Mit ‘Passagiere’ getaggte Artikel

Freitag, 18. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

VKI: Auch Reiseveranstalter haften für Fluggepäck

Auch Reiseveranstalter haften für Gepäckverlust
Foto: © Leimgruber

Luftfrachtführer haften für das Gepäck ihrer Passagiere. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Musterprozess gegen einen Reiseveranstalter gewonnen. Bei diesem Prozess wurde im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums auf Schadenersatz wegen Verlust des Fluggepäcks geklagt. Dabei zeigte ein Sachverständigen-Gutachten klar auf, wie der Verlust von Gebrauchsgegenständen zu bewerten ist. Hatte man seitens des Unternehmens zunächst versucht, die Reisende mit 68 Euro abzuspeisen, bekommt die Geschädigte nun – nach zwei Jahren Prozess – immerhin 1.074 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Konsumentin hatte 2008 nach der Buchung einer Flugreise eine Tasche mit den typischen Utensilien: Kleidung, Kosmetika, elektronische Geräte, Bücher, eingecheckt, welche verlorenging. Nach dem Angebot von 68 Euro Schadenersatz trat die Konsumentin ihre Ansprüche dem VKI ab, der sowohl den Reiseveranstalter als auch die Fluglinie auf Schadenersatz klagte. Gegen die Fluglinie erging ein Versäumungsurteil. Der Luftfrachtführer, in diesem Fall der Reiseveranstalter, haftet bei Verlust des Fluggepäcks nach dem Montrealer Übereinkommen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.142 Euro. Dieser Betrag wird an dem Tag, an dem das Urteil gefällt wird, umgerechnet. Unter Berücksichtigung der erhaltenen 68 Euro wurden der Konsumentin per Gerichtsurteil daher 1.074 Euro zugesprochen.

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.