschlüsse zur Sicherheit von Journalisten bleiben die Zahlen besorgniserregend: Im Laufe der vergangenen zehn Jahre sind weltweit mindestens 787 Journalisten wegen ihres Berufs getötet worden, 67 davon allein im Jahr 2015. Die meisten Reporter sterben außerhalb von Kriegsgebieten, weil sie in Ländern wie Brasilien oder Mexiko über organisierte Kriminalität, Korruption, Machtmissbrauch oder Menschenrechtsverletzungen berichtet haben. Viele dieser Verbrechen bleiben ungestraft.

Der von Reporter ohne Grenzen vorgeschlagene Sonderbeauftragte für den Schutz von Journalisten sollte überwachen, inwieweit die UN-Mitgliedsstaaten ihre einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Er  sollte direkt dem UN-Generalsekretär unterstehen und die Befugnis zu eigenständigen Untersuchungen haben, wenn Staaten nach Gewalttaten gegen Journalisten nicht ermitteln.

Durch diese zentrale und dauerhafte Stellung im System der Vereinten Nationen könnte ein Sonderbeauftragter helfen, den UN-Aktionsplan zur Sicherheit von Journalisten besser umzusetzen. Ebenso könnte er die Bemühungen anderer Institutionen für mehr Schutz von Journalisten unterstützen, darunter UN-Organe wie die UNESCO, der UN-Menschenrechtsrat, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, aber auch andere Organisationen wie der Europarat und der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.

Details zur Rolle des vorgeschlagenen UN-Sonderbeauftragten finden Sie in den Empfehlungen von Reporter ohne Grenzen im September.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Gremien der Vereinten Nationen eine ganze Reihe von Resolutionen zum besseren Schutz von Reportern verabschiedet – ohne, dass sich die Situation dadurch grundlegend verändert hätte.

So rief der Weltsicherheitsrat am 27. Mai 2015 die Staaten auf, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Journalisten in bewaffneten Konflikten nachzukommen. In seiner einstimmig angenommenen Resolution 2222 nahm er zugleich erstmals direkt auf das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung.

Am 18. Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung die Resolution Nr. 69/185, die unter anderem die Rolle von Bürgerjournalisten anerkennt. Ferner betont diese Resolution, dass Journalisten besonders gefährdet sind, zu Zielen von gesetzeswidriger oder willkürlicher Überwachung zu werden. Im September 2014 konkretisierte der UN-Menschenrechtsrat das Spektrum geeigneter Schutzmechanismen für gefährdete Journalisten, darunter die Schaffung von Frühwarnsystemen und von spezialisierten Staatsanwaltschaften für die Verfolgung der Täter.

2013 legte die UN-Vollversammlung den 2. November als jährlichen Welttag gegen Straflosigkeit fest, um auf die fortdauernde Untätigkeit vieler Staaten bei der Bekämpfung von Verbrechen an Journalisten aufmerksam machen.

Dienstag, 19. April 2016, von Elmar Leimgruber

Jan Böhmermann und die Grenzen der Satire (Kommentar)

Karikaturen eines Satiremagazins verhöhnen einen Religionsgründer, was zunächst zu Unruhen führt, schließlich zu Terror. Und jetzt kürzlich ein Schmähgedicht über einen totalitären Staatsführer, der im eigenen Land keine andere Meinung duldet und all seine lautstarken Kritiker jahrelang hinter Gitter bringt oder sie verschwinden gar von der Bildfläche. Und dieser “Staatsmann” fordert dann auch noch von der Bundesrepublik Deutschland, dass eben dieser Satiriker wegen Beleidigung eines benachbarten Staatsoberhauptes strafrechtlich verfolgt wird.

Daher die Frage: Was muss Kunst? Was darf Satire? Was darf sie nicht? Die Grenzen der Kunst: Gibt es welche?

Und meine klare Antwort dazu lautet eindeutig: Kunst und Satire dürfen alles mit einer einzigen Einschränkung: Ernsthafte Aufrufe zu Gewalt oder anderen schwerwiegenden Straftaten müssen eine Ausnahme darstellen. Alles andere jedoch darf und muss sogar erlaubt sein. Wenn ein so genannter Staatsmann sich “beleidigen lässt” (also Zensur ausüben möchte), dann spricht dies nicht für seine Macht und Stärke, sondern von Schwäsche und mangelendem Selbstbewusstsein und entspricht wieder genau jener Praxis in seinem Land, wo Kritiker einfach auf die eine oder andere Weise zum Schweigen gebracht werden.

Natürlich müssen wir auch darüber diskutieren, ob Kunst sich selbst zensurieren darf (also nicht von außen her verpflichet). Und auch hier sage ich in aller Klarheit: JA:

Jeder der öffentlichkeitswirksam tätig ist, der publiziert, trägt Verantwortung, auch wenn man zuweilen den Eindruck hat, dass man sich vor allem im Bereich der Satire um nichts dergleichen schert und einfach wild drauf losballert ohne Rücksicht darauf, ob wer in seiner Würde verletzt wird oder nicht. Das muss sich also natürlich ändern.

In einer zivilsierten Gesellschaft über massive Kritik und Satire den Bann zu erheben, widerspricht  jedenfalls klar unseren europäischen Grundsätzen wie der Meinungs- und Pressefreiheit. Wir können inhaltlich selbst schwerwiegende Probleme mit irgendwelchen Satiren oder Karikaturen haben; dies rechtfertigt aber niemals einen Bann. Hier muss man klar und entschieden auch nur die leiseste Zensur bekämpfen.

Wenn unsere Gesellschaft damit beginnt, Zensur zu begrüßen, sind jeglichem Missbrauch damit Tor und Tür geöffnet. Dies darf somit in einer europäischen freiheitlichen Gesellschaftsordnung niemals akzeptiert werden, selbst dann wenn im konkreten Fall gerichtliches Eingreifen vernünftig erscheinen sollen. Also bitte sich hier niemals zum problematischen Einreissen unserer Freiheit verführen lassen. Europa darf hier keinesfalls undemokratie und Meinungsfreiheit-verachtende Denkweisen von wo auch immer importieren.

Und dann noch die letzthin vielfach diskutierte Frage: Warum lassen wir nicht die Gerichte entscheiden? Normalerweise würde ich sagen: Ja selbstverständlich. In diesem Fall aber nein. So lange es längst überholte Unrechtsparagraphen aus dem 19. Jahrhundert gibt, welche tatsächlich Verhöhnung von ausländischen Staatsoberhäuptern unter Strafe stellen, also: nein Danke. Sind diese Gesetze hingegen endlich Geschichte und es würde damit juristisch sehr schwer möglich sein, dass wer für eine Satire oder ein Kunstwerk bestraft wird, würde dem nichts entgegenstehen. Dem ist aber nicht so. Und daher zum aktuellen Zeitpunkt: Nein Danke zur Verurteilung von Vertretern der Meinungs- und Pressefreiheit!

Ich schätze die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr, zumindest im Prinzip. Aber dass sie hier -wohl unter massiven internationalem Druck- einer strafrechtlichen Verfolgung des Satirikers Jan Böhmermann wegen Beleidigung von Recep Tayyip Erdoğan, zustimmt, zeugt von Charakterschwäche und Duckmäusertum, das vor allem an der Spritze Deutschland und Europas untragbar und zutiefst demütigend ist. Öffentliche Buße zumindest im Sinne einer öffentlichen Entschuldigung bei der Bevölkerung wäre höchst angebracht.

Und bitte kämpfen wir für unsere europäischen Werte, allen voran Meinungsfreiheit und Pressefreiheit! Sonst werden unsere freien Tage schon bald gezählt sein.

Mittwoch, 2. Dezember 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Staatsschutzgesetz behindert Pressefreiheit

Das geplante neue Staatsschutz-Gesetz behindert laut ÖJC freien Journalismus und schränkt die Pressefreiheit ein. Der Journalistenclub fordert daher verstärkten Informantenschutz und Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt den aktuellen Entwurf zum Staatsschutzgesetz ab. ÖJC-Präsident Fred Turnheim kritisiert den mangelnden Informantenschutz und fehlende Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses und eines unabhängigen Journalismus in Österreich.

Außerdem müssen die Richter, als unabhängige Instanz, eingeschaltet werden. „Der geplante Dreiersenat ist einfach zu wenig und schützt daher auch nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“, stellt ÖJC-Präsident Turnheim fest.

Der waschige Begriff „Gruppierungen“ setzt das Medienrecht außer Kraft und verstößt so gegen den Verfassungsgrundsatz der freien Berichterstattung – auch über terroristische Vereinigungen.

„Seit Jahrzehnten werden leider auch in Österreich die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher scheibchenweise ausgehöhlt. So kann und darf es nicht weitergehen“, kritisiert der ÖJC die neue Gesetzesinitiative der Regierungsparteien.

 

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pressefreiheit:

- Pressefreiheit bedeutet nicht Willkür (Kommentar)

- Reporter ohne Grenzen verklagen BND

- Juristen und Journalisten warnen vor Gefährdung der Pressefreiheit

- ROG: UNO soll gegen Dschihadisten vorgehen

- ÖJC: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

- Journalistische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge

- Deutsche Bundeskanzlerin Merkel plädiert für Pressefreiheit (Info)

- Mobbing, Machtkämpfe und Postenschacher im ORF (Info)

- Deutscher PR-Rat fordert Trennung von Redaktion und Werbung (Info + Kommentar)

- Journalisten und Juristen warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr (Info)

- DJV und ROG kritisieren Sachsen-Sumpf-Urteil gegen Journalisten (Info)

- Kardinal Schönborn zum Thema Macht und Verantwortung am Beispiel Dichand

- Berlusconi und die Pressefreiheit (Info)

- Politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge (Kommentar)

- dpa klagt Verkehrsministerium (Info + Kommentar)

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln (Info)

- SOS ORF: Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung? (Kommentar)

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit (Kommentar)

- Verbrechen und journalistische Verantwortung (Kommentar)

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs (Info)- Journalisten sind manipiuliert, korrupt und Lügner (Info)

- dpa-Chefredakteur plädiert für mehr Mut im Journalismus (Info)

- Was macht einen Terroristen aus? (Kommentar)

- Press Freedom Award 2010 (Info)

Donnerstag, 6. August 2015, von Elmar Leimgruber

Türkei: Journalisten angeklagt -DJV protestiert

In der Türkei sind aktuell 18 Journalisten wegen “terroristischer Propaganda” angeklagt. Ihr einziges “Verbrechen” besteht jedoch aus Sicht des Deutschen Journalisten Verbands (DJV) darin, dass sie ihren Job erledigen, also berichten. Die 18 Journalisten, darunter der Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet, müssen sich vor der Justiz verantworten, weil sie Fotos einer tödlich verlaufenen Geiselnahme veröffentlicht hatten. Daraus konstruierte die Istanbuler Staatsanwaltschaft den Vorwurf der terroristischen Propaganda, die mit bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis geahndet wird.

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die türkische Justiz daher auf, die Klagen gegen 18 Journalisten wegen angeblicher terroristischer Propaganda fallen zu lassen. “Die Geiselnahme des türkischen Staatsanwalts, über die die Journalisten berichtet hatten, war von großem öffentlichen Interesse”, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Darüber zu informieren sei die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten. „Dass die Berichterstatter dafür verurteilt werden sollen, ist ein krasser Verstoß gegen die Pressefreiheit.“ Der Prozess gegen die betroffenen Kollegen sei eine Farce, die sofort beendet werden müsse.

Mittwoch, 1. Juli 2015, von Elmar Leimgruber

Reporter Ohne Grenzen verklagen BND (Unterschriftenaktion)

Grafik: ROG-WebseiteDie gemeinnützige internationale Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) verklagt den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Verletuung des Fernmeldegesetzes und fordert zu einer Unterschriftenaktion auf. ROG wirft dem Bundesnachrichtendienst vor, den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ausgespäht zu haben:

Der BND “beeinträchtigt massiv die Arbeit von ROG und verletzt die Interessen der Organisation”, so ROG. Die Klage wurde am Dienstag (30. Juni 2015) beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. In einer Online-Petition ruft ROG daher zudem zur Unterstützung der Klage auf, die auch das Verkehrsanalysesystem “VerAS” einschliesst.

 

Für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China sei ROG ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen Informationen wenden. Die Ausforschung der Kommunikation durch den BND bedeute jedoch, dass sich die Journalisten mit ihren persönlichen Anliegen nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt, kritisiert ROG.

Wie aus dem jährlichen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 08. Januar 2015 hervorgeht, hat der BND im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung im Jahr 2013 schätzungsweise hunderte Millionen Mails mit Suchbegriffen durchforstet und schließlich mehr als 15.000 Mails mit Treffern ermittelt, die genauer untersucht wurden. Zu den Schwerpunkten der Arbeit von ROG gehören die Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und der ehemaligen Sowjetunion. Im fraglichen Zeitraum stand die Organisation mit zahlreichen Journalisten und zivilgesellschaftlichen Akteuren über Themen wie die Tätigkeit von Geheimdiensten in engem Austausch. Nach allem, was über die vom BND verwendeten Suchbegriffe bekannt ist, muss ROG deshalb davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst und weitergehend bearbeitet wurden.

Reporter ohne Grenzen vertritt die Auffassung, dass diese Überwachungspraxis unverhältnismäßig ist und vom Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (kurz G10-Gesetz) nicht gedeckt ist. Angesichts dieser Überwachung sieht ROG den Informantenschutz für Journalisten nicht mehr garantiert und die freie Berichterstattung in Deutschland bedroht. Den Medien ist es nicht mehr ausreichend möglich, ihrer Rolle als vierte Gewalt in einer demokratischen Gesellschaft nachzukommen.

Dabei genießen Journalisten in Deutschland wie auch in anderen demokratischen Ländern ein Zeugnisverweigerungsrecht, das sie dazu berechtigt, gegenüber Ermittlungsbehörden die Quellen ihrer Recherchen zu verschweigen. Auch der Kommunikationsverkehr von Journalisten in der Demokratie steht unter einem besonderen Schutz. Mit seiner Klage will ROG dieses Recht von Journalisten durchsetzen.

Verschiedene Studien sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Journalisten angesichts von Massenüberwachung in ihrer Arbeit bedroht fühlen und gezwungen sehen, ihre Arbeitsweise zu ändern oder bestimmte Recherchen nicht weiter zu verfolgen. In Einzelfällen schrecken Informanten sogar davor zurück, Journalisten zu kontaktieren, weil sie fürchten, vom Geheimdienst enttarnt zu werden. Informanten und Whistleblower sind jedoch eine Grundvoraussetzung für unabhängige, journalistische Berichterstattung in einer Demokratie.

Die juristische Überprüfung der Überwachungspraxis durch das Bundesverwaltungsgericht soll auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands gegenüber der willkürlichen Praxis autoritärer Staaten wie China, Saudi-Arabien oder Turkmenistan stärken. Die UN-Vollversammlung hat Ende 2013 die Resolution „Right to Privacy in the Digital Age“ verabschiedet, die die Bundesregierung mit initiiert hatte.

Es erscheint uns jedoch wenig glaubwürdig, wenn die Bundesregierung einerseits versucht, andere Regierungen zu mehr Achtung der Informationsfreiheit zu bewegen, und deutsche Nachrichtendienste gleichzeitig einer ähnlichen Praxis folgen und Bürger ebenfalls massenhaft ausspähen. Die Bundesregierung muss stattdessen die in der Resolution genannten Forderungen auch im eigenen Land umsetzen und sicherstellen, dass die deutschen Geheimdienste sich bei ihren Überwachungsmaßnahmen an geltende Gesetze halten.

ROG klagt deswegen auch gegen den Einsatz des Verkehrsanalysesystems „VerAS“. Mit diesem Programm erhebt und verarbeitet der BND seit dem Jahr 2002 Metadaten auch von deutschen Bürgern, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen. Dabei erfasst der Nachrichtendienst neben Telefonverbindungen, SMS und E-Mails auch das Surfen im Internet sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken. Für diese Art von Datensammlung und -analyse gibt es keine gesetzliche Grundlage; sie muss deshalb sofort eingestellt werden.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden verfolgt  „VerAS“ das Ziel, Beziehungen zwischen Terrorverdächtigen zu erkennen und auf diese Weise geheime Pläne oder ganze Netzwerke aufzudecken. Dieses Verfahren wird so umfassend angewandt, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über bis zu vier weitere Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können. Auf diese Weise kommt  der BND eigenen Angaben zufolge auf rund 500 Millionen Metadaten pro Monat, die er erfasst. Angesichts dieser immensen Datensammlung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch die Verbindungsdaten von ROG als internationaler Organisation vom BND gespeichert wurden.

“Der Schutz des Post- und Telekommunikationsgeheimnisses ist ein weltweit geachtetes Menschenrecht. Deshalb haben Reporter ohne Grenzen und andere zivilgesellschaftliche Gruppen bereits im März eine umfassende Kontrolle der deutschen Geheimdienste angemahnt. Wir wiederholen heute unsere Forderung, dass es keine Überwachungsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage geben darf, weder im Inland noch im Ausland”, betont Reporter ohne Grenzen.

Sonntag, 3. Mai 2015, von Elmar Leimgruber

Reporter ohne Grenzen: UNO soll gegen Dschihadisten vorgehen

Die internationale Journalistenorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) fordert den UN-Sicherheitsrat auf, dem internationalen Strafgerichtshof die Verbrechen an Journalisten im Irak und in Syrien vorzulegen: “Dschihadisten in Syrien und dem Irak, aber auch das syrische Regime begehen seit Jahren grausame Kriegsverbrechen an Journalisten, ohne irgendeine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, kritisiert ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Pressefreiheit: “Wenn Ankündigungen für einen besseren Schutz keine hohlen Phrasen sein sollen, muss der UN-Sicherheitsrat jetzt konkrete Schritte unternehmen, um die Schuldigen für Kriegsverbrechen an Medienschaffenden in Syrien und im Irak zur Rechenschaft zu ziehen.”

Zum diesjährigen Tag der Pressefreiheit veröffentlicht Reporter ohne Grenzen einen Sonderbericht aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Organisation. Darin blickt sie auf Erfolge ihrer bisherigen Arbeit zurück und umreißt wichtige aktuelle Herausforderungen im Kampf für mehr Pressefreiheit. Der Bericht “Saving Independent Journalism” ist hier (englisch) online abrufbar. Im vergangenen Jahr hatte die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen ihr 20-jähriges Bestehen begangen. Laut ROG wurden seit Jahresbeginn bis heute (3. Mai) bereits 24 Journalisten getötet.

“Ohne Pressefreiheit sind Nachrichten keine Nachrichten”: Unter diesem Motto startet die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen in Österreich anläßlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit am 3. Mai eine neue Kampagne. Die Hauptrolle spielt hierbei eine Handpuppe, Fred Anchormann. In einer fiktiven Nachrichtensendung treibt er willenlos, inhaltslos und von unsichtbarer Hand geführt, sein Unwesen in TV-Spots, Anzeigen und bei diversen Online- Aktionen:
“Eine Schreckensvision, die ohne schreckliche Bilder auskommt. Dafür aber umso mehr der wachsenden Bedrohung der Medienfreiheit durch Zensur, wirtschaftlichen Druck oder politischen Mißbrauch ein Gesicht gibt, das zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. Ist doch Pressefreiheit ein Bürgerrecht, das uns alle betrifft.”, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich, die zu dem Thema auch eine umfassende Informations-Offensive ankündigt.

 

Die Kriegsverbrechen an Medienschaffenden im Irak und in Syrien müssten aufgeklärt und die Konfliktparteien von weiteren Taten abgeschreckt werden, heißt es in einem Brief von ROG an den UN-Botschafter Litauens, das im Mai den Vorsitz des Sicherheitsrats führt. Namentlich verweist das Schreiben auf Angriffe der Dschihadistengruppen Islamischer Staat und Al-Nusra-Front sowie auf Übergriffe der syrischen Regierung gegen Journalisten.

Der UN-Sicherheitsrat ist eine der wenigen Instanzen, die bestimmte Völkerrechtsverbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof verweisen kann. Der Rat hat schon 2006 in seiner Resolution 1738 vorsätzliche Angriffe auf Journalisten und Medienmitarbeiter in bewaffneten Konflikten verurteilt. 2013 und 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung Resolutionen zur Sicherheit von Journalisten und zur Notwendigkeit, Verbrechen gegen Medienschaffende zu bestrafen. Zuletzt stellte ein Bericht der unabhängigen internationalen Syrien-Untersuchungskommission an den UN-Menschenrechtsrat am 5. Februar fest, dass in dem Land Journalisten verschwinden sowie festgenommen, gefoltert und getötet werden.

Reporter ohne Grenzen genießt Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und setzt sich auf zahlreichen Ebenen dafür ein, die in vielen Ländern verbreitete Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten zu beenden. Zu den Forderungen der Organisation gehört auch, beim UN-Generalsekretär den Posten eines Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalisten zu schaffen.

Dschihadisten haben in Syrien und dem Irak schon Dutzende Journalisten entführt oder getötet. Unter anderem haben sie sich zu den Enthauptungen der US-Journalisten James Foley und Steven Sotloff sowie zu einem Selbstmordanschlag auf den Sitz von Salaheddin TV im irakischen Tikrit bekannt, bei dem mehrere Mitarbeiter des Fernsehsenders starben. Im irakischen Samarra enthauptete sie öffentlich den Fotografen und Kameramann Raad al-Asawi.

Das syrische Regime verschleppt, misshandelt und foltert seit Beginn der Proteste gegen Präsident Baschar al-Assad im März 2011 systematisch Journalisten und Bürgerjournalisten. Zu den bekanntesten Fällen gehören Mazen Darwish, Hussein Ghareer und Hani Al-Zitani vom Syrischen Zentrum für Medien- und Meinungsfreiheit, die wegen ihres Einsatzes für Pressefreiheit in Syrien seit Februar 2012 ohne Gerichtsurteil festgehalten werden. Im Bürgerkrieg in Syrien sind bislang mehr als 170 Medienschaffende wegen ihrer journalistischen Arbeit getötet worden, die meisten davon syrische Bürgerjournalisten.

 

Dienstag, 25. November 2014, von Elmar Leimgruber

UNO plant mehr Sicherheit für Journalisten – ÖJC dankt

Die UN-Generalversammlung nahm eine von Österreich miteingebrachte Resolution zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten an. Die Resolution fordert Regierungen dazu auf, unabhängige Untersuchungen einzuleiten und die Strafverfolgung der Täter sicherzustellen. Regierungen sollten auch zur Schaffung eines sicheren Umfelds beitragen, zum Beispiel durch die Entwicklung spezieller Schutzprogramme für Journalisten und Journalistinnen.

Die Generalversammlung geht auch auf jüngste Ereignisse ein, indem sie große Besorgnis über die steigende Gefahr für Journalisten durch terroristische Organisationen ausdrückt. “Ich fordere die sofortige Freilassung aller Journalisten, die derzeit als Geiseln gehalten werden”, betont Österreichs Außenminister Sebastian Kurz.

Bereits Ende 2012 wurde in Wien auf Initiative der UNESCO ein Maßnahmenpaket erarbeitet, bei dem die Staaten auf freiwilliger Basis, in Kooperation mit Zivilgesellschaft und lokalen Medien und mit Unterstützung der Vereinten Nationen, ihre nationalen Gesetze zum Schutz von Journalisten überarbeiten. In so unterschiedlichen Ländern wie Pakistan, Nepal, Tunesien, Honduras und Süd-Sudan wird aktuell in einer Pilotphase getestet, welche Maßnahmen am effektivsten sind.

“Kritischer Journalismus ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die internationale Gemeinschaft kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Verbrechen an Journalisten nicht straffrei bleiben. Regierungen müssen den zunehmenden Druck der internationalen Gemeinschaft spüren”, begrüßt Außenminister Sebastian Kurz die Annahme der Resolution zum Thema Sicherheit von Journalisten am 21. November durch den 3. Ausschuss der UN-Generalversammlung.

Die Generaldirektorin der Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Information der Vereinten Nationen (UNESCO) präsentierte am 21. November zudem einen Bericht zur Sicherheit von Journalisten, der ein düsteres Bild gezeichnet hat. “Beinahe jede Woche wird laut der UNESCO ein Journalist getötet und nur sechs Prozent dieser Fälle werden aufgeklärt. Straflosigkeit darf nicht hingenommen werden”, betont Sebastian Kurz.

Es ist sehr erfreulich, dass das österreichische Außenministerium zentrale Wünsche der Journalisten umsetzt. Die Initiativen der Außenminister Spindelegger und Kurz bei den Vereinten Nationen haben nun zum Ziel geführt. Die von der UN-Generalversammlung angenommene und von Österreich mit eingebrachte Resolution zur Sicherheit von Journalisten ist ein “wesentlicher Schritt zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegs-, und Krisengebieten und in autoritären Staaten. Es darf und kann nicht sein, dass fast jeden Tag auf der Welt ein Journalist in Ausübung seines Berufes getötet wird”, der Präsident des Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) Präsident Fred Turnheim.

Es ist im politischen tagespolitischen Geschäft unüblich, wenn sich Journalisten bei Politikern bedanken. Doch in diesem Fall sieht das der ÖJC anders. “Vielen Dank, Herr Minister Kurz, für diese österreichische Initiative”, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung am Montag.

Österreich setzt sich mit Nachdruck in den zuständigen Foren dafür ein, dass die Sicherheit von Journalisten international thematisiert wird. Österreich war auch ein Hauptinitiator dieser im Konsens verabschiedeten Resolution der UN-Generalversammlung. Sie schließt unmittelbar an eine Initiative Österreichs im September im UN-Menschenrechtsrat in Genf an, die eine Liste von konkreten Maßnahmen enthält.